Interview mit einem Vampir

Nach längerer Zeit habe ich wieder einmal Lampukistan besucht, um mich über den Fortgang bezüglich der Regulierung des Kaffeetrinkens zu informieren [1]. Vielleicht lässt sich daraus ja auch etwas für das, was in Deutschland in puncto Regulierung des E-Dampfens kommen wird, ableiten.

Kurz zum derzeitigen Stand in Lampukistan!

Nachdem im Lampuken-, Kalauken- und Umpulumpenbund die Suffprodukterichtlinie erlassen und in dieser auch der Kaffee reguliert wurde, hat man in Lampukistan das Sufferzeugnisgesetz (SuffErzG) formuliert und durch das Parlament geboxt. In wenigen Tagen, am drölfzehnten Mai, treten dieses Gesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft, was zu enormen Einschnitten für alle Hersteller und Händler von Kaffee, Kaffeeprodukten und Kaffeezubereitungs- und Konsumgeräten, aber auch für die Kaffeeliebhaber (Konsumenten) führen wird.

Ganz enorm ist die Verwirrung bei den Kaffeeliebhabern, die nun auch nicht mehr wissen, was sie in ihrer Freizeit dürfen und was nicht. Es hatte sich ja eine Szene entwickelt, in der sich die Kaffeeliebhaber in Blogs, in Sozialen Netzwerken und in Foren über ihre Kaffeeleidenschaft austauschten und es gab auch etliche Videokanäle auf der Lampukischen Video-Plattform „DuRöhre“, wo etliche Kaffeegenießer die neuesten Kaffeesorten, Kaffemaschinen und Kaffeetassen, Löffel etc. testeten und vorstellten.
Weil das SuffErzG auch Restriktionen in Bezug auf Kaffeewerbung bereithält, wissen nun viele Verantwortliche von Video-Kanälen, Foren, Blogs und SN-Communities nicht, was ihnen künftig noch gestattet ist und was ihnen eventuell rechtlichen Ärger, verbunden mit Kosten, einbringen könnte. Etliche von ihnen haben nun, eigentlich ein wenig spät, Beratung bei lampukischen Rechtsanwälten gesucht und erhalten. Das allerdings führt zu sehr seltsam anmutenden Selbstbeschränkungen, die anhand der Gesetzestexte eigentlich nicht nachvollziehbar sind.

Ich hatte nun das große Glück, den bekannten lampukischen Rechtsanwalt Upierzyc Lampowski für ein Interview zu gewinnen und hoffe damit ein wenig Licht ins Dunkel bringen zu können.


PepeCyB: Guten Tag, Herr Lampowski. Vielen Dank, dass sie sich die Zeit nehmen, um mit mir über die rechtlichen Zustände in Bezug auf den Kaffeekonsum in Lampukistan zu sprechen.

Lampowski: Die Frreude ist ganz auf meinerr Seite, jungen Herrrrr. Ich fühle mich geehrrrt, dass meine bescheidene Meinung auch fürrr die Leserrr ihrer Zeitschrrrift interrressant zu sein scheint. Obwohl ich derrrzeit sehrrr viele Auftrrräge habe, das Inkrrrafttrrreten des Gesetzes steht ja nun unmittelbarrr bevorrr, habe ich mirrr doch gerrrne die Zeit genommen, um mit ihnen überrr die Prrrobleme hierrr in Lampukistan zu sprrrechen.

PepeCyB: Nun, Herr Lampowski, mir ist bei meinen Streifzügen durch die Lampukische Kaffee-Szene im Internet aufgefallen, dass doch sehr viele Betreiber von Blogs, Foren, Communities und Videokanälen teilweise recht hart anmutende Selbstbeschränkungen einführen. Nicht wenige begründen dies mit der unklaren Rechtslage und geben an, sie hätten sich von Rechtsanwälten beraten lassen oder Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Ist es denn wirklich notwendig, dass die Kommunikation über den Kaffeegenuss derart stark eingeschränkt wird?

