November 2016 – Irgendwie wird‘s wohl weiter gehen…

Da war doch was, da war doch was… November 2016… da war doch was…

Ach ja, der 20. November 2016 steht als Frist in den Übergangsregelungen des TabakerzG. Bis zu diesem Tag durften alle bereits hergestellten E-Dampf-Produkte in Verkehr gebracht (also auf den Markt geworfen) werden und Produkte, die bereits in den freien Verkehr gebracht wurden, auch im Verkehr bleiben. Was also bis zu diesem Tag in den Verkaufsregalen gelandet war, darf weiter verkauft werden… bis zum 20. Mai 2017. Will man also neue Produkte auf den Markt bringen oder vorhandene Produkte weiter produzieren, ist man als Hersteller bzw. Händler aber nun an die Verfahrensweisen des TabakerzG und der TabakerzV gebunden.

Wegen eben dieser Übergangsregelungen haben die meisten Verbraucher auch gar nicht so viel davon mitbekommen, dass die TPD2-Umsetzung in nationales Recht stattgefunden hat… ja, etliche nahmen die nahezu unveränderten Verhältnisse gar zum Anlass zu behaupten, die gesetzlichen Regelungen seien gar nicht schlimm: es bliebe ja alles beim Alten.

Trugschluss!

Abgesehen davon, dass durch die zahlreichen Ermächtigungen im Gesetz dem BMEL freie Hand beim Ausleben ihrer fanatischen Visionen gegeben wurde, wird sich ab Frühjahr 2017 einiges deutlich spürbar ändern.

Die erste Hürde ist die Anmeldung der Produkte. Auch wenn die Meinung verbreitet ist, man könne die Emissionsdaten von Liquids z.B. gar nicht bei der Anmeldung mitteilen, weil da noch nichts festgelegt sei, verhält es sich in der Praxis leider anders. Hier greift wieder das Problem, dass sich die Systematik von Gesetzestexten nicht immer richtig erschließt. Wer sich damit nicht auskennt, dem wird nichts anderes übrig bleiben, als sich entsprechend juristisch beraten zu lassen (und dabei gut aufpassen, dass es sich bei der beratenden Instanz um eine seriöse handelt, die sich bei Unkenntnis der Sachlage auch die bezahlte(!) Zeit nimmt, sich in die Materie einzuarbeiten). Ich werde hier nicht ins Detail gehen, aber es ist schlicht Blödsinn, wenn behauptet wird, es sei gar nicht bekannt, welche Daten denn nun abverlangt werden. Die sind nämlich im Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2183 festgelegt… und diese Festlegung wird ausdrücklich in § 24 Abs. 1 Nr. 6 TabakerzV verbindlich gemacht. Im Anhang dieses Beschlusses sind die zu übermittelnden Daten festgelegt… und das wieder mal nicht(!) schwammig, sondern ausreichend konkret.

So müssen Angaben gemacht werden, ob der Inhaltsstoff in unverdampfter Form auf eine bekannte Art toxisch ist oder karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Eigenschaften aufweist. Diese Daten müssen für den Stoff auch in erhitzter Form gemacht werden. Das sind noch Daten, die so ziemlich jeder Hersteller/ Importeur machen kann. Gibt es toxikologische Daten, müssen die entsprechenden Studien ebenfalls geliefert werden. Auch noch machbar. Dann aber geht es ans „Eingemachte“! Es müssen nämlich die Emissionen analysiert werden. Analysiert? Ja klar, analysiert… denn was letztlich aus dem Mundstück kommt, muss ja erst einmal festgestellt werden. Und alles, was da raus kommt, muss dann – soweit vorhanden – mit Daten belegt werden… Daten über CMR-Eigenschaften (karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Wirkung), Daten über die toxikologische Wirkung der Inhaltsstoffe auf Herz, Lunge, Gefäße oder Atemwege und Daten von Untersuchungen zum Suchtpotenzial der Inhaltsstoffe. Weitere toxikologische Daten können später noch hinzukommen… aber das sind ungelegte Eier.

