Es geht nur um Tabakerhitzer

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Nach einem Artikel bei Tobaccoreporter ist nun Verunsicherung in der Dampfer-Szene eingetreten. In dem Artikel wird über die delegierte Richtlinie (EU) 2022/2100 vom 29. Juni 2022 berichtet, welche dazu führt, dass die Heat-Sticks („Tabakrouladen“) für HNB-Produkte (=heat not burn, also Tabakerhitzer oder „Tabaktoaster“, wie z.B. die iQOS oder die Glo) nicht mehr aromatisiert gehandelt werden dürfen. Es gibt also ein Aromenverbot für Tabaktoaster.

Die Tabakerhitzer wurden ab ungefähr 2014 vereinzelt auf den Markt gebracht. So richtig ging es mit ihnen erst 2016 los. Die TPD2 wurde allerdings schon 2014 beschlossen, als die Toaster noch nahezu völlig unbekannt waren und keine Rolle spielten. Aus diesem Grund blieben diese Produkte in der Tabakprodukterichtlinie unberücksichtigt.

Mit der neuen Richtlinie, welche die TPD2 mittels eines delegierten Rechtsaktes ändert, wird hier nun nachgebessert. Die Produktfamilie wird in der Richtlinie zunächst einmal definiert:

Für die Zwecke von Unterabsatz 1 ist mit einem ‚erhitzten Tabakerzeugnis‘ ein neuartiges Tabakerzeugnis gemeint, das erhitzt wird, um Nikotin und andere Chemikalien freizusetzen, die dann von dem oder den Nutzer(n) inhaliert werden, und das je nach seinen Eigenschaften den rauchlosen Tabakerzeugnissen oder den Rauchtabakerzeugnissen zugerechnet wird.

Und es wird verboten, diese Produkte zu aromatisieren, indem sie in die Regelung der anderen Tabakprodukte rutschen.

Aufgrund unglücklicher Übersetzungen des Titels des o.g. Artikels wurde Verunsicherung erzeugt. Es klang so, als wären Aromen in „erhitzen Tabakprodukten“ künftig verboten. Und einige kamen dann mit dem Argument um die Ecke, auch Liquids seien ja, weil sie in der TPD2 geregelt sind, Tabakprodukte, die „erhitzt“ würden… damit würde das Aromenverbot wohl auch für diese gelten.

Nun… Liquids (in der TPD2 ziemlich dämlich als Nachfüllbehälter bezeichnet) sind erstmal keine Tabakerzeugnisse, sondern die „verwandten Erzeugnisse“. Sie werden mit diesen faktisch zwar durch die Richtlinie und die daraus resultierenden (und anderen) nationalen Gesetze gleichgesetzt, aber sie werden nicht als solche bezeichnet. Nicht einmal im Tabaksteuergesetz (da heißen sie Substitute). Und in der im Artikel aufgeführten Richtlinie, die schon im Juni erlassen wurde, werden für das Aromenverbot auch nicht pauschal „Tabakprodukte“ oder „Tabakerzeugnisse“ genannt, sondern explizit die HNB-Produkte.

Das hier erweiterte Aromenverbot betrifft also keinesfalls Liquids oder Liquidteilprodukte. Macht Euch nicht irre!

Aber macht Euch ruhig trotzdem irre, denn was nicht ist, kann locker noch werden. Und dafür müssen wir nicht einmal auf eine TPD3 warten. Das liegt nämlich an dem Mechanismus des „delegierten Rechtsaktes“. Das ist — ganz vereinfacht ausgedrückt — eine Art der Ermächtigung für die EU-Kommission, gewisse Regelungen ohne den aufwendigen Weg einer normalen Richtlinie, sondern eher in der Art eine Verordnung, zu treffen. Die Möglichkeit für delegierte Rechtsakte sind auch in der TPD2 vorhanden. Dadurch war es möglich, jetzt schnell und ohne großes Aufsehen, die HNB-Aromaverbannung durchzusetzen. Das wäre aber auch für Liquids möglich. Die Ermächtigung für die aktuelle Richtlinie könnte nicht herangezogen werden, aber es gibt in der TPD2 in Artikel 20 die Möglichkeit bestimmte Produkte durch einen delegierten Rechtsakt in der gesamten EU zu verbieten… und zwar, wenn diese in drei einzelnen EU-Staaten „aus Gründen“ bereits verboten wurden (denn das ist den Staaten eh erlaubt).

Dass es jetzt nur die Tabaktoaster trifft, ist kein Grund zur Entwarnung. Und wenn in der Szene nach dem Motto „Was geht mich das an?“ abgewunken wird, weil in einem Nachbarland ein Aromabann droht, sollten sich die Gleichgültigen ins Gedächtnis rufen, dass das durchaus zu einem europaweiten Bann werden kann.

Eine Antwort zu „Es geht nur um Tabakerhitzer“

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