Das dkfz. hätte es nicht besser gekonnt!

Echt spitze, was zur Zeit in der Dampfer-Szene abgeht… hätte auch vom dkfz. oder vom ABNR e.V. stammen können:

Sucralose, das Gift im Liquid

Sucralose das GIFT in deinem LIQUID und Aroma? DAS musst du JETZT WISSEN (ok… das klingt jetzt eher nach Focus oder Bild… oder Heilpraxis-Punkt-Net)

Watte brennt durch – ist Sucralose schuld?

Na endlich… es wurde etwas gefunden, was das Dampfen gefährlich, ja sogar tödlich macht… und es wurde durch die Dampfer selbst entdeckt… eine Sensation!

Um was geht es?

Es geht um einen Sweetener (Süßungsmittel), der überwiegend in Liquids (oft sogenannte „Premium“-Liquids) aus Übersee enthalten ist. Nun hat das BfR kürzlich eine neue Stellungnahme zu diesem ZUGELASSENEN Lebensmittelzusatzstoff veröffentlicht. Es geht in dieser Stellungnahme in erster Linie darum, ob sich bei der Verarbeitung mit Erhitzung gesundheitsgefährdende Stoffe bilden könnten.

Und tatsächlich gibt es einige Studien, die das Entstehen von gesundheitsgefährdenden Stoffen nachgewiesen haben. Ab einer Temperatur von 120 – 150° C kann es zu einer Zersetzung und Dechlorierung (Sucralose entsteht durch Austausch dreier Hydroxygruppen von Saccharose durch Chloratome) kommen. Dabei können u.a. 3-Chlor-1,2-propandiol, 1,3-Dichlor-2-propanol, 1,2-Dichlorpropan, Glycidol, 2,3,7,8-Tetra­chlor­dibenzodioxin, 2,3,6,7-Tetrachlornaphthalin und Pentachlornaphthalin entstehen. Das Zeug ist NICHT gut für das Allgemeinbefinden.

Nun kam die Frage nach dem Zeug (Sucralose) zunächst wegen „durchgebrannter Watte“ in einigen Foren auf. Dann hat jemand die BfR-Stellungnahme aufgerissen, Prof. Mayer hat sich – nach längerem Zögern – zu einer Empfehlung bezügl. Sucralose in einem Forum hinreißen lassen… und dann wurde die Sache von einem YouTube-Kanal aufgegriffen und zu einer mörderischen Mordsgeschichte à la Focus/Bild/Heilpraxis aufgeblasen und massiv Panik verbreitet. Ich weiß schon, weshalb ich — bis auf wenige Ausnahmen – nicht in YouTube-Kanäle zum Dampfen reinschaue.

Das BfR ist zurückhaltend [1]:

Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch das Erhitzen Sucralosehaltiger Lebensmittel (> 120 °C): Eine abschließende Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ist aus den derzeit vorliegenden Daten nicht möglich.

Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung durch das Erhitzen Sucralosehaltiger Lebensmittel (> 120 °C): Eine abschließende Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken ist aus den derzeit vorliegenden Daten nicht möglich.

Aussagekraft der vorliegenden Daten: Gering – Zahlreiche wichtige Daten fehlen oder sind widersprüchlich.

Kontrollierbarkeit durch Verbraucher: Kontrollierbar durch Vorsichtsmaßnahmen.

Wenn das BfR schon zurückhaltend ist, sollte man sich die Studien mal etwas genauer anschauen… und im Hinterkopf behalten, dass sie schreiben „ … können Verbindungen mit gesundheitsschädlichem und krebserzeugendem Potenzial entstehen“ und NICHT „ … es entstehen …“.

Nun, schaut man sich die Zusammenfassungen der Studien an, dann wird recht schnell klar, dass die Entstehung der Substanzen mit Temperaturen über 120° C (die beim Dampfen ja auch auftreten) und mit LÄNGEREN Zeiträumen der Erhitzung zusammenhängt. Da geht es in den Studien um vier Minuten bei 230° C, 25 Minuten bei 180° C oder auch mal um 250° C für 20 Sekunden, dann aber im Beisein von Glycerin. Hat man Fette dabei, ist die Wahrscheinlichkeit der Bildung solcher riskanter Stoffe erhöht.

