Kleiner Rückzieher

Na hoppala… das hat die Bundesregierung das CanG (Cannabisgesetz) beschlossen. Nicht verwunderlich… obwohl… ein bisserl schon, aber auch wieder nicht… es gab ausreichend Kritik am Gesetzentwurf. Sehr kompliziert und wirr… und in vielen Bereichen nicht überwachbar. Nur um solche Kritik schert sich ja die BuReg nicht wirklich.

Jedenfalls ist diese Hürde genommen.

Durch die Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) in § 1 wird das Dampfen dem Tabakrauchen faktisch gleichgesetzt. So weit, so schlecht… aber immerhin haben sie die geplante Irrsinns-Regelung des Rauch- und Dampfverbots auch in privaten Kraftfahrzeugen bei Anwesenheit von Kindern oder Schwangeren wieder herausgenommen. Damit fällt der Eingriff in den privaten Bereich flach.

Das hat mit Sicherheit aber nicht an den Eingaben und der Kritik der Dampfer-Verbände zu tun, sondern vielmehr damit dass die Überwachungsbehörden – in erster Linie Polizei und Ordnungsämter – deutlich klargemacht haben, dass eine solche Regelung absolut nicht zu überwachen ist. Durch die Blume klang die Kritik sogar so, dass man zum Ausdruck bringen wollte, solche Überwachungen auch gar nicht durchführen zu wollen.

So isses als nun, dass diese Schwachsinnsregelung nicht ins Gesetz rutscht… aber es ist und bleibt so, dass das E-Dampfen dem Tabakrauchen gesetzlich gleichgestellt wird… mit – ohne wissenschaftliche Grundlage – behaupteten Gesundheitsgefahren für Dritte.

Auf der einen Seite wird uns immer gepredigt, wir sollten doch der Wissenschaft vorbehaltlos glauben (hat was von Sekte)… in dem Punkt aber, wird auf wissenschaftliche Erkenntnisse geschissen. Doppelte Standards gehören zur Regierungsarbeit aber schon seit Jahren dazu… insofern nicht verwunderlich.


Referentenentwurf CanG (mit Verboten im Privat-Kfz)

Vom Kabinett beschlossenes CanG (ohne Verbote im Privat-Kfz)

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