Ein Gastbeitrag von [Karteileiche]
Rückblick
Als mittelgroßer Fachhändler macht man sich so seine Gedanken und schaut rechts und links was so vor sich geht. Als jemand, der sein Geschäft immer noch am Laufen hält, kann ich sagen: Es geht auch ohne Disposables. Aber ja, ich habe viel Geld liegen lassen. Warum? Weil ich das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann und weil ich schon immer der Meinung war diese Teile brauchen keinen Fachhandel. Mir war von Anfang an bewusst, diese Teile machen meinen Job als Fachhändler überflüssig. Disposables brauchen keine Beratung. Es war absehbar, sie werden politisch in einer Katastrophe nach der nächsten münden. Das sieht man schon in vielen Ländern.
Das bekannteste davon ist das Mutterland der Disposables: China. Aber auch in europäischen Ländern gibt es zunehmend Gesetzeseinschränkungen. Frankreich plant das Disposable Verbot. Das geschieht trotz dampfender Politiker. In Großbritannien sprechen sie seit Monaten von weiteren Einschränkungen und all das, was die Regierung bespricht, rührt von den Disposables her. In Deutschland ist das mittlerweile nicht anders. Das ist die Entwicklung, die wir seit ca. 2 Jahren haben, über die noch zu sprechen ist.
Das Aromenverbot wurde ganz gezielt von verschieden Politikern seit den Disposables ins Spiel gebracht. Das Ganze ist hier noch eine politische Hängepartie. In Frankreich war sie das auch. Sie haben ewig diskutiert und gestritten. Am Ende kam die Verkündung. Nr. 1. Dann wurde wieder gestritten. Schließlich kam es zur Verkündung Nr. 2. Jetzt ist nur noch die Phase des Guss Gießens abzuwarten. In Großbritannien gab es auch bald schon knapp 3 Jahre am Fließband Negativ Presse über Umweltverschmutzung und angefixte Jugendliche, Schulen mit eingebauten teuren Sensoren bzw. einer Art Rauchmeldern, Laboruntersuchungen der Disposables von verschiedenen Medienseiten mit unerfreulichen Resultaten. Die britische Regierung hat dann eine Anhörung im Gesundheitsausschuss gehabt, eine Regierungskonsultation angeschlossen und Ende letzten Jahres hat die Regierung das Vorhaben weiterer Gesetzesregulierungen bestätigt. Die Verkündung wird nach Auswertung der Konsultation erfolgen und wird irgendwann in diesem Quartal erwartet. Während dieser Wartephase kam es in den Medien zu weiteren Berichterstattungen, die enorm undurchsichtige Einflussnahme von Astroturf Kommandos auf Wissenschaft und Politik vornahmen, um in den letzten Jahren eine vorteilhafte Gesetzgebung zu erwirken.
Das war so ziemlich das Endstadium einer unnötigen Eskalation. In der Schweiz steht auch eine Überarbeitung des Gesetzes an. Da die Schweiz den noch hinter Deutschland das Ranking einnimmt und dort wichtige Tabakkonzerne wie z.B. Philip Morris niedergelassen sind, wird eine nicht so einschneidende Gesetzesregulierung erwartet. Aber auch dort haben sie Laboruntersuchungen vorgenommen, die zu katastrophalen Resultaten führten. Alle über 30 untersuchten Disposables wurden beanstandet und in der Folge vom Markt genommen. Vorsichtig formuliert, hilfreich sind solche Dinge nicht. In Deutschland gab es ebenfalls eine Palette von Beanstandungen vom Regierungspräsidium Darmstadt und in dem Niedersachsenbericht wurde zwar nur die Untersuchung von 22 Disposables dokumentiert. Aber bei allen 22 Disposables gab es Beanstandungen. Das sind alles so vernichtende Beanstandungsquoten. Dann kam noch die DAK Studie (arch) raus, die in der politischen Diskussion eine entscheidende Rolle einnimmt. Die Veröffentlichung des Tabaklobby Index (arch) kurz davor war mit Sicherheit im Rückblick betrachtet auch ein weiterer Wendepunkt. Je mehr Zeit vergeht, desto mehr Negativ-Fakten werden geschaffen.
Da will man eigentlich gar nicht mehr Nachrichten lesen. So macht man sich dann seine Gedanken, spricht mit anderen Händlerkollegen und schaut wie sie so reagieren. Dann überlegt man und wägt für sich ab, wie man mit seinen Geschäftsentscheidungen für die Zukunft umgeht. Meine Entscheidung war mein Geschäft für E-Zigaretten nicht aufzugeben und weiter zu führen. Es läuft zufriedenstellend, auch ohne Disposables. Von den Minderjährigen, die erfolglos bei uns im Laden versuchen die Disposables bei uns zu bekommen, mal abgesehen.
Leider gibt es zu viele in der Branche, die wegen des Geldes schwach geworden sind und immer noch werden. Das Geschäft läuft noch gut mit Disposables. Die illegalen laufen aber noch viel besser. Kiosk, Shisha Shop und Supermarkt sind mittlerweile aufgrund eines besseren Vertriebsnetzes auch viel näher für die Kundschaft. So kam es wegen der Verlagerung zu weniger Nachfrage mit der Zeit. Aber es gibt die Nachfrage noch bei uns, die Spitzenwerte sind nur abgeflacht. Natürlich wird keiner öffentlich zugeben, dass die Teile zu listen zu kurz gedacht war. Natürlich meldet sich auch keiner zu Wort und wird öffentlich zugeben an Minderjährige verkauft zu haben. Es hat ja auch nie einer zugegeben von Betriebswirtschaft keine Ahnung zu haben und deswegen den Laden schließen zu müssen.
