Offener Brief an den Polizeipräsidenten Mittelhessen, Herrn Paul

Sehr geehrter Herr Paul,

ausgesprochen enttäuscht musste ich einen Beitrag Ihrer Präventionsstelle vom 28.12.2016 im frei zugänglichen Bereich des Sozialen Netzwerks Facebook zur Kenntnis nehmen. In dem Beitrag wurde vor dem Konsum von sogenannten „Legal Highs“ durch Kinder und Jugendliche gewarnt, was für sich genommen eine ausgesprochen sinnvolle und notwendige Mahnung ist. Es handelte sich dabei um einen Beitrag aus aktuellem Anlass, weil Fälle im Bereich Wetterau aktenkundig geworden waren, bei denen es zu Vergiftungserscheinungen bei jungen Menschen kam, die solche Drogen konsumiert hatten. Es handelte sich aber nicht um ein Ereignis großer zeitlicher Dringlichkeit, da diese Vorfälle – nach meinem Kenntnisstand – schon einige Zeit zurücklagen. Damit wäre es den Mitarbeitern der veröffentlichenden Dienststelle durchaus möglich gewesen, sich mit den Ursachen und Begleitumständen eingehender zu befassen, um einen wirksamen und wahrheitsgetreuen Präventionsartikel zu verfassen.

Dies scheint jedoch leider nicht erfolgt zu sein, denn der Beitrag weist einige inhaltliche Mängel auf und erweckt ein wenig den Anschein eines Sensationsartikels aus der Boulevardpresse.

Insgesamt wird in dem Beitrag der Eindruck erweckt, dass die sog. „Legal Highs“ vornehmlich durch E-Dampfgeräte (ugs. fälschlich als „E-Zigaretten“ oder „E-Shishas“ bezeichnet) konsumiert würden. Auch wenn ich mich nicht mehr im aktiven Dienst befinde, befasse ich mich mit solchen Phänomenen recht ausführlich und nach meiner Kenntnis werden diese – inzwischen illegalen – Drogen überwiegend als Feststoff-Substanzen vertrieben (Kräutermischungen, Pulver, „Badesalze“ etc.). In dieser Konfektionierung ist jedoch der Konsum mittels E-Dampfgerät nicht möglich. Ein Rauchen als Beimengung einer Tabakzigarette oder Tabakpfeife findet da sehr viel häufiger statt. Lediglich die sogenannten Vaporizer ermöglichen einen inhalativen Konsum, wobei es sich dabei nicht um E-Dampfgeräte handelt, bei denen ausschließlich Flüssigkeiten vernebelt werden. Es ist also mehr als unwahrscheinlich, dass diese Drogen hauptsächlich durch E-Dampfgeräte konsumiert werden. Vielmehr verhält es sich so, dass es wenige Fälle gibt, bei denen verbotene Substanzen mittels dieser Geräte eingenommen werden.

Nun musste ich aber feststellen, dass allein durch den Titel „Warnung – Gesundheitsgefahr beim Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas!“ der Eindruck vermittelt wurde, E-Dampfgeräte würden selbst schon eine nachgewiesene Gesundheitsgefahr darstellen. Im Zusammenhang mit dem Beitragstext entstand der Eindruck, dass die Gefahr auch(!) durch den Konsum solcher illegaler Drogen entstehen würde.

Die eigentliche Warnung sollte jedoch aber vor den Drogen selbst erfolgen und nicht vor einer möglichen (aber eher nur ausnahmsweise genutzten) Methode des Konsums.

Da die Medienkompetenz in der Bevölkerung zumindest stagniert, hätten sich die Verfasser im Klaren darüber sein müssen, dass diese „Schlagzeile“ das Einzige ist, was von vielen Menschen gelesen wird, mindestens aber als Kernaussage im Gedächtnis verbleibt. Die Aussage der „Schlagzeile“ ist aber lediglich, dass der Genuss von „E-Zigaretten“ und „E-Shishas“ Gesundheitsgefahren birgt. Und zwar solche Gesundheitsgefahren, dass sogar „die Polizei“ eindringlich davor warnt. Der Artikel dient damit lediglich als Warnung vor diesen legalen und inzwischen gesetzlich regulierten Genussmitteln, nicht jedoch dem eigentlichen Zweck, nämlich der Warnung vor den sog. „Legal Highs“. Der Zweck wird damit verfehlt und es wird überdies manipulativ auf die öffentliche Meinung zu Lasten der E-Dampfgeräte eingewirkt. Letzteres ist jedoch – soweit ich mich erinnern kann – nicht Aufgabe der Polizei – auch nicht der polizeilichen Prävention.

Ob dieser Fauxpas nun aufgrund „handwerklicher“ Mängel der Verfasser zustande kam oder – das möchte ich nicht unterstellen – andere, ideologische Gründe hatte, weiß ich nicht. Ich kann und will das aber so nicht stehen lassen, weil die Wirkung eines solchen Beitrags der Polizei keine geringe Wirkung hat.

Bezüglich der weiteren inhaltlichen Fehler bitte ich Sie, sich den Beitrag der Interessengemeinschaft ExRaucher (http://xraucher.org/k_09-warnung-ges…en-und-e-shishas/) durchzulesen.

Ich erwarte, dass Sie auf die verantwortlichen Mitarbeiter einwirken, sich bei der Veröffentlichung zeitlich nicht dringlicher Beiträge zu Präventionszwecken, sorgfältig mit der Materie auseinanderzusetzen, und außerdem erwarte ich, dass die inhaltlichen Fehler beseitigt, das Beitragsbild, welches einen falschen inhaltlichen Zusammenhang darstellt, sowie die nicht haltbare und vor allem nicht zweckdienliche „Schlagzeile“ durch ein sinnvolles Bild und einen treffenden Titel ersetzt werden.

Mit kollegialen Grüßen

Daniel Hagemeister-Biernath, POK i. R.

 

P.S. Ich werde dieses Schreiben als offenen Brief auf meiner Webseite „Die Dampfdruck-Presse“ veröffentlichen. Für den Fall, dass Sie einer Veröffentlichung Ihrer Antwort zustimmen, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen.

3 Antworten zu „Offener Brief an den Polizeipräsidenten Mittelhessen, Herrn Paul“

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