Disposables und die Baddrieh

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Die Presse hat‘s erfasst und berichtet über das „Aus“ für Disposables, weil die Baddriehverohnung beschlossen wurde.

Aus bis Ende 2026…“

„Die Einweg-E-Zigarette wird bis Ende 2026 vom Markt in der EU verschwinden.“

…dürften daher bald vom Markt verschwinden“

Die Freude ist groß… aber „bald“ ist da schon mal gar nix. Das ist „demnächst“… oder „mittelfristig“… aber nicht „bald“.

Wir haben jetzt den 18. Juni 2023. Die EU-Verordnung ist vom Parlament beschlossen worden. Nun muss sie noch vom Rat abgenickt werden (wann auch immer das auf der Tagesordnung steht). Dann ist sie endgültig durch und wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Und ab diesem Zeitpunkt beginnen die Fristen zu laufen.

Die Disposables sind von den Regelungen in Artikel 11 der Verordnung betroffen. Artikel 96 regelt „Inkrafttreten und Geltungsbeginn“. Dort steht:

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Also knapp drei Wochen nach der Veröffentlichung, die erst nach Billigung durch den Rat erfolgt, tritt die Verordnung in Kraft.

Weiter steht da aber auch (das ist der angenommene Text, weshalb für das Inkrafttreten noch „Platzhalter“ eingetragen sind):

(2) …
Folgende Bestimmungen gelten wie folgt:

a) Artikel 11 gilt ab dem … [42 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung].

Auf die knapp drei Wochen nach Veröffentlichung kommen also nochmal 42 Monde oben drauf… dreieinhalb Jahre.

Wer ein bisserl rechnen kann, wird feststellen, dass der Artikel 11 also erst Anfang 2027 in Kraft tritt. 2026, wie es z.B. die eGarage propagiert ist jetzt schon nicht mehr zu schaffen.

Die Batterieverordnung könnte also erst in dreieinhalb Jahren für ein Disposable-Verbot sorgen. Und ich bin sicher, dass die Verordnung sehr einfach umgangen werden kann.

In der ursprünglichen Fassung der Batterieverordnung wären Disposables eh nicht betroffen gewesen. Da war eine Austauschbarkeit nur dann verpflichtend, wenn das Gerät eine größere Lebensdauer hätte, als die Batterie. Da die Dinger aber eh am Lebensende angekommen sind, wenn der Akku leer ist, hätte das nicht gegriffen.

Da haben sie gut nachgearbeitet. Nun ist es so, dass Batterien zu jedem Zeitpunkt des Lebenszyklus entnommen oder ausgetauscht werden können müssen. Ergibt bei Disposables zwar keinen Sinn, aber ist halt so vorgeschrieben. Der Endverbraucher muss den Akku rausnehmen können, wenn z.B. der Akku zwar noch ausreichend gefüllt ist und auch das Depot noch was hergibt. Sinnlos, aber vorgeschrieben.

Die Entnehmbarkeit ist in der beschlossenen Verordnung aber nicht so geregelt, wie man sich das vielleicht vorstellen mag. Es ist nicht so, dass man einfach nur ne Klappe entriegeln oder einen Verschluss aufdrehen können muss (wie wir das von unseren Akkuträgern kennen) und den Akku „rausschütten“. Nein… und das ist sinnvoll… es wird dem Nutzer zugemutet, Werkzeuge dafür zu benutzen. Es müssen „handelsübliche“ Werkzeuge sein. „Spezialwerkzeuge“ dürfen es nicht sein.

Artikel 11 lautet:

Artikel 11
Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LV-Batterien

(1) Natürliche oder juristische Personen, die Produkte, in die Gerätebatterien eingebaut sind, in Verkehr bringen, sorgen dafür, dass diese Batterien vom Endnutzer jederzeit während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernt und ausgetauscht werden können. Diese Verpflichtung gilt nicht für einzelne Zellen oder sonstige Teile einer Batterie, sondern nur für die ganze Batterie.

Als vom Endnutzer leicht zu entfernen gilt eine Gerätebatterie, wenn sie mit handelsüblichen Werkzeugen aus einem Produkt entnommen werden kann, das heißt ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, es sei denn, sie werden kostenlos mit dem Produkt bereitgestellt, herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmitteln für die Demontage des Produk
ts.

Die ursprüngliche Version hatte gefühlt mehr den Schwerpunkt, dem Konsumenten zu ermöglichen, noch gut funktionierende Geräte auch bei verbrauchter Batterie oder Akku weiter zu benutzen. Das ist auf jeden Fall ein Nachhaltigkeitsaspekt. Nur hätte das nicht für Disposables gepasst. In der aktuellen Version ist dieser Aspekt auch noch gegeben, der Schwerpunkt hat sich aber (wie es in der gesamten Verordnung ist) mehr auf den Aspekt des einfachen Recyclings verlagert. Es geht darum, dass der Konsument schon eine Teilzerlegung vornimmt und die Batterien gesondert dem Recycling zuführt.

Handelsübliche Werkzeuge… das sind Werkzeuge, die man einfach in verschiedenen Läden erwerben kann, wenn man sie nicht eh schon im Hause hat… ne Zange, ein Schraubendreher, ein Hämmerchen…

So… und nun schaut mal bei Vapers Insight in die Reihe mit den Disposables rein: Disposables in der Praxis

Bei der überwiegenden Zahl der im Handel befindlichen Disposables ist das Innenleben schon heute ohne, oder mit handelsüblichen Werkzeugen zu entnehmen. Änderungen an der Konstruktion, um einen Deckel (oder den Boden) leicht, womöglich von Hand, zu öffnen, wären lächerlich gering und bedeuteten keinen Kostenaufwand für den Hersteller. Wenn nun noch die Verbindung zwischen Akku und Atomizer mit winzigen Steckschuhen, statt Lötpunkten verwirklicht wird, erfüllen sie wieder die gesetzlichen Vorgaben.

Unabhängig davon, dass der Hersteller sie weiter als Einwegprodukte mit sehr kurzer Lebensspanne anbietet. Die eventuell entstehenden Mehrkosten bei der Produktion sind so gering… und mit den Dingern lässt sich so schnell so viel Kohle verdienen… die wären blöd, die Disposables nicht für den EU-Raum anzupassen.

Ich denke, da müssten andere gesetzliche Regelungen speziell für das Verbot solcher Einwegprodukte her. Und ich glaube auch nicht, dass die Politik – auch wegen des zunehmenden öffentlichen Drucks – so viel Geduld aufbringt, noch über dreieinhalb Jahre zu warten.

Auch hier wird mal wieder die Theorie von der Praxis überholt… und bei der Feststellung, die Battriehverohnung wäre das Aus für Disposables ist wohl auch mehr der Wunsch der Vater des Gedanken.

Und alle, die inzwischen so gerne Podsysteme nutzen… die werden auch von der Verordnung erwischt… und ich denke, dass die Liebhaber dieser praktischen Dinger hoffen, dass die Hersteller bei denen auch diesen „Trick“ anwenden. Ansonsten verschwinden die nämlich gleich mit.

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