Pepes Wischmopp – Keine Ahnung und drei Finger

Man nehme einen Sack voll Plattitüden und nutze sie, um die „ungebildeten Dampfer“ über EU-Richtlinien, Gesetzgebungsverfahren und Klagewege aufzuklären. Warum wissen die Deppen das auch nicht?

Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: Weil sie es gar nicht wissen müssen.

Trotzdem haben sie das Recht, die Idee einer Klage gegen die Auswüchse der TPD2 zu äußern und dies auch einzufordern. Das dürfen sie äußern, denn das ist ihre Meinung und die darf man äußern. Und sie müssen dabei gar nicht genau wissen, ob und wie sowas möglich ist… und sie müssen ihre Anregung/Idee/Forderung auch nicht juristisch korrekt oder dem Prozessrecht entsprechend formulieren… die meisten sind nämlich, was dieses Themengebiet anbelangt, Laien. Aber sie haben eine Meinung und sie haben auch ein Gefühl dafür (also viele haben es), wenn eine gesetzliche Regelung an irgend einer Stelle „ungerecht“ ist.

Klar kann man ihnen dann erklären, wie der Rechtsweg tatsächlich möglich wäre, aber wenn die Erläuterung vor Arroganz und Überheblichkeit nur so strotzt, so deutet das auf ernsthafte Probleme mit der eigenen Persönlichkeit hin. Wer darüber genaueres wissen möchte, kann ja – falls er es nicht verheizt hat – seine „Studienunterlagen Psychologie“ von irgend einer Fernuni rausholen und mal nachlesen. Das Papier nur empfangen und ablegen ist nämlich kein Studium und führt auch zu keinem Abschluss.

Die meisten E-Dampf-Händler und -Hersteller sind ebenfalls juristische Laien, aber auch sie haben eine Meinung und ein Gefühl für „Ungerechtigkeit“… also sollten sie die Klagen aus der Szene nachvollziehen können. Und in der Wirtschaft sind Rechtsabteilungen nicht selten… oder zumindest sowas wie ein „Haus-und-Hof-Rechtsanwalt“. Und DER kann ihnen dann mal erläutern, was möglich ist und was nicht. Tatsache ist nämlich, dass nur die Wirtschaftsakteure überhaupt die Möglichkeit zu einer Klage haben, weil die Regelungen nur sie unmittelbar betreffen. Die Auswirkungen auf den Verbraucher sind lediglich mittelbar und erlauben den Rechtsweg nicht.

Wenn man sich – ebenfalls als Laie, denn ein abgebrochenes Psychologie-Fernstudium, eine Ausbildung zum Mediengestalter oder der Presseausweis eines Journalistenverbandes (den man bekommt, wenn man journalistisch tätig ist… da gibt es keine Aufnahmeprüfung und Journalist kann jeder werden) beinhaltet keine rechtswissenschaftliche Ausbildung – zu einem juristischen Thema so weit aus dem Fenster lehnt, sollte man Ahnung haben… ansonsten… wenn man keine Ahnung hat… … … 😉

Wer mit einem Finger auf andere zeigt, der zeigt dabei mit drei Fingern auf sich selbst!

Wenn man nun der Meinung ist, die „verblödeten Dampfer“ hätten sich mal die Mühe machen sollen und die einschlägigen Texte zur Tabakundverwandteerzeugnisseregulierung zu lesen… die hätten da so einiges nicht begriffen, weil sie es nicht gelesen haben… nun dann sollte man sich selbst dahingehend auch überprüfen und wird vielleicht feststellen, dass man als Laie selbst eventuell nicht alles in solchen Texten korrekt erfasst. Lesen alleine genügt nicht… man muss auch verstehen!