So… WER zieht denn 20 Sekunden ununterbrochen an der Dampfe? Oder vier Minuten? Oder 25 Minuten? Oder eine Stunde? (auch das war Bestandteil einer Studie)Und WER hat FETT im Liquid?

Ein Risiko beim normalen und bestimmungsgemäßen Gebrauch der mobilen Liquidverdampfer ist also ziemlich unwahrscheinlich. Wer aufpassen muss, ist derjenige, der das Zeug in den Kuchen- oder Keksteig tut oder in den Kochpudding.

Aber sowas wird von den Dampfkritikern ja nie ins Auge gefasst… und offenbar auch nicht von klickgeilen YouTube-Kanälern. Da zählt die Sensation… der Hausverstand wird ausgeschaltet.

Was bleibt ist eine neue Verunsicherung bei den Dampfern… und unnötige Panik.

Dabei würde auch bei den verunsicherten Dampfern einfach mal das Einschalten des gesunden Menschenverstands helfen. Mal ehrlich… es gibt etliche Studien (meist… oder eher immer… handelt es sich um Kokelstudien, bei denen die Verdampfer recht trocken gequält wurden), bei denen potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe im Aerosol gefunden wurden. Sogar so kleine Mengen, dass sie mal gerade ganz knapp über der Nachweisschwelle lagen… so wenig, dass sie nix ausmachen und so sogar in der Atemluft vorkommen… UND da sollen relevante Mengen der o.g. Stoffe übersehen worden sein? Die hätten doch begeistert in die Hände geklatscht und einen finanziellen Nachschlag von den Auftraggebern gefordert, wenn sie auch nur ein My Dioxin im Dampf gefunden hätten… und UNS wäre das schon von der Presse derart um die Ohren gehauen worden, dass es heute noch klingeln würde.

Aber… NIX… das ist bislang noch nie gefunden worden. Wie wahrscheinlich ist es denn dann, dass das Zeug im Dampf ist? Kannste doch vergessen. Zumal wir überwiegend NICHT KOKELND dampfen… jedenfalls nicht dauerhaft… und auch nicht für Minuten oder Stunden mit EINEM Zug.

Gut… der Prof. empfiehlt Vorsicht… man sollte auf solche Liquids verzichten. Das geht in Ordnung.

Doch kommt nun die Frage auf, wo Sucralose denn drin ist.

Das brachte auch sofort wieder die „Deklarationsfrage“ in der Szene auf. Die Hersteller müsste eben ALLES, was im Liquid enthalten ist, aufführen… der feuchte Traum aller Nachmischer… aber wenn man es sich richtig überlegt, absoluter Blödsinn. Es gibt ohnehin eine Pflicht, die Inhaltsstoffe zu deklarieren. Das geht aber gerade bei den Aromen nicht so weit, dass die Rezeptur aufgeführt werden müsste. Das sind ja auch Betriebsgeheimnisse, deren Geheimhaltung wirtschaftliche Gründe hat. Also dämliche Forderung… wird es so nicht geben.

Dann gibt es Schlaumeier, die sagen, man würde es ja erkennen, wenn die Watte in der Wicklung nach kurzer Zeit braun und die Wicklung selbst ganz schnell verkrustet wäre.

DAS soll der Nachweis für Sucralose sein? Ist doch nicht wahr… Krustenbildung und Watteverschmutzung gibt es eh immer. Einerseits durch Feinstaub aus der Zuluft, dann durch Überhitzung der Watte, die dann Schaden nimmt… und auch durch Inhaltsstoffe des Liquids. Grundsätzlich gibt es beschleunigte Verkrustung bei allen Liquidbestandteilen, die als Grundstoff kristallin sind. Ein Teil der Aromabestandteile bleiben in Lösung und treten den Weg in den winzig kleinen Flüssigkeitströpfchen durch die Atemwege an, wo sie dann auch mit den Riech- und Geschmackszellen in Kontakt kommen… deshalb riecht und schmeckt es nach was und nicht nach nix… und deshalb sind Liquids mit Sweetener auch süß. Ein größerer Teil der kristallinen Bestandteile schafft den Absprung aber nicht und diese Teile setzen sich dann an der Wicklung ab… es entsteht ein „Gebirge“. Das ist aber eben NICHT nur bei Sucralose so, sondern bei nahezu allen Süßungsmitteln… auch bei den unbedenklichen. So wird man über die Krustenbildung nicht unterscheiden können, ob im Liquid nun Sucralose oder z.B. Ethylmaltol zum Einsatz kommt… Kruste macht beides… und noch einige andere Bestandteile, die nicht „süß“ sind.

