Streng geheim sind die Entwürfe für das in Entstehung befindliche Cannabisgesetz (CannG). Transparenz geht anders. In Entwicklung befindliche Gesetze werden oft auf den Servern des Bundestages in Form von Referentenentwürfen, Regierungsentwürfen und letztlich auch als beschlossene Gesetze veröffentlicht… neben Stellungnahmen von „Experten“ etc. Damit wird die Entstehung von Gesetzen für den Bürger, also den Souverän, dem Wähler, nachvollziehbar. So sollte es immer sein. Ist es aber nicht.
Beim CannG wird hinter verschlossenen Türen am Gesetz gearbeitet. Vielleicht, weil diese Arbeit den Wähler „verunsichern“ könnte?!?
Egal. Die Legal Tribune ist an den Referentenentwurf des CannG herangekommen und hat diesen veröffentlicht.
Nun muss ich sagen, ist mir die Sache mit der Haschisch-Legalisierung ziemlich egal, solange sie halbwegs sauber abläuft. Anhand der veröffentlichten Eckpunkte muss ich sagen, dass da wohl auch wieder gepfuscht wird, bzw. faule Kompromisse gemacht werden. Aber das ist ein Thema, das hier nicht hineingehört.
Mit dem neuen Gesetz werden aber auch noch einige andere Gesetze geändert. Völlig klar… das Betäubungsmittelgesetz BtmG muss geändert werden, dass Straßenverkehrsgesetz und einige andere Gesetze.
Es wird auch gleich mal das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG). Damit nicht in Bundeseinrichtungen munter gekifft werden kann. Ok. Nachvollziehbar.
Die Volksbestimmer nutzen das Gesetz aber auch gleich mal dafür, durch die Hintertür auch ein komplettes Dampfverbot in Bundeseinrichtungen durchzusetzen. Nicht etwa nur das THC-Dampfen, sondern das Dampfen im Allgemeinen.
So sieht § 1 BNichtrSchG jetzt aus:
§ 1 Rauchverbot
(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten
1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.
(2) …
Quelle: BNichtrSchG
Mit den Änderungen durch das CannG wird es dann so aussehen (Hervorhebungen durch mich):
§ 1 Rauchverbot
(1) Das Rauchen von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung pflanzlicher Rauschstoffe ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten
1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen,
4. in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren.
(2) …
Zack. Schon ist das Dampfen dem Rauchen an einer weiteren Stelle gleichgesetzt. Die Begründung, die man dem Besonderen Teil des Gesetzentwurfs entnehmen kann, ist mal wieder hanebüchen und beruht auf Lügen (Hervorhebungen durch mich):
Zu Artikel 7 (Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes)
Zu Nummer 1
Nummer 1 bestimmt den Begriff des Rauchens neu und erweitert diesen umfassend.
…
Die Erweiterung der gesetzlichen Rauchverbotsregelung auf elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse rechtfertigt sich dadurch, dass der durch die Benutzung dieser Produkte in die Raumluft abgegebene Dampf nach derzeitiger Studienlage als potentiell gesundheitsschädlich zu bewerten ist. Die Schadstoffbelastung ist zwar geringer als durch herkömmliches Rauchen, dennoch kann sie – insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere, sowie alte oder chronisch kranke Menschen – eine Gesundheitsgefahr bedeuten. Zudem erschwert die große Produktvielfalt und schnelle Weiterentwicklung der neuartigen Produkte abschließende Einschätzungen. Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes befürworten das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum ein Konsumverbot in Innenräumen und Nichtraucherbereichen. Durch einen fortgesetzten Konsum von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen in Nichtraucherbereichen wird der durch die Nichtraucherschutzgesetzgebung vollzogene Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen als Normalität zunehmend in Frage gestellt.
Das Rauchverbot erstreckt sich auf die Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen, unabhängig von deren Modell oder Typ sowie deren Nikotin- bzw. Tabakgehalt.
Gleich vorneweg wird klargestellt: Dampfen ist auch Rauchen! („bestimmt den Begriff des Rauchens neu“)
Dass Dampfen zu keiner bedenklichen Raumluftbelastung führt, ist mittlerweile zwar durch viele Studien bewiesen, aber das zählt nicht… „könnte“ – in diesem Fall durch „potentiell“ ausgedrückt – reicht völlig, ein Verbot zu begründen. Außerdem haben die Sprachrohre der WHO, nämlich das BfR und das dkfz. ja auch gesagt, dass das „Passivdampfen“ nicht ohne ist… und die sind die wahren Experten.
Widerlich!
Und dann kommen sie auch noch mit der „Renormalisierung“ daher… was klar zeigt: Es geht nicht um Gefahren durch das Dampfen, sondern darum, dass die Bürger NICHTS IN- und EXHALIEREN SOLLEN! DAS IST PFUI-BÄH! Selbst wenn es völlig unbedenklich ist. Eine typische ANTZ-Haltung.
Der nächste Nagel im Sargdeckel des E-Dampfens…
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