Lampowski: Woherrr soll ich denn das wissen, junger Herrrrr? Es handelt sich doch um ein rrrecht neues Gesetz, das bisher kaum jemand wirklich gelesen hat.

PepeCyB: Äh, pardon, Herr Lampowski, aber auch ihr Name fiel im Zusammenhang mit Rechtsberatungen und Rechtsgutachten zu diesem Thema. Und jetzt fragen sie mich, woher sie das wissen sollen?

Lampowski: Nun, das SuffErzG ist generrrell ein Gesetz, das eine gewisse Trrragweite hat. Allerrrdings bezieht sich das nurrr auf die Rrregulierung alkoholischerrr Getrrränke. In diesem Berrrrreich kenne ich mich herrrvorrrrragend aus, denn dorrrt habe ich etliche finanzstarrrke Klienten, die ich schon seit Jahrrren berrrate. Gesetze zu alkoholischen Getrrränken gibt es schon seit Jahrrrzehnten und dieses Rrrechtsgebiet ist gut durrrchleuchtet. Dass nun auch derrr Kaffee Einzug in das neue Gesetz gehalten hat, ist eine politische Entscheidung, die sicherrrlich auch durrrch Einflussnahme seitens derrr PEO (Anm. der Red.: Planeten-Umerziehungs-Organisation) zustande kam. Doch dieses Thema ist fürrr mich und auch fürrr meine Kollegen absolut neu. Bis vor wenigen Wochen warrr Kaffetrrrinken fürrr mich ein Worrrt, dass ich gelegentlich hierrr und da aufgeschnappt habe, ohne jedoch zu wissen, um was es da im Detail geht.

ch habe auch mitbekommen, dass das Kaffeetrrrinken wohl eine Möglichkeit ist, von der Alkoholsucht loszukommen, aberrr dieses Thema interrressierrrt mich nicht sonderrrlich, weil ich zwar gerrrne fünf oder sechs Flaschen Bikavér (Anm. der Red. ein bekannter Rotwein – Bikavér = ungarisch für Stierblut) am Tag trrrrinke, aber jederrrzeit damit aufhörrren kann. Deshalb weiß ich nicht im Detail, was es mit den Rrregelungen im SuffErzG auf sich hat. Ich habe mich schlicht noch nie wirrrklich mit dem Thema Kaffeetrrrinken befasst. Es interrressierrrt mich einfach nicht.

PepeCyB: Aber sie haben doch Rechtsberatungen zu genau diesem Thema – nämlich Kaffeegenuss -durchgeführt. Also müssen sie doch wissen, wie die Zusammenhänge einzuordnen sind.

Lampowski: Nun, eine kostenpflichtige Rrrechtsberrratung setzt doch nicht vorrraus, dass ich mich in dem entrprrrechenden Rrrechtsgebiet genauestens auskenne. Für mich zählt doch in errrster Linie, dass ich damit, ohne grrroßen Arrrbeits- und Zeitaufwand eine kleine Stange Geld verrrdienen kann.

Sehen Sie, wirrr gehörrren in Lampukistan dem sogenannten Rrrechtskrrreis des „Civil Law“ an. Das bedeutet, dass bei uns – wie aberrr auch in Deutschland und den meisten Länderrrn Eurrropas – berrreits durrrch die Gesetzgebung eine hohe Rrrechtssicherheit gegeben ist. Die Gesetze sind – deshalb sind sie oft für den Laien so schwerrr zu lesen und zu verrrstehen – so genau und detaillierrrt forrrmuliert und enthalten – meist, leiderrr nicht immerrr, leiderrr in letzterrr Zeit immerrr seltenerrr – die notwendigen Definitionen derrr Rrrechtsbegrrriffe, so dass – bei entsprrrechenderrr Kenntnis auf dem Gebiet derrr Rrrechtwissenschaften – sie ohne zusätzliche rrrichterrrliche Auslegung ein hohes Maß an Rrrechtssicherrrheit bieten.

