Wasser fließt bergauf

Das branchen- und politiknahe, nicht ganz so unabhängige, „Informationsportal zur E-Zigarette (ugs. falsch verwendete Bezeichnung für mobile Liquiderstäuber)“ jammert, dass die EU mit der neuen Tabaksteuerverordnung nicht um die Ecke kommt.

Warten auf die EU-Kommission (arch)

Ja… stimmt… das dauert jetzt schon wirklich lange. Ist halt ein heikles Thema, weil hier u.a. auch die Interessen der Staaten (Steuereinnahmen) mit den Interessen der Lobbyisten der Tabakindustrie kollidieren. So isses halt.

Nur… was ist denn nun so schlimm daran, dass die Verordnung noch nicht da ist? Die eGarage berichtet ja aus dem Themenbereich, der das Pfrunzeln betrifft… es kann also nur um Liquidsteuern gehen. Na und die gibt es in etlichen EU-Mitgliedsstaaten ohnehin schon… und grundsätzlich nicht zu knapp… mit Sicherheit überwiegend oberhalb des zu erwartenden Mindeststeuersatzes. Ganz „vorbildlich“ ist hier Deutschland, das sehr hohe Steuersätze festgelegt hat… und das nicht nur für nikotinhaltige Produkte oder Fertigprodukte, sondern auch für nikotinfreie Teilprodukte. Wenn man Wasser aus der Leitung in sein Liquid kippt, um es etwas dünnflüssiger zu machen, fallen in Deutschland pro Milliliter derzeit 16 Cent Steuer an… bald sind es 20 und dann 26 und zuletzt 32 Cent. Alles, was man dampfen kann oder zur Herstellung eines dampfbaren Produkts verwenden, wird bei entsprechendes Zweckbestimmung zum sogenannten „Substitut“ und muss pro Milliliter versteuert werden.

Eine weitere Besonderheit ist, dass man für die Herstellung eines Substituts eine Genehmigung für den Betrieb eines Steuerlagers haben und dann auch eines einrichten muss. Nimmt man nun (zur Verdünnung, wie oben erwähnt) Wasser aus dem Wasserhahn und gibt es in sein Liquid, dann „widmet man das Leitungsheimer um“ und stellt damit ein Substitut her (das Leitungswasser wird zum Substitut). Man müsste es nun anmelden und nachversteuern. Nur… weil man kein Steuerlager betreibt, hat man das Substitut ohne Genehmigung hergestellt und macht sich trotzdem strafbar.

Wenn nun die eGarage jammert, es würde zu lange dauern, bis die neue EU-Verordnung kommt, frage ich mich: Was soll die Verordnung denn ändern? Den Irrsinn des deutschen Steuerrechts (Steuerlager, unerlaubte Herstellung etc.) wird es mit Sicherheit nicht beseitigen. Und, da die Liquidsteuer in Deutschland eh schon horrend ist, könnte nur eine noch höhere Mindeststeuer etwas ändern… zum Nachteil der Konsumenten, des Handels und des E-Dampfens an sich.

Es ist aber eher zu erwarten, dass die Mindeststeuersätze unterhalb des deutschen Steuersatzes liegen werden. Aber… MINDEST… nicht HÖCHST… das bewirkt dann mal gar nichts.

Die eGarage vertritt in ihrem aktuellen Artikel aber die steile These, dass die Steuersätze womöglich geringer ausgefallen wären, wenn bei Erlass des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG), mit dem die Liquidsteuer eingeführt wurde, schon eine EU-Verordnung mit deutlich niedrigeren Mindeststeuersätzen dagewesen wäre. Das nenne ich mal post-optimistisch.. 😉 😀

Und dann wird am Ende des Beitrags Hoffnung gemacht, dass die EU-Verordnung doch irgendwann kommt. Sie sprechen es zwar nicht aus, aber es vermittelt bim Leser das Gefühl, dass der Gesetzgeber dann vielleicht die hohe Liquidsteuer in den Bereich der Mindeststeuer korrigiert… also absenkt.

Genauso kann man darauf hoffen, das es einmal eine EU-Verordnung gibt, die das Wasser zwingt, den Berg hinauf zu fließen.

Informationsgehalt des Artikels: knapp über Null… realistische Hoffnungen durch die Aussagen des Beitrags: so ziemlich gleich Null.

Teile im Fediverse
Teile im Fediverse

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Bitte dazu die Datenschutzerklärung beachten.