Dran gewöhnt

Die Dampfer haben sich dran gewöhnt! Also dass die von ihnen konsumierten Produkte mit teilweise völlig sinnfreien Regelungen belegt sind. Und das führt nun zu dem Effekt, dass sich gefreut wird, wenn Händler oder Importeure erwischt werden, die Produkte abseits der Regelung einführen und verkaufen.

Bei Händlern kann ich das noch verstehen. Die haben sich die Regelungen nicht ausgesucht und unmittelbar sind auch nur sie davon betroffen. Wer als Händler sich nun gesetzeskonform verhält und nur Produkte anbietet, die den Regelungen des TabakerzG entsprechen, dann ärgert er sich natürlich, wenn ein anderer Händler nicht konforme Produkte verkauft.

Dass man aber immer öfter auch Ärger aus Konsumentenkreisen vernimmt und Schadenfreude aufkommt, wenn ein Händler beim Handel mit nicht 100% gesetzeskonformen Produkten erwischt wird, will nicht in meinen Kopf.

Und es soll mir bloß keiner damit kommen, das sei ja alles nur zum Schutz der Konsumenten, was es da an Vorgaben gibt. Bevor die TPD2 Wirkung entfaltete, waren Produkte schon seit 7 oder 8 Jahren auf dem Markt. Und von dramatischen Unfällen ist mir nichts bekannt. Die bis zum Inkrafttreten des TabakerzG gelten gesetzlichen Bestimmungen waren mehr als ausreichend, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Was hat denn das TabakerzG an wirklich verbraucherschützenden Regeln gebracht?

Dass befüllte Tanks nicht mehr als zwei Milliliter fassen dürfen. Neee… das hat mit Verbraucherschutz nix zu tun. Ein gefüllter Tank mit 3, 4, 5 oder mehr Millilitern Inhalt gefährdet erstmal niemanden. Es sei denn, er säuft den Inhalt… allerdings muss das dann schon ein größerer Tank sein, damit es wirklich gefährlich wird. Und man muss den Brechreiz unterdrücken.

Ah ja, aber dass nikotinhaltige Liquids nur noch in Behältern bis maximal 10 ml gehandelt werden dürfen… das ist doch Verbraucherschutz, oder? Bullshit! Auch hier ging es nur um die völlig absurde Eventualität einer Vergiftung durch Verschlucken. Dass dafür noch die schon längst überholten LD50-Werte als Maßstab herangezogen wurden, macht die Sache noch schlimmer und noch hirnrissiger.

Nun… dann vielleicht die Begrenzung auf 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter? Nein! Auch das hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun. Auch diese Beschränkung hängt mit der Fantasie einer Vergiftung durch Aussaufen einer Liquidpulle in Verbindung mit der längst überholten und viel zu niedrig angenommenen LD50 zusammen.
Vor zehn, elf Jahren waren selbst hier in Europa noch Liquids mit 32 mg/ml erhältlich und gebräuchlich (die Atomizer der damaligen Zeit waren nicht sehr leistungsfähig, weshalb man höhere Dosierungen brauchte, um einen spürbaren Throathit zu erleben). In den USA waren mit der Juul auch Nikotinsalz-Konzentrationen von 50 mg/ml übrig, ohne dass sich jemand damit totgedampft hätte (eine Überdosierung durch den Konsum verhindern schon körpereigene Abwehrmechanismen).

Tja… was haben wir denn dann noch?

Kindersicherheit, Bruch- und Auslaufsicherheit… Das sind an den Haaren herbeigezogene Regeln. Die beste Kindersicherheit ist das unzugängliche Aufbewahren und vielleicht noch eine kindersicherer Schraubverschluss. Ersteres liegt in der Verantwortung der Konsumenten und das zweite gab es auch schon vorher.

Ja, aber es ist doch Verbraucherschutz, wenn die Produkte ein halbes Jahr vor Verkaufsstart gemeldet werden müssen. Dann können die auf Gefahren überprüft werden.

Auch das ist Blödsinn und nur eine vermeintliche Maßnahme zum Verbraucherschutz. Wenn ein Produkt „mitgeteilt“ wird (also die Meldung über die geplante Einführung in den Handel), dann muss einiges an Informationen dazu eingereicht werden. Anschließend guckt sich das aber kein Schwein mehr an. Das halbe Jahr läuft ab und ab dann kann es legal gehandelt werden. Da wird nichts für den Verbraucherschutz in dieser Zeit überprüft. Und die Einhaltung der meisten Parameter, die man mit der Meldung bringen muss, waren auch schon vorher mehr oder weniger bindend.