In den USA und Grrroßbrrritannien sieht das ein wenig anderrrs aus. Diese Länderrr gehörrren dem Rrrechtskrrreis „Common Law“ an, wo es natürrrlich auch Gesetze gibt, jedoch den rrrichterrrlichen Entscheidungen im Einzelfall eine wesentlich grrrößerrre Bedeutung zukommt. Rrrichtersprüche werrrden dorrrt – verrreinfacht gesagt – selbst zu Gesetz.

Nun führrrt die schludrrrige Arrrbeit derrr Gesetzgeberrr dazu, dass bei Definitions- und Auslegungslücken in den Gesetzen – ich sagte ja, dass dieses bei derrr jüngerrren Gesetzgebung stetig zunimmt – letztlich doch hin und wiederrr Gerrrichte die verrrbleibende Unsicherrrheit ausrrräumen müssen. Diese Rrrichersprrrüche werrrden bei uns zwarrr nicht „Gesetz“ (malt Gänsefüßchen in die Luft), werrrden aberrr bei verrrgleichbarrren Entscheidungen von anderrren Gerrrichten zur Urrrteilsfindung hinzugezogen. Trrrotzdem gilt bei uns in errrster Linie derrr Gesetzestext. Allerrrdings hat sich in den Köpfen vielerrr Bürgerrr derrr Eindrrruck festgesetzt, wirrr hätten ebenfalls ein „Common Law“. Das liegt an derrr Zunahme einiger schwammig verrrfassterrr Gesetze und vorrr allem an den zahlrrreichen amerrrikanischen Ferrrnsehfilmen, in denen das „Common Law“ allgegenwärrrtig ist. Die Leute denken einfach, dass dieses System auch bei uns gelten würrrde, so wie sie auch glauben, der Rrrobin sei ein zurückgebliebenerrr Eisenbahn- und Schildkrrröten-Liebhaberrr, derrr verrrzweifelt eine Frrrau sucht.

PepeCyB: Ok, jetzt haben sie mir das Rechtssytem in Lampukistan erklärrrt (musste mich räuspern, deshalb die „rrr“). Aber das erklärt doch nicht, wieso sie Rechtsberatungen durchführen, ohne sich genau mit dem entsprechenden Gesetzen auszukennen. Auf der anderen Seite sollte es ihnen doch mit ihrer juristischen Bildung möglich sein, mit einer gewissen Einarbeitungszeit in Verbindung mit den gut formulierten Gesetzestexten, die Zusammenhänge zweifelsfrei zu erfassen und eine dementsprechend sichere Beratung geben zu können. Meine Frage ist also noch nicht wirklich beantwortet.

Lampowski: Ich warrr ja auch noch garrr nicht ferrrtig. Das ist rrrecht einfach errrklärrrt. Wirrr Rrrechtsanwälte in Lampukistan sind irrrgendwie schon so etwas wie Dienstleisterrr, aberrr wirrr sind auch und in errrsterrr Linie Geschäftsleute. Nurrr Barrres ist Wahrrres! Die Aufnahme derrr Kaffeegeschichte in das Gesetz überrr Sufferrrzeignisse ist fürrr uns ein unerrrschlossenes Feld, wo wirrr rrrasch unserrre Claims abstecken können. Es kennt sich so gut wie keinerrr wirrrklich damit aus und wirrr sehen zu, dass wirrr uns die grrrößten Stücke vom Kuchen schnappen.

Ich sag nurrr: Schnelles Geld! Und leichtverrrdientes dazu. Wenn derrr Verrrantworrrtliche einer Kaffeegenießerrrplattforrrm an mich herrrantrrritt und mich um rrrechtliche Berrrratung zu seinerrr Plattforrrm bittet, soll ich den denn wegschicken, weil ich mich auf dem Gebiet nicht wirrrklich auskenne? Ich wärrre ja schön blöd. Selbst wenn ich ihm absoluten Humbug errrzähle, werrr sollte ihm denn sagen, dass das Quatsch warrr, was ich von mirrr gegeben habe? Errr selbst wirrrd es am wenigsten merrrken und meine Kollegen auch nicht, weil sie sich auch nicht damit auskennen. So bin ich fein rrraus, oderrr?

