Nein… Disposables fallen der Batterieverordnung trotzdem nicht zum Opfer!

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Nachdem nun von der eGarage und einem weiteren Blog der drohende Tod der Disposables hineininterpretiert wurde, versuche ich es noch einmal, es leicht verständlich zu erläutern, weshalb Disposables von den betreffenden Artikeln gar nicht erfasst werden.

Mir persönlich wäre es ja auch recht, wenn die kommende Verordnung den Disposables die Beine weghauen würde. Nur… allein weil man es will, wird es leider nicht immer wahr.

Die neue „Batterieverordnung“ hat eine ganze Menge Zwecke. es geht dabei um ressourcenschonende Nutzung von Batterien, um die Trennung und Entsorgung, die Wiederaufbereitung und Recycling im Allgemeinen. Ein Punkt ist die Austauschbarkeit von Batterien und Akkus in Geräten, deren Lebensdauer länger ist, als die der Batterie. Und genau an dem Punkt ziehen sich nun einige hoch, wie an einem Strohhalm.

Sinn und Zweck dieses Teil der Verordnung, der in Artikel 11ff geregelt wird, ist nicht in erster Linie die Nachhaltigkeit der Energiequellen, sondern die Nachhaltigkeit und Langlebigkeit der damit betriebenen Geräte.

Nehmen wir mal elektrische Zahnbürsten. Die sind wiederaufladbar. Es sind Akkuzellen fest darin verbaut. Die Aufladung erfolgt im Gerät selbst. Wenn nun der Akku seine Lebenszeit an Ladezyklen hinter sich gebracht hat, dann kann man ihn eben nicht „einfach“ austauschen. Meist sind die Gehäuse verklebt oder verschweißt… man bekommt sie gar nicht beschädigungsfrei heraus. Oft sind die Akkuzellen im Gehäuse selbst auch noch verklebt. Ein engagierter Bastler schafft es bei einigen Modellen, den Akku aus dem Gehäuse zu bekommen, ihn abzulöten und einen neuen einzulöten… aber das ist nicht „einfach“. Und in der Fachwerkstatt wird der Austausch mehr kosten, als eine neue Zahnbürste. Aber… das ist halt Scheiße! Denn die Zahnbürste würde auch weiterhin zuverlässig funktionieren, wenn ein intakter Akku drin wäre. Die Lebensdauer des Gerätes ist größer als die Lebensdauer der Batterie.

Anderes Beispiel: moderne Mobiltelefone. Früher konnte man die öffnen und einfach einen Ersatzakku einlegen, Heute bekommt man die kaum noch auf, der Akku wird auch gerne verklebt und meist ist es für den Laien — ohne Spezialwerkzeug — kaum möglich den auszulöten und einen neuen anzulöten. Ist der Akku altersschwach, kann das Mobil in die Tonne… obwohl es auch noch weiter — womöglich viele Jahre — seinen Dienst tun würde.

Oder: Langhaarschneider…

Oder… oder… oder…

Wie sieht es denn mit Disposables aus? Nun… die sind nicht wiederaufladbar! Ja… selbst wenn da eine eigentlich wiederaufladbare Akkuzelle drin ist… die fungiert hier als ganz normale Einmal-Batterie. Verwendet werden sie, um die notwendige Kapazität und Spannung zu erreichen, was mit NiCd-Batterien nicht möglich wäre. Sie werden aber wie solche „normalen Batterien“ für diese Geräte genutzt. Und ihre Lebensdauer (das einmalige Abgeben der Ladung ohne Möglichkeit der Wiederaufladung) stimmt ungefähr mit der Lebensdauer des Geräts „Disposable“ überein. Das ist nämlich ein Einweg-Wegwerf-Produkt. Die Batterie muss so lange halten, wie der Liquidtank hält. Wären Disposables nachfüllbar, dann müsste die Akkuzelle auch wiederaufladbar sein. Dann wäre es aber kein Disposable mehr, sondern ein handelsübliches Pod-System.

DIE übrigens fallen sehr wohl unter die kommende Regelung. Sind die nämlich nachfüllbar und die Pods auch austauschbar (irgendwann ist die Wendel halt hin… ein Akku hält aber länger), müsste auch die „Batterie“, also die Akkuzelle „einfach“ austauschbar sein. Das kann durchaus noch zu einer Herausforderung für die Hersteller werden.

Und Kombiakkus bzw. heute Akkuträger mit fest verbauten Akkuzellen werden über die Verordnungs-Klinge springen. Die Geräte sind nämlich im Allgemeinen langlebiger als die fest verbauten und nicht „einfach“ austauschbaren Akkuzellen… und sie würden mit einer neuen Zelle noch lange nutzbar sein.

Nur die elendigen Disposables kriegen wir damit nicht vom Hals. Dafür müsste eine neue Verordnung geschaffen werden, die Einwegprodukte dieser Art verbietet.

Auch mit den nun angenommenen Änderungen bleibt es dabei, dass die „einfache“ Austauschbarkeit nur gegeben sein muss, wenn die Lebensdauer des Gerätes größer ist, als die der Batterie. Aber das Leben eines Disposable endet, wenn der Tank leer ist… und dann ist auch die „Batterie“ leer.

Portable batteries incorporated in appliances shall be readily removable and replaceable by the end-user or by independent operators during the lifetime of the appliance, if the batteries have a shorter lifetime than the appliance…

In Geräte eingebaute Gerätebatterien müssen vom Endnutzer oder von unabhängigen Betreibern während der Lebensdauer des Geräts leicht herausnehmbar und austauschbar sein, wenn die Lebensdauer der Batterien kürzer als die des Geräts ist…

Used batteries should also be replaceable so as to prolong the expected lifetime of the appliances they are part of.

Gebrauchte Batterien sollten auch austauschbar sein, um die erwartete Lebensdauer der Geräte zu verlängern, zu denen sie gehören.

from 1 January 2023, non-rechargeable portable batteries of general use should be marked with a label indicating ‘non-rechargeable’;

Ab dem 1. Januar 2023 sollten nicht wiederaufladbare Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch mit einem Etikett gekennzeichnet werden, auf dem „nicht wiederaufladbar“ steht;

Der letzte Punkt wird sich dann auch bei Disposables niederschlagen (so es sie dann noch gibt, was ich befürchte). Der Hersteller muss draufschreiben, das das Dingen nicht wiederaufladbar ist. Isses ja auch nicht!

Bei der Annahme, die neue Verordnung könnte das Disposable-Problem lösen, war vermutlich der Wunsch der Vater des Gedanken.


Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL concerning batteries and waste batteries, repealing Directive 2006/66/EC and amending
Regulation (EU) No 2019/1020

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Batterien und Altbatterien, zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020

Amendments adopted by the European Parliament on 10 March 2022 on the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council concerning batteries and waste batteries, repealing Directive 2006/66/EC and amending Regulation (EU) 2019/1020 (COM(2020)0798 – C9-0400/2020 – 2020/0353(COD))

REPORT on the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council concerning batteries and waste batteries, repealing Directive 2006/66/EC and amending Regulation (EU) No 2019/1020

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