Steuer und Fristen

Hohe Wellen schlägt derzeit die gerichtliche Verfügung gegen Amazon, mit welcher Amazon in die Pflicht genommen wird, den Handel mit E-Dampf-Produkten durch nicht gemäß §22 Abs. 1 Nr. 2 TabakerzG registrierte ausländische Händler über ihre Plattform zu unterbinden. Generell müssen sich ausländische Händler, wenn sie Versandhandel mit deutschen Kunden betreiben wollen, bei der zuständigen Behörde registrieren. Das gilt selbstverständlich auch für den direkten Versandhandel… aber die deutschen Gerichte sind gegenüber Händlern im Ausland natürlich eher „zahnlos“. Dafür gehen solche Händler das Risiko ein, dass die Waren am Zoll hängenbleiben. Deshalb ist der „Umweg“ über Amazon auch beliebt, denn die verkaufte Ware wird entweder über Amazon geliefert oder wird dort bereits im Lager vorgehalten. Mit Amazon hatte nun die Justiz einen greifbaren Verantwortlichen, wenn die Registrierungspflicht nicht eingehalten wurde.

Der Handel über Amazon Marketplaces erlaubt sicher auch Steuerhinterziehung, aber das ist jetzt nicht exklusiv bei Amazon so… jeder ausländische Händler kann pokern und die Steuer, die bei Wareneinfuhr fällig wird, einfach „vergessen“. Es ist also nicht so, dass Amazon Steuerhinterziehung begünstigt… es kann aber bei ausländischen Händlern auch bei Amazon dazu kommen, dass die Einfuhrumsatzsteuer oder eine eventuell fällige Verbrauchsteuer nicht abgeführt wird. Einkommenssteuer müssen ausländische Händler übrigens nicht zahlen, auch wenn ich das letztens irgendwo gelesen habe. Einkommenssteuer hat mit der Sache nichts zu tun… die wäre nur fällig, wenn ein Einkommen in Deutschland erwirtschaftet würde… ich z.B. zahle Einkommenssteuer, weil ich meine Bezüge, auch wenn ich (mit deutschen Pass von Geburt) in Ungarn lebe, aus Deutschland erhalte.

Es wird gerne auch noch fantasiert, der Handel über Amazon würde es ermöglichen, sich an der Wartefrist von sechs Monaten vorbeizuschummeln… das ist Bullshit. JEDER, der in Deutschland Handel treibt… ob mit Ladengeschäft, mit Onlineshop oder über eine Handelsplattform wie Amazon, kann die Frist einfach „vergessen“. Dafür braucht man kein Amazon… und das geht so lange, bis man auffliegt.

Na… und einen Verkaufsstopp bei Amazon gibt es jetzt auch nicht… Amazon wurde nur gerichtlich in die verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich ausländische Händler beim Handel mit E-Dampfprodukten an die geltenden Gesetze halten… was die Registrierungspflicht anbelangt (bislang geht es nur um diese Pflicht). Es wird also auch weiter diese Produkte auch bei Amazon geben… auch von Nicht-EU-Händlern.

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