Überflüssig wie ein Kropf

Das Sahnehäubchen der Anbiederei geistert seit gestern durch die Medien: Der Werbekodex für verantwortungsbewusste E-Zigarettenwerbung in Deutschland

Vorneweg mal aktuelle Zitate der Verbände aus deren Selbstbeschreibung:

Der VdeH begrüßt die am 1. April 2016 in Kraft getretene Änderung des Jugendschutzgesetz und das darin festgelegte Abgabeverbot an Minderjährige. Die E-Zigarette eignet sich nicht für Nichtraucher, Jugendliche oder Kinder.
Jedoch bietet sie enorme Chancen für erwachsene Raucher als Alternative zum schädlichen Tabakkonsum.

Quelle: VdeH – Über den VdeH

In Deutschland gilt seit dem 1. April 2016 ein neues Jugendschutzgesetz, das den Verkauf von elektronischen Zigaretten an Minderjährige verbietet. Und das ist auch gut so!
Alle Mitglieder des Bündnisses für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG e.V.) setzen sich seit mehreren Jahren aktiv für einen wirksamen Jugendschutz ein.
Dazu gehört insbesondere, dass es nur für Erwachsene möglich sein darf, E-Zigaretten zu erwerben und legal zu konsumieren.

E-Zigaretten haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen.

Quelle: BfTG – Jugendschutz

Hier haben sich beide Verbände bereits eindeutig positioniert. Das ist halt deren einhellige Meinung (die aber durchaus auch anders als schwarz-weiß gesehen werden kann… komme ich später drauf). Beide Verbände feiern die Neufassung von § 10 JuSchG, wo der Verkauf und die Abgabe von Liquidverdampfern/Liquids (mit oder ohne Nikotin), sowie das Zulassen des Konsums durch Minderjährige in der Öffentlichkeit verboten wird. Es gibt also eine gesetzliche Regelung, die den Verkauf und die Abgabe von E-Dampfen an Kinder und Jugendliche regelt. Also alles in Butter!

Seltsame Forderungen

Mit der EBI „Let’s demand smarter vaping regulation!“ wurden nun auch Forderungen aufgestellt, die sich um den Jugendschutz drehen. Die Regulierung der Liquidverdampfer soll aus der Europäischen Tabakproduktrichtlinie herausgelöst werden und es soll eine eigene Richtlinie für dieses Produkt geschaffen werden.

Unter Punkt 4 wird ausgeführt: „verhindern, dass Minderjährige Zugang zu E-Zigaretten haben“.

Nun… wozu das denn? Es gibt doch schon ein Abgabeverbot für diese Produkte… sogar für solche ohne Nikotin. Steht doch im JuSchG. Resultiert übrigens nicht aus der Umsetzung der TPD2, wo dieser Punkt so explizit nicht drin steht. Man kann zwar an einigen Stellen ablesen, dass das „gewünscht“ ist (Erwägungsgründe 21, 33 und 47, sowie Art. 20 Nr. 4 i) „Gebrauchs- und Aufbewahrungsanweisungen für das Produkt, einschließlich eines Hinweises, dass das Erzeugnis nicht für den Gebrauch durch Jugendliche und Nichtraucher empfohlen wird,“), aber ein Abgabeverbot ist nicht vorgeschrieben.

Dass ein solches in vielen (hab jetzt nicht recherchiert, ob in allen) EU-Mitgliedsstaaten gibt, ist nicht auf die TPD2 zurückzuführen, sondern vielmehr auf Art. 16 FCTC. Der regelt zwar ausschließlich Tabakprodukte, aber mit dem Bericht zu ENDS/ENNDS der FCTC/COP/7/11 Nr. 29 a) u. b) (ENDS u. ENNDS sind Liquidverdampfer mit und OHNE Nikotin), wurde das Abgabe- an und sogar ein Besitzverbot von Minderjährigen in Bezug auf Liquidverdampfer eingeführt. Das ist der Grund für den Einzug der E-Dampfe, Liquids und Zubehör in das JuSchG.

Es ist also völliger Quatsch, das nochmal in eine Liquidverdampferprodukterichtlinie schreiben zu wollen.

Aber es klingt doch so gut… die Händler denken halt an die Kinder… die Verbände… die edlen Ritter in weißer Rüstung…

Nix als nacheilender (vorauseilend nicht, weil es § 10 JuSchG schon gibt) Gehorsam, um „edel und gut“ zu erscheinen. Pure Selbstdarstellung und Selbstbeweihräucherung.

Dann kommt auch noch Punkt 6 der Forderungen der EBI passend dazu: „verantwortungsvolle Werbe- und Marketingmaßnahmen gewährleisten, die sich nicht an Jugendliche richten„.