Generrrell wärrre es nicht schwierrrig, sich entsprrrechende Kenntnisse auf diesem Rrrechtsgebiet zu verrrschaffen, aberrr es ist doch nicht nötig. Es merrrkt doch keinerrr.
Vor Vorrrteil ist es, wenn sich einerrr derrr Kollegen – wie ich selbst auch – auf die Rrrechtsgebiete Wirrrtschafts-, Handels- und Marrrkenrrrecht – gerne auch zusätzlich Verrrwaltungsrrrecht – spezialisierrrt hat. Das lässt uns nämlich noch kompetenterrr errrscheinen, was die neue Thematik anbelangt. Theorrretisch könnten wirrr und auch wirrrklich auf diesem Gebiet einarrrbeiten, das wärrre aberrr mit einem nicht unerrrheblichen Zeit- und Arrrbeitsaufwand verrrbunden. Und hierrr müssen wirrr schlicht und errrgrrreifend ökonomisch denken und handeln.

Eine Rrrechtsberrratung zu solch einem Thema brrringt mirrr so um die 0,00008 LSD (Anm. d. Red. Währung in Lampukistan ist der Lampukische Silberdollar, kurz LSD; 1 LSD = 3.141.592 €; Herr Lampowski spricht hier also von ca. 250 €). Dafürrr kann und werrrde ich mich aberrr nicht wochen- oderrr monatelang in die Thematik einarrrbeiten. Würrrde ich das bei meinem Stundensatz tun, so wärrre man schnell bei Kosten mit vierrr Stellen hinterrr dem Komma (in Euro würde das also vier- bis fünfstellige Beträge bedeuten). Da aberrr die meisten meinerrr Klienten – und derrr meinerrr Kollegen – Prrrivatleute oderrr kleine Unterrrnehmen sind, würrrde sich keinerrr eine solche Berrratung leisten können. Man muss immerrr wissen, wie weit man seine Kuh… ääääh… seinen Klienten melken… ääääh… finanziell belasten kann. Was hilft mirrr ein Klient, derrr dann doch keinerrr wirrrd, weil ich zu teuerrr fürrr ihn bin. So nehme ich das Kleinvieh und der Mist fällt fürrr mich ohne Arrrbeitsaufwand ab.

PepeCyB: Puuuh, nun bin ich aber platt. Sagen Sie, Herr Lampowski, haben sie denn keine Ehre im Leib?

Lampowski: Klarrr habe ich Ehrrre im Leib. Aberrr wenn ich mirrr morrrgen die neue Diesel-Limousine von Volkswagen kaufen möchte – da ließe sich sicherrr eine ordentliche Schadenserrrsatzsumme herrrausprrressen – und beim Händlerrr stehe und derrr frrragt mich, wie ich zahlen möchte – Bar, Scheck, Überrrweisung oderrr Krrreditkarrrte, dann schmeißt errr mich rrraus, wenn ich sage, ich zahle mit meiner Ehrrre.

PepeCyB: Ok, ok, DEN habe ich verstanden. Aber eines verstehe ich dann doch noch nicht: Es fällt auf, dass viele Empfehlungen von ihnen und ihren Kollegen weit über die vom Gesetz geforderten Grenzen hinaus gehen. Da wird empfohlen, keine Links zu Händlern mehr zuzulassen, besser Händler oder Hersteller überhaupt nicht mehr zu nennen. Teilweise gibt es sogar „Blüten“, man dürfe sich absolut nicht mehr positiv über das Kaffeetrinken äußern – also zumindest nicht öffentlich. Nun habe ich auch eine rechtwissenschaftliche Bildung und befasse mich als leidenschaftlicher Kaffeetrinker auch schon seit Jahren mit den rechtlichen Gegebenheiten bezüglich meines Lieblingsgetränks. Ich habe so ihnen gegenüber den Vorteil, dass auch ich mit der Rechtssystematik und dem Prinzip der Auslegung vertraut bin und mich gleichzeitig durch das intensiver Verfolgen der Entwicklung der Gesetze befasst habe. Deshalb wundern mich etliche Ratschläge, denn die Gesetzestexte und auch Urteile in verwandten bzw. vergleichbaren Bereichen geben das eigentlich nicht her. Liege ich jetzt vollkommen falsch?

