VdeH beklagt die falschen Schwächen

Ein Lebenszeichen! Der VdeH atmet noch.

Aber was für eins…

Ganz frisch veröffentlichte der VdeH eine (Presse?-) Meldung mit dem schönen Titel

Verband des E-Zigarettenhandels kritisiert unklare Definition im Tabaksteuergesetz

Klingt erstmal gut. Insbesondere, weil es Regelungen gibt, die sich insbesondere dem Konsumenten nicht sofort erschließen… z.B. die Steuerpflicht für privat inbesitzgehaltene Substitute oder (das erschließt sich auch dem Handel nicht ohne die Erläuterungen durch den Zoll) die Steuerpflicht aufgrund der Zweckbestimmung bzw. die Umwidmung von Nichtsubstituten.

Aber darum geht es im Artikel gar nicht.

Es wird darüber gejammert, dass im Onlinehandel, an Tankstellen, Kiosken etc. illegale Produkte ohne Liquidsteuer und ohne Beachtung des Jugendschutzes verkloppt werden. Das hat aber mit den „unklaren“ Definitionen mal gar nichts zu tun. Das ist eine Frage der Überwachung seitens des Staates und des Engagements der Branchenverbände (der VdeH nehme Daumen und Zeigefinger der rechten Hand und umfasse damit die eigene Nasenspitze).

Während da also illegal gehandelt wird, leide der Fachhandel unter unzureichenden Begriffsbestimmungen der von der Liquidsteuer betroffenen Produkte.

Hmmm… schauen wir mal ins Gesetz…

§ 1 Absatz 2c TabStG:

Substitute für Tabakwaren im Sinne dieses Gesetzes sind andere Erzeugnisse als nach den Absätzen 2b und 8, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind.

Quelle: TabStG

Bei Absatz 2b geht es um Produkte für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten und bei 8 um Zigaretten, die keinen Tabak enthalten. Das sind also keine Substitute.

Was ist jetzt an der Definition nicht zu verstehen? Substitut ist alles, was man mit einem Atomizer in ein konsumierbares Aerosol verwandeln kann. Hier kann es also nur um Flüssigkeiten gehen.

Nun sei es bei Kontrollen dazu gekommen, dass Hardware oder Zubehör als vermeintlich steuerpflichtige Produkte bemängelt wurden (durch die überprüfenden Zollbeamten). Na ja… diejenigen scheinen wohl ungeschult in die Kontrolle geschickt worden zu sein… und sie haben ihr Gehirn für die Zeit der Überprüfung ausgeschaltet. Hardware, also Atomizer, Akkuträger, Akkus, Verdampferköpfe, Wickelhilfen, Watte, Ladegeräte, Widerstandsmessgeräte, Mischgefäße, Trichter, Einwegspritzen… usw. usf., das hätten sie auch ungeschult erkennen können, sind nicht geeignet, in einem Atomizer in ein konsumierbares Aerosol verwandelt zu werden. Vor allem wäre es recht umständlich, z.B. einen Akku in den Tank eines Atomizers zu pressen, um ihn dann zu vaporisieren. Dafür braucht es kein Abitur und keine Schulung durch die Dienststelle… dafür sollte die graue Masse zwischen den Ohren auch so ausreichen. Und wenn sich ein Händler bei einer solchen Aktion verunsichern lässt, spricht das nicht gerade für Fachkenntnisse bezüglich des eigenen Gewerbes (wobei es in der Meldung eher so klingt, als hätten die betroffenen Händler die Zollbeamten erfolgreich „aufgeklärt“).

An solchen Zwischenfällen ist aber der Gesetzestext nicht schuld.

Der Gesetzestext lässt tatsächlich aber die Definition der Substitute relativ offen. Konkretisiert wird dies durch die Generalzolldirektion, Direktion IV, Referat 2 in der Anlage 2 zum Informationsschreiben vom 14.10.2021. Hier ist ganz klar erläutert, was alles Substitut ist oder Substitut sein kann… Das sollte jeder Händler wissen… und jeder Zollbeamte, der für die Überwachung der Tabaksteuer eingesetzt wird, auch.

„Unklare und widersprüchliche Auslegungen, die zu solchen oder ähnlichen Vorfällen führen, sind die Konsequenz eines handwerklich schlecht gemachten Gesetzes, das einer dringenden Überarbeitung bedarf.“

Quelle: VdeH

…ist Bullshit und adressiert falsch. Die Rüge darf nicht an den Gesetzgeber gehen, sondern an die Exekutive… hier den Zoll… bzw. die Dienststelle, die solche wirren Kontrollen durchgeführt hat.

Wirklich kritisiert werden könnte die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, die nicht für jeden leicht nachvollziehbar ist. Handwerklich ist das Gesetz tatsächlich eher mangelhaft. Es steht zwar alles drin, was man wissen müsste, nur ist es nicht einfach zu verstehen. Die Schwächen liegen in Rechtsklarheit und Publizität. DAS kann man anprangern. Und DAS wäre ggf. auch ein Hebel für eine Klage… wobei es vermutlich nur dazu führen würde, dass das Gesetz leichter durchschaubar umgestaltet wird, sich an der Rechtslage aber nichts ändert.

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