Privatverkäufe in Dampfer-Foren weiterhin möglich?

Am 01. Januar 2023 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das Auswirkungen auch auf Kleinanzeigenmärkte in Dampfer-Foren hat.

Es handelt sich dabei um das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG). Es verpflichtet die Betreiber von Plattformen, dem Finanzamt die „Geschäfte auf der Plattform zu melden“. Dafür müssen sich diese bei der zuständigen Behörde (Bundeszentralamt für Steuern) registrieren.

Ich hab mir mal die Mühe gemacht, mich durch das PStTG zu beißen, welches bei vielen Forenbetreibern zu massiver Verunsicherung führt.

Sind Foren denn überhaupt Plattformen im Sinne des Gesetzes? Leider ja, gem. § 3:

(1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf

  1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder

2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

Hier steht zwar noch nichts vom Verkauf von Waren, sondern nur etwas von der „Erbringung relevanter Tätigkeiten“, aber § 5 bringt die Klarheit, dass damit auch Warenverkäufe gemeint sind:

(1) Eine relevante Tätigkeit ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:

der Verkauf von Waren;

Ausgenommen von der Meldepflicht sind lediglich „freigestellte Plattformbetreiber“. Das sind Betreiber von Plattformen, die sicherstellen, dass keinerlei steuerpflichtige Rechtsgeschäfte auf ihrer Plattform stattfinden. Das trifft auf den ersten Blick genau auf die „Flohmärkte“ der etablierten Foren zu, denn da sind (Dampferzuflucht, Vapoo, Dampf-Piraten, Dampfer-Board, Dampfertreff) nur private Verkäufe erlaubt, gewerblicher Handel ist hingegen untersagt.

Allerdings ist das Sicherstellen, dass kein Handel mit Gewinnerzielungsabsicht stattfindet, für diese Foren kaum zu stemmen. Dafür müsste ein sehr großer Überwachungsaufwand betrieben werden… mir der zusätzlichen Erschwernis, dass die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Handel ausgesprochen unscharf ist. Es gibt keine fest definierten Maßstäbe, die man anlegen kann.

Hinzu kommt, dass die Freistellung regelmäßig erneut beantragt werden muss und eine satte Stange Geld kostet.

Und wie isses nu? Geht der „Flohmarkt“ noch, oder nicht?

Wichtig bei der Betrachtung eines Gesetzestextes ist immer, WAS denn die ABSICHT des Gesetzgebers ist. Welchen Zweck hat die Regelung?

Das Gesetz wurde beschlossen, weil es auf EU-Ebene eine Richtlinie (2021/514) gab, die nun in lokales Recht in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden MUSS.
Den Mitgliedsländern und der EU ging es auf den Pi**, dass ihnen Steuereinnahmen durch die Lappen gegangen sind. Steuereinnahmen durch eigentlich steuerpflichtigen Warenverkauf, steuerpflichtige Dienstleistungen und Vermietungen. Es gibt nämlich sehr, sehr viele „digitale Plattformen“ (also irgendwas mit Internet), wo man Waren oder Dienstleistungen anbieten kann. Wer eine solche Plattform als gewerblicher Anbieter nutzt, muss auf seine Einnahmen Steuern zahlen. Händler tun das in der Regel auch. Nur steht die Nutzung sehr vieler solcher Plattformen auch Privatleuten zur Verfügung, damit sie dort Waren wie auf einem Flohmarkt veräußern können. Die wiederum — sofern sie das wirklich nicht gewerblich oder zur Gewinnerzielung tun — müssen keine Steuern abführen. Nun gibt es natürlich auch Leute, die durchaus gewerblich oder mit Gewinnerzielungsabsicht handeln, sich aber als Privatverkäufer „tarnen“. In der Masse der Angebote solcher Plattformen, verschwinden die im Hintergrundrauschen. Sie erzielen Gewinne und zahlen darauf keine Steuern…
Ob solche Handelstätigkeiten stattfinden, wird von der Finanzbehörde nur stichprobenartig oder auf „Zuruf“ überprüft. Da wird dann geschaut, wie die Handelstätigkeiten eines Nutzers sind. Wie viel verkauft er? Verkauft er überwiegend Neuware? Verkauft er Produkte über dem eigenen Einkaufspreis? Etc. pp. Diese Informationen (jeweils natürlich ja auch nur in Einzelfällen) zu sammeln und auszuwerten, ist mühsam und kostenintensiv. Könnte sein, dass die Kosten dafür die zu erwartenden Steuereinnahmen glatt übersteigen. Und weil wir ja in der EU eh so ziemlich grenzenlos sind, betrifft das nicht nur inländische Plattformen, sondern auch Plattformen im EU-Ausland, was die Sache noch aufwendiger, wen nicht sogar unmöglich macht.
Wie schön wäre es, wenn die Plattformbetreiber die auf ihrer Plattform stattfindenden Handelstätigkeiten einfach in gut definierter Form melden müssten. Dann könnte man schon teilautomatisiert herausfiltern, ob es da „verdächtige“ Handelstätigkeiten gibt und es würden einem nicht so viele durch die Finger schlüpfen.
Und genau dafür wurde die Richtlinie geschaffen. Und die wird mit dem Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG) in nationales Recht umgesetzt.