Ok… wenn man weiß, was denn da so alles im Dampf des eigenen Liquids drin ist, dann lassen sich mit entsprechender Recherche diese Daten auch zusammenstellen. Das Hauptproblem ist die erwähnte Analyse. Ein Blick in die Gelben Seiten hilft da nicht unbedingt weiter, denn die allerwenigsten Analyselabore haben eine entsprechende Smoking Machine herumzustehen. Hat man aber ein entsprechendes Labor gefunden, so muss man leider den Preis für die Analyse deren Anschaffungskosten (und Personalkosten und, und, und…) mittragen. Die wenigsten Hersteller werden es sich leisten können, ein eigenes Labor zu betreiben, denn mit der Dampfgewinnung ist es allein ja nicht getan… die Analysegeräte müssen ja auch vorhanden sein… und Personal, das damit umgehen kann (zusätzliches Personal, sofern der Hersteller selbst nicht über entsprechende Qualifikationen verfügt). Von einem Liquidhersteller ist inzwischen bekannt, dass er über ein solches Labor verfügt… ob das bei ihnen durchgeführte Mess- / Prüfverfahren aber auch gemäß § 2 TabakerzV zugelassen ist, weiß ich jetzt nicht. Ansonsten ist das Prüflabor nen witziges Hobby, hilft aber bei Anmeldung des Produkts nicht.

Na ja… das werden die Hersteller / Händler wohl hinbekommen, mag man nun meinen. Vooorsicht! Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens. Sobald sich das Liquid ändert, ist der ganze Prozess neu durchzuführen. Und man muss das für jedes(!) Liquid machen. Da kommen selbst bei einem überschaubaren Warenangebot im Liquidregal schon eine ordentliche Menge an Zulassungen mit entsprechenden Untersuchungen zusammen. Es gibt etliche Shops, die eine Abfüll- und Mischmaschine zu stehen haben. Da werden dann (sauber und genau…und nicht auf der Personaltoilette zusammengepanscht) die gewünschten Liquids „hergestellt“, selbst wenn die neutrale Base nur mit Aromen versehen wird. Solch ein Shop IST im Sinne des Gesetzes „Liquidhersteller“ und damit in der Pflicht, die angebotenen Liquids anzumelden… und die erforderlichen Daten zu liefern.

Und nun geht mal in den kleinen Shop um die Ecke, der so eine Kiste zu stehen hat und überlegt mal, ob der Betreiber das unter den neuen Gegebenheiten denn so weiterführen kann… da kommt nämlich eine ordentliche Summe an Kosten auf ihn zu. Fatal dabei ist, dass das eigentlich schon ab dem 20. November 2016 gilt, denn wenn seine Maschine das Liquid am 21. November für Euch abschmeckt, dann wurde das Liquid NACH Ende der „Schonfrist“ hergestellt(!) und müsste angemeldet worden sein (schon vor sechs Monaten übrigens, denn auch das schreiben Gesetz und Verordnung vor).

Es läuft also darauf hinaus, dass es sich nur noch die größeren Liquidhersteller leisten können, weiterhin eine große Auswahl an Liquids anzubieten… die mittleren und kleinen Händler werde dann ihren Stoff bei denen erwerben müssen. Damit wird die Vielfalt auf dem Liquidmarkt schon einmal ordentlich eingeschränkt.

Ein weiteres Hindernis für die kleinen und mittleren Händler /Hersteller sind die Auflagen bezüglich Verpackung und Beipackzettel…na ja… und Warnhinweise. Zu diesem Thema konnte ich mit Tim Beutler und Tim Kopitzsch von der Firma Beutler Verpackungssysteme GmbH sprechen.

PepeCyB: Hallo, stellt Euch und Euer Unternehmen doch bitte mal in ein paar Sätzen vor.

