Aufbewahrung und Nutzungserklärung

Hier soll es einmal um die Aufbewahrung z.B. von Basen, Aromen etc. und um die Nutzungserklärung gehen.

Nein, keine Angst, ich wiederhole jetzt nicht zum x-ten Male „dunkel, kühl, luftdicht verschlossen“… es geht vielmehr um ein Phänomen, das mir in der Szene in den letzten Wochen verstärkt aufgefallen ist.

An verschiedenen Stellen las ich die Empfehlung, man solle Nichtsubstitute (also Basenbestandteile oder Aromen, die nicht aus dem Dampfer-Fachhandel stammen und auch nicht explizit für das Dampfen angeboten werden) und Substitute räumlich gut getrennt aufbewahren.

Wie jetzt? Warum denn?

Na… damit würde man demonstrieren, dass man die Nichtsubstitute auf keinen Fall umwidmen wolle, was ja eine unerlaubte Herstellung von Substituten wäre und zu einer Steuerpflicht führt.

Im Ernst jetzt? Ich habe jetzt nochmal im Gesetz nachgeschaut, ob ich irgendwo eine Passage übersehen habe, in der steht, dass aus Nichtsubstituten Substitute werden, wenn man sie ins selbe Regal stellt, wie Substitute. Nö! Nichts gefunden. Und… wie weit soll das denn gehen? Selbes Regal, selber Raum, selbes Gebäude, selbes Dorf/selbe Stadt, selbes Land, selbes Universum?

Macht ein getrennter Aufbewahrungsort überhaupt einen Unterschied aus?

Ab wann wird aus einem Nichtsubstitut objektiv beweisbar ein Substitut?

Objektiv beweisbar dann, wenn man sich das bisherige Nichtsubstitut in den Tank kippt… oder wenn man es mit anderen Bestandteilen vermischt, woraus ein Produkt zum Dampfen entsteht. Nicht beweisbar, nicht einmal im Ansatz, würde die Umwidmung rein subjektiv stattfinden, wenn man sich ein Nichtsubstitut in der festen Absicht besorgt, es zum Dampfen zu benutzen. Da findet die Umwidmung im Kopf statt… in den kein Gericht der Welt hineinschauen kann (die Verwendung von Wahrheitsdrogen ist nicht erlaubt). Hier geht es aber eh nur um die Absicht… und die ist bei Steuerstraftaten nicht strafbar. Es ist nicht einmal der Versuch, sondern (im Vorliegenden Fall, bei der Absicht, es so zu benutzen) die straflose Vorbereitungshandlung. Das geht bei Steuerstraftaten sogar so weit, dass z.B. das Anfertigen gefälschter Bilanzen eine straflose Vorbereitungshandlung ist, sofern man diese Fälschungen noch nicht beim Finanzamt eingereicht hat. Man darf diese Fälschungen also gerne im Aktenordner haben. Solange man sie nicht verwendet… ist das gar nichts. Obwohl hier ganz klar eine Absicht zur Begehung einer Straftat unterstellt werden könnte. Und jetzt will mir irgendwer damit ankommen, das Lagern von Nichtsubstituten neben Substituten sei strafbar? Mehr Bullshit geht nicht.

Die Strafbarkeit der Umwidmung ist nur und ausschließlich bei konkreter Nutzung (Nichtsubstitut wird in den Verdampfer gekippt) oder bei der konkreten Herstellung eines Substituts (Selbstmischen) beweisbar, also im Moment des Zusammenmischens.

Ist das Zeug erstmal vermischt, ist es wieder nicht mehr beweisbar, dass in dem Substitut unversteuerte Nichtsubstitute enthalten sind. Das Entdeckungsrisiko bei der Umwidmung ist also verschwindend gering. Im echten Leben passiert das nicht, sofern man sein „illegales“ Selbstmischen nicht als Livestream auf irgendeiner Plattform vorführt oder die Handlung aufzeichnet und veröffentlicht.

Das wissen auch die Ermittlungsbehörden. Deshalb wird der Zoll auch nicht bei Händlern von Nichtsubstituten nachfragen, wer denn kürzlich fünf Liter PG, fünf Liter VG und ne Pulle Lebensmittelaromen gekauft hat, um einen Durchsuchungsbeschluss anzuregen. Der Besitz ist nicht strafbar. Einen Beschluss bekommt man da nicht.

Niemand muss seine Nichtsubstitute getrennt von seinen versteuerten Substituten aufbewahren. Niemandem ist eh irgendwo vorgeschrieben, wo er legale Produkte in seinen vier Wänden aufzubewahren hat, solange von diesen keine Gefahr (insbesondere für Dritte) ausgeht. Ich darf meine drei Tage getragenen Socken durchaus mit in die Obstschale zu den Äpfeln packen, wenn ich meine, sie dort für den nächsten Waschmaschinendurchgang sammeln zu wollen.

Eine weitere nervende Unsitte ist, dass all und jeder jetzt meint, schreiben zu müssen, dass er sich PG für die Seifenherstellung, für die Pflege von Wundrändern, für… was weiß ich, gekauft habe.

Wozu der Schwachsinn? Ich kaufe mir das Zeug, weil ich es haben will. Punkt. Aus. Ende. Ich muss nirgendwo erklären, wozu ich ein legales, frei verkäufliches Produkt erwerbe. Ich darf es kaufen, ich will es haben… das genügt.

Diese seltsamen Verhaltensweisen zeigen aber ganz klar, welche Angst und Verunsicherung herrscht. Angst und Verunsicherung, die nicht zuletzt von Seiten des Handels und der Hersteller subtil gefördert und stets frisch genährt und dann von paranoid veranlagten Menschen schön in der Blase multipliziert werden.

Es ist einfach so: Man muss Nichtsubstitute nicht gesondert aufbewahren und niemand muss sich eine Legende für den Erwerb oder Besitz ausdenken.

Bin mal gespannt, welche Horrorgeschichten über Lebensmittelaromen erst die Runde machen, sollte ein Aromenverbot kommen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Bitte dazu die Datenschutzerklärung beachten.