Luxembourg, 04.05.2016
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagen gegen die TPD2, darunter auch die Klage von Totally Wicked (TW), abgelehnt. TW hatte gegen die Umsetzung des Artikels 20 TPD2 geklagt, in der die Regulierungen für E-Dampfgeräte und Liquids festgelegt sind.
Die Klage wurde zusätzlich durch eine internationale „Online-Unterschriftenaktion“ (Totally Wicked Legal Challenge) ergänzt, bei der jeder seine Unterstützung für die Klage bekunden konnte.
Bereits im Dezember 2015 war anhand der Stellungnahme der Generalanwältin des EuGH, Juliane Kokott, die Marschrichtung bezüglich der Klage abzulesen. Sie hält die Regelungen für E-Dampfgeräte für „nicht unverhältnismäßig“. In der Regel folgen die Richter am EuGH der Einschätzung der Generalanwaltschaft, so dass die nun vorliegende Entscheidung nicht wirklich überrascht.
Schade, denn viele hatten große Hoffnungen in diese Klage gelegt. Leider ging auch diese „Schlacht“ für uns E-Dampfer verloren. Nun bleibt nur noch die Hoffnung auf nationale Klagen gegen teilweise erfolgte „Überregulierungen“ der einzelnen Mitgliedsländer.
Aktualisiert: Pressemitteilung des EuGH zur Entscheidung
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