Dampf – Rauch

schnipsel

Wieder mal ein #Schnipsel …

#Rauch bzw. Rauchgas ist ein #Aerosol aus feinstverteilten Feststoffpartikeln, Flüssigkeitströpfchen und Gasen. Es handelt sich also um ein Fest-Flüssig-Aerosol. Tabakrauch entsteht durch Verbrennen / Verglimmen / Verschwelen von #Tabak (trockene Pflanzenteile). Rauchen [1] ist das Inhalieren eines Fest-Flüssig-Aerosols, das aus der Verbrennung von Tabak entsteht.

#Dampf ist in wissenschaftlicher oder technischer Hinsicht ein gasförmiger Stoff. Umgangssprachlich(!) ist mit Dampf ein aus kleinsten Flüssigkeitspartikeln bestehendes sichtbares Aerosol. Es handelt sich also um ein Flüssig-Aerosol. Umgangssprachlich (im deutschsprachigen Raum) ist Dampfen das Inhalieren eines Flüssig-Aerosols, das aus der Vernebelung eines flüssigen #Liquids entsteht.

Wenn ich also an meinem #eDampfgerät sauge, dann rauche ich definitiv nicht, weil es sich bei dem, was ich inhaliere, nicht um Rauch handelt. Wenn ich ne Stulle kaue und herunterwürge, dann trinke ich auch nicht, sondern ich esse. Und wenn ich ein Glas Wasser herunter kippe, dann esse ich nicht, sondern ich trinke.

Dass ich seit bald fünf Jahren nicht mehr rauche, macht mich zum Nichtraucher. Allerdings ist das ein Nebeneffekt meiner Dampferei. Ich habe mit dem Dampfen ein #Genussmittel gefunden, das für mich den Genuss des Tabakrauchens (ich war Sucht- aber auch Genuss-Raucher) auf andere Weise ersetzen konnte und mir gesundheitliche Vorteile brachte. Ein weiterer (für mich positiver) Nebeneffekt des Umstiegs auf das Dampfen war, dass ich meine physische Abhängigkeit (Sucht-…) extrem vermindern konnte. Eine körperliche Abhängigkeit vom Nikotin besteht sicher auch weiterhin (auch wenn ich inzwischen… ohne mich dazu zu zwingen… bei 1 mg #Nikotin pro ml Liquid angelangt bin), doch die ist nicht dramatischer als die körperliche Abhängigkeit von #Koffein (ich muss sagen, dass ich bei Koffein-Entzug häufig Kopfschmerzen bekomme… das ist bei Nikotinentzug nicht der Fall).

himmelhoelleMeinetwegen darf jeder das Dampfen auch „Rauchen“ nennen, wenn ihm danach ist. Allerdings stellen sich mir die Nackenhaare auf, wenn es „gefordert“ wird, weil ansonsten (und nur deshalb, weil man es Dampfen nennt) das Dampfen streng als „Entwöhnungstherapie“ reguliert würde. So ein Quatsch, für den es auch keine Belege gibt. Wer es unbedingt „Rauchen“ nennen mag, sollte bedenken, dass höchst-richterlich [2] [3] klargestellt wurde, dass Dampfen eben nicht „Rauchen“ ist und es deshalb in den Nichtraucher-Schutz-Gesetzen auch nix zu suchen hat. Um es z. B. in dieser Hinsicht zu regulieren, müsste es Beweise(!) für eine Fremdgefährdung geben. Die müsste der Gesetzgeber zweifelsfrei beibringen. Mag sein, dass die Politik inzwischen immer wieder eine Beweisumkehr fordert… unsere Richter können und werden sich darauf nicht einlassen… das ist so das letzte Stückchen Sicherheit, das wir im Staat noch haben. Also immer dran denken… es ist WICHTIG zu unterscheiden, dass unsere Dampferei DAMPFEN und nicht RAUCHEN ist. Vielleicht mag es den Richtern egal sein, wie wir das nennen (weil die die Unterschiede kennen oder sich darüber informieren)… aber die „Masse“ kann den Unterschied auch nur begreifen, wenn wir eine begriffliche Unterscheidung treffen. Einen Rückhalt (oder zumindest eine Gleichgültigkeit) in der Bevölkerung können wir nur erreichen, wenn wir auch begrifflich den Unterschied klar machen. Wenn ich in Gegenwart eines Nichtrauchers dampfe und sage, ich würde rauchen, dann legt sich bei dem der Schalter um, auf den er konditioniert wurde… nämlich, dass ich ihn als Nichtraucher durch meine Raucherei gesundheitlich beeinträchtige. Da ist es dann auch egal, wenn ich sage: „Das ist aber anderer, harmloser Rauch.“ Sage ich jedoch, ich rauche nicht, ich dampfe und es handelt sich bei dem „Nebel“ um harmlosen Dampf, dann wird es mir leichter fallen, ihn davon zu überzeugen, dass ich ihn eben nicht gesundheitlich gefährde.

Soviel von mir dazu!


 

[1]: GESUNDHEITSBERICHTERSTATTUNG DES BUNDES: RAUCHEN

[2]: Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 775/14

[3]: VG Köln,  K 4612/13

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