Dampfer-Allerlei #1

allerlei

Oft gibt es Sachen, über die ich gerne schreiben würde, die aber von Umfang und den notwendigen Ausführungen entweder so knapp sind, dass sich ein eigener Artikel kaum lohnt oder für die mir schlicht die Zeit für einzelne Artikel fehlt. Deshalb werde ich künftig unregelmäßig ein Dampfer-Allerlei anrichten und servieren, in dem ich solche Themen aufgreife.

Nun denn… hier mein Dampfer-Allerlei #1…

Erstes Thema ist – wie sollte es anders sein – die kommende Regulierung unserer Dampfgeräte. Immer wieder lese ich da Gerüchte, die sich einfach hartnäckig halten und die eher zur Verunsicherung beitragen, als dazu, dass die Dampfer wissen, was denn nun auf sie zukommen und wo und wie es sinnvoll ist, sich durch „Bunkern“ auf die harten Zeiten vorzubereiten. Im Endeffekt habe ich das an verschiedenen Stellen schon geschrieben und wer mir nicht glauben mag, kann es auch aus anderen Quellen entnehmen.

Einen Punkt möchte ich aber noch einmal klarstellen: Es wird ausschließlich der Handel und das Inverkehrbringen reguliert. Der Besitz von Dampfgeräten und Liquids (Basen), sowie der Konsum ist in den Regelungen, die sich aus der TPD2 ergeben, nicht tangiert. Man wird auch künftig mit seinem 1-Zöller auf einem gestackten 26650er AT durch die Gegend laufen können und nach Herzenslust inhalieren, ohne dass die Ordnungsmacht einem das Gerät entreißt und man in den Kerker geworfen wird (noch gibt es kein Dampfverbot, die meisten diesbezüglichen Regelungen resultieren eher aus dem Hausrecht… und der eigenen Erziehung in Hinblick auf Rücksichtnahme).

Oft kommt die Frage auf, ob denn Nikotin-Base nicht doch weiter in großen Gebinden oder Kanistern über den Tisch gehen könne. Gerade so ein großes Gefäß sei doch kein Nachfüllbehälter im Sinne des Gesetzes. Schaut man sich den Gesetzestext kurz an und überfliegt diesen, so möchte man meinen, da gäbe es tatsächlich eine Lücke. Ein genauerer Blick hingegen zeigt dann doch recht schnell, dass die Regelungen ausgesprochen geschickt formuliert sind und die vermeintliche Lücke keine solche ist.

Im kommenden TabakerzeugnisG wird bezüglich der Definitionen auf die Richtlinie 2014/40/EU (TPD2), Artikel 2 verwiesen. Dort ist (u. a.) unter Nr. 17 der „Nachfüllbehälter“ definiert.

17. „Nachfüllbehälter“ ein Behältnis, das nikotinhaltige Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann;

Viele lesen daraus, dass der Behälter ein solcher sein muss, den man zum Nachfüllen von Dampfen verwenden kann, was für große Pullen und Kanister ja nicht zutreffen würde. Leider wird aber ein Nachfüllbehälter nicht dadurch zum Nachfüllbehälter, weil man damit seine Dampfe nachfüllen kann, sondern dadurch, dass der Behälter für eine Flüssigkeit verwendet wird, die als solche zum Nachfüllen der Dampfer verwendet werden kann.

Ich zerlege mal den Satz in seine Bestandteile (mit Schnittmengen):

A) „Nachfüllbehälter“ ein Behältnis, das nikotinhaltige Flüssigkeit enthält (Punkt)
B) Flüssigkeit…, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette… (Punkt)

Die sind nicht blöd, die sich solche Texte ausdenken. Es ist so formuliert, dass eben nicht „ein Behälter, DER zum Nachfüllen verwendet werden kann“, sondern ein „Behälter für eine Flüssigkeit DIE zum Nachfüllen verwendet werden kann“ gemeint ist. Das Nachfüllen bezieht sich (wegen des „DIE“) leider auf die Flüssigkeit und eben nicht auf den Behälter.