Tim B.: Mein Name ist Tim Beutler. Ich bin seit knapp 3 Jahren im Unternehmen und für den Bereich Vertrieb und Marketing zuständig. Wir sind ein Familienunternehmen, das in der fünften Generation aktiv ist. Unser Team besteht aus 32 Mitarbeitern mit Sitz in Iserlohn. Wir produzieren im Zwei-Schicht-Bertrieb und können bis zu 2.500 Tonnen Karton pro Jahr verarbeiten. Sämtliche Produktionsprozesse finden bei uns in Iserlohn statt und geben unseren Kunden viel Spielraum für ihre Verpackungswünsche.

Nachhaltigkeit liegt uns ebenfalls sehr am Herzen: Ökologische Achtsamkeit bei der Produktion, soziale Verantwortung für Mitarbeiter und Gesellschaft, sowie wirtschaftliche Sensibilität gegenüber unseren Kunden und Lieferanten.

Tim K.: Ich bin Tim Kopitzsch oder bei Einigen besser bekannt als Vapersart. Das ist der Name, unter dem ich Bilder bei Instagram poste. Vor gut 2,5 Jahren habe ich zum Dampfen gewechselt. Wie Viele zu der Zeit fand ich den Einstieg mit einer eGo-T und es hat funktioniert, nur das zählt.

Bei Firma Beutler bin ich seit 6 Jahren, leite die Druckvorstufe und betreue die EDV. So wie es die Zeit erlaubt kümmere ich mich auch um andere Projekte wie z.B.
TPD2-konforme Verpackungen oder helfe unseren Kunden, wenn es Fragen zur Datenerstellung gibt.

PepeCyB: Was stellt Ihr so alles her?

Tim B.: Unsere Produkt- / Angebotspalette ist sehr individuell aufgestellt. Angefangen hat alles mit einfachen Faltschachteln und Blisterkarten. Seither haben wir unseren Verpackungshorizont auf verschiedenste Produktgruppen erweitert, z.B Adventskalender in allen erdenklichen Formen und Varianten, kaschierte Verpackungen, Bundels und Geschenkverpackungen, Displays, Buchschuber und Merchandising-Verpackungen.

PepeCyB: Seit wann stellt Ihr denn Umverpackungen für E-Dampf Liquids her?

Tim B.: Seit ca. 1 Jahr stellen wir Verpackungen für diese Branche her. Faltschachteln, wie auch Adventskalender, gehören seitdem zu unserem Spektrum.

PepeCyB: Und wie seid Ihr auf die Idee gekommen, einen Infoflyer zu den neuen rechtlichen Verpflichtungen zu erstellen?

Tim K.: Der Grund ist eigentlich ganz einfach. Es kamen immer mehr Fragen und unterschiedliche Meinungen aus unserem Kundenstamm. So habe ich angefangen mal selbst zu schauen, was es zu beachten ist. Damit jetzt das Erarbeitete nicht verloren geht und um etwas an die Community zurückzugeben, habe ich alles in einen Flyer gepackt.

Ist ja auch nicht ganz ohne Eigennutz, damit die Vielfalt der Liquids erhalten bleibt.

PepeCyB: Welche Beziehung habt Ihr zum E-Dampfen?

Tim K.: Ja, ich dampfe, wie bereits erwähnt. Mittlerweile ist es mehr Hobby als Suchtbefriedigung. Ich liege jetzt nach den 2,5 Jahren (komme von 30-40 Zigaretten) bei 2er Nikotin. Viel mehr würde bei den Settings auch nicht gehen.

PepeCyB: Hast Du denn ein Lieblingsgerät?

Tim K.: Lieblingsgerät? Das ist nicht einfach. Im Alltag ist da im Moment der OBS Engine mit 0.2 Ohm auf der RX200 aktuell. Ansonsten mag ich meine Cricket mit dem Tigris oder dem Combo, oder wenn es “gemütlicher” sein soll, der Congestus mit dem Euphrat oder dem Flash e Vapor dD. Ich könnte noch weiter machen, kommt ja immer ein bisschen darauf an, wo ich dampfen möchte. Es ist ja mein Hobby, was sich auch auf den Bildern bei Instagram wiederspiegelt. Damit habe ich dann auch mal irgendwann angefangen und mittlerweile sind dort schon mehrere hundert Bilder aufgelaufen.

