So kann es gehen, wenn man mit eingeschaltetem Filter Texte liest.
Freudig verkündet der BVTE, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nunmehr die Verbotsempfehlung für Menthol in Liquids gestrichen hätte.
Menthol in E-Zigaretten: Bundesinstitut für Risikobewertung streicht Verbotsempfehlung – BVTE warnt vor Verbot durch das Bundeslandwirtschaftsministerium (arch)
Eine wirkliche Verbotsempfehlung (wortwörtlich) des BfR ist mir eigentlich nicht in Erinnerung. Die bisherigen Ausführungen des BfR (Stellungnahme Nr. 045/2015 vom 30. Juli 2015) enthielt jedenfalls keine explizite Verbotsempfehlung. Im Gegenteil wurde dort das Risikopotential sogar eher gering eingeschätzt.
E-Zigaretten setzen keine reizenden und irritierenden Verbrennungsprodukte frei, deren Wirkung durch Zusatzstoffe maskiert werden müsste. Eine durch Menthol erleichterte Inhalation ist bei diesen Produkten daher deutlich weniger relevant als bei Tabakzigaretten.
In der aktualisierten Mitteilung (55/2023 vom 4. Dezember 2024) wird ebenso keine Verbotsempfehlung ausgesprochen. Dafür aber wesentlich mehr Argumente für ein Verbot oder eine Einschränkung durch den Gesetzgeber… und weitaus ausführlicher.
Auch wenn derzeit Studien fehlen, die eine verstärkende Inhalation bzw. Nikotinaufnahme beim Dampfen von mentholhaltigen E-Zigaretten belegen würden, legen die existierenden Daten nahe, dass Menthol und andere TRPM8-aktivierende Substanzen auch bei E-Zigaretten mit hohen Nikotingehalten den Einstieg in das Dampfen erleichtern.
Weiterhin gibt es aktuelle Hinweise darauf, dass Menthol in Liquids zu einer erhöhten Freisetzung von Mikro- und Submikronpartikeln beim Konsum von E-Zigaretten führt.
Es kann daher der Eindruck eines gesundheitlichen Nutzens von Menthol auch bei der Nutzung mentholhaltiger Liquids erweckt werden.
Es gibt Hinweise darauf, dass Menthol, selbst in sehr geringen Konzentrationen, die Attraktivität von E-Zigaretten bei Jugendlichen erhöhen kann.
Dies ist besonders kritisch zu betrachten, da die gesteigerte Attraktivität den fortgesetzten Konsum und den Übergang zu höheren, süchtig machenden Nikotinmengen fördern könnte. Dies gilt insbesondere in Kombination mit höheren Mentholkonzentrationen, wie sie inkommerziellen Liquids zu finden sind.
Gestrichen wurde da also nix!
Stattdessen wurde eine für die Entscheider wertvolle Argumentationshilfe eben doch für ein Verbot geliefert.
Ich frage mich, was der Verband da jetzt feiert. Da hatten sie wohl ihren rosaroten Filter beim Studieren der Mitteilung aktiviert…
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