TPD2Auf diesen Einwand hin kommt dann oft das Gegenargument, Base könne ja nicht einfach so zum Nachfüllen von Dampfgeräten verwendet werden. Aber wieso denn nicht? Wir werden künftig auf 20 mg/ml Nikotingehalt beschränkt und – egal ob PG-Base, VG-Base oder Mischformen – kann man das Zeug sehr gut zum Nachfüllen des Verdampfers verwenden (ich habe seinerzeit mit 24er Liquid angefangen… war auch nötig, weil ich starker Raucher war und die eGos nicht gerade die „Höllenmaschinen“, was die Performance anbelangte). Und auch das Argument „Wer sagt denn, dass die Nikotinflüssigkeit zum Dampfen bestimmt ist“, zieht nicht wirklich. Der Handel mit nikotinhaltiger Flüssigkeit müsste ja dann eine andere Zweckbestimmung haben… und da gibt es eigentlich nur noch zwei andere Anwendungsgebiete: 1. zu medizinischen Zwecken (damit wird der normale Handel aber in die Arzneimittel-Schiene gedrückt… geht also nicht… schon gar nicht für Privatleute) oder als Pflanzenschutzmittel (was hervorragend funktioniert, leider aber inzwischen verboten ist). Bleibt nur die Verwendung zum Dampfen. Also kommen wir auch über solche „Tricks“ nicht mehr raus. Auch Base ist die oben definierte nikotinhaltige Flüssigkeit… und die darf halt nur noch in 10-ml-Gebinden abgegeben werden.

Wo wir gerade bei „Tricks“ sind. Als Argument dagegen, jetzt auch Hardware zu bunkern und als Begründung, anderslautende Empfehlungen seien „Panikmache“, wird dann gerne der „Trick“ angebracht, Verdampfer und Akkuträger würden dann halt künftig als Einzelteile (also quasi Bausatz) oder als Ersatzteile verkauft. Oder die Dampfe werde einfach als Gerät definiert, das nur mit nikotinfreiem Liquid verwendet werden soll. Klingt prima, funktioniert aber trotzdem nicht. Wieder landen wir bei der Definition aus Artikel 2… diesmal Nummer 16, wo es heißt

16. „elektronische Zigarette“ ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks ver­wendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank. Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte oder mittels eines Nachfüll­behälters oder eines Tanks nachfüllbar sein oder mit Einwegkartuschen nachgeladen werden;

Der erste Satz zerschlägt schon einmal die Idee der nikotinfreien Deklaration. Jede Dampfe, die man zum Konsum nikotinfreier Liquids verwenden kann, kann man auch für nikotinhaltige Liquids verwenden… „das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes…verwendet werden kann“

Und dann wird im Rest der Definition jedes Einzelteil eines Dampfgeräts als „elektronische Zigarette“ festgelegt… also wird das auch nix mit Einzel- oder Ersatzteilen, sofern sie keine Zulassung nach TabakerzeugnisG und TabakerzeugnisV haben.

tegWer sich selbst oder andere beruhigen möchte, argumentiert dann gerne damit, dass ja noch gar nichts wirklich klar oder irgendwie geregelt sei. Nun, noch sind die Regelungen in Deutschland nicht in Kraft, das stimmt. Aber dass nichts feststünde, ist glatter Selbstbetrug! Die TPD2 IST als solche erlassen und gültig. Die Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 20. Mai 2016 Zeit, diese Regelungen (als „Mindeststandard“, gerne aber auch schärfer) in nationales Recht umzusetzen. Länder, die das verpennen, sind aber nicht aus der Sache raus… für den Fall greift dann die TPD2 selbst. Und was da drin steht, ist sehr wohl bekannt! Und es ist auch bekannt, was in den Gesetzentwürfen zu TabakerzeugnisG und TabakerzeugnisV, sowie zur ersten Änderungsverordnung zur TabakerzeugnisV steht. Diese gesetzlichen Bestimmungen sind zwar noch nicht verabschiedet, aber man wäre naiv zu glauben, dass die Regelungen, die E-Dampfgeräte betreffend, würden noch grundlegend verändert. Da wird auch die Beteiligung von Prof. B. Mayer bei der öffentlichen Anhörung am 17. Februar nichts groß dran rütteln und auch die Petition wird das Gesetz in der Form nicht verhindern… sofern sie überhaupt Beachtung findet (ist ja noch „in Prüfung“… kann Monate oder Jahre dauern), bevor das Gesetz verabschiedet ist.