Ich habe auch heute immer noch Kunden, die sich für DIY und Highend Waren begeistern lassen. Es sind weniger als zu Hypezeiten in 2016-2018. Ich würde aber als Händler einen Fehler machen diese Kunden zu ignorieren. Sie kommen immer mal wieder und suchen was Außergewöhnliches. Sie brauchen nur anfangs die Beratung. Später läuft es dann wie am Schnürchen. Sie kaufen auch weiter Longfills. Aber nur weil sie eben die Base daheim haben.
Trotzdem war das nicht die einzige Geschäftsentscheidung, die ich getroffen habe. Ich habe in weitere Geschäftszweige investiert. Begonnen habe ich damit relativ früh. Kurz nachdem es mit dem Disposable Wahnsinn losging. Mit anderen Kollegen im Gespräch, habe ich festgestellt, es gibt kaum noch wen unter uns, der seine Karte nur noch aufs Dampfen setzen kann. Auch ich kann mich dieser Negativ-Entwicklung nicht einfach entziehen, den Kopf im Sand zu vergraben und auf bessere Tage hoffen. Das wäre eine Bankrott Erklärung, die einige Kollegen schon heimgesucht hat. Da ich als nur ein Rädchen von vielen den geringsten Einfluss habe, muss ich weiter denken. Auch unter den Großhändlern gibt es genug, die in weitere Gewerbe investieren. Das kommuniziert man dort aber nicht so. Das läuft dann lieber unter ferner Liefen still und leise. Denn große Teile der Branche und vor allem die Verbände BfTG und VdeH mit den darin dominierenden Importeuren und dem Großhandel in ihrer politischen Argumentationen sind auf politische Abwege geraten und damit auch ihre Glaubwürdigkeit mit ihren Lobbyveranstaltungen (Wer dafür nur eine Idee bekommen will, eine Reaktion des Bundestagsabgeordneten Thiess auf eGarage Insight Veranstaltungen, solch peinlich missratener Fehlgriff Lobbyismus wird nur vom BfTG durch die diese Insights gesponsert werden einfach nicht kommuniziert).
Die Investition in andere Geschäftszweige ist das Eingeständnis, dass man selbst nicht mehr an eine ewig währende Zukunft glaubt. Es geht viel zu vielen nur noch darum, abzugreifen was noch geht. Zu viele Glücksritter sind noch unter uns, die mit billigen Argumenten ihre missratenen Geschäftsentscheidungen der Disposable Kultur zu legitimieren versuchen und zu viele Glücksritter haben das Disposable Geschäft besser als die Dinosaurier verstanden. Der Rest arbeitet schon still und leise daran sein Disposable Geld in Ausstiegsplan B und C zu verlagern. Schon mal einen Geschäftsinhaber gesehen, der bei sich, Seinesgleichen und seinen geschäftlichen Fehlentscheidungen die Verantwortung bei einer Geschäftsaufgabe sucht? Ich noch nicht. Genauso gibt es auch bei Lobbyisten das ganze Thema der Fehlerkultur in Sachen Intransparenz nicht. Da heißt es dann auf einmal keiner will mehr Fakten hören. Deswegen „Last Call“. Viel Schall und Rauch auch unter den selbstgemachten Lobbyisten, der vor allem die kleineren Geschäftsleute im Dampfgewerbe an der Nase herumführen soll, um die Verbandskasse weiter prall zu füllen. Ein wenig die paar Dampfer auf Social Media blenden, nimmt man gerne auch noch mit. Wird das Halbseidene von den MdB in Schlüsselgremien auch noch geschluckt, umso besser. Wird es aber nicht geschluckt, was dann? Zur missratenen Blender Politik der Verbände oder eines bestimmten Verbandes will ich heute aber gar nicht näher schreiben. Vielleicht komme ich noch mal zu gegebener Zeit darauf zurück. Es sieht nicht alles so aus wie es ist und wie es einem verkauft wird. Wenn es da draußen noch Dampfer gibt, die das Thema interessiert, könnt ihr ja einen Kommentar da lassen und ich schaue mal wann ich die Zeit finde dazu auch paar Worte zu verfassen.
Undurchsichtige Einflussnahmen haben in Großbritannien unlängst zu garstiger Berichterstattung geführt und den Höhepunkt einer hitzigen öffentlichen politischen Diskussion. In Deutschland hat eGarage das Projekt kurzfristig beendet. Vorher erschien noch der Tabaklobby Index. Deswegen soll es heute aber um den „Retter des Abendlandes oder der E-Zigarette“ gehen. So will sich einer ganz speziell immer in Deutschland vor der Branche und bei der Politik in Szene setzen. Erst hat er praktisch ganz allein, im Alleingang, also das Aromenverbot mit seiner Verbandspolitik abgewendet. Was würden wir nur ohne ihn tun? Guter Mann. Dieser Importeur ist einfach zu gut für uns. Ich staunte nicht schlecht, als mir ein Händlerkollege vor über einem Monat im November einen Screenshot zeigte, den er von einem anderen Fachhändler bekam. Es war ein Ausschnitt des BfTG Vorstandsbriefs, den Dustin Dahlmann an seine Mitglieder schickte. Dustin Dahlmann ist auch Geschäftsführer von Innocigs, falls das doch nicht jeder schon weiß. Mein Kollege lachte dabei, aber es war eher ein verzweifeltes Lachen und ich musste mir erst die Augen reiben, weil ich es so recht nicht glauben wollte. Mein Händlerkollege ist, so wie ich, nicht Mitglied im BfTG mit seinem Geschäft und woher er den Screenshot hat ist mir auch wurscht. Es ist nebensächlich. Zum Inhalt, man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll. Über was? Über die Dummheit der Händler, die diesem Zirkus noch aufsitzen. Der Vorstand vom BfTG informiert seine Mitglieder im BfTG darin.
Innocigs hat gaaanz allein ein Rechtsgutachten erstellen lassen.
