…das Aromenverbot. Und das schneller, als Ihr glaubt…
Zufall oder gibt es Gründe? Ganz passend zum Start der Hall of Disposables kam der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, mit der Forderung nach einem Aromenverbot für Liquids um die Ecke.
Auslöser für diesen Vorstoß ist ganz klar der Boom der Einweg-Dampfen (Disposables). Das größte Problem bei diesem Trend ist nicht, dass plötzlich zahlreiche Tabakraucher auf diese Dinger zurückgreifen, sondern dass der Mist gerade bei jungen Erwachsenen und Jugendlichen – wie man heute so schön sagt – viral geht. Der Staat ist nicht in der Lage, den gesetzlich eh vorgeschriebenen Jugendschutz durchzusetzen und gegen die unerlaubte Werbung (mit der Hauptzielgruppe „junge Menschen“) vorzugehen. Das ist trauriger Fakt.
Helfen könnte also ein Verbot der Disposables. Nur wie? Klar, man könnte auf die Batterieverordnung der EU warten, die in der Trilog-Variante durchaus geeignet wäre, die derzeit am Markt befindlichen Disposables zu verbieten.
Nur… das dauert noch viel zu lange und ist ohnehin ein sehr stumpfes Schwert. Die Regelungen der Batterieverordnung setzen voraus, dass spätestens am Ende des Lebenszyklus von Elektrogeräten die Batterie / der Akku leicht zu entnehmen sein muss. Sie schreibt nicht vor, dass sie nachladbar sein müssen und auch nicht, dass die Hersteller passende Ersatzbatterien anbieten müssen. Es kann bei Disposables also nur darum gehen, dass die verbauten Akkuzellen leicht und auch durch Laien entnommen werden können, wenn das Gerät das Ende seines Lebenszyklus erreicht hat… also in dem Fall, sobald das Depot leer ist. Eine abnehmbare Bodenkappe und Steckverbindungen am Akku kosten die Hersteller quasi nichts und erfüllen genau die Vorgaben. Damit wären Disposables nach minimalen Modifikationen des Aufbaus wieder konform und würden weiter am Markt bleiben.
Es müsste ein „Lex Disposable“ geschaffen werden. Die TPD2 gibt das so aber nicht her. In der TPD2 und dem daraus resultierenden TabakerzG gibt es keine Vorgaben bezüglich des Umweltschutzes oder des Recyclings. Es müsste also ein eigenes Gesetz her, das dann aber auch nicht gegen EU-Prinzipien (Harmonisierung des Binnenmarktes etc.) verstößt.
Weil der Einwegdreck aber recht vielfältig ist und die Entscheider mal so gar keine Ahnung haben, sich aber auch weigern, sich von wirklichen Experten beraten zu lassen, wäre die Gefahr groß, dass viele Bereiche des „normalen“ Dampfens mit über die Klinge springen könnten.
Die perfekte Lösung für das Disposable-Problem wäre besagtes Aromenverbot. Das lässt sich ganz einfach im TabakerzG realisieren und wäre damit auch TPD2-konform.
Nur… das beträfe dann alle Flüssigkeiten, also auch die Liquids für offene Systeme.
Damit die Forderung nicht nur mit dem Jugendschutz begründet wird (also dem Versagen des Staates, ohnehin schon vorhandene Gesetze durchzusetzen), wird dann auch noch die vermeintliche Gesundheitsgefahr durch Aromen und die längst widerlegte Gateway-Theorie (wer nie geraucht hat, das Dampfen anfängt, wird irgendwann zum Tabakraucher) als Argument dazugeholt.
Dass die Gateway-Theorie längst seriös widerlegt ist und auch unter Hinzuziehung des gesunden Menschenverstandes als völlig haltlos eingeordnet werden muss, ist dabei egal und es wird auch nicht weiter thematisiert.
Seriöse und belastbare Studien zu einer Gesundheitsgefährdung durch Aromen gibt es auch nicht. Es wird von Studien berichtet, die dies „belegen“ würden… schaut man sich die aber näher an, so behaupten diese Studien das selbst auch nur. Es werden also Behauptungen als vermeintliche Wahrheit verkauft und dann mit dem Monika-Konjunktiv „haben könnten“ dekoriert.
Diese Punkte aber passen prima in die TPD2 und ins TabakerzG. Genau das sind Argumente, die ein Verbot recht einfach möglich machen.
Und wenn Aromen (alles, bis auf Tabakgeschmack) verboten sind, dann ist der Spuk mit den Disposables ganz schnell vorbei. Und es ist auch leichter überwachbar. Da geht die Marktüberwachung einfach in den Laden (Kiosk, Tanke, Supermarkt…) und lässt sich die Dinger zeigen. Ist da was anderes als Tabakgeschmack drin: zack… erwischt. Und die Ware wird gleich mitgenommen.
Die Überwachung des Jugendschutzes bzw. das Nachweisen von Verstößen ist da wesentlich komplizierter, weshalb das JuSchG da auch kaum umsetzbar ist. Das geht eigentlich nur mit Testkäufen. Und dann ist zwar eine Strafe fällig, aber die Produkte bleiben beim Händler… und es hindert ihn damit niemand daran, die nächste Disposable an den nächsten Schüler zu verkaufen, der in den Laden kommt.
Würden Disposables, wie es die Händlerverbände so gerne behaupten, nur erwachsene Tabakraucher „abholen“ und der Boom würde nur unter Rauchern stattfinden, dann wäre eine Beschränkung auf Tabakgeschmack nicht der Todesstoß. Aber es sind ja eben nicht die „abgeholten“ Raucher, sondern viele junge Menschen. Ob man die mit Tabakgeschmack genauso einfangen könnte, ist zu bezweifeln.
Dass damit das E-Dampfen aber insgesamt ein weiteres wesentliches Stück in den Boden gestampft wird, ist der üble Seiteneffekt. Den Entscheidern ist das egal und der Öffentlichkeit können sie es trotzdem gut verkaufen, denn es geht ja um die „Kinderlein“.
Wer nun aber meint, das könnten, wollten, würden die nicht machen… der irrt gewaltig. In etlichen Ländern aus der Nachbarschaft sind diese Verbote bereits durchgesetzt bzw. stehen kurz vor Inkrafttreten. Deutschland würde keinen Alleingang waren und wäre auch nicht das erste Land. Das macht die Sache viel einfacher für die politischen Entscheider (sie können ja auf die Nachbarn verweisen).
Und weil der Boom nicht abreißt, können wir wirklich davon ausgehen, dass das Aromenverbot kommt… mit Sicherheit auch noch früher als die ohnehin wirkungslose Batterieverordnung.
Bei wem wir uns Dampfer dann bedanken dürfen, sollte jedem klar sein. Aber die Schuldigen sind dann wohl eh „auf der Insel“. 😉 😀
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