Alles zusammengemixt in einem Kübel… und die Eier oben drauf

eierobendrauf

So ähnlich erscheint es mir, wenn ich Stellungnahmen zum Jugendschutz beim Dampfen, zu „Videos ab 18“ und zu Werbeverboten lese. Es wird da etliches durcheinander gewürfelt und dadurch rücken Dinge in einen Kontext, in welchem sie eigentlich nichts zu suchen haben.

Vor einiger Zeit kamen einige sehr verantwortungsbewusste Dampfer auf den Gedanken, die Jugend davor zu schützen, diesem Laster zu verfallen. Und damit die Jugendlichen auch überhaupt ganz und total gar nicht erfahren, dass es das Dampfen überhaupt gibt, sollte doch vor YouTube-Videos zu diesem Thema und gerne auch auf Webseiten zum Dampfen ein entsprechender Hinweis eingeblendet werden, dass das Dampfen mal überhaupt nichts für Personen unter 18 Jahren ist. Jeder Jugendliche, der auf solch eine Seite oder Video stößt wird dann selbstverständlich ganz schnell wegklicken, denn der Inhalt ist für ihn nicht bestimmt. Sollte er es nicht tun, so wäre jedoch der Betreiber (derzeit rein moralisch) aus dem Schneider, denn er hat ja getan, was er tun kann. Und außerdem sind dann die Medien schon für den Fall gerüstet, wenn das Dampfen unter den Jugendschutz fällt und vielleicht auch noch ein Werbeverbot kommt.
Nur mal so: Aus dem Schneider ist man höchstens, wenn man ein FSK-Label  für Jugendschutzfilter anbringt. Dazu findet man übrigens recht leicht verständliche Informationen auf Mered, dem Blog von Kurbelursel (http://www.mered.de/similar-terms/jugendschutz).

Und natürlich wurde dem Aufruf, in welchem diese Idee mündete, von zahlreichen sehr verantwortungsbewussten Dampfern gefolgt… viele Webseiten, Blogs oder Videos, die mit dem Dampfen befasst sind, schmücken jetzt recht ähnliche „Warnhinweise“ und die Betreiber können wieder ruhig schlafen und müssen keine Furcht vor eventuellen kommenden gesetzlichen Regelungen oder Meuten aufgebrachter Eltern von der Dampfsucht verfallenen Minderjährigen mehr haben. Und wenn sie nicht gestorben sind, so dampfen sie noch heute.

Das grundsätzliche Thema, Minderjährige vor dem Dampfen zu schützen ist an sich schon nicht so schwarz-weiß zu betrachten, aber darum soll es jetzt nicht gehen. Selbstverständlich bin auch ich der Meinung, man sollte einen Minderjährigen, der nicht raucht und nicht dampft auf keinen Fall dazu verführen, das Dampfen auszuprobieren. Aber schon bei einem – sagen wir mal 16-Jährigen – der schon voll an der Zichtel hängt, sehe ich das deutlich weniger verbissen. Sollte sich die Chance ergeben, diesen dazu zu bringen, statt der Pyros lieber eine Dampfe zu konsumieren, wäre das schon mal ein Fortschritt. Sicher wäre es optimal, ihn davon zu überzeugen, das Rauchen sein zu lassen und auch nicht zu dampfen, aber die meisten Dampfer wissen aus eigener leidvoller Erfahrung, dass das Rauchen schon nach sehr kurzer Zeit so abhängig macht, dass ein Aufhören wirklich nicht ganz einfach ist. „Ich kann jederzeit aufhören!“ – „Na dann mach doch!“ – „Nööö, hab jetzt keine Lust…“

Die Frage, die sich mir stellt ist, ob ein Jugendlicher, der beispielsweise ein Video über das Dampfen oder ein Geräte-Review sieht, nun deshalb vom Nichtraucher zum Dampfer mutiert. Ich halte das für nicht so wahrscheinlich. Dampfgeräte sind nicht ganz so günstig, wie eine schnell gekaufte Schachtel Zichteln (obwohl die inzwischen auch dammich teuer geworden sind). Vor allem bekommt man die Geräte nicht an jeder Ecke. Das, was man im Supermarkt bekommt oder an der Tanke, das wird nicht durch Dampfer-Blogs oder YouTube-Videos im Verkauf gefördert… eher noch von der Mainstream-Presse, die immer wieder behauptet, nahezu alle Minderjährigen in Deutschland würden mit einen E-Shisha um Mundwinkel über den Pausenhof geistern. Aber das, was wir an Inhalten veröffentlichen, befasst sich doch kaum mit diesen Geräten, die ein interessierter Jugendlicher einfach im Vorübergehen einmal kaufen könnte. Wenn wir mal darüber berichten, dann schneiden die Dinger meist nicht sooo gut ab.

Ich sehe es sogar so, dass die Aufklärung über das Dampfen und den sicheren Betrieb von Geräten und überhaupt über die Qualität verschiedener Produkte auch für (eventuell) interessierte Jugendliche gar nicht so schlecht ist. Wobei ich immer noch der festen Überzeugung bin, dass sich die wenigsten „experimentierfreudigen“ Jugendlichen Videos über den neuesten Selbstwickelverdampfer oder Akkuträger anschauen… da gibt es für sie spannendere Sachen zu sehen.

Und was das Argument anbelangt, man würde ja nur einer Regelung zum Jugendschutz vorbeugen, ist sehr weit hergeholt.