Lampowski: Dass wirrr überrrvorsichtige Rrratschläge geben, die teilweise weit überrr das Ziel hinausschießen, ist doch ganz logisch. Wir kennen uns – wie berrreits darrrgelegt – nicht wirrrklich mit der speziellen Thematik aus, weil die Rrregulierung des Kaffees in unserrren Gesetzen völlig neu ist – ich nenne das mal „Neuland“ – und gerrraten damit in eine Zwickmühle, wenn wirrr Rrratschläge oderrr Gutachten errrteilen. Dass wirrr lieberrr empfehlen, bestimmte Dinge, die vom Gesetzgeberrr so garrr nicht vorrrgesehen sind, zu unterrrlassen, dann geschicht das zu unserrrem eigenen Schutz. Wirrr haben damit ein Seil und einen doppelten Boden, weil wirrr – den Arrrsch an derrr Wand – ausschließen, dass es eventuell doch Lücken in unsererrr Betrrrachtung gibt, die unserrren Klienten dann irrrgendwann auf die Füße fallen.

Stellen sie sich einmal vorrr, ein Forrrenbetrrreiber bekäme eine berrrechtigte Abmahnung aufgrrrund unserrrerrr Rrrechtsberrratung. Der könnte uns ja dann vor den Kadi zerrrrren und auf Schadenserrrsatz verrrklagen. Wenn errr das dann noch aufgrund irrrgendwelcherrr Trrricks – icht trrraue meinen Kollegen jede Schweinerrrei zu – in den USA macht, dann kann eine Schadenserrrsatzforrrderrrung leicht die 10 LSD (schlappe 32 Millionen Euro) erreichen.

Nein, da sicherrrn wirrr uns lieberrr ab und empfehlen ein völlig asketisches Verrrhalten. Sicherrr werrrden viele dieserrr Plattforrrmen durrrch die überrrflüssigen Selbstbeschrrränkungen frrrüherrr oderrr späterrr – eherrr frrrüherrr – verschwinden, aberrr die würrrden mich eh nicht noch einmal konsultierrren. Irrrgendwann merken sie es vielleicht doch, dass ich ihnen eine taube Nuss unterrrgejubelt habe.

PepeCyB: Gut, ok, alles klar jetzt. Gestatten sie mir bitte noch die Frage, wie es mit dem aktualisierten Jugendschutzgesetz aussieht. Auch da haben ja die Kaffeeprodukte Einzug gehalten und dürfen an Minderjährige nicht mehr abgegeben werden. Auch da hört man zum Teil wirklich verwirrende Behauptungen aus den Reihen der Anwälte, die sich bei intensiver Auseinandersetzung mit dem Gesetzestext nicht nachvollziehen lassen. Nun ist das Jugendschutzgesetz doch schon alt und es ist nur eine kleine Winzigkeit hinzugekommen. Wie verhält sich das?

Lampowski: Das ist doch genau das selbe Problem des Rechtsgebiets. Gerade mit der…

PepeCyB: Äääh, Herr Lampowski… ist alles in Ordnung mit Ihnen, sie sprechen gerade so komisch?

Lampowski (hustet energisch): Verrrzeihung, ich hatte einen Frrrosch im Hals. Also nochmal: Es handelt sich um ein verrrgleichbarrres Prrroblem. Denn des Pudels Kerrrn ist doch die ganze Angelegenheit mit dem Kaffee. Derrr Kaffee wurrrde bisher in Gesetzen nicht einmal irrrgendwie rrregulierrrt. Bis vorrr wenigen Jahrrren kannte man hierrrzulande das Kaffeetrrrinken noch garrr nicht. Deshalb haben wirrr auch in dieserrr Hinsicht schlicht keine Ahnung – die allerrrdings verkaufen wirrr gerrrne (zwinkert).