Das ist doch echt eine Retter-in-der-Not-Aktion. Da muss die Branche direkt mal dankbar sein, wenn das Innocigs ganz allein macht. Quasi selbstlos, mal eben über 100.000 € hinlegt für eine Rechtsmeinung, die dann zu einem erwartbaren Resultat kommt. Hat ja auch genug gekostet, diese Rechtsmeinung, die da im Resultat lautet:
“Ein Aromenverbot würde in beiden Szenarien rechtswidriger Weise die von der allgemeinen Handlungsfreiheit geschützte individuelle Selbstbestimmung erwachsener Konsumenten verletzen, die nicht vor sich selbst geschützt werden dürfen.”
“Ein Aromenverbot wäre in beiden Szenarien ein unverhältnismäßiger Eingriff in die deutsche Berufsfreiheit.”
Es ist also ein rechtswidriger Eingriff in die Selbstbestimmung von erwachsenen Konsumenten und ein rechtswidriger Eingriff in die Händlerfreiheit. Das klingt wie Musik in den Ohren jedes Fachhändlers. Besonders desjenigen, der für diese Rechtsmeinung mehr als 100.000 € auf den Tisch gelegt hat. Das Problem dabei ist nur:
Es ist eine Rechtsmeinung von vielen.
Das ändert auch nicht die Tatsache, dass dieses Rechtsgutachten über 100.000 € gekostet hat und von wem dieses Rechtsgutachten ist:
Das Rechtsgutachten ist von Prof. Dr. Frank Schorkopf.
Eingearbeitet wurden auch einige Themen von Prof. Dr. Bernd Mayer, den ja alle aus der Branche schon viele Jahre, u.a. als gern gesehenen Gast auf der Hall of Vape kennen, und der für das BfTG schon mehrere Auftragsgutachten (z.B. Sucralose, Tabaksteuer) angefertigt hat. Das ist aber Nebensache und nichts Neues. Denn das BfTG hat regelmäßig auch in der Vergangenheit schon Bernd Mayer für Gutachten beauftragt.
Bernd Mayer hat auch schon im Bundestag ausgesagt, ist wissenschaftlicher Berater der ETHRA (dem Europäischen Konsumentendachverband), ist wissenschaftlicher Beirat der World Vapers Alliance und er hat nicht nur für das BfTG, sondern auch schon in 2013 für Happy Liquids (arch), Philip Morris und British American Tobacco toxikologische Gutachten angefertigt und ist z.B. auch schon auf eGarage interviewt worden (arch). Er sollte eigentlich jedem in der Dampferszene ein Begriff sein. Das ist also nicht das Thema um was es hier groß gehen soll, weil einfach nichts Neues. Nur der Vollständigkeit halber, für Leser, die ihn vielleicht doch noch nicht kennen.
Der Name Prof. Dr. Frank Schorkopf wird niemandem hier groß aus der Leserschaft was sagen. Deswegen gleich mal dazu ein paar Ausführungen. Der Vorstand lässt seine BfTG Mitglieder im November 2023 schon mal wissen:
„Herr Prof. Dr. Schorkopf ist Ordinarius für öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Göttingen und Vorstandsmitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.“
Außerdem ist Prof. Dr. Schorkopf auch mal als Gutachter im Haushaltsausschuss und Journalist beim Cicero tätig. Das steht da aber nicht in der Mitgliederinformation. Dustin Dahlmann hat also tief in die Trickkiste der politisch konservativen Ecke gegriffen, um die Rettung des Aromenlandes zu bestellen. Dahinter steckt die Hoffnung, es kommt nur drauf an von WEM die Rechtsmeinung bzw. das Rechtsgutachten ist und wenn es von so einem erlauchten Rechtsgutachter kommt (den es auf Empfehlung aus dem poltischen Dunstkreis der etwas zugetanen Politikern gab, selbst kommt er da meiner Meinung nach nicht drauf), dann kann ja nichts mehr beim Bundesverfassungsgericht anbrennen, oder? Und vorher hilft das mit dem Rechtsgutachten vom „WHO is WHO“ aus der „WHO is WHO Vereinigung“ der Deutschen Staatsrechtslehrer beim Lobbyieren paar politische Entscheider mit Storylines zu imponieren oder es unterschwellig mit Einschüchterung zu versuchen- im Namen des BfTG, obwohl das 5***** Luxury- Rechtsgutachten ja selbstlos und ganz allein von dem Innocigs Etat bestritten worden ist. Zu dumm nur, dass die poltischen Entscheider der CDU und SPD aus den Schlüsselausschüssen dieses Jahr zur Konkurrenz Lobbyveranstaltung übergelaufen sind. Denen beiden wird er nämlich diese Storylines auch auftischen müssen.
Kurze Zwischenfrage: Unter welchem Posten läuft das +100.000 € 5**** Luxury Rechtsgutachten eigentlich bei dem Schatzmeister des BfTG? Schenkung bekannter Dritter? Wenn es zum Thema Lobbyausgaben für das Lobbyregister geht, muss das ja irgendwie verbucht werden, wenn man es für die Arbeit im Namen des BfTG nutzt? Wenn das aber aus der Portokasse von Innocigs ganz allein gezahlt wurde, dann muss man auch nicht und kann man auch nicht schauen woher eventuell dahintersteckende Investoren kommen könnten, die daran doch vielleicht beteiligt sind. Ganz geschickt eingefädelt, das muss man ihm lassen. Die Anhängerschaft hat er jahrelang mit diesen Maschen an sich gebunden. Der Saubermann, der den Wilden Westen schon vor 4 Jahren mit Hilfe von journalistischen Höchstleistungen für beendet erklärt hat (arch). Aber jetzt als die Disposables kamen, da konnte er seine Marketing Lügen selbst nicht mehr glauben und einige relevante politische Entscheider ihm wohl in seiner Lobby Insight Veranstaltung auch nicht mehr so recht.
Niemand gibt so eine Rechtsmeinung in Form eines Rechtsgutachten in Auftrag, wenn er davon überzeugt ist, das Aromenverbot sei abgewendet.
