BVRA, BfTG, VdeH, BVTE dürfen sich engagieren zum „ggf. zu novellierenden Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)“

Am 3. Juli 2024 lud die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg zum Beteiligungsscoping zum „ggf. zu novellierenden Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)“. Die Arbeitssitzung findet laut Anschreiben am Montag, den 22. Juli 2024 um 9:30 Uhr bis 14:00 Uhr im Ministerium für Soziales. Gesundheit und Integration in der Else-Josehans-Straße 6 in 70173 in Stuttgart statt.

Unter den eingeladenen Stakeholdern ist auch der BVRA. Doch bevor das jetzt wieder als ganz was Dolles abgefeiert wird und als der größte Erfolg überhaupt gehisst wird: Man nennt es business as usual. Zu den eingeladenen Akteuren gehören inklusive dem BVRA, nämlich insgesamt 38 Akteure.

Liste: in der angeführten Reihenfolge

  1. Sozialministerium
  2. DKFZ
  3. Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga BW)
  4. Landkreistag
  5. Gemeindetag
  6. Städtetag
  7. Baden-Würtembergische Industrie- und Handelskammertag (IHK)
  8. Landesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute
  9. Deutscher Gewerkschaftsbund
  10. Nichtraucherschutzverband e.V.
  11. Landeselternbeirat
  12. Landesschülerbeirat
  13. Kommunalverband für Jugend und Soziales BW
  14. Landessportverband Baden-Würtemberg e.V.
  15. Baden Würtembergische Arbeitsgemeinschaft der Selbst- und Abstinenzverbände
  16. Landesärztekammer
  17. Liga der freien Wohlfahrtspflege
  18. Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen BW (LAKA)
  19. Pro Rauchfrei e.V.
  20. Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV)
  21. NABU
  22. BUND
  23. LNV
  24. Generalstaatsanwaltschaft
  25. Arbeitgeber Verband Unternehmer Baden-Würtemberg
  26. Bundesverband Rauchfreier Alternativen BVRA
  27. Krebsverband BW
  28. Verband Bildung und Erziehung BW
  29. Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
  30. Verband des e-Zigarettenhandels VdeH
  31. Bündnis für Tabakfreien Genuss BfTG
  32. Hauptpersonalrat Sozialministerium (Vertretung der Betriebsräte)
  33. Landesgesundheitsamt
  34. Landesfraktion Grüne
  35. Landesfraktion CDU
  36. Landesfraktion SPD
  37. Landesfraktion FDP/DVP
  38. Landesfraktion AFD

Der Liste nach zu urteilen werden sich BVRA vermutlich wie gewohnt mit BfTG, VdeH, BVTE im Vierklang wie auch in der Vergangenheit zu Fragen der Steuer (in der Vergangenheit liegende Stellungnahmen) usw. im Hintergrund zu koordinieren wissen. Die Wege sind teils auch parteiintern innerhalb der FDP zum Glück sehr kurz. Ansonsten sind auch nur geringfügige inhaltliche Abweichungen von der Landesfraktion FDP/ DVU, CDU und AfD zu erwarten. Die AfD wurde ja ganz offensichtlich von gewissen Händlerverbänden im Bund schon für kleine Anfragen angezapft. Vom Hotel- und Gaststättenverband, dem Landesverband Deutscher Schausteller- und Marktkaufleute, dem Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft und dem Landessportverband dürfte auch entsprechend eine nicht allzu abweichende Haltung zu erwarten sein. Aber wer weiß, vielleicht kommt ja doch alles ganz überraschend anders. Deswegen wie sagt man so schön: Abwarten und Tee trinken.

Die Themenlandkarte hört sich so breit gefächert an als wolle man gar nicht erst fertig werden.

