Weit über ein Jahr ist die lautstark verkündete Sorge um die Disposables in der Politik (und über die Medien auch in der Öffentlichkeit) in Deutschland alt.
Eigentlich ist man sich in diesen Bereichen recht einig, dass die Dinger verboten gehören. So sind sie alles, nur nicht nachhaltig, umweltbelastend (weil sie nicht ordentlich entsorgt werden), riskant (weil sie Li-Io-Akkuzellen enthalten, die auf bestimmte Behandlung recht heftig reagieren) und zielen neben der eigentlichen Zielgruppe (Raucher, die sich nicht groß um ihr Produkt kümmern wollen) auch noch auf ein eher junges Publikum ab… nicht zuletzt forciert durch Hersteller und Händler, die sich den unregulierten Wildwuchs in den (a)Sozialen Medien zu Nutze machen.
Auf Seiten der Politik sind das aber nur Lippenbekenntnisse. Ja, man müsste sie verbieten. Aber warum wir… das soll doch besser die EU machen. Dann gilt das auch gleich für Überall inne EU und so. Außerdem können sich dann diejenigen, die sich über ein solches Verbot aufregen, nicht über uns ärgern (wir wollen ja immer wieder mal wiedergewählt werden), sondern ihren Unmut über Brüssel ausgießen.
Ach… und da ist ja jetzt auch die Batterieverordnung beschlossen worden. Da brauchen wir die Dinger gar nicht explizit zu verbieten… die fallen da ja schon durchs Raster.
Es passiert da also irgendwie gar nichts.
In Frankreich hingegen hat man jetzt Nägel mit Köpfen gemacht. Da ist das Gesetz zum Verbot von Disposables schon mal so gut wie fertig.
Nanu? Sind die Franzmänner (und -frauen) jetzt so dusselig? Wozu noch verbieten, wenn die Batterieverordnung das doch schon erledigt?
Nun, ich schätze, die sind nicht dusselig… im Gegenteil. Dusselig ist wohl eher die deutsche Politik, die sich auf diese Verordnung verälsst. Man muss nämlich auch mal den eigenen Grips bemühen… dann kommt man schnell darauf, dass die Batterieverordnung nicht geeignet ist.
Was die Verordnung vorgibt, ist für die Hersteller ohne wirklichen finanziellen Aufwand zu erfüllen… und sie können weiter ihren Wegwerf-Dreck verhökern. Vorgabe ist bei Geräten dieser Klasse, dass Akkus („Batterien“) austauschbar sein müssen, wenn ihre Lebensdauer geringer ist, als die Lebensdauer des Produktes. Ist sie aber nicht! Ist der Akku leer, ist das vorgesehene Lebensende des Produkts erreicht.
Bleibt nur die Vorschrift, dass die „Batterie“ am Ende des Lebenszyklus leicht und ohne Spezialwerkzeug zu entnehmen sein muss, um das Recycling zu vereinfachen.
Und das ist einfach zu erreichen. Ein Schlitz an der Bodenkappe, damit man mit dem Fingernagel den Deckel abheben kann und einfache, kleine Steckschuhe statt fester Verlötung… tadaaa: Die Vorgabe ist erfüllt. Jeder kann den Akku entnehmen und gesondert entsorgen.
Können ist aber nicht Müssen. Und wenn die Disposables nicht in einem speziellen Recyclingprozess landen, sondern im Restmüll, der Grünanlage, der Blumenrabatte oder im Gully, dann findet das auch nicht bei den Entsorgungsunternehmen satt.
Da muss doch nochwas anderes dahinter stecken, dass der deutsche Gesetzgeber mit der Sache nicht aus dem Quark kommt.
Ein Verbot wäre doch keine schwarze Magie. Die Franzosen haben das gerade gezeigt. Sie haben ihre Tabakproduktegesetzgebung einfach ein ganz klein Bisserl erweitert:
Da wird der Artikel L. 3513-5 1 einfach ergänzt:
Art. L. 3513‑5‑1.
Sont interdites la fabrication, la vente, la distribution ou l’offre à titre gratuit des dispositifs électroniques de vapotage jetables ou à usage unique mentionnés au 1° de l’article L. 3513‑1, à l’exception des cartouches.
Art. L. 3513-5-1.
Die Herstellung, der Verkauf, der Vertrieb oder das unentgeltliche Anbieten der in Artikel L. 3513-1 Nr.1 genannten elektronischen Einweg- oder Wegwerfgeräte zum Vaporisieren mit Ausnahme von Kartuschen sind verboten.
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Ganz einfach und prima! Und der Verkauf vorbefüllter Einwegpods bleibt erlaubt.
In Deutschland wäre das ebenso einfach möglich.
Wird nur nicht gemacht.
Warum auch immer… mag sich jeder selbst ein Urteil bilden.
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