Weil, ist ja noch nicht genug, meint der BVRA1. Drücken wir den Herstellern mal noch eine weitere Deklarationspflicht rein, selbst wenn die Menge womöglich unterhalb der eigentlichen Deklarationsgrenze liegt. Alles zum Schutz der Kiiinnnddd…. ach ne, der Konsumenten. Wie konnten wir bis heute eigentlich überleben?
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Viele verwechseln elektrische Zigaretten eben immer noch mit einem Becher Frucht-Joghurt, Kellogg´s Fruit Loops oder Marmelade…..oder einem Nicorette Inhaler aus der Apotheke, bei dem alle Inhaltsstoffe im Beipackzettel deklariert werden müssen.
Man darf ihnen nicht böse sein – dieses Weltbild zieht sich seit Markteinführung der E-Zigarette durch viele Köpfe.