Das Gesetz soll also verhindern, dass auf Plattformen, bei denen gewerblicher Handel möglich und erlaubt ist, im Hintergrund als privater Handel getarnte Geschäftstätigkeit an der Steuer vorbeiläuft.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/index.html

https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003436.pdf

https://dserver.bundestag.de/btd/20/042/2004228.pdf

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0601-0700/605-22.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021L0514&from=DE

Puuuh… ist das ein widerwärtiges Regelwerk. Ohne die Erläuterungen zur Begründung, Teil A und Teil B ist dem Gesetzestext gar nicht direkt zu entnehmen, ob denn nun private Kleinanzeigenbereiche z.B. in privat betriebenen Foren überhaupt betroffen sind.

Generell kann man festhalten, dass Plattformen betroffen sind, die gewerblichen Handel ermöglichen (den Dienstleistungs- und Vermietungskladderadatsch lass ich hier einfach mal aus… ist für uns nicht wirklich von Belang), also alle Handelstätigkeiten, die auch zu einer Steuer führen.

Damit wären die etablierten Dampfer-Foren erstmal fein raus aus der Sache, denn sie alle erlauben keinen gewerblichen Handel. Das DTF ist in dieser Hinsicht sogar noch besser aufgestellt, weil es ausdrücklich auch den Handel zur Gewinnerzielung (teurer verkaufen, als eingekauft) verbietet.

Das Problem, das sich letztlich ergibt, ist die Form, wie der Flohmarkt betrieben wird. Kommt ein Marktplatz-System zum Einsatz, dann besteht ein Problem. Denn dieses würde den Betreiber dazu verpflichten, dem Gesetz Folge zu leisten. Das gilt nämlich auch für reinen C2C-Handel.

Erfasst werden grundsätzlich alle gängigen Arten von Geschäftsbeziehungen (Business-to-Business, Business-to-Consumer, Consumer-to-Consumer, Consumer-to-Business).

Die einzige Möglichkeit, dem zu entgehen, wäre, sofern man sicherstellt dass kein steuerpflichtiger Handel stattfindet, das Beantragen einer Freistellung. Das wäre durchaus machbar, fällt aber für die hier betrachteten, allesamt privat betriebenen Foren aus, denn für die Antragsbearbeitung werden mal eben 5.000 Euro fällig. Und die Freistellung gilt für lediglich ein Kalenderjahr. Ist das vorbei, muss man um ein Jahr verlängern… das kostet dann „nur“ noch 2.500 Euro. (§ 11)
Völlig krank!

Was hingegen erlaubt ist, wäre ein System in der Art eines „schwarzen Brettes“.

Das ist ausdrücklich ausgenommen… findet man aber so explizit nicht im eigentlichen Gesetzestext, sondern nur in den Erläuterungen/Begründungen, Teil B (Besonderer Teil) zu §3 Abs. 1 Satz 1, „Rechtsgeschäftsabschluss“:

Die Anforderung an den Abschluss eines Rechtsgeschäfts stellt sicher, dass rein potentielle Geschäftsvorfälle keiner Meldung an das BZSt unterworfen werden. So soll die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem Geschäftsabschluss, wie beispielsweise in Form eines digitalen „schwarzen Bretts“, bei dem das maßgebliche Rechtsgeschäft außerhalb der Plattforminfrastruktur als Bargeschäft oder anderweitig elektronisch zustande kommt, nicht erfasst sein. Denn wäre dies der Fall, bliebe für den Plattformbetreiber unbekannt, auf wie viele Angebote der Anbieter Geschäftsabschüsse tatsächlich erfolgten bzw. ob diese überhaupt zu einem tatsächlichen Geschäftsabschluss geführt haben (siehe auch Satz 3 Nummer 2).