Niemand trägt diese Kosten selbstständig und quasi allein oder aus altruistischen Gründen allein, schon gar nicht ein Importeur. Zumal es die Notwendigkeit dazu gar nicht gäbe, denn es ist genauso ein finanzkräftiger Importeur (der erste, der Elfbar nach Deutschland importierte) mit Fumatul Distribution in der Mitgliederschaft vertreten. Fumatul Distribution sollte doch genauso als Mitglied ein Interesse daran haben ein Rechtsgutachten einzuholen, an Geld sollte es dem Prokuristen nicht mangeln. Dann wird es eben ein schneller Flitzer weniger. Merkt doch keiner. Die Frage ist, wurde er überhaupt gefragt? Was ist mit Dampfdorado, Happy Liquids oder der Emuri Genuss Company (arch) mit Spezialumsatz über Tabak in Dosen (also gar nicht tabakfrei und seit 2015 Mitglied im BfTG), sind die Dinosaurier alle am Verarmen oder nehmen sie den Altruismus als Argument ab? Eine genauso wichtige Frage ist, Innocigs ist doch auch Mitglied im VdeH?! Gab es kein anderes Mitglied, kein Ex-Trade, kein Intrade Concepts, kein Feal, kein Fair Vape, kein VaporExMachina, keine HQD Europe, die beim Branchen Retter Projekt Geschäft mitmachen wollten? Sind die alle zur Religion der Naivität konvertiert?
Oder ist das BfTG doch eine One-Man Show aus Innocigs, welches die anderen nur als lästiges Anhängsel braucht, um den Politikern eine Storyline nach der nächsten aufzudrängen, aber sich vor allem erstmals selbst privilegierten Zugang zu Lobbygesprächen zu verschaffen und damit vielleicht auch wie bei der Tabaksteuer Vorteile, die vor allem den größeren Marktakteuren zugutekommen?
Ein Aromenverbot kann absolut sein, es kann aber auch ausgestaltet sein. Z.B. in Positivlisten, also nur bestimmte Inhaltsstoffe (statt Negativlisten wie bisher), Bernd Mayer, Steinmetz, Heino Stöver und andere aus unserer Szene versuchen z.B. den politischen Entscheidern Grenzwerte schmackhaft zu machen, das Aromenverbot kann in nur Tabakaromen oder das Verbot von Konzept Aromennamen wie z.B. Unicorn Milk usw. münden. Letzteres mit dem Verbot von Konzeptaromen wird u.a. aktuell im Vereinigten Königreich diskutiert. Solche Möglichkeiten der Aromenverbotsausgestaltung wurden aber auch zwei Tage vor der 10. eGarage Insight (27. September 2023) hier (arch) am 25. September 2023 diskutiert. Bei der Lobby-Veranstaltung war von den Händlern Riccardo aus dem BVTE mit Stefan Götz vertreten, der BVRA, die alten Hasen Heino Stöver und Konstantinos Farsalinos und der Toxikologe Steinmetz.
Einige dieser Kriterien kann man mit privilegiertem Zugang zu politischen Entscheidern dann hinter verschlossenen Türen verhandeln und zusätzlich auf eben auch solchen Veranstaltungen, wenn die politischen Entscheider denn dem Ruf der Einladungen auch kontinuierlich folgen. Oder man muss eben den Last call ausrufen.
Einige dieser ausgehandelten Kriterien werden wie auch bei der Tabaksteuer kleinere Hersteller stärker treffen, weil sie nicht so leicht wie die großen Hersteller oder gar nicht in der Lage sein werden diese Kriterien umzusetzen oder danach fortzubestehen. Genauso wurde das auch schon bei der Gleichstellung von nikotinfreien Aromen mit nikotinhaltigen Aromen hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und hat sehr viele vom Markt verdrängt. Genauso wie eigentlich die Volumensteuer schon von den Verbänden gefordert wurde und dann auch kam.
Nicht der Importeur, der ganz allein ein 5***** Luxury Rechtsgutachten mal eben so für + 100.000 € aus seiner Firmenkasse zahlt, so sagt er es zumindest in seinem Vorstandsbrief an die BfTG Mitglieder, wird das Nachsehen haben. Das glaubt nur der, der immer noch auf den Weihnachtsmann wartet. Wer +100.000 € ganz allein für ein Rechtsgutachten frei Haus liefert, obwohl das Unternehmen Innocigs in zwei Händlerverbänden Mitglied ist (BfTG und VdeH), der hat Pläne, die nicht transparent kommuniziert sind, nicht gegenüber den politischen Entscheidern und auch nicht gegenüber dem Rest der Fachöffentlichkeit.
So ein Rechtsgutachten schreibt nicht mal der erlauchte Prof. Dr. Schorkopf über Nacht. Er muss Rechtsprechung raussuchen, akribisch Randnummern in Rechtskommentaren notieren, massig Anhänge und Kopien fabrizieren und seinen Jonglier-Argumentations-Kunst anwerfen, um die Erwägungsgründe des Gesetzgebers zur Tabakprodukt Directive (TPD) durchweg zu ignorieren.
Schweiß über Tage, nein über Wochen und Monate für ihn und sein Team hinter ihm. Dann hat der Prof. Dr. Schorkopf garantiert auch nicht auf den Kunden Dustin Dahlmann bzw. Innocigs gewartet. Da stehen noch andere mit genauso und noch prallerem Säckel Schlange, die meinen sich an seinem Ansehen und politischem Status etwas ergötzen zu können. Das kostet nicht nur, das braucht Zeit. Seit Ende November wissen wir von dem Premium Rechtsgutachten. Also hat es mindestens noch mal 2-3 Monate Bearbeitungszeit bedurft. Konservativ geschätzt (das würde bestimmt Prof. Dr. Schorkopf gefallen) ist der Auftrag von dem Kunden Innocigs bzw. Dustin Dahlmann als Geschäftsführer bestimmt schon mal mindestens im August oder September 2023 eingegangen. Also ist Dustin Dahlmann bzw. Innocigs schon mindestens im Sommer 2023 mit dem Gedanken schwanger gegangen, dass alles ganz böse enden könnte. Verübeln kann man das niemandem. Es gibt kaum einen, der nicht so in der Branche denkt. Es wird nur nicht laut und öffentlich geäußert, dass man zu 100 % mit den Disposables in die Kacke getreten ist.
