Gequirlte…

Dieser Artikel erschien ursprünglich im DAMPFERmagazin-Online-Portal.

…na was man halt so quirlen kann…

Sind die Damen und Herren von Steamo verwirrt? Zumindest scheint es so, als hätten sie beim Ersinnen ihres „Dampfer-Jugendschutz-Programmes“ unmittelbar am Tellerrand den Wurfanker geschmissen. Habe schon lange nicht mehr so ein unausgegorenes Zeug lesen müssen.

In ihrer Pressemeldung

Steamo unterstützt den Jugendschutz! eZigaretten erst ab 18!

brüsten sie sich, dass sie als größter Online-Händler und Gründungsmitglied des VdeH (nicht gerade eine Auszeichnung) „mit gutem Beispiel“ vorangehen und für den Verkauf einen funktionierenden Jugendschutz einführen. Na ja, man kann bezüglich des Jugendschutzes beim Dampfen unterschiedlicher Meinung sein – das soll aber auch nicht Thema hier werden – aber mich beschleicht das Gefühl, dass sich erstens wohl keiner den Text nach dem Verfassen nochmals durchgelesen und zweitens auch niemand über die daraus für sie resultierenden Konsequenzen nachgedacht hat. Ich will mich hier auch nicht in sprachliche Feinheiten versteigen (eine Pflicht kann man nicht „besitzen“… man kann in der Pflicht stehen oder umgangssprachlich – jedoch im gleichen Sinne – die Pflicht haben 😉 ), sondern einfach einmal darüber philosophieren, was sie da ausgebrütet haben.

Ziel soll also sein, den Kontakt zwischen Minderjährigen und einer elektrischen Zigarette unmöglich zu machen.

Aha… Junge, Junge… da haben sie sich aber mal einen großen Berg gesucht, um ihn zu erklimmen. Mit jedem versandten Produkt müssen sie einen Mitarbeiter mitschicken, der die ständige Aufsicht über das Produkt hat, bis es verbraucht oder unbrauchbar geworden ist. Ansonsten können sie höchstens sicherstellen, dass das Produkt ausschließlich volljährigen Personen übergeben wird. Ist wohl nur blöd formuliert… aber dann schon peinlich, oder?

„Minderjährige dürfen nicht in der Lage sein, eine e-Zigarette samt Liquid zu kaufen“

Sagt wer? Wer hat diese so allgemeingültig ausgedrückte Regel aufgestellt? Und durch wen war derjenige legitimiert, das festzulegen? Noch hat der Gesetzgeber (der schon irgendwie „legitimiert“ wurde) kein derartiges Gesetz erlassen. Das hätte besser als „Forderung“ formuliert werden müssen… oder es ist ein Zeichen von Größenwahn, wenn Steamo oder VdeH eine solche allgemeingültig formulierte Regel aufstellen.

Und nun das „bombensichere Verfahren… „Alterssichtprüfung von DHL“. Sie beschreiben, wie es funktionieren soll. Der Zusteller darf das Paket also nur an den Kunden (ja, DEN Kunden) übergeben. Kann er das nicht, nimmt er das Paket wieder mit und das Kundenkonto wird gesperrt. Hmmm… was, wenn DER Kunde (also derjenige, der bestellt hat) tagsüber zufällig einer regelmäßigen Arbeit nachgeht um den Kram von Steamo bezahlen zu können). Vielleicht ist ja jemand anderes vor Ort… aber das ist natürlich nicht DER Kunde. Logisch, dass ein nahezu perfekter Schutz nur so laufen kann, denn sonst würde der Minderjährige einfach eine ältere Person des Haushaltes zur Tür schicken und der Kontakt, der ja „unmöglich“ gemacht werden soll ist dann doch gegeben. Logisch dass DER Kunde das Päckchen nur bekommt, wenn er augenscheinlich erwachsen ist oder sich im Zweifel als Volljähriger ausweisen kann.

Aber was denn nun? Was ist, wenn DER Kunde nicht zuhause ist? Gibt es dann erneute Zustellversuche nach Feierabend (eine Ersatzzustellung bei Nachbarn kann ja bei diesem Verfahren nicht stattfinden) oder geht das zur nächsten Postfiliale, von wo er es dann PERSÖNLICH abholen muss (Vollmacht kann ja auch nicht funktionieren). Oder geht das Paket dann gleich zurück, DER Kunde bekommt sein Geld zurück und lebenslanges Online-Shop-Verbot bei Steamo?

Wie auch immer… wenn das so durchgezogen wird, dann ist ein vermeintlicher Schutz gegeben… ein solcher ließe sich allerdings auch über andere und kundenfreundlichere Verfahren erreichen. Den perfekten Schutz (der ja ohnehin bei der Übergabe endet) gibt es nicht, jedoch gibt es anerkannte und zulässige Möglichkeiten, den Verkauf einzuschränken.

Wenn es nach Steamo (und vermutlich auch dem VdeH) geht, sollten ALLE Online-Shops das so machen, denn…

„So signalisiert man Kooperationsbereitschaft und gleichzeitig einen Verantwortungsbewussten Umgang mit der e-Zigarette und der Gesundheit von Minderjährigen.“

Nun müssen sie nur noch den wissenschaftlichen Beweis antreten, dass das Dampfen gesundheitsschädlich IST. Dann dürfen sie gerne den Speichel unserer Politiker, die gerade an der Ergänzung des Jugendschutzgesetzes arbeiten, auflecken.

Ich wage mal eine Prophezeiung: Wenn Steamo das tatsächlich knallhart so durchzieht, dann war es das mit dem „größten Online-Händler“. Ich kann mir vorstellen, das sehr viele Kunden den Blödsinn nicht mitmachen. Aber gut… sie scheinen es nicht anders zu wollen. Können sich ja ein anderes Betätigungsfeld suchen. Gibt so viele Sachen, die man online verticken kann.

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