Es bleibt also erlaubt, auf Plattformen (hier unsere Foren) Flohmarkttätigkeit zuzulassen. Man braucht nicht einmal einen Antrag auf Freistellung zu stellen. Es sei denn, das „Handelssystem“ auf der Plattform erlaubt es, zu sehen, wer wann was für wieviel tatsächlich verkloppt hat. Das zu leisten sind Shop- oder Marktplatz-Plugins durchaus in der Lage. Und man wäre sogar ohne ein solches Subsystem verpflichtet, weil in der Lage, wenn man die Handelstätigkeit komplett im Forensystem durchführen lassen würde.

Die Lösung ist: Die Forenbetreiber müssen einfach die Finger von solchen schicken Klicki-Bunti-Systemen lassen, die kein Mensch in solch einem Forum braucht. Das sind doch — bei den echt geringen Handelstätigkeiten und relativ kleinen Umsätzen — eh „Spatzenkanonen“.

Wer weiterhin einen Flohmarkt anbieten will, den weise ich nochmal auf meine Ausführungen bezüglich der Problematik beim Jugendschutz hin: Haltet Euch als Plattformbetreiber („Forenbetreiber“) aus den Geschäften raus und lasst sie in Threads auch einfach gar nicht zu. Das in der Gesetzesbegründung genannte „Schwarze Brett“ ist perfekt. Damit liegt die Verantwortlichkeit für den Handel nur noch bei den Anbietern und (potentiellen bzw. tatsächlichen) Käufern.
Das DTF z.B. könnte sich z.B. die dämliche Altersverifizierung für ihren Marktplatz sparen… denn aus der Nummer ist man mit solch einem System auch raus. Und auch aus der Meldepflicht nach dem PStTG bzw. der Pflicht zur (komplett bekloppt teuren) Beantragung zur Freistellung, denn man KÖNNTE gar nix ans Finanzamt weitermelden, weil man von nichts weiß.

Hier mal mein „Konzept“ zu einem rechtlich für den Forenbetreiber völlig sicheren Flohmarkt:

  1. Nennt es nicht „Flohmarkt“, „Marktplatz“, „Kleinanzeigen“ oder so, sondern „Schwarzes Brett“ oder „Bulletin Board“. Das ist zwar kein muss, aber der erste und deutlichste Hinweis darauf, dass der Forenbereich keine Verkaufsplattform ist.
  2. Nutzt kein Marktplatz-Plugin oder sowas, sondern die reine Forenfunktionalität.
  3. Eröffnet ein Unterforum mit z.B. dem Namen „Schwarzes Brett“. Das Unterforum sollte auch angemeldeten Nutzern nicht einfach zugänglich sein. Den Zugang schaltet Ihr für „aktive“ Mitglieder frei (die Regeln dafür, ab wann man freigeschaltet wird, könnt Ihr vom alten System übernehmen oder Euch eins ausdenken). Die Postings aus dem Bereich sollten auch nicht in der Übersicht „neueste Aktivitäten“, „neueste Beiträge“ oder so erscheinen. Es ist sinnvoll, dort auch noch Unter-Unter-Foren „Suche“, „Biete“, „Tausche“ einzurichten, um die Sache übersichtlicher zu machen.
  4. In den Unterforen kann nun ein Verkäufer ein Posting mit seinem Verkaufsangebot schreiben (oder ein Interessierter ein Gesuch, ein bestimmtes Produkt zu kaufen… oder ein Tauschangebot machen). Der Thread sollte anschließend (möglichst automatisch) geschlossen werden (sofern möglich sollte es dem Ersteller des Postings noch eine gewisse Zeit, vielleicht ne halbe Stunde, möglich sein, sein Posting zu editieren). Es entsteht also ein neuer „Thread“, der nur aus dem Angebot/Gesuch besteht und wo sonst keiner mehr fragen oder antworten kann. Wer auf ein Angebot/Gesuch eingehen will oder nachfragen, oder direkt verhandeln etc. kontaktiert den Verfasser via PN oder Mail, wo auch, sollte es dazu kommen, der gesamte Abschluss des Geschäfts stattfindet.