Wenn man sich so uneigennützig inszeniert und dann noch vor Monaten so ein Premium Rechtsgutachten nicht irgendwo (wie z.B. bei der Tabaksteuer) in Auftrag gibt, sondern bei Prof. Dr. Schorkopf, der Vorstandsmitglied in der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer ist, dann muss man wirklich das Aromenverbot-Szenario gar nicht als abwegig oder gar verhindert betrachten, sondern als ernsthafte Bedrohung. Nur dann versucht man bei der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer ein Rechtsgutachten direkt beim Vorstandsmitglied Prof. Dr. Schorkopf in Auftrag zu geben. Nur wenn man sich davon auch erhofft, bei der Zusammensetzung der Richter am Bundesverfassungsgericht über die man sich vorher genauestens informiert hat, damit meint imponieren zu können. Sozusagen mit Premium-Gutachter, Premium-Preis, Premium Polit-Status ein Premium-Urteil zu erzielen und die Garantie auf Zulassung der Verfassungsbeschwerde. Es soll noch welche gegeben haben, die meinten das Kantinenessen mit den Richtern würde ihnen zugutekommen. An Geld hat es nicht gemangelt, über die 2 Jahre ist genug Disposable Geld reingekommen, um sich so ein Rechtsgutachten als einer der führenden Importeure Deutschlands praktisch aus der Portokasse leisten zu können. Mal so von Millionär zu Millionär gesprochen, wird sich diese famose Idee zu dem Premium-Deal in einer heißen durchzechten Nacht bestimmt als besonders smart eingeredet.
Das Aromenverbot ist doch nicht ad acta gelegt!
„Einige Politiker fordern Gutachten“, so heißt es in dem Vorstandsbrief des BfTG aus dem November 2023. Kein Politiker fordert Gutachten, keiner aus dem Nicht-Dunstkreis der Ermöglicher. Politiker fordern Argumente. Am besten solche, die sich nicht als Schall und Rauch erweisen und ihre politische Karriere kosten. Sie brauchen Narrative, um dem Wahlvolk eine Geschichte zu erzählen warum sie so oder anderes entscheiden. Das ist es!
Die Argumente stehen aktuell schwach. Umweltsünden an jeder Ecke, wie auch Händler, die an jeder Ecke und auf Facebook usw. die Disposables einfach an jeden verkaufen. Direkt beliefert werden sie von anderen Großhändlern. Es bringt also wenig, wenn sich diese Argumente in der Rechtsmeinung als einseitig rausstellen und vor allem, wenn die Gegenargumente gewichtiger sind. Wie zum Beispiel, der politische Wille der Mehrheit in der Bevölkerung oder die Erwägungsgründe des Gesetzgebers zur Tabakprodukt Directive finden nicht statt. Bei diesen Erwägungsgründen geht es um den gesetzgeberischen Wille. Nach diesem besteht die Möglichkeit aus Jugendschutzgründen und Verbraucherschutzgründen eben genau diese individuell geschützte Selbstbestimmung von Erwachsenen und auch der Händlerfreiheit einzuschränken. Das gilt ganz besonders für schwer kommunizierbare Produkte (wie es im Marketing Sprech heißt), das weiß auch Dustin Dahlmann als ausgewiesener Profi für Öffentlichkeitsarbeit mit seinen zwei mittlerweile zwei dicht gemachten Werbeblogs und einer Lobbyveranstaltung, die „plötzlich nicht mehr so gefragt“ war.
Diese Rechtsabwägung obliegt aber nicht finanziell abhängigen Gutachtern von einem Branchenakteur beauftragt oder genauer von Innocigs, einem der Importeure unter vielen von genau diesen Disposables in Deutschland. Diese Rechtsabwägung obliegt nicht mal einem Prof. Dr. Schorkopf.
Die Rechtsabwägung obliegt im Ernstfall dem Bundesverfassungsgericht.
Dem Bundesverfassungsgericht obliegt, aber auch schon ein Schritt vorher, die Entscheidung darüber eine Verfassungsbeschwerde überhaupt zuzulassen. Wer jetzt nicht weiß wie hoch die Chancen auf Zulassung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht sind, der kann sich kundig machen. Wer es weiß, der muss sich die Tränen wegwischen, Krone richten und im Ernstfall einen Plan B haben.
Denn am Ende sind Politiker doch von dem politischen Willen der Mehrheit getrieben. Mit Big Tobacco Methoden kommt man heute auch nicht mehr so leicht durch wie noch vor 20 Jahren wie sich ja an so Tabaktoaster Verfassungsbeschwerden zeigt. Wie der mehrheitliche Wille der Bevölkerung aussieht nachdem es seit 2 Jahren ständig Negativ Presse über die Umwelteinweg Sünde oder angefixte Kinder und Jugendliche, klagende Schuldirektoren, Lehrer, Ärzte, Eltern lautet? Darüber müssen wir nicht mehr nachdenken. Am Ende werden politische Entscheider auch die Getriebenen sein, wenn sie sich hier auf Spielchen einlassen. Bestenfalls hält also die kluge Idee zum Premium Rechtsgutachten gegenüber der Gegenseite Stand und fällt nicht wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Egal, es gibt mal wieder die gleiche Lösung wie schon bei der Tabaksteuer, ein Rechtsgutachten.