Gut… aber jetzt… jetzt habe ich es: Die Warnhinweise… DIE schützen doch den Verbraucher.

Ja? Wie denn? Rettet der Totenkopf auf der Liquidpulle Leben? Nein… das schreckt nur ab. Auch das allgemeine Warnsymbol dient jetzt nicht wirklich dem Verbraucherschutz. Die Pflicht, auf nikotinhaltige Produkte draufzuschreiben, dass Nikotin stark abhängig macht sind auch Fakenews, also eine bewusste Täuschung der Verbraucher. Aber der Handel wird halt dazu verpflichtet, diese Unwahrheit groß und plakativ auf die Verpackung zu drucken. Der verpflichtende Hinweis auf das Abgabeverbot an Minderjährige ist überflüssig. Wer Handel treibt muss sich über die gelten Gesetze informieren. Das JuSchG ist für jedermann jederzeit einsehbar. Wer also z.B. Liquids verkauft, der muss das wissen. Als Information für die Konsumenten ist es völlig überflüssig. Wenn ein Minderjähriger irgendwie an Nikotinliquid rankommt, dann interessiert es ihn nicht die Bohne, ob da drauf steht, dass er das Zeug eigentlich nicht erwerben darf. Und die Krönung ist, dass auch noch draufgeschrieben werden muss, die Produkte würden für Nichtraucher nicht empfohlen. Das hat nichts mit Verbraucherschutz und schon gar nix mit Wissenschaft zu tun, sondern ist eine rein ideologische Aussage des Gesetzgebers. Es gibt keinen fundiert belegbaren Grund, Nichtraucher vor dem Konsum des Genussmittels „Atomizer“ zu schützen.

Der Verbraucherschutz wird also durch die Informationspflichten nicht verbessert.

Blieben noch die verbotenen Inhaltsstoffe. Nur wenn man sich die anschaut, dann bewirkt da nur eine Hand voll etwas für den Verbraucherschutz (und einiges ist auch noch unwissenschaftlich… z.B. Diacetyl). Es hätte ausgereicht, in den bestehenden Lebensmittelgesetzen, soweit nicht ohnehin schon präsent, diese wenigen kritischen Stoffe so aufzuführen, dass sie für den oralen und inhalativen Konsum nicht zugelassen sind.

Insgesamt kann man also feststellen, dass die gesetzlichen Regelungen kein greifbare Verbesserung des Verbraucherschutzes gebracht haben. Das meiste ist aus rein ideologischen Gründen („Du sollst nicht dampfen, denn das ist Genuss und Genuss ist schlecht… und es sieht auch noch wie das „böse“ Rauchen aus!“) in das Gesetz gegossen worden… mit dem tollen Nebeneffekt, das Vapen in deutliche Nähe zum Tabakrauchen zu rücken, obwohl es meilenweit davon entfernt ist.

Nun ist es so, dass der gesetzestreue Bürger sich meist an die Regelungen hält… aber ein Bejubeln der Überwachung dieser willkürlichen und sinnlosen Regelungen, wenn jemand erwischt wird, ist völlig krank.

Es haben sich halt alle dran gewöhnt und es gibt keine „Revoluzzer“ mehr.

Ich kann mich darüber nicht freuen, es sei denn es erwischt wirklich Illegale… so skrupellose Ärsche, die Öle oder Vitamin-E-Acetat ins Liquid mischen. Doch die wären bei einem Markt, wie er auch schon vor der Umsetzung der TPD2 existierte, gar nicht das große Problem. Solche Panscher treten erst dann verstärkt auf, wenn ein Markt zu stark reguliert ist. Bei einem freieren Markt, wie wir ihn z.B. vor der TPD2 hatten, gäbe es kaum Bedarf für solche Sachen und damit auch weniger Anreiz, in das Schwarzmarktgeschäft einzusteigen. Jetzt aber engen die Regelungen das Vapen immer mehr ein und es wird z.B. in Deutschland durch die völlig irrsinnige Steuer immer teurer… DAS befeuert den Schwarzmarkt… und damit treten Figuren auf den Plan, denen der Verbraucherschutz meilenweit am Arsch vorbeigeht.

2 Antworten zu „Dran gewöhnt“

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