Interessant ist auf dieser Themenlandkarte so Einiges, aber um mal paar Punkte hervorzuheben:

Unter Verfahren:

  • Wie werden die Bürger zufällig ausgewählt?
  • Die förmlichen Stellungnahmen der Verbände.
  • Entscheidung Ministerrat: Welcher Entwurf wird im Landtag eingebracht?
  • Gesetzgebungsverfahren im Landtag

Wie dieses Beteiligungsscoping ablaufen soll, wird den Akteuren als Info auch gleich mit versandt:

Lassen wir uns überraschen, welche Erfolge sich auf die Fahnen geschrieben werden. Wenn man nichts findet, kommt die News, die man zu berichten hat, zu einem selbst. Das ist auch was womit man das schon länger anhaltende Sommerloch füllen kann und wieder die Berichtslücken der letzten Monate mit etwas Leben füllen kann. Und wer weiß vielleicht kommen auch paar andere Mitglieder als üblich aus dem BVRA zum Sprechen, ganz im Sinne der Partizipation.

19 thoughts on “BVRA, BfTG, VdeH, BVTE dürfen sich engagieren zum „ggf. zu novellierenden Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)“

  1. Ich sehe als Dampfer kein Problem mich an die Regeln zu halten. Am Bahnhof geht man in den Bereich wo Raucher sind, wenn man unbedingt am Gleis noch dampfen will. Im Restaurant wird nicht gedampft, nur wenn es im Außenbereich auch für Raucher erlaubt ist. Im Zug, und im Flugzeug wird nicht gedampft, auch nicht auf Toilette. Das hab ich als Raucher nie gemacht und als Dampfer muss ich das auch nicht. Im Hotel wird auch nicht gedampft, weil es einfach nicht erlaubt ist. Gewisse Vorstände gewisser Verbände, die hier genannt sind finden das cool Video upzuloaden wo sie zeigen wie sie sich im Hotel nicht dran halten. Das ist genau das unangepasste Verhalten was man nicht gebrauchen kann. Ich will auch nicht vom Raucher ständig eingeräuchert werden. Ich bin froh, dass es mir den riesen DL Wolken für die meisten Kevins rum ist. Das waren dann die übelsten Gestalten unter den Dampfer. Die meinten einfach aus Protest jedem und überall ihre 150 Watt Wolke in die Fresse zu blasen, Da stehst du an der Bushalte und kommt der Kevin mit seinem TFV oder Zeus und bläst dir sein Mango Bango mal eben ins Gesicht. Dann sagst du was, da wird er noch frech. Nachdem das ziemlich vorbei ist, werden in den Hotels auch keine Alarme mehr ausgelöst und das ist gut so. Mir fällt nicht ein wo es noch geregelt werden sollte. Ich kenne das Nichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg nicht. Ich nehme an in öffentlichen Gebäuden wie z.B. Kitas, Schulen und Behörden ist es auch nicht erlaubt, oder? .

    1. @Carsten Darf ich das mal zusammenfassen? Du dampfst nur dort, wo Raucher die Luft verpesten. Du dampfst nirgendwo, wo es verboten ist. Du hast dich als Raucher auch an alle Gesetze gehalten. Und weil du damit keine Probleme siehst, haben alle anderen es dir gleichzutun. Du machst dich also selber zum Maßstab eines richtigen Verhaltens.

      Dazu habe ich nur drei Fragen.

      1. Was machst du, wenn am Bahnhof überall das Rauchen und Dampfen verboten wird? Was, wenn das Dampfen in der gesamten Öffentlichkeit verboten wird? Hältst du dich dann auch noch an die Gesetze? Hörst du dann auf zu dampfen? Oder wirst du zu einem renitenten Revoluzzer?

      2. Da du als gesetzestreuer Bürger grundsätzlich mit der Einhaltung von Regeln keine Probleme zu haben scheinst, befolgst du sie sicher auch außerhalb des Dampfens beflissentlich. Wo wären deine persönlichen Grenzen, an denen du Gesetze nicht akzeptieren würdest oder könntest? Kein Alkoholkonsum mehr in der Öffentlichkeit? Oder gar eine neue Prohibition? Verpflichtender Veggi-Day?