Was wird denn diesbezüglich voraussichtlich geschehen? Nun, aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Verkauf bzw. das Überlassen von Dampfgeräten und Liquids ganz dichte bei den Tabakwaren und alkoholischen Getränken im JuSchG landen. Das zumindest würde Sinn machen. Und auch da darf man gespannt sein, ob denn das auch für nikotinfreie Produkte gelten wird. Es wird dem Gesetzgeber schwer fallen, eine massive Gefährdung der Jugendlichen durch ein Inhalieren eines PG-VG-Wasser-Gemisches mit Geschmack nachzuweisen.
Jedenfalls gehen wir einmal davon aus, dass der Dampferei-Verkauf demnächst da landet. Und? Dann hat die von vielen Händlern bereits freiwillig befolgte Richtlinie eine gesetzliche Grundlage und Zuwiderhandlungen werden sanktioniert. Das bedeutet aber nicht, dass man bei einer Diskussion über das Dampfen ganz schnell den Mund halten muss, wenn ein Minderjähriger in Hörweite gerät. Und das bedeutet auch nicht, dass man auch nur irgendwie verpflichtet wäre, Jugendliche davon abzuhalten, Medien, die sich mit dem Dampfen befassen, zu sehen.

Selbst in der TPD2 findet sich nichts, was die Annahme rechtfertigen würde, entsprechende Medien mit Bezug zum Dampfen (also Webseiten, Foren, YouTube-Kanäle) würden unter eine Art Jugendschutz fallen.
Dort ist lediglich ein Werbeverbot (und Sponsoring-Verbot) manifestiert. Der von vielen herbeigeredete Maulkorberlass (ja, auch ich hatte beim ersten Entwurf seinerzeit gedacht, das wäre wirklich so etwas) ist keiner. Es soll lediglich Werbung verboten werden, ebenso das Sponsoring und das Verbreiten von „Heilversprechen“. Der Informationsaustausch ist davon nicht betroffen, ebenso die Berichterstattung über das Dampfen oder über Geräte bzw. Liquids. Das ist bei den Tabakwaren auch nicht anders. Die Verbote der Tabakwerbung, die auch die Werbung in Funk, Fernsehen und Internet betreffen und seit 2007 gelten, sind Ausfluss des Art. 13 FCTC und zielen nicht einmal speziell (aber sicher auch) auf den Schutz von Minderjährigen ab. Der FCTC ist darauf ausgelegt, den Tabakkonsum einzuschränken und bestenfalls komplett zu unterbinden und ein völkerrechtlicher Vertrag, der für die Unterzeichner bindend ist. Die Unterzeichner haben sich verpflichtet, die Bestandteile dieses Vertrages in nationales Recht umzusetzen. Und Deutschland hat gezeichnet… und das Werbeverbot ist Ausfluss dessen. Offiziell ist Kinowerbung und Plakatwerbung zwar noch nicht verboten (was Deutschland seitens der WHO immer wieder vorgeworfen wird), findet aber aufgrund einer freiwilligen Selbstbeschränkung der Tabakindustrie quasi kaum noch statt.
Webseiten z. B. über Tabakpfeifen und Tabak (auch mit Reviews und Tipps zum Betrieb) oder aber Foren rund um den Tabakgenuss sind nicht verboten und existieren. Gäbe es eine rechtliche Handhabe dagegen, dann gäbe es die mit Sicherheit nicht mehr, denn es gibt genügend sektenartige Gemeinschaften, die das längst mit allen juristischen Mitteln verhindert hätten. Und diese Seiten unterliegen auch nicht dem Jugendschutz. Man findet sie nicht im JuSchG und auch nicht auf dem Index (gem. § 18 JuSchG) der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Das Berichten über Tabakwaren gefährdet Minderjährige ja auch nicht in ihrer Entwicklung.

Und genau so wird es mit dem Dampfen sein. Auch das Berichten über das Dampfen wird nicht in der Liste der BPjM landen und es damit nicht erforderlich sein, Minderjährige vom Zugang abzuhalten. Daran ändert auch eine Umsetzung der TPD2 nichts, denn auch da ist dieses Thema nicht behandelt. Allerdings wird es nicht mehr erlaubt sein, in diesem Medien Werbung für Dampf-Shops und deren Produkte zu schalten. Nicht einmal, wenn man seine Seite unter FSK99 stellt, denn ein Werbeverbot ist unabhängig vom Alter der Beworbenen. Die Formulierungen, die das Verbot der Tabakwerbung betreffen, sind übrigens denen der TPD2 zur Dampf-Werbung ausgesprochen ähnlich. Logisch… das ist ja auch das gleiche Ziel.
Deshalb ist auch die Panik, es gäbe keine Dampfer-Messe mehr, auch die würde verboten, unbegründet, denn es gibt auch weiterhin Tabakmessen etc.

Es wird also aller Voraussicht nach nicht notwendig sein, den Zugang zu seiner Medienpräsenz im Internet gegen den Besuch Minderjähriger zu sperren oder (völlig wirkungslos) einen entsprechenden Hinweis anzuzeigen.

Was bringt denn aber nun das vorauseilend-gehorsame (ohne, dass dieser Gehorsam jemals eingefordert werden wird) 18+ Label? Nichts… jedenfalls nichts für den Betreiber der Präsenz, nichts für die Konsumenten der Präsenz… na ja, vielleicht bringt es doch etwas: Die ANTZ könnten diese Überreaktion so deuten und gegen uns verwenden, dass sie es so auslegen, als hätten selbst wir Dampfer erkannt, dass die Jugend durch das Dampfen massiv gefährdet ist. Hmmm… das ist ja ne tolle Ausbeute.

 

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