Was allerdings tatsächlich noch nicht klar ist… was wird das durch das Gesetz ermächtigte Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für Kriterien für die Zulassung von Liquids und Geräten ersinnen und welche Prüfkriterien und -verfahren werden sie festlegen (sie haben ja durch das Gesetz quasi Narrenfreiheit). Da steht noch nichts fest, ich empfehle da aber gerne den gesunden Menschenverstand und zitiere noch einmal den Satz des Ministers Christian Schmidt bei einem Interview am 23.06.2014:

„Andererseits werden wir bei der nationalen gesetzgeberischen Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie unsere Möglichkeiten ausschöpfen. Bei den Bemühungen um eine schärfere Regulierung der E-Zigarette, die leider in der europäischen Tabakproduktrichtlinie nicht verankert wurde, lasse ich nicht locker.“

Das lässt einen nun nicht gerade auf eine sinnvolle und unvoreingenommene Regelung hoffen. Nimmt man dann noch die Häppchen hinzu, die einer seiner Wasserträger, der feine Herr Martin Köhler bei der 13. Konferenz für Tabakkontrolle serviert hat (https://www.dampfer-magazin.de/bericht-von-der-13-konferenz-fuer-tabakkontrolle-des-dkfz-in-heidelberg-0203-12-2015/), dann ahne ich wirklich nichts Gutes.

Aber nun Schluss mit diesem miesen Thema!

petition_standWas mich persönlich ausgesprochen erfreut und vor allem wirklich überrascht hat, war der Verlauf der Petition 61453. Als Udo Laschet mit seiner Petition ProDampf 2015 um die Ecke kam, fand ich die Idee ausgesprochen gut. Ich dachte jedoch (wie sicher viele andere auch) von Anfang an, dass das Quorum vermutlich nicht erreicht werden wird.Trotzdem hätte die Petition dann einen Zweck erfüllt, weil sie (je mehr Zeichnungen, um so besser) zeigen würde, dass es eine Gegenbewegung zu den Ideen der Gesetzgeber gibt und weil der Petitionsausschuss trotzdem damit befasst wäre. Dann wurde die Petition geprüft und geprüft und es wurde die eher „unglücklich“ formulierte Petition 61453 gestartet. Der hätte ich aufgrund der Schwächen noch deutlich weniger Erfolgschancen eingeräumt, aber zum Glück wurden ja die beiden anderen Petitionen (von Udo und der IG-ED) der gestarteten Petition zugeordnet… und da ging dann wirklich die Post ab. Nicht schlagen, aber ich hatte für mich persönlich mit ca. 15.000 Zeichnungen gerechnet, denn einerseits waren die Dampfer echt schon langsam „petitionsmüde“ (vor allem wegen der zahlreichen, teilweise extrem unausgegorenen „privaten“ Petitionen) und außerdem eh ein etwas phlegmatischer Haufen… und sehr viele hatten den Knall (den ich ja eingangs erläutere) echt noch nicht gehört. Um so erfreuter war ich, als die 15k-Marke schon recht schnell deutlich überschritten war. Die letzten Wochen der Petition haben mich mehr als positiv überrascht. Die Welle, die man beobachten konnte, war wirklich erfreulich und ich habe genüsslich einen Pálinka gezutschelt, als die 50.000 erreicht und auch noch ganz rasch überschritten waren.

