Pepes Wischmopp – Verschiedene Mathematiken

Zwei mal drei macht vier – widdewiddewitt und drei macht neune! Ich mach‘ mir die Welt – widdewidde wie sie mir gefällt!

Dampfer rechnen so:
2 x 3 = 4
4 + 3 = 9
Hersteller und Gesetzgeber rechnen so:
2 x 3 = 6
6 + 3 = 9

Schlechtes Beispiel… weil hier das Ergebnis übereinstimmt.

Trotzdem ein gutes Beispiel, weil die Aussage, dass Dampfer (und Selbstmischer) anders rechnen, als Hersteller und Gesetzgeber, vollkommen hirnverbrannter Blödsinn ist.

Zwei Prozent sind wie folgt definiert:

Zwei Teile von hundert!

Zwei Prozent von z. B. 10 Gramm Liquid sind… na?… sind 0,2 Gramm. Das ist Mathematik und gilt für alle… für Dampfer, Selbstmischer, Liquidhersteller, Gesetzgeber etc.

Ein Dampfer, der sich ein Mentholliquid mischt, also Menthol als Hauptaroma oder Hauptaromenteil verwendet (also Menthol nicht zur „Geschmacksabrundung“ oder als Hintergrundaroma nutzt), verwendet ca. 2% Menthol.

Wie sieht das nun für einen Liquidhersteller aus? Gelten für diese nicht die selben Naturgesetze? Reichen bei ihnen 0,2% Menthol, um die gleiche Geschmacksintensität zu erreichen? Tatsächlich? Ob die auch Wasser in Wein verwandeln können oder aus Blei Gold machen? Taugt ihr Liquid auch gegen Fußpilz und Haarausfall?

Selten habe ich so eine Scheiße gelesen, wie

„Daran erkennt man, dass sowohl der Verfasser wie auch die Unterzeichner wie Dampfer gerechnet haben. Aber nicht wie Hersteller oder Gesetzesgeber.“
Quelle: Und noch eine Petition – Reloaded

Es gibt KEINE zwei Mathematiken! Ein Liquid, das als einziges Aroma 0,1% oder 0,2% Menthol enthält schmeckt… na ja vielleicht iiirgendwo im Hintergrund ein klein wenig nach Menthol… aber NICHT wie ein Mentholliquid.

0,1% Mentholanteil mag vollkommen ausreichen, um zahlreiche Geschmackskompositionen abzurunden oder mit einer ganz leichten „Frische“ zu versehen… aber sie reichen absolut nicht für ein echtes Menthol-Liquid oder menthollastige Liquids, wie z. B. das bekannte „Philberry“ (Erdbeer-Menthol… in dem auch 1 – 2% Menthol enthalten sind).

Der Gesetzgeber rechnet mal gar nicht… jedenfalls nicht so, als wollte er sich ein Mentholliquid herstellen. Wenn der Gesetzgeber rechnet, dann nutzt er pure, nackte Mathematik. Und bei der sind zwei Prozent schlicht zwei Teile von hundert.

Dann auch noch frech zu behaupten, zu rechnen, wie ein Dampfer (was letztlich die selbe Rechnung ist, wie die eines Herstellers oder des Gesetzgebers), wäre ein Fehler

„…gehen wir einmal davon aus, dass es sich lediglich um einen Fehler handelt. Dennoch muss man sich an dieser Stelle doch wundern, ob keiner der bisherigen Unterzeichner das mal geprüft hat.“
Quelle: Und noch eine Petition – Reloaded

ist echt schon sehr frech.

Wenn man sich dann auch noch bei seinem Selbstversuch als Beispiel, das belegen soll, man könne zweiprozentiges Menthol kaum überleben, einen fatalen Fehler begeht, weil das verwendete Aroma zwar kaum Menthol, dafür aber andere, sehr „scharfe“ Aromen enthält, dann reicht es nicht aus, das in seiner kleinen Blase bei Facebook einzugestehen, die „Fakenews“ aber in dem ursprünglichen (und im freien Internet durch alle lesbaren, sowie von Crawlern erfassbaren) Artikel so stehen lässt. Bin gespannt, ob das da noch richtiggestellt wird.

Gott sei Dank sind andere wilde Mythen („Mentholkristalle bestehen ungefähr zu 97% aus Alkohol, Ethanol und Weingeist.“ oder „Ich nehme an, der Unterschied zwischen den Kristallen und dem Aroma im Aroma hat etwas mit der Dichte zu tun. (mg vs. ml) Eventuell entsprechen 3mg dadurch nicht 3%.“ Quelle: Facebook) haben die Facebookblase zum Glück nicht verlassen.

Auf Schwierigkeiten mit dem Textverständnis (was die Wahl der Petitionsform, den Adressaten und die Absicht anbelangt) und den Irrglauben „kenn‘ ich nicht, also gibt es das nicht“ gehe ich nicht ein. Das ist mir dann doch zu dämlich!


AKTUALISIERUNG:

Es wurde inzwischen ein Artikel nachgeschoben, wo der Irrtum bezüglich der Mentholmenge aufgeklärt wurde.

Leider ist der ursprüngliche Artikel noch immer mit den „Fakenews“ bestückt… egal!

Beim erstem Überfliegen ist mir aber wieder ein Fauxpas ins Auge gesprungen:

„Für den Dampfer wäre es jedoch kein Weltuntergang. Wenn er denn Menthol bevorzugt und nicht Selbermischen will. Denn da es sich hierbei um einen deutschen Alleingang handelt, könnte er seine Liquids immernoch problemlos im EU Ausland bestellen.“
Quelle: Menthol Petition – Cooling Agents

Das ist leider eine Fehleinschätzung, denn wenn ein EU-Händler ein Produkt, dass in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nicht zugelassen ist (unabhängig davon, dass es im Ursprungsland, in dem der Händler sitzt zugelassen sein mag), nach Deutschland liefert, so bringt er es in Deutschland in den Verkehr!

Und dann greift:

§ 28 Inhaltsstoffe TabakerzV

Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einen der in Anlage 2 aufgeführten Inhaltsstoffe enthalten.

Auf die persönlichen Seitenhiebe gegen meine Mitstreiter und mich gehe ich nicht ein. Ich weiß ja, von wem es kommt und woher bei ihm der Wind weht. Wer mit einem Finger auf uns zeigt und „pubertierend“ ruft, der zeigt dabei gleichzeitig mit drei Fingern auf sich selbst!

Die Absicht, unsere Petition, die nichts anderes ist, als ein bescheidener Versuch, unsere Meinung (und die Meinung nicht weniger anderer) bei den Entscheidungsträgern vorzutragen, zu diskreditieren hat sicherlich Gründe… und die Gründe haben mit den Interessen der E-Dampfer nicht viel zu tun…

Eine Antwort zu „Pepes Wischmopp – Verschiedene Mathematiken“

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