Das dritte Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz…

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…geht wohl an uns vorbei.

Zumindest was den Referentenentwurf betrifft. Er soll wohl aromatisierte, erhitzte Tabakprodukte (Tabaktoaster) verbieten. Diese soll es dann nur noch mit reinem Tabakgeschmack geben. Grund für die Änderung ist die Delegierte Richtlinie (EU) 2022/2100 vom 29. Juni 2022, die Aromen in Tabaktoastern europaweit verbietet.

Das ist übrigens auch für unsere Liquids in Zukunft nicht ausgeschlossen… aber das glaubt mir eh keiner, bis es passiert.

Interessant ist in diesem Zusammenhang allerdings die Stellungnahme der Bundesärztekammer zu diesem Entwurf. eGarage berichtete heute darüber, übersieht aber in meinen Augen die schlimmste Passage des Schreibens und weist nicht auf die eigentliche Unverschämtheit hin.

Die Unverschämtheit: Mit einem Halbsatz wird dem Entwurf zugestimmt.

Die Bundesärztekammer befürwortet die vorgesehenen Änderungen…

Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/Drittes_Gesetz_zur_AEnderung_des_Tabakerzeugnisgesetzes_SN_BAEK_17012023.pdf

(fünf Worte)

Und gleich im Anschluss an das wohlwollende Kopfnicken wird zu einem Punkt Stellung genommen, der gar nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes ist… Sie beantworten eine Frage, die ihnen gar nicht gestellt wurde, und versuchen, den Gesetzgeber dazu zu bewegen, auch Aromen für Atomizer zu verbieten.

Und zwar nicht mit einem weiteren Halbsatz, sondern mit den restlichen 207 Wörtern.

Sie versuchen mit diesem Trojanischen Pferd ein Aromenverbot für das Dampfen zu erreichen.

Die Begründung ist größtenteils längst widerlegtes „Blabla“, das aber leider in einem Punkt durch die aktuelle Situation mit den Disposables bestätigt wird (DESHALB sollten auch Fachhändler die Finger davon lassen… und auch Dampfer, die weiter dampfen wollen).

Zugefügte Aromastoffe tragen erheblich dazu bei, Nikotinprodukte wie E-Zigaretten für jüngere Konsumenten attraktiv zu machen. In Bezug auf E-Zigaretten lässt sich feststellen, dass Jugendliche und jüngere Menschen diese u. a. vor allem wegen der Aromenvielfalt verwenden.

Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/Drittes_Gesetz_zur_AEnderung_des_Tabakerzeugnisgesetze

Dass dies kein Grund sein kann, die Freiheit der mehrheitlich erwachsenen Dampfer so drastisch einzuschränken, sollte jedem vernünftigen Menschen klar sein.

Der absolute Hammer für mich ist aber, dass sie der Meinung sind, dass auch erwachsene RAUCHER zu ihrem eigenen Schutz vom Dampfen abgehalten werden sollen. Ein deutlicheres Statement GEGEN die THR ist kaum möglich. Der Bundesärztekammer ist es also lieber, dass jährlich weit über hunderttausend Raucher sterben, als dass sie auf das Dampfen umsteigen.

Die Bundesärztekammer fordert daher die Bundesregierung auf, das Verbot des Inverkehrbringens von elektronischen Zigaretten mit charakteristischen Aromastoffen über die Änderungen des Tabakerzeugnisgesetzes und der Tabakerzeugnisverordnung resultierend aus der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2100 hinaus auszuweiten, um die Attraktivität von elektronischen Zigaretten für Jugendliche und junge Menschen, aber auch ältere Nichtraucher und Raucher zu verringern.

Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/Drittes_Gesetz_zur_AEnderung_des_Tabakerzeugn

Aromastoffe verbieten, um das Dampfen für ältere (als junge) Raucher unattraktiv zu machen!

Das sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen und in die eigene Meinung zur Bundesärztekammer einfließen lassen.

Meine Meinung dazu: Was für ein widerlicher, verkommener Haufen von ANTZ


Vapers Insight hat auch gerade dazu geschrieben. Marc hat sich ebenfalls daran gestoßen. 👍

5 Antworten zu „Das dritte Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz…“

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