      3. Ist dir jemals irgendwann die Frage in den Sinn gekommen, wer die Regeln wie, in wessen Auftrag oder zu wessen Nutzen eigentlich macht? Sind wir es, das Volk, oder werden sie von oben dem Volk aufgedrückt? Wurde das Volk je gefragt, ob und falls ja, welche Gesetze es zu seinem eigenen Wohl und dem gedeihlichen Zusammenleben haben möchte und welche nicht?

      Und ja: Ich dampfe überall dort, wo es keinen Menschen stört. Der Mensch ist hier mein Maßstab, nicht eine Regel oder ein Verbotsschild. Ich fahre oder gehe auch über rote Ampeln auf den verlassenen heimischen Dorfstraßen um 3 Uhr nachts, ich bin allen Widerständen zum Trotz bis heute ungeimpft und ich zahle bar an der Supermarktkasse – aber ich habe anderen Leuten noch niemals gesagt, weil ich so lebe, wie ich lebe, sollen andere es mir gleichtun. Verstehst du, was ich damit sagen möchte?

    2. sag mal Carsten… kann es sein, das du überhaupt nicht begreifst, was hier abgeht?

      – „Ich sehe als Dampfer kein Problem mich an die Regeln zu halten“ – DAS tun die wenigsten unter uns, sofern es bei den Regeln darum geht, ein normales Miteinander möglich zu machen. Aber überleg mal, was z.Bsp. Aromenverbote oder Verbote offener Systeme (von denen dann auch Pods betroffen wären) damit zu tun haben!
      – „Das ist genau das unangepasste Verhalten was man nicht gebrauchen kann.“ – stimmt… aber Arschlöcher gibt es überall und wird es immer geben und wenn wir DIE als Maßstab ansetzen, dann dürften wir als Individuen überhaupt nichts Individuelles mehr tun… keine Klamotten, kein Essen, kein Genussmittel, Urlaube… nichts… alle würden absolut das GLEICHE Leben leben müssen
      – „Ich bin froh, dass es mir den riesen DL Wolken für die meisten Kevins rum ist.“ – ah ja… nur weil DU DL nicht magst, sind alle doof, die DL dampfen und nur weil Du das nicht magst, darfst du ALLE so dumm beleidigen?! ICH mag z.Bsp. diese ganzen Disposables nicht, weil die soooo extrem überaromatisiert sind, das mir immernoch leicht übel wird, wenn ich durch so eine Duftwolke laufe, obwohl der Verursacher schon nicht mehr zu sehen ist und bei etlichen Poddampfern ist das auch nicht besser, weil die inzwischen nur noch die entsprechenden Liquids kaufen – DARF ich die jetzt auch Alle so blöd anmachen – incl. DIR natürlich, weil du ja auch kein DL dampfst und demnach wohl Pods nutzt?!
      – „Da stehst du an der Bushalte und kommt der Kevin mit seinem TFV oder Zeus und bläst dir sein Mango Bango mal eben ins Gesicht.“ – genau das passiert dir mit anderebn Dampfern auch, vermehrt sogar GERADE mit denen, die MTL dampfen, weil „das bisschen stört doch keinen“
      – „Dann sagst du was, da wird er noch frech“ – wundert mich nicht, wenn du denen in dem gleichen Tonfall begegnest, in dem du hier über sie herziehst.
      – „Nachdem das ziemlich vorbei ist,“ – geht es an die nächste Stufe und das sind dann tatsächlich Aromenverbote, Verbote jeglicher offener Systeme, Verbote regelbarer Träger, Vorschriften bezüglich der Optik und und und, bis nur ein ein einheitlicher schwarzer Einheitsbrei mit Nikotin in homöopathischen Dosen und mit Tabakgeschmack übrig bleibt, der zudem kaum Dampf erzeugt und die Konsumenten nicht zufriedenstellt… erwerbbar mit Rezept für teuer Geld in Apotheken. Willst du das ?!
      – „Mir fällt nicht ein wo es noch geregelt werden sollte.“ – MIR auch nicht, aber was WIR denken und wollen oder uns wünschen, spielt für die Politik keine Rollem, die werden von denen geschmiert, denen das Dampfen ein Dorn im Auge ist und in deren Sinn werden Gesetze gemacht!