Im Gastbeitrag des eGaragen Portals kam damals der Rechtsanwalt M. Bo Hillebrand dann endlich zu Wort, weil wer platziert auch schon eine bezahlte Rechtsmeinung von hunderten anderen bezahlten Rechtsmeinungen, die es wie Sand am Meer gibt in Medien, die nicht vom BfTG über Bezuschussung am Laufen gehalten werden? Ok, ein paar gibt es schon bei denen das BfTG zusammen mit den eGaragisten und anderen Journalisten, die eGarage Insight moderierten, saubere Arbeit geleistet hat und mal dort Raum bekommen hat. Das hat sich mit den Jahren gebessert. Aber so eine unwesentliche Rechtsmeinung? Die geht doch unter im Dschungel der Rechtsmeinungen von der Zuckerindustrie, der Tabakindustrie, der vielen anderen, die eben auch nicht mit Gesetzgebungen einverstanden sind.
Jedenfalls kam der Rechtsanwalt M. BO Hillebrand damals zu dem in einer Glosse verfassten und wenig überraschenden Resultat:
„[…] Die ab dem 1. Juli 2022 geltende Tabaksteuer auf Substitute für Tabakwaren ist verfassungswidrig“.
In einer Anmerkung der Redaktion von eGarage wird sogar behauptet:
„M. Bo Hillebrand vertritt als Rechtsanwalt u.a. Unternehmen aus der E-Zigaretten-Branche. Für mehrere Konsumenten und Unternehmen hat er in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. Verfassungsbeschwerde gegen das Tabaksteuermodernisierungsgesetz erhoben. […]“
Quelle: eGarage, 18. Juni 2022 (arch)
Also es klingt natürlich super, wenn sich auch mehrere Konsumenten dieser Verfassungsbeschwerde angeschlossen haben. Keiner davon ist mir oder einem meiner Kollegen untergekommen. Keiner dieser angeblichen Konsumenten hat sich damals auf Facebook damit hervorgetan und ist bis heute noch aus dem Dickicht aufgetaucht. Vielleicht ist euch aber schon einer oder „mehrere Konsumenten“ untergekommen, die sich dieser Verfassungsbeschwerde vom BfTG angeschlossen haben. Ich habe nur Bunkerposts aus dem Abverkauf auf Social Media gesehen. Das meine ich nicht mal negativ. Eine ganz natürliche Marktreaktion auf vergeigte Gesetzgebung und Lobbypolitik der Verbände. Oder waren doch nur konsumierende Händler, die sich im BfTG als Mitglied befinden damit gemeint? Das wäre dann ein nur besser klingendes Framing der eGaragen Redaktion für den Marketingeffekt des BfTG wie toll es ist und was es alles tut, um die Branche zu retten. „Mehrere“ klingt so ähnlich wie 5 „verwirrte unter fehlender Selbstbestimmtheit leidende“ Konsumenten von 1,7 Mio. Konsumenten. Also sagt man „mehrere“.
Rotkohl bei die Klöße: Es ist allein Händler- und Herstellerinteresse gewesen. Niemand wird bezweifeln, dass es für Endkonsumenten völlig irrelevant ist, weil es sie auf einem freien Markt nicht trifft. Viele davon kaufen heute noch und nur weil sie sich mit Base vorsorgen konnten fleißig Longfills. Sie werden auch dazu in verschiedenen Läden beraten, von Händlern. Die wollen ihre Kunden nämlich behalten, wenn sie zu den Vorsteuerzeiten Kunden gehören. So sieht die gelebte Realität aus und neue Kunden kaufen die Base im 50 oder 100 ml Gebinde und fertig. Und ja, es gibt neue Kunden, die diese Gebinde kaufen. Es ist eine andere Generation von Kunden. Das Ende der Longfills kam allerdings doch nicht über Nacht wie es einige der Kollegen prophezeiten. Die Nachfrage war weiter da und man stand erst bis auf wenige Ausnahmen an Marken mit einem großen Produktionsstau an Longfills über Monate da. Schwindender Umsatz kommt also auch daher. Es hätte noch mehr als die 30 % Branchenumsatzzuwachs sein können, wäre nur die nachgefragte Ware kontinuierlich da gewesen.
Wie dem auch sei, das alles war am 18. Juni 2022. Anderthalb Jahre später, Totenstille. Nichts. Gar nichts zu dem Thema Verfassungsbeschwerde vom BfTG mehr, obwohl diese Rechtsmeinung auch wieder im Resultat mit einem Wort „als verfassungswidrig“ resümiert wurde.
Bis heute haben wir nichts mehr von dieser Rechtsmeinung gehört. Wir haben auch nichts mehr von der Verfassungsbeschwerde des BfTG gehört. Auch um den VdeH Weg zum Verwaltungsgericht oder whatever ist es still geworden. Dabei haben sie aus dem Nichts einen „Spezial-Konsumenten“ im Verband mit Spezial Marketing-Nebelwerfer Funktion aus dem Hut gezogen. Seit anderthalb Jahren hat der wohl kein Wort mehr von sich gegeben. Untergetaucht. Still und leise wurde nichts mehr zu dem Thema verfassungswidrige Tabaksteuer vermeldet. Die Marketingtrommeln beider Händlerverbände haben aber geholfen. Viele kleinere Händler haben ihren Nachfragen zu entnehmen an diesen Schmarrn geglaubt.
„Die Kosten für das umfangreiche Gutachten belaufen sich auf über 100.000 Euro. Diese Kosten wurden vollständig von unserem Mitglied InnoCigs getragen.“
Mit dem Premium Gutachten von über 100 Seiten und über 100.000 € Kosten, das allein von Innocigs Taschengeld ermöglicht wurde (soll ja keiner jemals vergessen), soll wie folgt umgegangen werden:
„Herausgekommen ist ein über 100 Seiten starkes Dokument, das wir sehr gut für unsere politische Arbeit nutzen können. Oder mit dem wir notfalls eine fundierte Verfassungsklage einreichen könnten.“
Die Besonderheit ist jetzt nicht nur der Premium-Preis, weniger das Resultat in Form der Rechtsmeinung, sondern, dass der Ordinarius für öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Göttingen eben auch Vorstandsmitglied der Edelschmiede ähm Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer ist. Über die kann man z.B. solche Dinge online lesen.
