AFAIK 004 – PG wird nicht „reguliert“

AFAIK

„Habt Ihr schon gelesen? Die ECHA will Propylenglycol jetzt als STOT SE 3; H 335 einstufen. Das ist der Anfang vom Ende des Dampfens. Bald wird man PG nicht mehr kaufen können und die Verwendung in Liquids wird sicher verboten. Sie haben es nicht geschafft, das Dampfen über die TPD2 komplett zu verbieten, nun machen sie es so. Das folgt einem großen Plan einer globalen Verschwörung gegen die Dampferei.“

Jau! Die ECHA plant, PG als STOT SE 3; H 335 einzustufen. Das ist eine Klassifikation als Gefahrstoff. Weil PG wohl (wie auch immer das wissenschaftlich festgestellt worden sein mag) beim Einatmen zu Atemwegsirritationen führen kann, wird nun konkret daran gearbeitet, es dementsprechend einzuordnen und entsprechende Gefahrstoffsymbole vorzuschreiben.

Schaut man, was STOT SE 3; H 335 im Endeffekt bedeutet, stellt man fest, dass da nun das Symbol

echa_pg

vorgeschrieben ist. Das kann und wird geringfügige(!) Auswirkungen auf Transport(sicherheit), Lagerung, Versand etc. haben, hat aber nichts damit zu tun, dass der Handel irgendwie eingeschränkt würde. Wer das nicht glauben mag… schaut mal ganz einfach, was auf Benzin (der Einfachheit halber sagen wir mal nicht der „Treibstoff“, sondern „Feuerzeugbenzin“)

echa-gasoline
Quelle: http://echa.europa.eu/substance-information/-/substanceinfo/100.081.080

an Symbolen drauf muss. Ne Pulle Feuerzeugbenzin kann aber jeder kaufen, ohne Einschränkung, sogar im Online-Handel.

Und wer nun meint, das sei „nur der erste Schritt zum Verbot von PG“, der möge sich vor Augen führen, in wie vielen Bereichen das Zeug verwendet wird. Wir „paar“ Dampfer weltweit sind nur ein Fliegenschiss und die Gedanken der Mächtigen der Welt kreisen nicht ununterbrochen bei Tag und Nacht darum, wie sie das Dampfen ausmerzen können.

Die tatsächlichen Gründe für die Neueinstufung kenne ich auch nicht, aber dieses „Schicksal“ teilen ständig etliche Stoffe, die mit dem Dampfen nun mal gar nix zu tun haben.

Die Alukappen dürfen wieder abgenommen werden.


Aktualisierung (13.12.2016):

Der Antrag auf Einstufung von PG wurde von der ECHA abgewiesen: Annex to a news alert ECHA/NA/16/37

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