Muss man sich „schön saufen“

Am 26.10.2017 gab’s ja mal wieder eine Folge der Scripted Reality Serie „Auf Streife – Die Spezialisten“ bei Sat1. Und weil die Darsteller da zum konsumierten E-Dampf-Liquid, das mit Legal Highs versetzt war (also mitnichten „legale“ Drogen), als „Happy Liquid“ bezeichnet haben, kam es nun zu einer Abmahnung seitens der Firma Happy Liquid. Die Unterlassungserklärung wurde von Sat1 wohl abgegeben und die Folge aus der Mediathek entfernt.

Das ist echt prima und es war absolut nachvollziehbar und richtig, dass Happy Liquid dagegen vorgegangen ist. Ist doch logisch… wenn in diesem eher „leichtgewichtigen“ Fernsehformat den Zuschauern vermittelt wird, „Happy Liquid“ sei ein Drogencocktail, dann ist das auf jeden Fall geschäftsschädigend für die Firma, die hochwertige und etablierte E-Dampf-Liquids unter diesem Namen vertreibt.

Und genau DAS war mit Sicherheit auch der Grund, weshalb dagegen vorgegangen wurde (wobei das Kind eh schon in den Brunnen gefallen war… denn es wurde ja ausgestrahlt und hat ausreichend hohle Birnen mit diesem Blödsinn gefüllt). Damit wurde einerseits ein Zeichen gesetzt und andererseits zumindest die Sendung unzugänglich gemacht.

Dass Sat1 da so „kurz und schmerzlos“ reagiert hat, liegt mit Sicherheit auch genau daran, dass es eine markenrechtliche Angelegenheit war, bei der nicht viel Interpretationsspielraum vorhanden ist und vor Gericht höchstwahrscheinlich auch zugunsten der Fa. Happy Liquid entschieden worden wäre.

Aus diesem kleinen Einzelfall-Erfolg (der uns ja trotzdem freuen kann und auch mich freut, obwohl ich kein „Fan“ von HL bin… Glückwunsch… Ihr habt das richtig gemacht) aber nun einen ersten Fall zu machen, bei dem die E-Dampf-Wirtschaft den bösen Medien wegen eines Bullshit-Beitrags die rote Karte gezeigt hat… nun dafür muss man eine speziell gefärbte Brille aufhaben… oder sich die Sache schlich „schön saufen“.

Machen wir uns nix vor… HL würde nicht gegen einen Beitrag vorgehen, in dem das Dampfen (so wie wir es ja bald jeden zweiten Tag sehen oder lesen dürfen) mit halbgaren oder erlogenen Behauptungen diskreditiert wird. Das hätte auch kaum Aussicht auf Erfolg, denn Fake-News sind nicht verboten… sie werden es erst dann wenn, wie in diesem Beispiel, eine konkrete Rufschädigung eines Wirtschaftsteilnehmers stattfindet.
Also keine Chance, dass Bashing-Artikel und -Beiträge nun ab-und-weg-gemahnt werden. DAS ist Stuss! Und keiner, auch nicht HL, wird gegen negative Presse vorgehen, solange er nicht selbst konkret betroffen ist.

Was bleibt? Nun, eine prima Aktion von HL… Sat1 hat gekniffen (weil sie eh keine Chance hatten)… der Dreck hat trotzdem sehr viele Zuschauer erreicht… und es ist KEIN Signal, dass nun künftig gegen jeden Schwachsinn über das Dampfen so vorgegangen wird.

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