Pipeline ist für die meisten passionierten Dampfer, solange sie dampfen, schon immer dabei gewesen. Wer noch nicht so lange dampft und außer Elfbar, Wenax, Caliburn und Oxva nichts gefunden hat, ein kurzer Abriss zu Pipeline:
Pipeline wurde am 03.08.2011 gegründet. Geschäftsführer sind Patrick Fleischer und Andreas Stenzel.
Das Geschäftskonzept von Pipeline ist ziemlich schnell erklärt:
Pipeline hat ein Sortiment, welches sich an erwachsene Raucher wendet, die mit dem Rauchen aufhören wollen. Raucher finden hier sogenannte Umsteiger-Produkte. Dabei verzichtet Pipeline vollständig auf Einweg E-Zigaretten. Die langjährige Erfahrung auf dem Markt macht es möglich, Rauchern trotzdem gute und funktionale Hardware zu bieten. Für fortgeschrittene und erfahrene Dampfer, die nach Liebhaberprodukten in kleineren Auflagen Ausschau halten und am Selbstwickeln interessiert sind, gehört Pipeline zu den beliebtesten Adressen in Deutschland.
Im Verband des E- Zigarettenhandels gehörte Pipeline auch mit zu den ersten Mitgliedern. Das ist jetzt schon Geschichte. Nach dem vorangegangenen Artikel findet sich das + Mitglied urplötzlich nicht mehr in der veröffentlichten Mitgliederliste des Verbands des E-Zigarettenhandels.
Üblicherweise gibt es keine offiziellen Stellungnahmen über die Beweggründe, die ein Mitglied zu einem Austritt bewegen. Es ist aber auch nicht viel Glaskugellesen, dass es Divergenzen zwischen gelebten Zielen des Verbandes des E-Zigarettenhandels in der politisch-inhaltlichen Schwerpunktsetzung und einem jeweils ausgetretenen Mitglied gibt.
Für die passionierten Dampfer dürfte das Gesicht von Pipeline der Geschäftsführer Patrick Fleischer sein. Pipeline ist seit Beginn auch regelmäßig auf den Dampfer Messen vertreten, so auch auf der Hall of Vape in 2022. Dort trat Patrick Fleischer im Rahmenprogramm des Bühnentalks auf.
Moderiert wurde dieser Bühnentalk auf der Hall of Vape von Dirk Oberhaus, Mitglied des BVRA mit Beiratsfunktion (Bundesverband für Rauchfreie Alternativen e.V.).
Weitere Gesprächspartner waren Simon Bauer (Vorstand BVRA e.V.), Oliver Pohland (Geschäftsführer des Verbands des E-Zigarettenhandels, VdeH) und Tom Mrva (2. Vorsitz Bündnis für Tabakfreien Genuss, BfTG).
Den Besuchern der Hall of Vape und auch den daheimgebliebenen, aber interessierten Dampfern, wurde was geboten. Dieser Bühnentalk wurde u.a. auf dem Twitch Kanal von Dirk Oberhaus ( Obis Dampfersofa) live übertragen. Thema war u.a. die Flut der illegalen Einweg E-Zigaretten.
Oliver Pohland vertrat als Geschäftsführer des Verbandes des E-Zigarettenhandels die Haltung, Einweg E-Zigaretten sollten nicht verboten werden. Für die illegalen Einweg E-Zigaretten auf dem deutschen Markt sollte eine Lösung gefunden werden.
Simon Bauer (Vorstand Bundesverband rauchfreier Alternativen e.V.) vertrat eine kritische Auffassung zum Thema Einweg E-Zigaretten. Gleichzeitig gab er auch als Statement ab, der E-Zigaretten Fachhandel wäre bezüglich Einweg E-Zigaretten „zu 100% sauber“. Ursprung dieser Feststellung (Marktanalyse, Studien) wurden nicht benannt. Diese Meinung wurde nicht belegt. Ihr wurde auch nicht von den Vertretern des Bündnisses für tabakfreien Genusses (BfTG) oder des Verbandes für E-Zigarettenhandel widersprochen oder mit Fakten angereichert. Diese Meinung wird ganz offensichtlich von Tom Mrva zumindest auch so vertreten. So heißt es auf der Homepage von Happy Liquids:
Man kann Einweg E-Zigaretten außerdem auch überall auf TikTok und Instagram und bei vielen E-Zigaretten Herstellern und Händlern in China beziehen. Flohmärkte haben sie immer wieder. Es gibt sie so wie auch noch unversteuerte Liquids und Aromen noch ganz selbstverständlich bei vielen Händlern, wenn der Zoll noch keinen Besuch abgestattet hat. Die Erfahrungen der Dampfer, die sich in den Shops bewegen, und auch die Untersuchungen der Marktaufsichten sprechen für das Gegenteil. Auch im Fachhandel für E-Zigaretten gab und gibt es immer noch illegale und/oder nicht konforme Einweg E-Zigaretten. Hat irgendwer der drei Lobbyisten mehr harte Fakten zum Einweg Schrott als diese hier?