      1. Es hat schon Bedeutung, wenn ein Landesnichtraucherschutzgesetz in Hinblick aufs Dampfen geändert werden soll. Das aus BW kann (und wird) dann Blaupause für andere Landesgesetze sein. Und es steht zu befürchten, dass analog zum Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), das ja nur für Einrichtungen des Bundes gilt (ansonsten ist die Gesetzgebung beim Nichtraucherschutz nämlich Ländersache), das Dampfen mit dem Tabak- und Cannabisrauchen rechtlich gleichgestellt wird.

        Idioten gibt es in allen denkbaren Gruppen der Bevölkerung. Halt auch solche, die an Orten dampfen, wo es eher traditionell unangebracht ist… oder das rücksichtslose Wolkenpusten. Ich denke aber, die Mehrheit will nicht immer und überall, ohne Rücksicht auf Verluste, dampfen.

        Fast alle Dampfer waren vorher Raucher… und man hat sich daran gewöhnt, z.B. im Supermarkt, im Bus oder der Bahn, in Kindergärten, der Klinik, im Wartezimmer des Arztes nicht zu rauchen. Ich würde nie im Leben nun auf die Idee kommen, beim Aldi/Lidl/Penny/Edeka/Kaufland/…/… mit der Dampfe in der Fresse den Einkaufswagen zu schieben oder beim Warten im Wartezimmer rumzunebeln. Und ich denke, das geht den meisten ebenso. Selbst wenn das Dampfen (im Gegensatz zum Rauchen) vielleicht an bestimmten Orten nicht explizit verboten ist.

        Wenn man argumentiert, dass es eine (tatsächlich) kleine Gruppe gibt, die sich nicht an diese ungeschriebenen Gesetze hält, ein Grund für gesetzliche Gängelung ist, dann muss derjenige auch ein Aromenverbot befürworten… denn auch dabei wrd ja damit argumentiert, dass einige (wenige) dan aromatisierten Kram an Jugendliche verkaufen.

      2. Komm mal wieder runter. Solang du mir Worte in den Mund legst und irgendwas suggerierst was ich nicht gesagt habe, scheinst du ganz genau in die von mir genannte Zielgruppe zu passen.
        Welche Erfahrungen ich mache, kannst du nicht wissen,. Meine Erfahrungen formuliere nämlich ich. Auch das geht ohne Großbuchstaben. Ansonsten kannst du dir auch ein Auspuffrohr inhalieren. Ist mir latte, solang du nicht andere belästigst und genau das ist der Punkt. Das haben viele getan und das auch öffentlich und ohne Rücksicht auf Verluste. Ansonsten ist mir völlig latte, ob du dampfst oder nicht. Das wäre schön blöd. So wie du das grad hinbekommst mir polemisch Worte in den Mund zu legen, gar meine Erfahrungen zu formulieren, so wirst du es nicht verstehen was in meinem Kommentar gemeint war. Was in den sozialen Foren rumturnt ist schon vom Habitus zu 99% ein intellektueller Totalausfall. Ob die rauchen, dampfen oder koksen, macht nicht mehr Gemeinsamkeiten. Weil nur weil du wie ich dampfst muss ich nicht deiner Meinung sein. Also weniger Trigger Kuchen fressen und mal durchatmen. Dann der Wahrheit ins Antlitz blicken und erkennen – ganz unvoreingenommen -, dass nicht wenige Dampfer in der DL Genre zu dem ich selbst auch gehört habe und nichts gegen die Art des Dampfens an sich etwas habe, einfach durch ihr randständiges Verhalten ein Image geprägt haben, welches der Sache nicht förderlich ist. Also nochmal, ja ich bin froh, dass es genau für diese Kevins rum ist, weil exakt sie auch zu viel Schmalz in den Ohren hatten für besteuertes Dampfen vorzusorgen. Zum Denken ist es immer schlecht jemanden aufzufordern. Wenn man den Eindruck gewinnt, jemand würde nicht denken können, man selbst aber schon, ist das in aller Regel keine Überzeugungsarbeit, die auf Erfolg stößt. Also kann man sich auch gleich jeden Luftausstoß an Energie sparen. Ist effizienter.. Ansonsten hat bei dem Spruch zu den Kevins, die einem ungefragt ihr Mango in das Gesicht blasen, in der Vergangenheit immer gezeigt, dass sich dann exakt Kevins getriggert fühlen.

