Neuseelands „E-Zigaretten-Kurs“ in Kürze:
- In unmittelbarer Nähe von Schulen können keine neuen Specialist Vape Shops (SVRs) eröffnet werden.
- Vape-Produkte und ihre Verpackung dürfen nur generische Geschmacksbeschreibungen enthalten. Produktbeschreibungen wie z.B. Zuckerwatte, Erdbeergelee-Donut o.ä. werden verboten sein.
- Produktbezeichnungen wie z.B. „Beere“ sind generisch.
- Alle E-Zigaretten-Produkte werden über austauschbare Batterien und Kindersicherungsmechanismen verfügen, um ihre Sicherheit zu erhöhen um die jungen Menschen besser zu schützen.
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