Wird es eng in „Ulis Zelle“?

Nachdem die Diskussion um die Liquidsteuer, die Notwendigkeit der Nachversteuerung und das strafbare Selbstmischen mit unversteuerten Bestandteilen aus aktuellem Anlass wieder aufgeflammt ist, möchte ich hierzu einige Fakten nennen und Denkanstöße geben.

Ich fange mal mit dem einfachsten an. Nach dem neuen Tabaksteuergesetz (TabStG) ist das Selbstmischen unter ausschließlicher Verwendung von versteuerten Substituten (die noch nicht versteuerten lasse ich mal weg, die werden in drei Wochen sowieso versteuert) kein Herstellen von neuen Substituten. Es entsteht auch keine neue Steuer und jeder kann das mit diesen Zutaten machen, wann und wo er will. Problematisch wird es aber, wenn man auch nur eine unversteuerte Komponente verwendet, die man nicht als Substitut gekauft hat (PG oder VG aus dem Chemikalienhandel oder wo auch immer). In diesem Fall wird der eigentlich nicht zum Verdampfen bestimmte Stoff zu einem Substitut umgewidmet und damit wieder ein Substitut hergestellt. Jetzt wird der Stoff zum Steuergegenstand. Das größte Problem ist aber, dass die Herstellung von Ersatzstoffen nur Personen erlaubt ist, die eine Erlaubnis für ein Steuerlager haben und ein solches unterhalten. Und damit ist die Sache erledigt. Als privater Mischer unterhält man kein Steuerlager und bekommt auch keine Genehmigung für ein solches. Also macht man sich in dem Moment strafbar (§ 370 AO).

Nemo iudex sine actore… Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer sich nicht strafbar machen will (egal ob er erwischt wird oder nicht), der muss in Zukunft die Selbstvermischung mit Nicht-Substituten unterlassen. Das ist eine Frage des Gewissens… und der Moral. Aber wie groß ist das Entdeckungsrisiko… wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man beim „illegalen“ Selbstmischen erwischt wird?

Nun… es stellt sich die Frage, ab wann man die Tat oder die Vorbereitung dazu nachweisen kann. Im konkreten Fall ist dies nur in dem Moment möglich, in dem man das unversteuerte Nichtsubstitut in sein Mischgefäß kippt. Genau in diesem Moment müsste der Zoll vor der Tür stehen oder jemand müsste den beobachteten Vorgang gerichtsfest dokumentieren. Das ist wohl noch unwahrscheinlicher als ein Sechser mit Zusatzzahl im Lotto.

Aber vorher kann uns niemand etwas anhaben. Selbst wenn Zoll oder Polizei aus irgendeinem anderen Grund auf die gelagerten Kanister oder Flaschen mit PG, VG, destilliertem Wasser (sic!) oder Lebensmittelaromen stoßen, ist es unmöglich nachzuweisen, dass man diese Komponenten zum Selbstmischen verwenden will.

„Ääääh, wollen Sie das Propylenglycol etwa zum Mischen von Liquids benutzen?“
„Nein!“

Ende des Dialogs! Man ist niemandem Rechenschaft über den Zweck des Besitzes dieser Komponenten schuldig.

Ok… aber was passiert, wenn man mit dem gemischten Liquid „erwischt“ wird (ich frage mich, wie das überhaupt passieren soll)?

Sobald das Liquid fertig ist… egal ob in der Flasche oder im Atomizer, kann man nicht mehr nachweisen, dass dafür Komponenten verwendet wurden, die nicht versteuert waren oder ursprünglich gar keine Ersatzstoffe waren.

Und noch einmal: NEIN, niemand muss Kaufbelege, leere Flaschen oder Steuerbanderolen aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen. Es ist nicht vorgeschrieben, seine ordnungsgemäß gekauften Liquids in der Originalverpackung zu belassen… man kann sie umfüllen und muss die leere Flasche auch nicht aufbewahren.

Also bleibt festzuhalten: Erwischt und belangt werden könnte man in diesem Fall nur in dem Moment, wo man „illegal“ mischt. Sehr, sehr unwahrscheinlich.

Nun zur zweiten „Gefahr“… der unterlassenen Nachversteuerung von im Besitz befindlichen, aber noch nicht versteuerten Substituten. Hier wäre es einfacher, schon bei der Lagerung der Produkte erwischt zu werden. Eine systematische Jagd auf Bunker wird es aber sicher nicht geben. Dazu müsste die Behörde erst einmal Anhaltspunkte dafür haben, dass jemand noch größere Mengen an unversteuerten Ersatzstoffen besitzt. Willkürliche Hausdurchsuchungen sind ausgeschlossen. Erwischt werden kann man eigentlich nur, wenn solche Produkte zufällig bei anderen Maßnahmen gefunden werden. Genau für solche Fälle wurde die Regelung eingeführt. Das Risiko ist also sehr gering.

Beim Konsum ist man dann eh wieder auf der absolut sicheren Seite. Da gilt das, was ich oben zum Selbstgemischten geschrieben habe.

Es ist also unwahrscheinlich, dass sich demnächst Dampfer in der Gefängniszelle, die einst Uli bewohnte, drängen werden.

18 Antworten zu „Wird es eng in „Ulis Zelle“?“

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