Die kommenden Regulierungen des E-Dampfens in Deutschland sind schon katastrophal, jedoch erscheint einem dies als „Jammern auf hohem Niveau“, wenn man sich die neue Gesetzeslage in Ungarn anschaut, wo die TPD2 nun auch in nationales Recht gegossen wird.
Logisch, dass ich mich auch mit den Gegebenheiten in Ungarn befasse… man schaut ja auch mal vor die Tür, oder? Allerdings ist dies kein leichtes Unterfangen. Die Informationen sind ausgesprochen spärlich und verstreut. Es ist mir aber gelungen, die Kernpunkte zusammenzutragen… und man kann tatsächlich sagen: Aus Ungarn ist der Dampf raus.
Die neuen Regelungen kommen einem faktischen Verbot des E-Dampfens gleich. Damit ist jetzt die Handlung (das Dampfen) an sich nicht gemeint, obwohl auch dies hierzulande restriktiver eingeschränkt wird, als es z. B. in Deutschland der Fall ist. Vielmehr wird der Handel quasi unterbunden.
In Ungarn wurde das bestehende Gesetz XLII über einzelne Regelungen des Nichtraucherschutzes sowie des Verbrauchs und Vertriebs von Tabakerzeugnissen ergänzt. Die Definitionen sind quasi 1:1 aus der TPD2 übernommen und nahezu identisch zu den Definitionen, mit denen auch im TabakerzeugnisG gearbeitet wird. Allerdings ist im ungarischen Gesetz ein bedeutender Passus hinzugekommen:
r) elektronische Geräte, die Rauchen nachahmen: ein elektronisches Einwegprodukt, das zum Konsum nikotinfreien Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann.“
Damit sind auch Geräte in das Gesetz aufgenommen worden, die ohne Nikotin auskommen… die Stifte mit dem unsäglichen Namen „E-Shisha“.
Außerdem wurde auch im ungarischen Gesetz eine Ermächtigung zum Erlass von Regierungsverordnungen durch die zuständigen Ministerien verankert, die die Spezifikationen – ähnlich wie in Deutschland – festlegen dürfen.
Aber jetzt einmal zu den Kernpunkten im Detail:
- Das Dampfen wird dem Rauchen in puncto „Nichtraucherschutz“ gleichgesetzt. Das Dampfen wird somit überall dort verboten, wo auch das Rauchen verboten ist. Und das ist hier in Ungarn ziemlich weit gefasst. Das Rauchverbot besteht nicht nur für Gaststätten, Läden und andere öffentlich zugängliche Räume, sondern auch für etliche Plätze in der Öffentlichkeit. Im Umkreis von fünf Metern um einen Haltestellenbereich ist beispielsweise das Rauchen (und künftig auch das Dampfen) untersagt, gleiches gilt für das Umfeld von anderen Örtlichkeiten, an denen das Rauchen verboten ist. Man findet an jeder Ladentür hier das „Rauchen verboten Schild“ mit dem Zusatz, dass auch außerhalb des Geschäfts bis zu einem Abstand von fünf Metern das Rauchen nicht gestattet ist. Öffentliche Plätze mit ausgeprägtem Publikumsverkehr zählen ebenso dazu. Logisch… auch öffentliche Verkehrsmittel… ist nicht viel anders, als in Deutschland… abgesehen von den öffentlichen Bereichen unter freiem Himmel.
- Die Regelung für Handel und Inverkehrbringen betrifft auch nikotinfreie Liquids.
- Die Verwendung von Aromen in Liquids ist untersagt. Ausnahmslos! Liquid nur noch ohne Geschmack!
- Verkauf von E-Dampfgeräten (auch hier wieder die Definition wie bei uns… jedes Teil…) und Liquids ist nur noch in nationalen Tabakgeschäften (Trafiken) erlaubt.
- Der Onlinehandel ist komplett untersagt.
- Die weiteren Regelungen entsprechen in etwa denen, die auch uns ereilen… kindersicher… leckagefrei… Warnhinweise… etc. pp.
Mit den Regelungen zum Nichtraucherschutz (Dampfverbote) kann man sich sicher noch arrangieren. Die Überwachung gerade im öffentlichen Bereich findet quasi auch nicht statt. Wer früher geraucht hat und sich an die Verbotsbereiche gewöhnt hatte, dem sollte es (vor allem, weil der Suchtdruck beim Dampfen eh nicht so groß ist) nicht zu schwer fallen, den Vorschriften zu entsprechen.
Der eigentliche Todesstoß jedoch erfolgt durch das komplette Aromenverbot in Verbindung mit dem Verbot des Onlinehandels und der Verbannung in die Trafiken. Diese findet man zwar an jedem Flecken (die Anzahl richtet sich nach der Bevölkerungszahl im jeweiligen Bereich), allerdings sind die Betreiber derart eng mit der Tabakindustrie verwoben, dass man dort nur noch Big-T-Einheitsbrei bekommen wird… sofern E-Dampfgeräte überhaupt im Warenangebot zu finden sind. Der Ungar kann sich also keine (vernünftigen) Dampfgeräte mehr (legal) kaufen und wird dann noch mit Liquids „verwöhnt“, die geschmacksneutral sind. Die „Bestands-Dampfer“ werden sich größtenteils zu helfen wissen, aber unter diesen Voraussetzungen wird wohl kaum noch ein Raucher auf die wesentlich unschädlichere Alternative E-Dampfen umsteigen. Damit wird das Dampfen in Ungarn quasi ausgeblutet und einen leisen, schmerzhaften Tod erleiden.
Die Hinrichtung findet letztendlich am 20. Mai 2016 statt!
Der Dampf ist raus…
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