PepeCyB: Habt Ihr schon konkrete Anfragen von Liquidherstellern oder -händlern wegen Umverpackungen und Beipackzetteln?

Tim B.: Seit Anfang 2016 beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema und haben schon diverse Kontakte, Anfragen und Angebote erstellen dürfen.

PepeCyB: Wie wirkt sich die Verpflichtung zur Verwendung der neuen Verpackungen incl. Beipackzettel für Eure Bestandskunden aus?

Tim B.: Unsere Bestandskunden bekommen dadurch aktuell noch nichts mit und ich denke das werden sie auch nicht. Eine gute Planung und Vorarbeit würde es uns erlauben den neuen Händlern und Firmen eine Lieferzeit von 3-4 Wochen nach Datenfreigabe in Aussicht zu stellen. Wir behandeln jeden Kunden, egal ob langjähriger Bestandskunde oder kleiner Neukunde, immer gleich und versuchen keine negativen Auswirkungen auf unsere Kunden reflektieren zu lassen.

PepeCyB: Bist Du sonst auch aktiv in der Dampferszene unterwegs, Tim (K.)? Wie gelangst Du an Informationen, die für die Produktion und Planung erforderlich sind?

Tim K.: Über diese ganze Geschichte habe ich schon einige Leute kennengelernt, die mir da auch weitergeholfen haben. Da wäre zum Beispiel der Simon, der mit seinem YouTube Kanal “Nerd Scene Investigation“ ja recht viel das Rechtliche durchleuchtet und weitergibt. Aber auch viele “normale” Personen aus den fast wöchentlichen Treffen im hiesigen Laden helfen bei so etwas weiter. Eben einfach mal hören, was andere von so etwas halten und was wichtig ist, ob es jeder verstehen kann, auch dann, wenn man nichts mit Verpackung am Hut hat.

Zwischendurch mache ich dann auch mal ganz private Sachen. So etwas wie Label oder kleine Tabellen, wie gemischt wird (x Aroma auf x Base bei x %). Ich hatte auch mal eine Übersicht gemacht, wie die Akkus belastet werden und welche man da nehmen sollte. Eben solche Sachen, die wir immer mal gerne diskutieren und spätestens nach 5 Minuten keiner mehr weiß wie es richtig ist 😉

PepeCyB: Vielen Dank, dass Ihr euch die Zeit genommen habt und mal ein wenig zu dem „Drumherum“ für Händler und Hersteller erläutert habt. Vielen Dank, dass wir den Info-Flyer hier auch für die Leser der Nebelkrähe bereithalten dürfen.

..:: INFO FLYER ::..

Also auch hier kommt ein nicht zu verachtender Mehraufwand auf die Händler / Hersteller zu.

Die Selbstmischer wird es am härtesten treffen. Wer behauptet, der Verkauf von Nikotinbase in 10-ml-Pülleken würde sich im Preis kaum niederschlagen, der kann vermutlich nicht rechnen oder meint, dass Geschäftsleute Geschenke verteilen würden. 100 Stück 10-ml-Pülleken kosten nämlich locker 30 – 35x so viel, wie eine 1-Liter-Pulle und immerhin ungefähr 7x so viel, wie 10 100-ml-Pullen. Diese Mehrkosten zahlt… na… na logisch, der Kunde.

