Pfrunzlers Weekly – KW 36/24

Should you vape 6-methylnicotine? (arch) [Dr. Colin Mendelsohn]

Sollte man 6-Methylnicotin dampfen?

Um die strengen australischen Nikotinbeschränkungen zu umgehen, haben einige Leute Verdampfer mit dem Nikotinersatzstoff 6-Methylnicotin importiert oder gekauft. Ist das immer noch eine gute Idee?


Der Pepe mal wieder… [DDP]

Heute mal ein Meinungsbeitrag von mir, der nicht unbedingt bei allen Zustimmung hervorruft. Aber es war mal an der Zeit, dass ich das […]


ETHRA July and August news roundup (arch) [ETHRA]

ETHRA-News für Juli und August im Überblick

ETHRAs monatliche Zusammenfassung der Nachrichten: Entscheidung über rauchfreie Zonen steht bevor – Umbesetzung der GD SANTE – Erklärung zur Besteuerung von Vapers Finland – Bericht zur Acvoda-Verbraucherumfrage – Eingaben zur öffentlichen Konsultation in Spanien – Kurzdarstellungen zur Schadensminderung beim Tabakkonsum – Untersuchung der „Gateway“-Hypothese – Länder-Updates. Lesen Sie weiter für mehr.


Rewriting the Rules (arch) [tobaccoreporter]

Neufassung der Regeln
Wird die nächste EU-Richtlinie über Tabakerzeugnisse die Schadensminimierung einbeziehen?

In Brüssel könnte es noch ein wenig länger dauern. Die Europäische Kommission (EK) hat 2021 mit den Vorbereitungen zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie (TPD) begonnen, aber der Prozess befindet sich noch in der Evaluierungsphase, und eine Folgenabschätzung wird für 2025 erwartet.

Da Vape-Aromen zunehmend unter die Lupe genommen werden, hält Sweeney es für möglich, dass die Kommission ein Verbot von Aromen vorschlagen wird. „Hier wird es darauf ankommen, sich für die Sache einzusetzen und Beziehungen zu den Mitgliedern des Europäischen Parlaments aufzubauen, da die Vorschläge im Ausschuss und im gesamten Europäischen Parlament diskutiert und abgestimmt werden müssen“, sagt er.


Dampfen ist nicht Rauchen (arch) [BfTG]

Niedersachsen plant, den Nichtraucherschutz auch auf E-Zigaretten auszuweiten. Dabei wird außer Acht gelassen, dass Dampfen und Rauchen zwei vollkommen unterschiedliche Vorgänge sind und der Passivrauch beim Rauchen eine Folge der Verbrennung des Tabaks ist. Eine Verbrennung findet beim Dampfen nicht statt!


Forderung des Drogenbeauftragten Gibt es Zigaretten bald nur noch in lizenzierten Läden? (arch) [n-tv]

Das Rauchen ist in den vergangenen Jahrzehnten stark beschränkt worden. Der Drogenbeauftragte Blienert wirbt für noch weitergehende Regeln. Dass in Deutschland noch viele Zigarettenautomaten hängen, findet er falsch. Künftig sollte es schwerer sein, an Glimmstängel zu kommen, findet er.


Berichtigung zu irgendwo im Internet [DDP]

Technisch gesehen ist es kein Verdampfer, sondern ein Vernebler oder Zerstäuber. Verdampfer hat sich deshalb als Begriff etabliert, weil es sich bei dem, […]


Darauf achten, WER etwas sagt [DDP]

Megan hat kürzlich in einem Kommentar wieder einmal geäußert, dass für sie beim Begriff „Harm Reduction“ bereits Schluss ist. Ich sehe das anders! […]


Einwegmüll und ein paar Zahlen dazu (arch) [Vapers Insight]

Quelle für mich war der VDEH sowie die dahinterstehende Studie. Diese ist unter http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ frei verfügbar.
Niemanden hier werden die Ergebnisse überraschen!


Quicky zur Schweiz – Steuer und erste Einwegverbote (arch) [Vapers Insight]

Erster Kanton verbietet Einwegs

Und zu Steuer: 20 Rappen pro ML … also 2 Franken pro 10ml Liquidflasche. Aber nur für nikotinhaltige Produkte.


Ein Kommentar

  1. Zu „Einwegmüll und ein paar Zahlen dazu“:
    Wenn die Marktlage dermaßen bescheiden aussieht und nur 1 % der Ware wirklich verkehrsfähig ist, dann böte sich m.M.n. doch einfach eine Lösung an: erst einmal alles auf Verdacht beschlagnahmen, was auffindbar ist, das für die gesamte Lieferkette.
    Wer seine Ware zurückhaben will, muss klagen und die volle Verkehrsfähigkeit der beschlagnahmten Ware nachweisen. Kleine Verkäufer, von denen sich etliche den erforderlichen Prozess nicht leisten können, werden insofern bevorzugt, als sie Waren, die sie nachweislich bei einem erfolgreich klagendem Großhändler /Importeur bezogen haben, ohne Prozess zurückbekommen. Bestenfalls klagt dann der Importeur, der danach selbst jede einzelne Packung auf Originalität prüfen muss.
    Die Aktion könnten im Prinzip fast alle Blaulichtdienste und die Steuerfahndung durchführen, weil deren Zuständigkeitsbereiche betroffen sind. Die Aktion kann dann wiederholt werden, solange für das jeweilige Produkt und den Großhändler keine Freigabe der Ware durch das Gericht besteht.
    Ich meine das durch solche Aktionen nach wenigen Razzien der Markt bereinigt sein wird.

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