AFAIK 007 – Nicht alles ist „Werbung“

AFAIK

„Jetzt müssen alle Reviewer ihre YouTube-Kanäle schließen… ist ja Werbung.“

„Eine Produktempfehlung in einem Forum… und dann vielleicht noch mit Link… das ist ja verbotene Werbung. Dafür kommt man nicht nur selbst, sondern auch der Forenbetreiber ins Gefängnis.“

„Wenn jemand fragt, wo man ein bestimmtes Produkt aus dem E-Dampfbereich bekommen kann… NUR NICHT beantworten… das ist streng verbotene Werbung.“

„Sicher müssen E-Dampfgeschäfte jetzt ihre Schaufenster verhüllen und auch die Regale. Ansonsten wäre das ja nach Außen sichtbare Werbung.“

…sicher hab ich bei den Aussagen ein wenig übertrieben, aber genau das ist der Tenor vieler Beiträge, die man in den letzten Tagen und Wochen lesen konnte.
Wenn ich sowas lese, frage ich mich immer, ob diejenigen, die solchen Murks verbreiten,  ihr bisheriges Leben im Koma verbracht haben. Werbung gibt es nicht erst seit gestern oder heute und, obwohl der Begriff Werbung jetzt nicht scharf abgegrenzt definiert werden kann und es da auch Grauzonen gibt, kann man schon zu vielen Sachverhalten sagen, ob es Werbung ist, oder nicht.

Eine gängige Definition von Werbung (in dem Sinne, wie sie auch im TabakerzeugnisG verwendet wird):

Werbung ist jegliche Aktivität und/oder Äußerung, die das Ziel verfolgt, den Absatz von bestimmten Waren oder Dienstleistungen zu erhöhen.

§ 2 Nr. 6 TabakerzeugnisG formuliert das auch dementsprechend:

Werbung: jede Art kommerzieller Kommunikation mit dem Ziel oder mit der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf eines Erzeugnisses zu fördern

Auseinanderklabüsert:

Die „allgemeine Definition“ und auch die Definition im TabakerzeugnisG (oder z. B. im Telemediengesetz – TMG) haben ein gemeinsam: ein ZIEL.

Eine Information wird dadurch zu Werbung, wenn die Information mit dem ZIEL der Verkaufsförderung angeboten wird.

Wenn man nun denkt, es wäre egal, wer die „Zielvorgabe“ tätigt, irrt aber ebenfalls. Wenn sich z. B. ein Blogger SELBST zum Ziel setzt, über Informationen den Verkauf eines bestimmten Produkts zu fördern, dann ist das auch noch lange keine Werbung, was dabei herauskommt. Nach herrschender Rechtsauffassung ist es erforderlich, dass die „Zielvorgabe“ von demjenigen vorgegeben werden muss, der als Verkäufer (Anbieter) des Produkts den Verkauf fördern will.

Gerade dieser Punkt ist für Reviews (Produkttests) aber auch für Einkauftipps, Produkttipps auf verschiedenen Plattformen wichtig. Nur wenn ein solches Informationsangebot vom Ersteller quasi „im Auftrag des Verkäufers“ erfolgt, dann ist es Werbung und unterfällt den Regelungen z. B. des TabakerzeugnisG. Es ist unerheblich, ob diese „Auftragsarbeit“ unentgeltlich oder gegen Geld- oder Sachleistungen erfolgt… aber man darf nicht umgekehrt darauf schließen, dass z. B. das Review eines Gerätes, das man kostenlos vom Händler/Hersteller bekommen hat, automatisch dadurch zu Werbung würde. Das „Ziel“ muss nämlich neben dem Überlassen des Geräts vorgegeben werden. Das ist eine Sache, die schwer nachweisbar ist, wobei man zugeben muss, dass schon der Verdacht entsteht, es sei so, wenn man ein Produkt gratis bekommt und das Review auch noch positiv ausfällt. Es wäre also allen Reviewern zu empfehlen, auf solche kostenlosen Produkte künftig zu verzichten oder entsprechend vertraglich abzusichern, dass das Produkt ohne Absicht der Verkaufsförderung überlassen wurde.

Wer jedoch einfach nur z. B. in einem Forum begeistert über ein neues Produkt schreibt, dieses vielleicht empfiehlt und sogar die Quelle nennt, der betreibt keine Werbung, sofern er nicht (nachweisbar) zur Verkaufsförderung durch den Anbieter „angeheuert“ wurde.

An dieser Stelle kommt dann aber meist der Verweis auf den Halbsatz aus dem TabakerzeugnisG… „oder mit der direkten oder indirekten Wirkung“.

Ok, das ist – ich sag es mal vorsichtig – recht unglücklich vom Gesetzgeber formuliert, weil es Missverständnisse zulässt. Allerdings darf man diesen Halbsatz auch nicht alleine stehen lassen, sondern muss sich einmal anschauen, worüber da gesprochen wird… nämlich „kommerzielle Kommunikation“. Wenn man dann schaut, wo man eine Legaldefinition zu diesem Begriff findet, dann landet man im TMG. § 2 TMG hilft da noch nicht wirklich weiter, weil dies auch noch so klingt, als dürfe man kein Produkt erwähnen, weil damit ja indirekt Wirkung erzielen könnte. Doch § 6 TMG gibt Aufschluss darüber, was kommerzielle Kommunikation ist. Dort wird nämlich in Absatz 1 Nr. 1 und 2 klargestellt, das auch das wieder nur Informationen sein können, für die ein „Auftrag“ vergeben wurde. Schreibe ich also… „Verdampfer X ist aber mal richtig genial. Den kann ich nur jedem empfehlen.“… dann ist das keine „kommerzielle Kommunikation“, es sei denn, ich wurde vom Anbieter des Verdampfers „X“ beauftragt, solche Botschaften mit dem Ziel der Verkaufsförderung (egal ob direkt oder indirekt) zu streuen.

Ich empfehle, das Gehirn mal durchzuspülen und sich auf das zu besinnen, was man bisher unter „Werbung“ verstanden hat… dann ist man auf dem richtigen Pfad. „Echte Werbung (Reklame)“ wird verboten… die Kommunikation (ohne Auftrag und Ziel) über Produkte bleibt frei.

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