Konsultation zur EU-Tabaksteuerrichtlinie: Vorsicht Falle!

Nun gibt es ja schon einige Aufrufe, sich an der Konsultation über die geplante Aktualisierung der Richtlinie für Tabaksteuern zu beteiligen. Das ist gut und richtig, denn es ist vorgesehen, neben Tabakprodukten nun auch tabakfreie Produkte (= unsere Nachfüllflüssigkeiten, die ja wahrlich kein Tabakprodukt sind) dort aufzunehmen.

Zunächst mag man geneigt sein, eine Aufnahme von Nachfüllflüssigkeiten in eine Richtlinie zu Tabaksteuern generell abzulehnen, weil dies ja eine Art Gleichsetzung mit Tabakprodukten weiter manifestieren würde. Das Argument ist nicht schlecht, aber es ist zu kurz gedacht. Die Gleichsetzung ist ohnehin bereits vollzogen. Das haben sie schon mit der Tabakprodukterichtlinie (TPD2) getan und das zeigt sich ganz klar in den daraus resultierenden nationalen Gesetzen. Eine Aufnahme in die Tabaksteuerrichtlinie wäre also eh nur ein zusätzlicher Nagel in den sowieso schon zugenagelten Sargdeckel.

Eine Nichtaufnahme würde also an der bereits bestehenden Gleichsetzung nichts ändern, aber gleichzeitig den Mitgliedsstaaten völlig freie Hand bei der Ausgestaltung einer (ich schreibe jetzt vereinfacht nur noch Liquids/Liquidsteuer, statt Steuer auf Nachfüllflüssigkeiten… damit sind dann z.B. Nikotinshots ebenfalls gemeint) Liquidsteuer gewähren. Olaf „Ich möchte Kanzlerin werden anstelle von Mutti“ Scholz wäre dann fein raus mit seiner geplanten (und bis zur Verabschiedung der Richtlinie eh schon geltenden) irrsinnigen Nikotin-im-Liquid-Steuer, denn es gäbe keine europäische Vorgabe.

Würden aber Liquids in die Richtlinie aufgenommen, so wären er und alle anderen Mitgliedsstaaten an die darin festgelegten Regeln gebunden. Das ist ein Argument, das auch Gewicht hat. Allerdings funktioniert das nur, wenn sich die Festlegungen für Liquids in einem vernünftigen und erträglichen Rahmen halten… und das ist das Glücksspiel dabei.

Aber wenn uns „die EU“ schon mal um unsere Meinung bittet (unabhängig davon, ob sie unserer Meinung dann Gehör schenken, oder nicht), sollten wir diese kundtun, denn es ist ganz sicher davon auszugehen, dass Liquids in die nächste Richtlinie aufgenommen werden. Sagen wir nix, dann lassen wir ihnen freie Hand (die sie eh haben… unsere Meinung ist ja nichts Verbindliches).

Diese Vorüberlegungen sind aber nicht die „Falle“ aus dem Artikel-Titel, sondern nur Dinge, die man sich durch den Kopf gehen lassen sollte.

Die Falle ist viel subtiler.

Schaut man sich den Fragebogen an, wird man, wenn es um „unsere Produkte“ geht, unter Punkt 23 gefragt:

Sollte die EU Ihrer Ansicht nach die Steuerbestimmungen und Mindestsätze für solche Erzeugnisse harmonisieren?

Sagen wir uns an dieser Stelle, dass wir nach unseren Vorüberlegungen eine solche Regelung wünschen, dann könnten wir mit „Ja“ antworten. Aber merkt Euch unbedingt den aus der Frage 23 zitierten Satz.

Wichtig hier, sie fragen TATSÄCHLICH auch danach, ob NIKOTINFREIE Liquids ebenfalls aufgenommen werden sollen. Das ist die erste Falle. Mag man vielleicht noch das Nikotin als hirnverbrannten Grund dafür annehmen, dass nikotinhaltige Liquids mit einer TABAKsteuer bedacht werden, dann ist es mit der Logik an dieser Stelle völlig vorbei! Nikotinfreie Liquids haben mit Tabak so viel gemein, wie Haselnüsse mit Mineralwasser. Über dieses Stöckchen sollten wir echt nicht springen. Nikotinfreie Liquids haben nichts in der Richtlinie verloren.

Bei Frage 25 lauert die nächste Falle:

Falls die EU eine Mindeststeuer auf E-Zigaretten festlegt, sollte der Steuerbetrag folgende Höhe haben …

Es geht hier um eine MINDESTsteuer! Also um den geringsten Steuersatz, der für Liquids festgelegt werden soll. Die Untergrenze. Jedes Land soll also mindestens SO VIEL STEUERN erheben, wie hier ausgewählt.

Das MUSS „NULL“ lauten! Denn nur so ist sichergestellt, dass kein Staat gezwungen ist, überhaupt Steuern auf Liquids zu erheben.

Bitte auch den Satz im Hinterkopf behalten.

So… aber Ihr müsst ihn nicht lange im Hinterkopf behalten… Ihr könnt ihn und den anderen Satz jetzt hervorkramen…

Ist Euch was aufgefallen? Denkt mal nach! Lasst Euch die Sätze noch einmal auf der Zunge zergehen!

