Nicht einmal eine einfache Datenbank…

…bekommen sie auf die Kette. Armes Deutschland… da wird von der Regierung eine „Expertenkommission“ zur Digitalisierung nach der anderen ins Leben gerufen, wir haben sogar eine „Digitalministerin“ (zwar ohne eigenes Ministerium, dafür aber im Neuland-Kanzleramt), die von Flugtaxis träumt… aber selbst die einfachsten Dinge kriegt der Staat nicht gebacken.

Nun hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) endlich – weil es musste – die Liste mit den gemeldeten Tabakprodukten und die Liste mit den gemeldeten E-Dampfgeräten und Liquids der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Aber wiiiiiiie…

Das fängt schonmal damit an, dass da lediglich Tabellenkalkulationsdateien angeboten werden. Aha… und wie oft wollen die so eine Datei (die Aktuelle ist 3,7 MB groß) auf ihren Server hochladen? Jedes Mal, wenn die Wartefrist (ja, es ist eine WARTEfrist, denn unabhängig, ob das Produkt schon beim Händler liegt, oder nicht… es müssen bis zum Verkaufsstart sechs Monate GEWARTET werden) für auch nur EIN Produkt abgelaufen ist? Gibt es denn keinen Verantwortlichen, der in der Lage ist, die Daten in einer online abfragbaren Datenbank anzubieten? Das ist doch keine „neue“ Technik, sondern eigentlich Standard, wenn es um größere Datenmengen geht.

Neee… Deutschland… so wird das nix mit der angestrebten „Vormachtstellung“ im Bereich der Digitalisierung. Ihr arbeitet da mit unzweckmäßigen Verfahren aus dem vergangenen Jahrhundert.

Und dann kommt noch dazu, dass die Daten eigentlich auch nicht wirklich wertvoll sind… denn es tauchen nur Produkte auf, die ihre sechs Monate im Knast schon abgesessen haben. Wirklich wertvoll und interessant wären aber auch die Daten bereits gemeldeter Produkte, für welche die Frist noch läuft. So, wie sie jetzt daherkommt, ist die „Datenbank“ (Excel-Tabelle) nur halb so wert- und sinnvoll, wie sie es eigentlich sein könnte und müsste. Und es gibt KEINEN vernünftigen Grund dafür, die Daten der „wartenden Produkte“ geheimzuhalten. Es wäre im Gegenteil sogar vernünftig, denn so hätten die Überwachungsbehörden der Bundesländer, die Möglichkeit, Produkte ggf. schon vor Ablauf der Frist unter die Lupe zu nehmen und sie müssten nicht warten (geht doch angeblich um „Verbraucherschutz“), bis das Produkt schon den Weg zu den Endkunden gefunden hat. So jedoch besteht nicht einmal die Möglichkeit für Stichproben vor Markteinführung, weil die Produkte gar nicht auftauchen und die Überwachungsbehörden nix von ihnen wissen. Also dient die Liste letztlich nur dazu, Händler anzuscheißen, die illegal Produkte verkaufen, deren Frist noch läuft… mit „Verbraucherschutz“ hat das nix zu tun.

Hab sie mir gezogen, die Datei… sinnvoll arbeiten kann man damit nicht… Die Suche ist umständlich… eine Tabellenkalkulation ist keine Datenbank und dient ganz anderen Zwecken. Mit einer ordentlichen Datenbank incl. Online-Abfrage könnte man schon eher was mit dem Datenbestand anfangen… aber sooo… nööö…

Derzeit (30.20.2018, 19:30) kann man die E-Dampf-Daten übrigens nicht herunterladen…

Ob das vielleicht daran liegt, dass da gerade wer die neueste Version stanzt und die dann hochgeladen werden soll (und die Vorversion schon vom Netz genommen wurde… warum auch immer), oder es technische Probleme gibt, vielleicht Fehler enthalten waren oder der Server wegen zahlreicher Downloads in die Knie gegangen war… keine Ahnung… irjendwat looft da nich!

Sehr schön ist auch wieder der Hinweis auf der Webseite ganz unten:

Ja genau… DAS zeigt, dass die Wartefrist von sechs Monaten VOLLKOMMEN sinnfrei und willkürlich ist und keinem anderen Zweck dient, als den E-Dampfgeräte-Handel zu gängeln (Tabakprodukte müssen keine Wartefrist einhalten).

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