Da fragt man sich: Was soll der Quatsch? Gibt es E-Dampf-Werbung, die sich explizit an Minderjährige richtet? Steht da dann: „Hey Kinder, kauft Euch die tolle E-Zigarette, die nach Lachgummis schmeckt. Bibi Blocksberg dampft die auch…“?
Wohl kaum… zumal das auch nicht gerade gewinnsteigernd wäre, denn… erinnern wir uns: Der Verkauf dieser Produkte an Minderjährige ist gesetzlich VERBOTEN. Wieso sollte ich eine Zielgruppe ansprechen, die mein Produkt gar nicht kaufen darf?

Aber es geht wohl eher darum, den Gegnern des E-Dampfens den Wind aus den Segeln zu nehmen… die behaupten ja, wenn junge ERWACHSENE bei Liquidverdampferwerbung zu sehen seien, dann würde sich die Werbung an Minderjährige richten… oder wenn eine Erdbeere mit Gesicht für ein Erdbeer-Liquid wirbt.

Bullshit! Aber hey, die EBI-Macher sind halt die „Guten“ und sorgen mit dieser Beschränkung dafür, dass Minderjährige keine Dampfprodukte kaufen. Dass die diese Produkte eh nicht kaufen können dürfen… aaach… egal… das will doch keiner wissen.

Werbung für Minderjährige endlich definiert

Und mal ehrlich: WIE definiert man denn „Werbung“, die sich an Minderjährige richtet? Keine Ahnung? Nun, Euch kann geholfen werden, denn seit gestern (s.o.) gibt es ja den Kodex… und an dem kann man ablesen, was Minderjährigen-Werbung ausmacht.

Nämlich: Wenn Personen unter 30 (sic) in der Werbung zu sehen sind… oder wenn Zeichentrick-Figuren (oder vielleicht eine Erdbeere mit Gesicht) zu sehen sind… oder wenn die Werbung unter 100 Meter vor dem Haupteingang einer Schule zu sehen ist (Ein Werbeplakat für ein Auto, das man als Minderjähriger ohne Fahrerlaubnis aus guten Gründen nicht fahren darf ist aber ok… alles klar…), dann richtet sich die Werbung an Minderjährige! Echt! Ehrlich! VdeH und BfTG sagen das doch, dann muss das so sein.

Jetzt wisst Ihr bescheid!

Steigerung des Schwachsinns

Aber der Schwachsinn endet nicht mit dem Jugendschutz. Nein, er geht weiter!

Dual-Konsum soll „geächtet“ werden, damit Liquidverdampfer nicht zur Umgehung gesetzlicher Rauchverbote missbraucht werden. Geht’s noch? Wenn ich DAMPFE wo das Rauchen verboten ist (wo aber das Dampfen nicht verboten ist), dann UMGEHE ICH NICHT dar Rauchverbot. Ich rauche ja nicht, sondern konsumiere ein Genussmittel, das mit dem Tabakrauchen nichts zu tun hat. Ich denke, da legen die Händlerverbände so einen großen Wert drauf: Dampfen ist NICHT Rauchen.

Schwachsinn!

Dann darf auch nicht der „Eindruck“ vermittelt werden, das Dampfen sei gesundheitlich unbedenklich. Was soll das denn wieder? Haben die Verbände neue geheime Studien, die nachweisen, dass das E-Dampfen gesundheitsschädlich ist? Solange es die nicht gibt, ist und bleibt das Dampfen als unschädlich anzusehen. Und DAS darf man nicht sagen? Hut ab… langsam muss ich an mich halten, um keine Schimpfwörter zu verwenden.

Nichtraucher sollen nicht dampfen!

Oh ja… es sollen bei der Werbung dann auch unbediiingt Warnhinweise zu sehen sein, dass sich die Werbung nur an erwachsene Raucher oder Dampfer richtet. Auf KEIIINEN Fall soll ein Nichtraucher und Nichtdampfer wegen der Werbung mit dem Dampfen anfangen. Dampfen ist für Nichtraucher und Nichtdampfer nämlich gar nicht gut. An der Stelle lecken sie dann schon den Speichel der Grünen, der grünen Verbotspartei, die alle nach ihrem Sinn ERZIEHEN wollen (die aber Kiffen für normal halten und zu Kriegen nicht nein sagen). Pfui Deibel!

Sportler sind Asketen

Leistungssportmotive sind bei der Werbung auch verboten… ein Sportler raucht nicht, säuft nicht, fickt nicht, dampft nicht, ein Fußball-Profi ist niemals schwul… jawoll… und die Erde ist eine Scheibe.

…und eine zahnlose Prüfstelle

Schließlich streben sie an, eine „Prüfstelle“ einzurichten, die die Einhaltung der Selbstverpflichtung im Auge behält. Und was soll die machen, wenn sich wer nicht daran hält? Wird er dann aus dem Verband ausgeschlossen? Möglich. Aber wenn er gar nicht im Verband ist… was dann? Wird er dann aus der Gemeinschaft der Händler ausgestoßen? Verhängt man ein Verkaufsverbot. Brennt man seine Plakate nieder? Ja was denn nun?