Auch beim Jugendschutz wärrre es möglich, sich einzuarrrbeiten, aberrr auch das würrrde zu unverrrhältnismäßig hohen Kosten führrren – abgesehen davon, dass mich derrr ganze Scheiß rrrund um‘s Kaffeetrrrinken nicht die Bohne interrressierrrt.

PepeCyB: Nun ist mir einiges klarer geworden und ich hoffe meinen Lesern auch. Ich bedanke mich recht herzlich bei ihnen für ihre offenen und schonungslos deutlichen Worte. Ich hoffe, sie bekommen jetzt keinen Ärger mit ihren Berufskollegen.

Lampowski: Ach – Ärrrgerrr fürrrchte ich nicht. Sicherrr wirrrd es wiederrr ein paarrr verrrgebliche Anschläge auf mein Leben (lacht) geben. Aberrr kennen sie einen Untoten, derrr noch lebt? (lacht lauter)

Ich würrrde sie nun gerrrne noch vorrr Sonnenaufgang zum Essen einladen. Ich kenne ein herrrrrvorrrrragendes Rrrestaurant, wo sie vorrrzügliche „Tote Oma“ serrrvieren. Kennen Sie das? Das ist Bluuutwurrrst mit Stampfkarrrtoffeln und gerrrösteten Zwiebeln…
und hinetrrrherrr vielleicht eine Bloody Mary?


Nun, mit diesen Informationen erscheinen nun einige Entwicklungen in Lapukistan in einem ganz anderen Licht. Ich selbst würde nicht soweit gehen und alle Rechtsanwälte in Lapmpukistan über einen Kamm scheren. Ich bin sicher, es gibt einige, die doch eine Berufsehre haben, auch wenn man sich davon kein Auto kaufen kann. Die Ehrlichen werden entweder entsprechende Klienten ablehnen und zugeben, dass sie sich mit der Thematik nicht auskennen… und es wird einige wenige geben, die – ohne die Stunden abzurechnen – eine Einarbeitungszeit auf sich nehmen, um wirklich sinnvolle Ratschläge zu geben. Leider haben viele Ratsuchende in Lampukistan erst fünf vor Zwölf festgestellt, dass sie was unternehmen müssen. Da wird es dann auch für seriöse Anwälte eng. Aber die Zukunft wird es zeigen. Ich habe weiter ein Auge auf Lampukistan.

Upierzyc Lampowski

Lampukischer Rechtsanwalt 1882 in Kalaukistan als Kind lampukischer Eltern geboren Nach der Vertreibung seiner Eltern wuchs er in Siebenbürgen auf, wo er eines Morgens als junger Erwachsener mit zwei kleinen Wunden am Hals und blass aufwachte. Er studierte Jura an der Universität Bistritz, siedelte nach 47 Semestern und einem akademischen Abschluss in das Land seiner Eltern – Lampukistan – über, wo er weitere 11 Lapukische Rechtswissenschaften studierte und seit dem als Rechtsanwalt  praktiziert. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Wirtschafts-, Handels-, Urheber- und Verwaltungsrecht. Außerdem hat er sich einen Namen als Strafverteidiger von Hoggawandi Errewidscha gemacht, wegen der Ermordung seines Onkels Tschurpifaz Barodscheff (er erschlug diesen mit einer Kloschüssel aus dem Damenklo) – der berühmte Plübmenischer Fenstersturz (auch Errewidscha-Deppesche genannt). Er wohnt in einem Palast in der Hauptstadt Porada Ninfu und nennt eine immense Staffel an hochklassigen Limousinen deutscher Autohersteller sowie eine der weltweit größten Weinsammlungen von Bikavér sein Eigen.


[1]: https://dampfdruck-presse.de/die-kaffeemaschine-wird-weg-reguliert/

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