Was die Inhalation solcher Liquids anbelangt, gibt es aber auch keinen Grund zur Panik. Der Teil, der in die Lunge gelangt, wir DORT NICHT zur Kruste, es sei denn man hätte hunderte Grad Temperatur an den Lungenbläschen.

Ach ja… und die krustenbildenden Bestandteile lassen auch nicht die Watte durchbrennen oder zersetzen diese. Dass bei stark verkrusteten Wicklungen oftmals die Watte direkt innerhalb der Wicklung „weggeschmort“ ist, liegt nur mittelbar an den Bestandteilen.

Ist nämlich ordentlich Kruste auf der Heizwendel, dann erfolgt immer weniger Kühlung durch Liquid und Zuluft… sie wird heißer… und DAS verbrennt dann auch die Watte.

Bedeutet: „Wicklungskiller“, also Liquids, die zu starker und schneller Krustenbildung führen, sorgen für punktuelle Überhitzung (wenn die Kruste denn da ist), was der Watte schadet und auch nicht mehr schmeckt.

Man muss sich also auf eventuelle Herstellerangaben verlassen… und wenn man wirklich ängstlich ist, am besten auf (meist amerikanische) übersüße Liquids verzichten… auch dann, wenn „Premium“ drauf steht… oder gerade dann.

Obwohl es echt keinen Grund zur Panik gibt.

Und wenn ein YT-Kanal „Das GIFT in Deinem Liquid“ titelt ist das nix als Klickbaiting und gelogen… denn erstens ist Sucralose KEIN Gift… und würde Gift in relevanter Dosis freigesetzt, dann wären schon etliche nach dem Dampfen solchen süßen Pampen schlagartig verreckt… da bräuchten wir uns nicht über die paar Leute ereifern, die an gepanschten Straßenliquids gestorben sind.


[1]: https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/suessstoff-sucralose-beim-erhitzen-von-lebensmitteln-koennen-gesundheitsschaedliche-verbindungen-entstehen.pdf

8 thoughts on “Das dkfz. hätte es nicht besser gekonnt!

  1. Seit dem das Mädel nicht mehr da ist, geht’s runter mit den Klickzahlen, also muss etwas anderes her, und was wäre besser geeignet als das, was die Bildzeitung seit Jahrzehnten macht? Andererseits geht die Auflage der Bild stetig zurück (von über 5 Mio auf heute knapp unter einer Mio), das würde mir als YouTube-Lehrling dann allerdings doch zu denken geben. Und wieder andererseits: was ist es eigentlich für ein erfüllender Lebenssinn, die eigene Zeit damit zu vergeuden, Dummis zu unterhalten? Zumindest das Mädel hat heute (wahrscheinlich) Interessanteres zu tun. Junge Männer reifen halt sehr langsam – und spät wirdꞌs bei ihnen mit dem Verstand 🙂

  2. Süßstoffe zu deklarieren schadet wohl nicht dem Betriebsgeheimnis! Das ist sogar Pflicht bei Lebensmitteln.

    Es sollte im Interesse aller Konsumenten sein dies zu deklarieren. Viele Hersteller sind ja auch mittlerweile dabei das zu tun.