Eine kleine Auswahl:
„Die Vereinigung besteht aus Leuten und macht Dinge, und keins von beiden wirkt auf den ersten Blick irgendwie besonders: Sie ist die Fachgesellschaft der Wissenschaftler, die das öffentliche Recht erforschen, und was sie macht, ist eine Tagung im Jahr, auf der Vorträge gehalten und kritisch diskutiert werden. Soweit, so unbemerkenswert. Zu etwas Besonderem wird die Vereinigung durch die Grenzen, die sie sich in beider Hinsicht auferlegt: Nicht jeder*r kann da Mitglied werden, sondern nur ganz Bestimmte, und es ist gar nicht immer so leicht zu sagen, wer genau und warum genau diese. Da werden auch nicht einfach nur Vorträge gehalten und diskutiert, sondern das sind ganz bestimmte und auf ganz bestimmte Weise vorgetragene Vorträge, die da gehalten werden, und die können auch nicht jeder hören, sondern nur Bestimmte, und die können auch nicht jeder kritisieren, sondern nur Bestimmte, und wer genau und wie genau und wozu genau – das bleibt alles eigenartig mysteriös und unbestimmt.
Was mir jedenfalls einigermaßen klar erscheint: Es ist nicht das Interesse an einem möglichst hohen wissenschaftlichen Ertrag, das diese Grenzziehungen motiviert. Dass die Vereinigung nur Habilitierte und/oder Universitätsprofessor*innen aufnimmt und ihren kompletten Nachwuchs kategorisch ausschließt, scheint mir diesem Interesse geradezu diametral entgegenzulaufen. Ausgerechnet an Forscher*innen, die sich im Zweifel in der innovativsten und intensivsten und womöglich auch produktivsten Arbeitsphase ihres Lebens befinden, hat die Vereinigung kein Interesse und sperrt sie aus, so dass sie sich beleidigt abwenden und ihre eigene, oft selbstverzwergende „kleine Staatsrechtslehrertagung“ haben ” genannte Veranstaltung machen, wo sie dann wiederum die Habilitierten aussperren. Wozu diese ganze Aussperrerei gut sein soll, kann ich mir schon denken. Dass das lauterste Interesse an guter Wissenschaft dahinter steckt, kann mir niemand erzählen.“
Oder:
„Gegründet wurde die Vereinigung 1922, wie Christoph Schönberger im Eingangskapitel des Jubiläumsbands schildert, als Versuch nationalkonservativer, republik-skeptischer Staatsrechtsprofessoren, ihrer eigenen Marginalisierung zuvorzukommen: Die Berliner Ordinarien Heinrich Triepel und Rudolf Smend befürchteten die Gründung einer republikanischen Staatsrechtslehrervereinigung, in derengleichen kein Platz mehr hätte und seine politische und gesellschaftliche Autorität einbüßen würde. Um dem vorzubeugen, sollte dieser politische Gegensatz in einer „Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer“ aufgehoben und in einen wissenschaftlichen Gegensatz überführt werden: Das war dann der berühmte Weimarer Methodenstreit, „Geisteswissenschaftler“ versus „Positivisten“, der (mit Ausnahmen, siehe Hermann Heller) weitgehend entlang der politischen Konfliktlinie verlief.
Eine ähnliche Dialektik, geschildert von Anna-Bettina Kaiser, ereignete sich nach dem Ende des NS-Regimes und der Gründung der Bundesrepublik. Über die Möglichkeit eines Weiter-So trotz NS-Verstrickung (für Emigranten wie Hans Kelsen interessierte sich fast niemand) stritten sich vorgeblich auf unpolitische Wissenschaftlichkeit bedachte „Arbeitsgemeinschaftler“ und auf Abgrenzung zum Naziregime pochende „Grundgesetzler“, bis dieser Konflikt in den viel beschriebenen wissenschaftlichen Streit zwischen Schmitt- und Smend-Schule überging. Es dauerte bis zur Jahrtausendwende, bis sich die Vereinigung traute, ihren eigenen Umgang mit der NS-Vergangenheit zum Tagungsgegenstand zu machen.“
Quelle: Die Zunft, Verfassungsblog.de, letzter Aufruf 02.01.2024 (arch).
Das sprengt jetzt den intellektuellen Rahmen vieler in dieser Szene. Darüber bin ich mir wohl bewusst. Der elitär biedermeierliche Kreis/ Club/ Vereinigungsvorstand Prof. Frank Schorkopf soll es also mit seiner in bestimmten politischen Kreisen angesehenen Person und bei den Richtern des Bundesverfassungsgerichts rausreißen, das Aromenverbot.
Das Aromenverbot wird bereits konkret diskutiert. Das ist ein Schritt vor dem konkret werden- in welcher Ausgestaltung das dann auch immer geschehen wird. Wann das sein wird, keine Ahnung. Aber, dass es droht, darüber sind wir uns alle einig.
Ob Dustin Dahlmann bzw. Innocigs bzw. das BfTG (was meiner Meinung nach ziemlich gleichbedeutend ist) dann mit einer aus dem Hut gezauberten Rechtsmeinung vom „King of Law“ (so meint er offenbar) der Retter der Branche wird?
Darüber und über die Zulassung am Bundesverfassungsgericht wird allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Große Hoffnungen mache ich mir im ERNSTFALL keine. Die habe ich mir bei der Tabaksteuer Verfassungsbeschwerde des BfTG und der Verwaltungsgerichtsklage des VdeH Spezialkonsumenten und Händlermitglieds des VdeH schon nicht gemacht. Die Hoffnung habe ich mir auch nicht bei der Klage gegen die Gleichstellung von nikotinhaltigen Liquids mit nikotinfreien Liquids gemacht. Damit scheiterte der VdeH auch schon. Gab es überhaupt irgendeine Klage, Verfassungsbeschwerde des BfTG, Innocigs, VdeH usw. die im gesetzgeberischen Kontext je erfolgreich gewesen ist??? Wenn, dann ist das an mir vorbeigegangen.