Ahnungslosigkeit führt dann auch zu Faselei über Paragraphen, die zu „unlauterem Wettbewerb“ führen müssten. Was ein Blödsinn. Unlauterer Wettbewerb ist der Rechtsbruch eines Marktteilnehmers, mit dem er sich anderen Marktteilnehmern gegenüber einen Vorteil verschafft. Kein Gesetz wird aber jemanden ohne Weiteres zu einem Rechtsbruch ermächtigen. Ist also Quark. Was hingegen greifen würde, wäre eine Wettbewerbsverzerrung durch Ungleichbehandlung. Und da findet man dann schon Ansatzpunkte. Z. B. die Sechs-Monats-Frist. Die gilt nämlich exklusiv für E-Dampf-Produkte… nur diese müssen sechs Monate vor Markteinführung Daten zum Produkt melden. Für „echte“ Tabakprodukte gilt dies eben nicht. Hier muss die Meldung der Daten lediglich vor der Markteinführung erfolgen… vor… aber nicht sechs Monate vorher.

Ginge also jemand diese Regelung an, so würde er also durch alle Instanzen gegen den § 24 Abs. 3 TabakerzV klagen. Die oberste Instanz würde dann womöglich (gar nicht unwahrscheinlich, weil es auch keinerlei Beweggründe zu dieser abweichenden Regelung gibt) der Klage vom Ansinnen her entsprechen, aber aufgrund der EU-Richtlinie, in der diese Regelung festgeschrieben ist (auch hier gibt es die Ungleichbehandlung ohne jegliche Begründung), die Entscheidung an den EUGH delegieren… denn der ist für EU-Regelungen zuständig. Das könnte (muss nicht… aber könnte durchaus) dazu führen, dass eben diese Regelung irgendwann aus der TPD2 entfernt wird oder in der vielleicht kommenden TPD3 nicht mehr enthalten ist (EU-Richtlinien sind nicht in Felsen gemeißelt. Frag mal die krumme Banane)… oder dass zumindest eine schlüssige Begründung für diese „Frist nur fürs Dampfen“ gegeben würde. Als Argumentverstärker kommt noch hinzu, dass weder in der TPD2, noch in der TabakerzV für diese Frist eine Konformitätsüberprüfung vorgesehen oder vorgeschrieben ist und eine solche tatsächlich auch nicht stattfindet.

Es ist also wirklich nicht sinnlos, zu klagen… es mag nur (laienhaft) falsch formuliert sein, man solle „gegen die TPD2 klagen“… aber das ist verzeihlich, weil nicht jeder ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium hat, der eine solche Forderung artikuliert.

Auch die Regelungen bezüglich der Gebindegröße und der Nikotinkonzentration stehen auf mehr oder weniger tönernen Füßen… auch diese Regelungen sind angreifbar… ebenso die Kindersicherheit, die mit diesen wackligen Mengen- und Konzentrationsregelungen korrespondiert.

Und hier wird nun der Ball an die Wirtschaftsakteure (Hersteller/Händler/Importeure) zurückgespielt… DIE müssten sich nämlich darum kümmern… WENN sie denn ein Interesse daran haben sollten, dass sich etwas ändert. Ein einzelner kleiner Händler wird das nicht stemmen können… das geht nur gemeinsam… also im Verband. Dass die beiden Verbände das nicht angehen, hängt dann eventuell damit zusammen, dass sich die Interessen der meisten Mitglieder (eben die kleinen Händler) nicht mit den Interessen des Verbands und den Big-Playern im Verband decken. Verkaufen kann man den „kleinen Mitgliedern“ die Untätigkeit immer schön mit dem Argument, dass es juristisch keine Möglichkeit gäbe… denn… das sind ja auch nur „blöde Laien“… die merken das nicht und schlucken die Pille.

Einen Verbraucherverband gibt es auch… und der hat erkannt, dass der Verbraucher leider keine juristischen Möglichkeiten gegen die bekloppten Regulierungen hat… und tut genau DAS, was er auch wirklich gut kann: aufklären und PR. Leider hat dieser Verband keinen „Hofberichterstatter“ (was er sich teilweise selbst zuzuschreiben hat… aber das ist Schnee von Gestern), der die teilweise (und immer mehr werdenden) guten Aktionen groß in Szene setzt… da sind die Händlerverbände (also eigentlich genau einer davon) besser aufgestellt.

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