    Ja, es gab viel Müll der durch die Medien ging und ja es gab Kokelstudien, hier haben wir aber mittlerweile Fakten die belegen daß Sucralose nix im Liquid zu suchen hat:

    https://matzes-dampferecke.de/2019/09/08/sucralose-⁉️/

    1. Stimmt… das Süßungsmittel könnte und müsste schon deklariert werden.

      Was die „Beweise“ anbelangt, müssen wir abwarten in welcher Menge denn die riskanten Stoffe gefunden wurden (und unter WELCHEN Bedingungen). Ich verfüge leider noch nicht über den Volltext der Studie. Im Abstract stand ja lediglich, DASS sie gefunden wurden (auch in Abhängigkeit der Menge Sucralose). Ich bin da zurückhaltend, von „Beweisen“ zu sprechen, wenn ich keine Details kenne. Die Schlussfolgerungen des Magazins… sind eine Interpretation… auch das sollte man nicht so heiß essen, wie es gekocht wird. 😉

    1. Weil DU das nicht dampfen möchtest gehört das verboten???

      Siehst Du… ich mag solche Kommentare, wie Deinen auch nicht… trotzdem wird er veröffentlicht und nicht verboten. Meine persönliche Einstellung ist nämlich MEINE… und ich zwinge sie keinem anderen auf. 😉

  3. Diverse zusatzstoffe gehören wie im allgemeinen lebensmittelbereich drauf geschrieben. Unabhängig davon ob was giftig sein könnte oder nicht. Denn es gibt auch allergiker die im allgemeinen wissen sollten was da alles drin is. Geh ich zum bäcker und will wissen was in dem brit is, dann erfahr ich das, und das gkeiche sollte bei liquids pflicht sein. Ich bin keiner der schädliche substanzen sucht, aber einer der einzelfälle der auf vielerlei sachen allergisch reagiert, und das zum teil schwer. Nur weil nan net weis was da und da alles drin is…
    Gruß

    1. Lebensmittelrecht greift hier ja nicht. Es gibt dafür das TabakerzG bzw. für diesen Bereich die TabakerzV.

      Es ist ja vorgeschrieben, dass die Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils auf der Verpackung deklariert werden müssen (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 TabakerzV). Das sind dann die Trägersubstanzen (PG, VG, PEG, Wasser), Nikotin (wobei das lt. § 27 Abs. 1 Nr. 2 TabakerzV) extra deklariert sein muss) und dann kommt die Deklaration „Aromastoffe“. Ich schätze, dass die Süßungsmittel von den Herstellern unter „Aromastoffen“ erfasst wird, halte das aber für falsch. Meine Begründung greift dann wieder auf das Lebensmittelrecht zurück, weil diese Frage nicht in der Tabakerz-Gesetzgebung geklärt ist. Im Lebensmittelrecht fallen Süßungsmittel nicht unter den Oberbegriff „Aromen“, sondern unter die Lebensmittelzusatzstoffe, weswegen sie auch extra deklariert werden müssen. Es scheint also beim Gesetzgeber und der Exekutive die Auffassung zu herrschen, dass Süßungsmittel keine „Aromen“ sind, sondern „Zusatzstoffe“. Damit wären sie nach meiner Rechtsauffassung auch bei Liquids extra aufzuführen.

      Aber… wo kein Kläger, da kein Richter. Es wäre an uns Verbrauchern (im Idealfall müsste sich da ein Verbrauchenverband drum kümmern… haben wir leider nicht), die Deklaration von Süßungmitteln anzumahnen und ggf. auch die Überwachungsbehörden auf diesen Mangel (fehlende Deklaration) hinzuweisen.

      Was die Aromen anbelangt… die werden auch weiterhin unter ihrem Oberbegriff zusammengefasst werden… das sind nunmal Betriebsgeheimnisse.

      Allerdings… was z.B. Deine Probleme als Allergiker anbelangt, müssten die Hersteller zumindest problematische Aromazusätze (ohne Nennung des Gewichtsanteils) aufführen… also Stoffe, die als verbreitete Allergene bekannt sind. Die Verpflichtung leitet sich nach meiner Meinung aus § 26 Abs. 1 Nr. 4 TabakerzV ab, wo die Verpflichtung festgeschrieben ist, „Angaben zu möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit“ zu machen. Hier müsste genannt werden, welche Allergene enthalten sind.

      Auch das wäre wieder eine Forderung, die WIR Konsumenten stellen müssten.

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