Klar kann man „Ääätsch, bäätsch“ zu den Selbstmischern sagen… „Habt Ihr gedacht, es würde immer so bleiben?“ Kann man… ist aber ebenfalls nicht fein. Der Liquidverbrauch ist in den letzten Jahren angestiegen. Das liegt einfach an den performanteren Verdampfern (Fertigverdampfer, aber auch Selbstwickler). Selbst Einstiegsgeräte kommen immer öfter mit „Subohm“ daher… der Nutzer macht große Wolken… und große Wolken bestehen aus VIEL Liquid. Wer also selbst mischt, der will sich – verdammt nochmal – eine größere Menge anrühren, damit er nicht jede Woche die Küche mit seinen Pülleken belegen muss. Und wer das zukünftig weiter so halten möchte, der kauft (und bezahlt) halt Unmengen an kleinen Pullen, die dann auch noch die gelbe Tonne verstopfen.

Wer also tatsächlich behauptet, es würde sich auf dem E-Dampf-Markt nichts Gravierendes ändern, der hat entweder in schlichter Ahnungslosigkeit vom derzeitigen Marktzustand auf die Zukunft geschlossen oder versucht einfach die Hand, die ihn füttert, zu lecken, anstatt sie zu beißen.

Und wer behauptet, auf die Hardware habe das mal schon so gut wie gar keinen Einfluss, der hat den x-ten Knall schon wieder nicht gehört. Man sollte auch nicht auf die paar Händler einkloppen, die (vielleicht aus Unwissenheit, oder weil sie durch unseriöse Dampfer-Medien über die kommenden Einschränkungen falsch informiert wurden) nicht rechtzeitig vorgesorgt (juristische Beratung, Registrierung des Portfolios) haben… das ist einfach nur armselig. Da hängen Existenzen dran… und diejenigen haben sich leider ein Geschäftsfeld ausgesucht, das in einem heiligen Krieg plattgemacht werden soll (nicht ganz platt… für die großen Fische bleibt ein Acker… und diejenigen, die sonst vielleicht wieder rauchen müssten, werden den faden Brei schlucken MÜSSEN).

Auch die Hardware unterliegt Beschränkungen. Noch gibt es keine Festlegung von Richtlinien, was die Kinder- und Manipulationssicherheit sowie Bruch- und Auslaufsicherheit anbelangt. Auch wenn es Leute gibt, die behaupten, bis zu dieser Festlegung würde es noch locker drei Jahre dauern, sollte man selbst nicht durch diese rosarote Brille schauen. Das geht schneller, als man meinen mag, weil es ähnliche Maßstäbe schon für andere Produktfelder gibt. Die Maßstäbe für die auslauffreie Auffüllung gibt es bereits: Durchführungsbeschluss (EU) 2016/586.

Auch wenn die entsprechenden Regelungen noch nicht festgelegt sind… und selbst wenn die Regelungen vielleicht recht läppisch werden sollten (und wenn die Pferde vor die Apotheke kotzen), wird die Registrierungspflicht den Markt und vor allem die Entwicklung der E-Dampferei deutlich beeinflussen. Das größte Problem ist nämlich die Sache mit der Meldungsfrist. Während neue TABAKprodukte nur VOR dem Inverkehrbringen der Mitteilungspflicht unterliegen, müssen E-Dampf-Produkte sechs Monate vor dem Inverkehrbringen gemeldet werden. Man mag nun meinen, das sei doch machbar, wenn man als Händler bzw. Hersteller gut vorausplant. Wer damit die Folgen der Frist abtun will, begeht aber einen Denkfehler. Die Geschwindigkeit der Entwicklung auf dem E-Dampf-Markt ist beinahe so rasant, wie die im Elektroniksektor (das frisch eingeführte Smartphone von letzter Woche ist in zwei Monaten schon wieder überholt). Ständig kommen neue oder in Details verbesserte Dampfgeräte auf den Markt (vor allem im Nicht-EU-Ausland). Wenn also Händler „A“ erfährt, dass es die neue e-Muh-Gigago von „Kawangatekk“ gibt, dann kann er sich überlegen, diese tolle E-Dampfe für seine Kunden ins Portfolio aufzunehmen. Er meldet sie an… und nach sechs Monaten darf er sie dann verkaufen. Allerdings gibt es bis dahin bereits zwei neue Generationen dieser E-Dampfe (die er nicht an die Kunden weitergeben darf, denn das Produkt weicht von dem angemeldeten ab und müsste wieder neu angemeldet werden… wieder mit sechs Monaten Vorlauf). Eventuell (soll ja schon vorgekommen sein) wird es aufgrund der geänderten Konstruktion selbst für ihn schon ein wenig schwieriger, Ersatzverdampferköpfe für das „veraltete“ Gerät zu bekommen. Doch selbst wenn Letzteres nicht zutrifft, wird der Markt in der EU dem Weltmarkt künftig ein halbes Jahr hinterherlaufen.

