Gefährliche Signalwirkung: Spanische Regulierungspläne schließen Aromenverbot nicht aus.

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In Spanien steht die Änderung der Tabak- und E-Zigarettengesetzgebung (Dekret 579/2017) an.

Das spanische Gesundheitsministerium hat aus diesem Grund eine bis zum 24.04.23 öffentliche Konsultation geschaltet.

Gesundheitsministerium hat Bestimmungen von u.a. Aufmachung der E-Zigaretten Produkte, Verpackung und Inhaltsstoffen vorgesehen.

Gerade die geplante Überarbeitung der Inhaltsstoffe schließt die Möglichkeit eines Aromenverbots ein. Das kann u.a. eine weitere Signalwirkung auf die in der zweiten Jahreshälfte anstehende Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie (TPD2) in Brüssel und langfristig auch eine Signalwirkung auf die nationale Gesetzgebung anderer europäischer Länder haben.

Quelle: https://www.mallorca-services.…lektronischen-zigaretten/ (archive.org vom 18.04.2023)

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