Die Tabaktoaster Konzerne Philip Morris und British American Tobacco haben das Aromenverbot nicht abwenden können. Die zwei Tabakkonzerne können solche elitären Rechtsmeinungen am Fließband produzieren lassen. Ihre Portokasse erlaubt das gerade noch so. Die Stapel der gesetzgeberischen Anfechtungen der Tabakindustrie mit Rechtsgutachten sind um ein Vielfaches höher als die vom BfTG oder VdeH und die von Innocigs so oder so.
Die Rechtsmeinung zu angeblich verfassungswidrigen Tabaksteuer ist irgendwo im Nirgendwo bei einem dichtgemachten Projekt eGarage auf der Homepage verschwunden. Gegen die Schockbilder und das Verbot mit Tabak und Aroma, gegen die ein mittelständischer Tabakproduzent vorging, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Beschluss v. 08.09.2020, Az.1 BvR 895/16).
Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/09/rk20200908_1bvr089516.html (arch) und https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr895-16-verfassungsbeschwerde-tabak-menthol-verbot-unzulaessig/ (arch)
Es wird wohl nicht an der Person des Gutachters und dessen Shi-Shi Effekt gelegen haben. Das Schauspiel hat schlappe 4, 5 Jahre gedauert. Dann sind wir schon leider bei der letzten Tabaksteuerstufe, die laut einer Rechtsmeinung von vielen verfassungswidrig ist.
Die Marktkonsolidierung hält immer noch an und das wird auch noch eine Weile so gehen. Je länger die Disposables bleiben, desto weniger Produktvielfalt bleibt über um davon allein überleben zu können. Da hilft ganz einfach nur Plan B. Das muss aber jeder für sich selbst wissen.
Wofür ein Rechtsgutachten aber hilfreich sein kann, endlich bessere Storylines als die der letzten 2 Jahre für die politischen Entscheider mit denen man diejenigen, die sich bereits als wankelmütig oder noch sympathisierend zeigen, hoffentlich gewinnen kann als solche wie nachstehend:
Wir verkaufen nur Dispoables, weil die Tabaksteuer zu hoch ist. Wir haben nur einen Schwarzmarkt, weil die Tabaksteuer zu hoch ist.
Die wurden schon vor der Tabaksteuer angemeldet und verkauft. Die Entscheidung dafür ist viel früher gefallen. Einen Blick in die Anmeldelisten können selbst die dümmsten Politiker noch hinbekommen. Den Schwarzmarkt gab es auch schon vor der Tabaksteuer mit Disposables. Angefangen bei Elfbar 1500 und Lost Mary 7000 und heute bei Random Tornado 10000 gelandet.
Wir kümmern uns um den Schwarzmarkt. Ganz im Sinne von Adam Smith. Der Markt reguliert sich selbst.
Mit was? Mit Nadelstichen im Wespennest? Bei dem einer schon zugeben muss, dass man die Hosen vor Drohungen der anderen voll hat? Mit paar Schnellmeldungen beim Zoll? Wie viele während des laufenden Tagesbetriebs sollen es denn so sein? Oder mit zufällig falsch gelieferten Ladungen voll mit illegalen Disposables ins Großhandelslager?
Der Basen und Lebensmittelaroma Graumarkt ist das wahre Problem und vernichtet unsere Branchenexistenz.
Ernsthaft? Dann verklagt doch die Branchenmitglieder endlich und lasst die Rechtsprechung Fakten schaffen.
Wenn Disposables verboten werden, wird der Schwarzmarkt explodieren.
Der Schwarzmarkt IST SCHON voll eskaliert. Fehlt nur noch ein Krankenwagen, der abtransportiert und die BILD live dabei. Horrorszenario: Einweg mit iMiracle Branding und illegal eingeführt. Das kann aber auch jetzt schon ganz ohne Disposable Verbot geschehen. Das weiß auch jeder in der Branche, der nicht ganz flau im Schädel ist.
Wie hoch ist der Steuerschaden aller Beschlagnahmungen des Zolls mit illegalen Disposables und unbanderolierten Flüssigkeiten aus dem vergangenen Jahr 2023?
Wir holen mit unserem Marketing und unseren Disposables nur die erwachsenen Raucher ab.
Nicht dass die eine DAK Studie (arch) und die unzähligen Berichterstattungen von Schulen und Jugendlichen und Müllentsorgung nicht reichen würden, die sind schon mehr als genug. Ich befürchte, mit jedem Tag der vergeht, werden sich die Calls for evidences für diese Aussage nicht nur häufen, sondern auch weitere Fakten produzieren. Eigentlich ganz genau der Werdegang von Großbritannien. Wir werden von der Insel und dem Rest Europas schon bald eine Idee dafür bekommen was bei uns in Zukunft noch aufschlagen kann. Wir haben verlässliche schwarze Schafe unter uns. Es gibt große und kleine schwarze Schafe im undurchsichtigen Disposable- und Lobbygeschäft. Die meisten von ihnen tragen nur auf die eine oder andere Weise einen Heiligenschein vor sich her. Ob sich die Entscheider dieses einzige Mal so richtig von dem Heiligenschein blenden lassen werden oder sich in ihrer Integrität angefasst fühlen werden?
Einige von uns werden es noch mitbekommen.
24 Monate bis zur Batterieverordnung sind noch eine lange Zeit. Wenn die abgelaufen sind, haben wir 48 Monate, d.h. 4 Jahre Disposables in Deutschland und 2026. Bis dahin kann noch viel geschehen. Die Lust und Neugier auf dieses Geschehen ist mir schon längst dafür vergangen.
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