Die Frist trifft auch die nicht ganz so großen inländischen Hersteller. Nehmen wir mal einen „Anton“, der ein paar tolle Selbstwickler auf den Markt gebracht hat. In bestimmten Abständen hat er sein Gerät weiterentwickelt und eine neue Version angeboten. Er hat keine riesige Produktionsstätte mit „x“ Maschinen, die alle Varianten parallel ausspucken können… er stellt deshalb meist nur die aktuellsten Versionen her, um seine Kunden damit zu bedenken. Nehmen wir an, er bastelt nun an einer neuen und in vielen Punkten verbesserten Version. Bisher war es so, dass er das Dingen entwickelte, das Teil getestet wurde. Dann wurde eine Vorserie hergestellt und zum weiteren Testen und Verbessern verteilt, bis die Version feststand, mit der er in Serie gehen wollte. Also wurden die Maschinen umgestellt und es wurde produziert. Schließlich wurde der neue Verdampfer auf den Markt gebracht und er konnte seine Investitionskosten (BTW: auch Zeit… also Entwicklungszeit… kostet) einspielen. Künftig wird er nach Abschluss der „Betatest-Phase“ ein paar Endprodukte herstellen und dann der Behörde mitteilen, dass er dieses Produkt auf den Markt bringen will.

Danach wartet er mal locker SECHS Monate, bevor der „neue“ Verdampfer in den Verkauf gehen kann. Wer die letzten Jahre nicht völlig blind durch die E-Dampf-Welt getaumelt ist, der weiß allerdings, dass inländische Neuentwicklungen tunlichst sehr schnell nach der Testphase auf den Markt geworfen werden müssen, um die Entwicklungs-, Herstellungs- und Personalkosten reinzuholen und auch ein wenig Gewinn abzugreifen (das steht jedem zu, der Waren produziert und veräußert… das ist nämlich sein Broterwerb), weil garantiert mindestens ein Prototyp oder „Vorserienmodell“ seinen Weg nach Fernost geschafft hat und schon nach kurzer Zeit ein billigerer Nachbau auf dem Markt erscheint. Dagegen helfen auch alle möglichen Gebrauchsmusterschutz-Dingelingse nix… das Zeug kommt ins Land (ich z.B. könnte mir JEDES Gerät aus Fernost in Haus holen, wenn ich denn wollte… ich kenne da die Wege). Wenn der „Anton“ dann endlich nach sechs Monaten mit dem Verkauf beginnen darf, hat der Fernost-Händler das Ding vielleicht schon gar nicht mehr im Angebot („SOLD OUT“ oder „DISCONTINUED“), weil es schon wieder viel aktuellere Nachbauten gibt. Das kann dem „Anton“ locker das geschäftliche Genick brechen. Und wir Dampfer schauen in die Röhre, weil wir einerseits hinterherhinken und nach und nach die geschätzten Hersteller aus dem eigenen Lande die Segel streichen… Innovationen adé.

Hab ich was vergessen? Sicher hab ich… aber es fällt mir gerade nicht ein… außerdem habt Ihr sicher auch die Schnauze voll von dem elendig langen Geschwafel.

Deshalb… Kopf hoch…

Alles wird gut… und Wutdampfer übertreiben immer! 😉 😀

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