Das fühlte sich dann wirklich schon ein wenig nach „Community“ und nicht nur wie „Szene“ an und die 56.425 Zeichnungen sind beachtlich. Respekt und Dank an alle, die sich für einen erfolgreichen Verlauf der Petition eingesetzt haben!

auNach dieser erfreulichen Nachricht, leider wieder ein Stimmungsdämpfer… in Österreich steht die Umsetzung der TPD2 an… und hier wurde gar nicht sooo viele gegenüber der TPD2 verschärft. Allerdings wurde auch eine, mit den in der deutschen Variante vergleichbaren, Ermächtigung für das BMG eingebaut, wo Regelungen außerhalb des eigentlichen Gesetzes getroffen werden können, die nicht zu erfüllen sind. DER Knackpunkt ist aber das komplette Verbot des Versandhandels, das dazu führen wird, dass das Dampfen in Österreich faktisch in absehbarer Zeit ausgemerzt wird. Ein Offline-Händler-Netz ist nicht flächendeckend vorhanden, die Trafiken, die das Zeug auch verkaufen dürfen, werden die Konsumenten mit dem Dreck von Big-T erfreuen und es wird weite Landstriche geben, wo sich ein Dampfer schlicht nicht mehr versorgen kann. Es werden zahlreiche Existenzen vernichtet, weil sich viele kleinere Händler zum größten Teil auf den Online-Handel stützen… und der Rest der kleineren Händler wird über den Aufwand und die Kosten für die Produktzulassung auch noch schnell vernichtet.
Vier Wöchelchen durfte nun die Sache „begutachtet“ werden, bevor das Gesetz in Fels gemeißelt wird.

Das ExRaucher-Team hat alle Einsender von Storys (und gerne auch die, die ihre Story erst noch schreiben wollen 😉 ) aufgerufen, per Mail an die Begutachtungsstelle in Österreich ihre Einschätzung zu dieser unsäglichen Regelung mitzuteilen und das Parlament aufzufordern, hier deutlich nachzubessern. Das Team selbst hat ebenfalls eine solche Mail versandt und auf die Erfolgsgeschichten der Dampfer (Storys auf ExRaucher.org) verwiesen. Das haben sie aus Solidarität getan (und weil sie ja auch einen österreichischen Anteil im Team haben… ach und natürlich weil es auch Freundschaften zu etlichen Österreichern gibt) und nicht weil sie der Meinung sind, die Interessen aller Dampfer – auch der in Österreich – zu vertreten. Ginge ja auch nicht, denn das tun sie faktisch nicht… sie haben ja auch nicht alle Dampfer im deutschsprachigen Raum danach gefragt und es gibt etliche, die sie als Team, als Einzelpersonen und ihre Aktionen schlicht Scheiße finden.
Trotzdem möchte ich hier auch noch einmal dazu aufrufen, eine entsprechende Mail zu versenden. Auf der Seite ExR-eport findet Ihr Hinweise und die Mail-Adresse (begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at).
Ich fänd‘ es toll, wenn sich hier die Dampfer-Szene erneut als eine „Community“ zeigen würde.

Und jetzt auf nach Lampukistan!

