Erläuterung zu bestehenden, kommenden und angedachten Regulierungen

Immer, immer, immer, immer und immer wieder lese ich, sobald von neuen Einschränkungen des Pfrunzelns die Rede ist, dass der Konsum bestimmter Produkte verboten werden soll.

„Wird es dann Schnüffelkommandos geben, die riechen, ob man was fruchtiges dampft?“

„Wenn offene Systeme verboten werden, komm ich dann in den Knast, wenn ich mit dem FeV auf ner Dani unterwegs bin?“

Also nochmal zur Klarstellung:

Nahezu alle derzeit geltenden und auf dem Weg befindlichen Restriktionen gegen das Dampfen richten sich gegen Herstellung und Handel.

Es darf niemand ein Liquid mit 36 mg/ml Nikotin verkaufen oder in den Verkehr bringen. Aber es ist keinem Konsumenten verboten, ein solches Liquid zu konsumieren.

Es darf niemand ein Liquid in Gebinden mit mehr als 10 ml Inhalt vertreiben. Aber ich darf mein Liquid (oder gar das Selbstgemischte) in eine Literpulle umfüllen und damit sogar durch die Gegend rennen und aus der Flasche meinen Verdampfer befüllen.

Wenn ein Aromenverbot kommt (vermutlich eine Beschränkung auf Tabakgeschmack mit einer Positivliste erlaubter Aromabestandteile, damit alles auch gleich schmeckt), dann wird der Handel mit Liquids, befüllten Pods, Dampfaromenkonzentraten, Disposables oder Longfills verboten, nicht jedoch der Besitz oder der Konsum. Jeder Dampfer darf auch weiterhin sein Blaubeer-Knoblauch-Kompott-Liquid dampfen… überall dort, wo der Konsum erlaubt ist (also überall, außer dort, wo es verboten ist).

Die meisten Regulierungen erfolgen durch die Gesetzgebung zu Tabakerzeugnissen… und die regulieren Handel, Import, Herstellung, nicht aber Privatbesitz und Konsum.

Es gibt nur wenige Ausnahmen in der Gesetzgebung rund ums Rauchen und Dampfen, wo auch die Konsumenten selbst unmittelbar betroffen sind. Da wären einmal der Nichtraucherschutz, der teilweise auch das Dampfen an bestimmten Örtlichkeiten verbietet… oder die Liquidsteuer, die zwar nicht den Konsum, aber das Herstellen von Substituten unter Strafe stellt.

Nicht einmal das Jugendschutzgesetz betrifft die (minderjährigen) Konsumenten selbst, sondern nur diejenigen, die den zu jungen Konsumenten die Produkte verschaffen, sie an diese abgeben oder ihnen den Konsum in der Öffentlichkeit erlauben. Wird ein Minderjähriger beim Dampfen in der Öffentlichkeit erwischt, so droht ihm keine Strafe (außer die, dass man ihm das Produkt wegnimmt).

Uns Konsumenten betreffen die vorhandenen und kommenden Regulierungen also nur mittelbar. So können wir wahrscheinlich bald kein Liquid (und auch kein Longfill oder Aromakonzentrat) mit Blaubeer-Knoblauch-Kompott-Geschmack mehr erwerben, weil es schlicht nicht verkauft werden darf. Damit bricht dem Handel ein wesentliches Standbein weg, was zu weniger Shops und damit zu Beschaffungsproblemen auch für andere Produkte rund ums Dampfen mit sich bringt.

Kurz: Regelungen betreffen Hersteller, Händler, Importeure, nicht aber uns Konsumenten. Ihr könnt weiter das dampfen, was ihr mögt, sofern ihr an das Zeug drankommt.

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