  2. Nichtraucherschutzgesetze sind aus Dampfersicht nicht so das Thema wo der Schuh wirklich drückt. Ich denke die Aromen und die Steuer sind die drängenderen Themen. Das ist nur meine Meinung. Man sollte Prioritäten setzen, wenn man so oder so nicht wirklich in der Lage ist knappe Ressourcen zu binden. Da gibt es definitiv Wichtigeres.

  3. Ich hab das LNRSchG gesucht, aber nicht gefunden. Was da bis dato drin steht um die Ausgangslage zu kennen, wäre nicht schlecht.

  4. „Unter den eingeladenen Stakeholdern ….“

    ….fehlen wieder einmal die Zigarettennutzer – eine gigantische Interessensgruppe alleine in Deutschland, welche das Ganze ja direkt betrifft:
    Ca. 22-25 Millionen erwachsene Bundesbürger.

    Die dürfen wieder mal nicht mitreden – es wird über ihren Köpfen diskutiert und entschieden.
    Aber gerade das Thema „Schutz Dritter vor Nikotin“ geht ja vor allem sie etwas an!
    Und ganz nebenbei auch ihre eigene körperliche Gesundheit…..ca. 80-90% gehen immer noch davon aus, dass dauerhafte Nikotininhalation sie ebenso schwer schädigen kann, wie dauerhafter Alkoholkonsum.

    Es ist ein bischen wie im Film „Der Sinn des Lebens – Das Wunder der Geburt“:
    Haufenweise Hilfsgeräte werden in den Kreissaal gestapelt – natürlich auch die Maschine mit dem „BING“. Am Ende fällt ihnen auf…irgendwas fehlt noch…:
    RICHTIG! Der PATIENT!-)

    Man findet zwar dann die Gebärende, aber als sie sich vorsichtig zu Wort meldet, wird sie gleich zum Schweigen verdammt:
    „Sie sind nicht qualifiziiiiiiiert“
    Auch der Ehemann wird des Kreissaales verwiesen:
    „Nur beteiligte Personen haben hier Zutritt!“
    Und dann kommt der Typ von der Verwaltung….da versucht man, einen guten Eindruck zu hinterlassen…

    Gibt viele Parallelen…..die zum Nachdenken anregen können (wenn man denn will)…
    https://www.youtube.com/watch?v=4oXA7sxNWs0

    1. Na ja… ich schätze, es geht da nicht wirklich ums Rauchen und die Raucher. Das bisherige Gesetz entspricht dem typischen „Standard“. Da werden nicht unbedingt Örtlichkeiten dazukommen. Schon an der Auswahl der Stakeholder und dem Auslassen der „Fraktion Tabak“ lässt vermuten, dass es schlicht darum geht, das Dampfen ins Gesetz aufzunehmen und mit dem Tabakrauchen gleichzusetzen.