kloIn Lampukistan gibt es eine Volkskrankheit… das Stehpinkeln! Meist sind männliche Lampuken davon betroffen, es kann aber auch Frauen erwischen, bei denen die Krankheit einen noch unappetitlicheren Verlauf nimmt. Seit Jahren ist die medizinische Forschung bemüht, den vielfältigen Ursachen auf die Spur zu kommen und Therapiemethoden zu entwickeln, die Krankheit in den Griff zu bekommen. Es wird intensivste medizinische Forschung betrieben und versucht, die ursächlichen Verhaltensweisen einzudämmen. Zahlreiche Organisationen kümmern sich außerdem um das Wohl der Betroffenen, helfen ihnen, mit der Krankheit klar zu kommen, nach Heilung einen Weg zurück ins normale Leben zu finden und unterstützen (auch finanziell) entsprechende Forschungsvorhaben, die der Bekämpfung der Stehpinkelei dienen. Das sind oft Vereine und Stiftungen und eine Organisation ist die Lampukische Stehpinkelhilfe. Diese lebt vor allem von Spenden. Doch nun ist es da zu einem Vorfall gekommen, der einem das schiere Entsetzen ins Gesicht hämmert. Eine der Hauptursachen für Stehpinkelei ist der Alkoholismus, weshalb auch der Kampf gegen das Saufen zu den Kernzielen der Stehpinkel-Forschung und solcher Organisationen ganz weit oben auf der Agenda steht. Nun hat sich kürzlich ein Kaffee-Hersteller gedacht, die Arbeit für die gute Sache, die die Lampukische Stehpinkelhilfe leistet, müssen wir auch einfach einmal unterstützen und schickte einen kleinen Beutel Diamanten an den Verein. diamantenAllerdings handelte es sich dabei um sogenannte „Urin-Diamanten“ (Volksmund), denn in den Augen der Lampukischen Stehpinkelhilfe gehören die Kaffeehersteller ebenfalls zur Achse des Bösen. Kaffee ist – das ist nachgewiesen – geeignet, um von der Alkohol-Sauferei (der Hauptursache des Stehpinkelns) loszukommen, wie hier schon berichtet wurde (Die Kaffeemaschine wird weg reguliert!). Allerdings gibt es aber die Auffassung, dass allein die Handlung des Kaffeetrinkens dem Alkohol-Saufen so ähnlich ist, dass es zu einem sogenannten Gateway-Effekt kommen würde und vorher abstinente Lampuken durch die Gewöhnung an den Kaffeekonsum zum Alkohol-Saufen verführt werden bzw. trockene Alkoholiker dadurch rückfällig werden könnten. Da der Kaffeehersteller aber die Diamanten mit dem Verkauf von Kaffee (der quasi genau so schlimm ist, wie Alkohol, zwar nachweislich nicht zum Stehpinkeln führt, aber das Tor zum Saufen weit aufstößt) erwirtschaftet hat, klebt quasi Urin an diesen Diamanten, wie an den Fliesen der heimischen Toilette. Aus diesem Grund wurde die Spende zurückgewiesen.

Undenkbar? Neee… durchaus denkbar… Seltsam? Aber so steht es geschrieben!
Und in Deutschland gab es kürzlich vergleichbare Ereignisse.

Die Deutsche Krebshilfe erhielt kürzlich eine Spende von liquid-schmiede.de. Und prompt kam diese zurück, weil es „Blutdiamanten“ waren. Schließlich stammt das Geld aus dem Verkauf von Liquids. Die Deutsche Krebshilfe argumentierte mit dem Gateway-Effekt, dass das Dampfen das Rauchen gesellschaftlich wieder akzeptabel machen würde und dass die Werbung für Dampf-Produkte gezielt gerade auch auf Kinder und Jugendliche zielen würde, um diese abhängig zu machen und dann in die Arme der Tabakindustrie zu treiben. All diese Argumente sind inzwischen widerlegt (einfach mal bei Kontra! reinschauen, das Thema ist dort mehrfach angesprochen und verweist auf entsprechende Studien und Forschungen) und die Deutsche Krebshilfe käut einfach die zahlreichen von Fr. Dr. M. Pötschke-Langer, dem dkfz. und dem BfR, sowie den hörigen und abhängigen Medien verbreiteten Lügen wieder und stellt diese als Tatsache dar. Jedenfalls sei es ihnen aus diesen „ethischen“ Gründen nicht möglich, die Spende anzunehmen. Es wäre ja Quasi ein Pakt mit dem Teufel. Scheinbar geht es der Deutschen Krebshilfe finanziell so gut, dass sie nicht mehr wirklich auf Spenden angewiesen sind. Ich frage mich, wie Betroffenen – also Krebskranke, deren Angehörige und Freunde, Ärzte, die sich im Kampf gegen den Krebs aufopfern – dieses Verhalten beurteilen. Pfui Teufel!

…und nun beende ich das erste Dampfer-Allerlei… da hätte ich ja doch locker drei einzelne Artikel draus machen können. Egal! Jetzt ist es geschrieben und ich hau es raus!

Bis zum nächsten Dampfer-Allerlei…
Euer PepeCyB

 

2 Antworten zu „Dampfer-Allerlei #1“

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