Ihr seid durch diese Verfahrensweise aus allem komplett raus. Und Ihr fallt auch absolut nicht unter die Regelungen des PStTG. Auch der erforderliche Jugendschutz geht Euch nichts an. Raus seid Ihr, weil Ihr gar nicht erfahrt, ob überhaupt Verhandlungen stattfinden… oder ob es gar zu einem Abschluss gekommen ist.

Der Verfasser teilt Euch mit, wenn das Angebot gelöscht werden soll (warum auch immer… egal). Ansonsten bleibt die Anzeige (Beispiel… den Zeitraum müsst Ihr selbst festlegen… zu kurz ist Murks… zu lang auch…) vier Wochen online. Danach wird sie gelöscht (ohne Nachfrage). War die Anzeige für den Ersteller bis dahin nicht erfolgreich, muss er halt eine neue, identische Anzeige schreiben.

Gewerblichen Handel solltet Ihr trotzdem ausdrücklich nicht erlauben. Die Anzeigen sollten ein Minimum an Informationen enthalten…so wie eigentlich immer schon.

Klar… es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Dampfer-Forum solch einen „Flohmarkt“ anbietet. Aber es gibt den Teilnehmern ein gutes Gefühl (Gemeinschaftspflege) und auch ein klein Wenig mehr „Sicherheit“, denn da handeln Leute, mir denen man gemeinsam in einem „Verein“ (Foren-Community) sitzt. Es sind keine völlig anonymen Fremden.

Hier mal ein Beispiel für Bulletin-Board-Regeln (dürfen gerne übernommen werden… und natürlich anpasst/abgeändert/ergänzt):

  • Das Forum <Name der Plattform> bietet registrierten Benutzern mit dem Schwarzen Brett eine kostenlose Plattform für Verkaufsangebote, Kaufgesuche und Tauschangebote. Für den Inhalt der Anzeigen ist der jeweilige Anbieter selbst verantwortlich. Wir behalten uns das Recht vor, Anzeigen abzulehnen oder jederzeit zu beenden. Angebote, Inhalte, Waren, Medien die gegen geltende Gesetze verstoßen und gewerbliche Werbeanzeigen werden ohne Nachfrage unverzüglich gelöscht.
  • Die Anzeigen am Schwarzen Brett stammen von Nutzern. Das Forum übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Anzeigen oder der Nutzerkommunikation, sowie für die Qualität, Sicherheit oder Legalität der angebotenen Waren.
  • Berechtigte, insbesondere Inhaber von Urheberrechten, Warenzeichenrechten oder anderen Schutzrechten, können Angebote, die ihre Rechte verletzen, melden und deren Entfernung beantragen. Wenn ein Berechtigter oder ein Rechtsvertreter der berechtigten Person uns dies auf korrekte Art und Weise meldet, werden die Angebote, die die Schutz- oder Urheberrechte verletzen, von uns entfernt. KEINE Abmahnungen!
  • Die Teilnahme als Anbieter auf dem Marktplatz ist für registrierte Forenmitglieder <hier die Voraussetzungen als Anbieter einfügen> möglich. Die Teilnahme als Käufer ist für registrierte Forenmitglieder <hier die Voraussetzungen als Käufer einfügen> zugelassen.
  • Gewerblicher Handel ist nicht erlaubt.
  • Achtet bei Euren Verkaufsverhandlungen und bei der Abwicklung auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG <Link zu § 10: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html).
  • Konkrete öffentlich einsehbare Verkaufsverhandlungen im jeweiligen Thread sind nicht möglich. Jegliche Verkaufsverhandlungen müssen nichtöffentlich z. B. per E-Mail, Konversation/PN oder andere Weise geführt werden. Der Thread wird nach Erstellen der Anzeige vom System automatisch geschlossen, so dass keinerlei öffentlich einsehbaren Verhandlungen möglich sind.
  • Soll die Anzeige entfernt werden, muss das durch den Ersteller per Meldung des Postings der Forenleitung mitgeteilt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
  • Nach Ablauf von werden Anzeigen ohne weitere Nachfrage gelöscht. Soll das Angebot/Gesuch aufrechterhalten werden, muss der Ersteller die Anzeige neu aufgeben.

Die Antwort auf die Frage aus dem Titel lautet also: JA, wenn sich der Betreiber die Mühe macht, die keine Mühe macht…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Bitte dazu die Datenschutzerklärung beachten.