      1. Natürlich geht es um die Raucher bzw. Zigarettennutzer:
        Ihnen will man ja verbieten, Dritte durch NIKOTINpartikel in potentielle Gefahr zu bringen.
        Dahingehend gibt es viele Dokumente.
        Sogar namhafte E-Zigaretten-Shops warnten davor wie z.B. Totally-Wicked und Innocigs…,

        Nachdem die meisten von uns (bis zu 97%!) mit elektrischen Zigaretten ebenfalls Nikotinpartikel in die Raumluft abgeben, will man nun eben auch E-Zigaretten mit ins NRSG-Gesetz aufnehmen – Völlig logisch.

        Der Verbrennungsrauch selbst (ergo die vielen hundert giftigen Substanzen darin) spielte vom Gesetzgeber her eine eher untergeordnete Rolle.
        In Bayern durfte man sogar nikotinfreie Zigaretten in Kneipen verwenden – und das im Bundesland mit totalem „Rauch“-Verbot:
        Im Prinzip war es immer ein „Nikotinauspust“-Verbot.

        Das giftigste und gefährlichste Wolkengift wird aber weiterhin im öffentlichen Raum erlaubt:
        Kohlenmonoxid durch Wasserpfeifennutzung – in Shishabars.
        Immer wieder kommt es zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen.
        Allerdings darf man in Shishabars keine nikotinhaltigen Zigaretten nutzen….

        Es lohnt also, von dem alten verstaubten Oldschool-Begriff „Raucher“ wegzukommen und nur noch von „Zigarettennutzern“ zu sprechen:
        Dann wird vieles klarer.

        1. Bei der Novellierung des Gesetzes geht es mitnichten um Raucher (oder wie auch immer genannt), denn DIE sind schon drin. Es kann nur darum gehen, das Dampfen dem Rauchen gleichzusetzen ud dieses an all den Orten zu Verbieten, wo das Rauchen auch schon verboten ist.

          1. Die Zigarettennutzer haben dabei nüschd zu melden – darum geht es.

            Es geht im NRSG nur noch um das Schutzgut/die Schutzpflicht des Gesetzgebers der sog. „Nichtraucher“ = „Passivraucher/Passivdampfer“.
            Die müssen und KÖNNEN mit aller Macht vor möglichen Schadstoffen geschützt werden, seit es das NRSG gibt.
            Das sagte der Gesetzgeber aber schon 1974, als „Rauch“-Verbote verstärkt diskutiert wurden.

            Nun beobachte die Zigarettennutzer:
            Sie bekommen weiterhin alles, was sie wollen und dürfen weiter qualmen/inhalieren, wie sie wollen – nur eben nicht überall.
            Jeder Erwachsene darf sich schädigen, wie er mag – solange er Dritte nicht gefährdet.
            WIR sollen quasi seit 20 Jahren nachweisen, dass E-Zigaretten unbedenklich sind – was für ein Wahnsinn

            Der Gesetzgeber hat nur begrenzt die Möglichkeit, Zigarettennutzung zu reglementieren bzw. zu verbieten – in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Plätzen, etc.
            Überall sonst dürfen Erwachsene weiter quarzen/pofeln/dampfen/schmauchen/rauchen und wie auch immer man diese Konsumform (neben Essen/Trinken) noch nennen kann – HANDLUNGSFREIHEIT (GG Art.2):
            Jeder darf tun, was er will – solange er Dritte nicht gefährdet.

            Wird weiter dafür gekämpft, dass E-Zigaretten überall genutzt werden dürfen per Gesetz, verspielen wir unsere Handlungsfreiheit.
            Was ist wichtiger?
            Überall Himbeerwölkchen inhalieren zu dürfen oder der bestmögliche Gesundheitsschutz von 22-24 Millionen Zigarettennutzer alleine in Deutschland?
            Mir ist die Handlungsfreiheit und der Schutz der Millionen „Raucher“ wichtiger.

  5. 29. Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
    Also der Bvte ist primär mit Tabakkonzernen als Mitgliedern gefüllt und der größte Interessenvertreter Deutschlands für Tabakkonzerne. Bis auf Philip Morris, die ihr eigenes Ding machen, ist das der Verband, wenn man Tabakkonzerne anhören will. .

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