Hinweise zur Steuer

UPDATE 2021.10.15. – Siehe hier: Aufgeschnappt Korrektur: Kaffeesteuer ist doch die Lösung!

Nun ist ja das Informationsschreiben vom Zoll am Kreisen… und etliche haben nicht so ganz verstanden (ist auch nicht so einfach), was das jetzt bedeutet.

Dann kommen die Überlegungen, dass das ja nicht gelten würde, wenn man seine Rohstoffe noch vor Juli 22 gekauft habe… man müsse das Zeug halt auch bunkern.

IRRTUM!

PG, VG, Lebensmittelaromen und WASSER ist und bleibt, wenn es nicht mit der Zweckbestimmung „zum Dampfen“ (also so gekennzeichnet oder im Dampfer-Shop) gekauft wurde, auch ab nächsten Sommer steuerfrei. Selbst wenn (innerer Tatbestand) man es mit der Absicht gekauft hat, es zum Selbstmischen zu verwenden. Doch in dem Moment, wo man es mit den anderen Komponenten zum Liquid vereinigt (also mischt), wird es Steuergegenstand und man selbst zum (nicht-gewerblichen… aber das ist im Zusammenhang mit der Steuer egal) Hersteller. Und dann bräuchte man (auch als privater Selbstmischer) eine Erlaubnis als Steuerlagerinhaber. Liegt die nicht vor, jibbet Jefängnis! Dampft man das, ist man Steuerhinterzieher und kann die alte Zelle von Uli Hoeneß beziehen.

Bedeutet: Bunkern der Rohstoffe, die man aus anderen Quellen beziehen kann, ist Blödsinn, denn im Moment des Mischens bzw. des Konsums in der Dampfe wird es Substitut und damit unterfällt es dem Tabaksteuerrecht. Punkt. Aus. Ende. Egal wann gekauft, egal wo gekauft!

Das ist in der Praxis für den Zoll aber absolut nicht überprüfbar. In Gefahr geraten könnte man nur, wenn man von irgendwem angeschissen wird. Aber das Denunziantentum wird ja seit einiger Zeit in Deutschland gehegt, gepflegt und gefördert. Vielleicht richten sie bald ein „Online-Meldeformular für steuerhinterzieherisches Selbstmischen“ ein.

Ist das ein Scheiß-Land geworden!

9 Antworten zu „Hinweise zur Steuer“

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