Es wird von einer angestrebten SteuerHARMONISIERUNG innerhalb der EU gesprochen. Es soll also, was eine künftige Liquidsteuer anbelangt, keine Ausreißer unter den Mitgliedsstaaten geben. Aber EIN WORT taucht bei der Befragung und den Erläuterungen gar nicht auf… es wird nicht abgefragt: HÖCHSTsteuer!

Nach einer Obergrenze für eine Liquidsteuer wird nicht gefragt. Es ist also ganz klar davon auszugehen, dass eine HÖCHSTsteuer in der Richtlinie gar nicht festgelegt werden soll.

Und genau DAS ist die Falle, die ich meine. Fällt einem erstmal gar nicht so auf, ist aber von enormer Bedeutung.

WO und WIE kann dann die Richtlinie eine HARMONISIERUNG bewirken? Doch nur bei der Untergrenze… dabei, wie viel Steuern jeder(!) Staat mindestens erheben muss. Nach oben hin sind alle Schleusen offen. Scholzileins horrende Steuer (die echt ein Knaller in Europa ist), wäre mit Sicherheit oberhalb der Mindestgrenze, aber trotz ihrer erdrosselnden Höhe völlig ok, weil es keine Obergrenze gibt. Es wäre also eine Steuer von der Untergrenze bis (theoretisch) zu unendlicher Höhe möglich, ohne gegen die Richtlinie zu verstoßen.

Aber wir werden ja nicht danach gefragt.

Zum Glück gibt es aber noch Frage 28:

Sie können gerne weitere Stellungnahmen zu möglichen steuerlichen Regelungen der EU für neuartige Erzeugnisse hinzufügen:

Das ist die einzige Stelle, wo wir die Forderung nach einer Regelung des Maixmalsteuersatzes unterbringen können, denn dieses Eingabefeld für Freitext gehört zum eigentlichen Fragebogen. Man kann zwar unter Nr. 33 noch Dokumente hochladen, die auch veröffentlicht werden. Diese Dokumente sind aber nicht Bestandteil des Fragebogens und dienen lediglich dazu, die eigenen Standpunkte argumentativ und mit Quellen zu untermauern.

Bei 28 sollte man also keinen „Roman“ schreiben, sondern nur zum Ausdruck bringen, dass man eine Steuerobergrenze für Liquids (nikotinhaltige) in der Richtlinie festgeschrieben haben möchte und dass auch diese bei „NULL“ anzusetzen ist.

Ja, richtig, NULL! Denn wenn Liquid in die Tabakproduktesteuer-Richtlinie aufgenommen wird, dann ist der originäre Zweck nicht das Generieren von Steuereinnahmen, sondern die Lenkung der Konsumenten. Es ist eine Lenkungssteuer. Sie soll dafür sorgen, dass die Bürger vom Konsum abgehalten werden. Dafür muss es dann aber auch einen Grund geben, eine Begründung. Bei der Tabaksteuer ist das leicht einzusehen, weil des Gesundheitsrisiko beim Tabakkonsum durch Tabakrauch extrem hoch ist. Tabakrauchen bringt einen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit früher oder später ursächlich um (da zählen auch die Legenden vom tabakrauchenden Onkel, der gesund 100 geworden ist und der Tante, die als Nichtraucherin mit 60 Lungenkrebs bekommen hat, nicht… das sind eher die Ausnahmen).

Das vermutete Restrisiko des Dampfens rechtfertigt aber beileibe keine Lenkungssteuer. Das Risiko, so man es überhaupt in Betracht zieht, ist so gering, wie bei nahezu allem, was man auch sonst (lenkungssteuerfrei) konsumiert… und geringer, als bei vielen anderen Lenkungssteuerfrei konsumierten Produkten. Würde eine Lenkungssteuer auf Liquids begründet, dann müsste auch eine Lenkungssteuer auf Salzstangen, Butter, Orangensaft, Chicken-Wings… … … (völlig beliebig fortzusetzende Liste) festgelegt und erhoben werden.

Und es ist auch kein Argument, zu sagen, man müsse schon einer Steuer (aber halt einer geringen) zustimmen, denn damit würde man sich auf den Standpunkt stellen, dass vom Dampfen doch ein so erhebliches gesundheitliches Risiko ausgeht, dass es besser ist, die Bürger durch eine Steuer zum Verzicht zu erziehen. Ist nicht so… deshalb eine Höchstgrenze von NULL!

Mein Vorschlag für das Freitext-Feld 28:

Die EU sollte meiner Ansicht nach die Höchstsätze für Nachfüllpackungen und Flüssigkeiten für E-Zigaretten, nikotinhaltig, harmonisieren. Falls die EU eine Höchststeuer auf E-Zigaretten festlegt, sollte der Steuerbetrag folgende Höhe haben: 0.

Dazu dann noch ein Dokument mit der Begründung, weshalb sich eine Lenkungssteuer auf Liquids verbietet, hochladen und feddig.

Wer ein Herz für die THR hat und solidarisch mit den Konsumenten von Snus, Pouches etc. ist, sollte die diesbezüglichen Fragen auch sinnvoll und wohlwollend beantworten. Ich werde das tun. Nur zu Tabaktoastern enthalte ich mich, weil mir diese Produkte suspekt sind und sie ausschließlich von Big-T stammen… und die sollen sich selbst um ihren Scheiß kümmern. 😉 😀

3 Antworten zu „Konsultation zur EU-Tabaksteuerrichtlinie: Vorsicht Falle!“

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