Na ja… Prüfstelle klingt halt gut und seriös.

Insgesamt ist das aber nix als kontraproduktive Schaumschlägerei (denn mit der Selbstverpflichtung gesteht man indirekt ja ein, dass man früher sehr wohl Werbung für die Kinderlein gemacht hat… was absoluter Quatsch ist, aber die Vorwürfe der ANTZ bestätigt).

Und die Sache mit der Werbung, die sich VERMEINTLICH an Minderjährige richtet… was soll die denn schaden? Wenn Kinder und Jugendlich Liquidverdampfer kaufen oder konsumieren, dann ist das eine Schwäche staatlicher Überwachung… DENN… Abgabe und Zulassen des Konsums sind ja verboten. Wenn also Minderjährige an den „Stoff“ kommen und den auch noch konsumieren, dann ist das nicht die Schuld der Werbung… nein… da wurde sich irgendwo nicht ans Gesetz gehalten. Generell kommen Minderjährige aber nicht an Liquidverdampfer und Liquids. Dass das dann doch mal vorkommt… muss man hinnehmen. Das Stehlen einer fremden Geldbörse ist ja auch verboten… trotzdem werden täglich welche gestohlen. Das liegt aber nicht an der Werbung für Brieftaschen, sondern daran, dass manche Leute das Gesetz brechen.

Der Kodex ist echt überflüssig wie ein Kropf… und signalisiert nur, dass sich der werbetreibende Handel jetzt endlich „bessern“ möchte, was impliziert, dass er sich früher schlecht verhalten hat.

Sollen Minderjährige dampfen dürfen?

Nun noch ein paar Gedanken dazu, ob E-Dampfgeräte tatsächlich ABSOLUT nichts in den Händen von Minderjährigen zu suchen haben.

Ich finde ja auch, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht dampfen sollten. GRUNDSÄTZLICH… lässt Ausnahmen zu! Ich habe mit 15 Jahren mit dem Rauchen angefangen. Experimentierfreude, Gruppendruck, Lust aufs Abenteuer… igendwie so eine Mischung aus dieses Faktoren war das. Und ich war ratz fatz abhängig. Wenn nun heute aus ähnlichen Gründen ein junger Mensch mit dem Rauchen anfängt, dann wäre es aber trotzdem ne tolle Möglichkeit, das Tabakrauchen durch das Dampfen wieder zu lassen… aber es wäre illegal, ihn Dampfkram kaufen zu lassen. Und bevor die Experimentierlust zum Start einer Raucherkarriere führt, wäre es mir bei Minderjährigen lieber, sie würden ihre Gelüste mit Liquidverdampfern stillen. Die sind gesundheitlich nämlich – im Gegensatz zu Tabakprodukten – unbedenklich. Der Jugend„schutz“ ist in der Hinsicht eine zweischneidige Sache. Aber wenn man meint, das Dampfen ist unschädlich (mein Standpunkt), dann gibt es auch keinen Grund dafür, die Jugend davon zu „schützen“.
Die Gateway-Theorie (dass das E-Dampfen unweigerlich irgendwann zum Tabakrauchen führt) ist ja nun hinreichend widerlegt. Also… wovor soll geschützt werden?

Huppala… beinahe vergessen…

Der Aufwand der nun mit dem Kodex getrieben wird (mit allen schädlichen Nebenwirkungen), steht in keinerlei Verhältnis zu der Sache, um die es geht: Kinowerbung und Plakatwerbung. Werbung im Internet (insbesondere auch in den sozialen Medien), in Zeitungen und Zeitschriften, im Fernsehen oder im Radio ist eh schon verboten. Und das wird sich auch nicht ändern, sollte die EBI mit Big-T-Beteiligung zu einer extra Richtlinie führen, denn… da kommt wieder das FCTC zum Tragen… in Verbindung mit FCTC/COP/7/11 Nr. 29 c)… komplettes Werbeverbot bzw. restriktive Einschränkung von ENDS/ENNDS-Werbung.

Also… es geht um Plakat- und Kinowerbung… zwei unbedeutende und sterbende Werbeplattformen, die eh kaum noch rezipiert werden. Besonders bekloppt ist es, da dann noch auf Jugendschutz zu machen. Jugendliche SEHEN KEINE Plakate in der Öffentlichkeit, weil ihr Blick auf das Smartphone gerichtet ist… und ins Kino gehen die auch kaum noch… gibt doch zig Streamingdienste, die auch noch billiger sind, als eine große Zahl Kinobesuche. Also ehrlich… lohnt sich so ein Kodex wirklich? Ich denke nicht. Er kann nur, aus genannten Gründen, schaden. Wie ein Kropf! Überflüssig!

Eine Antwort zu „Überflüssig wie ein Kropf“

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