Marktüberwachung
RP warnt vor Mängeln bei Einweg-E-Zigaretten
So heißt es in dieser Pressemitteilung des Darmstädter Regierungspräsidiums : „[…]Das RP kontrollierte daher zuletzt verstärkt auch Verkaufsstellen wie Kioske, Tankstellen, Supermärkte sowie auf E-Zigaretten oder Shishas spezialisierte Läden. Bei fast jedem dieser Außendienste fanden die Fachleute mangelhafte Produkte vor, die aus dem Verkauf genommen werden mussten. […] Doch häufig verfügen die Einführer dieser Stoffe und Waren in den europäischen Wirtschaftsraum nicht über die vorgeschriebenen Kenntnisse im Chemikalienrecht. […] Ist die Aufmachung von Einweg-E-Zigaretten schon im Allgemeinen farbenfroh, finden sich immer wieder auch solche mit grafisch kindlich gestalteter (Comic-)Papierverpackung, auf denen die Früchte der jeweiligen Geschmacksrichtung mit großen Augen und breitem Grinsen die Käufer anlachen. Eine solche Gestaltung ist gemäß der CLP-Verordnung für die Verpackung eines gefährlichen Gemisches, das an die breite Öffentlichkeit abgegeben wird, nicht zulässig, da ein solches Design die Neugier kleiner Kinder wecken könnte. […]Nicht selten werden die über das Internet bestellten E-Zigaretten, aber auch Warensendungen an Großhändler von den Zollbehörden – unter anderem auch am Frankfurter Flughafen – kontrolliert. Hierbei informiert die Zollbehörde das RP Darmstadt über möglicherweise mangelhaft gekennzeichnete E-Shishas. Die Überwachungsbehörde urteilt dann darüber, ob die chemikalienrechtlichen Vorgaben erfüllt sind und die Waren in Deutschland in den Verkehr gebracht werden dürfen. In nahezu allen Fällen wurden bislang auch tatsächlich Mängel festgestellt und die Freigabe daher verweigert – wie kürzlich bei einer Warenlieferung mit fast 30.000 E Shishas geschehen. Den Geräten fehlte die chemikalienrechtliche Kennzeichnung, das tastbare Warnsymbol und ein kindergesicherter Verschluss, die aufgrund des hohen Nikotingehalts notwendig gewesen wären. Bei der Kennzeichnung der Umverpackungen gab es in den vergangenen Monaten – insbesondere bei den etablierten Marken – deutliche Verbesserungen. Mittlerweile sind neben einem entsprechenden Etikett auch vermehrt eine Anschrift sowie eine Telefonnummer des jeweiligen Herstellers beziehungsweise Importeurs in der EU auf der Packung vorhanden. Anders sieht es bei der Kennzeichnung der eigentlichen Wegwerfgeräte aus, die oft nur den Produktnamen tragen. Nach wie vor kommen viele neue Marken auf den Markt, die unzureichend gekennzeichnet sind. Kindergesicherte Verschlüsse bei Einweg-E-Zigaretten sind bisher gänzlich Fehlanzeige. […]“
Zurück zum Bühnentalk der Hall of Vape 2022.
Der Geschäftsführer von Pipeline wiederum, vertrat die Auffassung, Einweg E-Zigaretten würden im Hinblick auf ein langfristiges Aromenverbot die größte Gefahr bergen, die es bisher gab. Er sprach das problematische Marketing im Bezug auf Kinder und Jugendliche und Aufmachung an. Außerdem sprach er auch die veraltete Technik, die Einweg E-Zigaretten zugrunde liegt, und deren Probleme im Bezug auf umweltbelastende Faktoren an.
Einige der getätigten Aussagen sind vielleicht nicht jedem mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar, wenn man zu den Besuchern gehört, die hiervon wissen:
Auf der Hall of Vape liefen Marktüberwachung, CVUA Sigmaringen und der Zoll auf. Einige Produkte wurden abgefangen, einige Produkte wurden von der Marktaufsicht mitgenommen und einige Hersteller-Stände wurden gar nicht mehr aufgesucht. Da ging eventuell eine kurzfristige Warnung von Branchenkollegen an die betroffenen Promo-Verrtriebler?
Man kann von Glück sprechen, dass die Kontrolleure noch nicht so sensibilisiert gewesen sind. Andernfalls wäre das brauchbare Aufgebot für die Besucher noch überschaubarer gewesen.
Bisher wurden auf der HoV Facebook- und Instagram-Seite ganze 47 Einweg Marken von der Hall of Vape angekündigt (Stand 11.04.23).
[Einweg Aussteller auf der HoV bisher: Vabar, Bang Juice, Vaal, VASY, ELUX, VGOD, POP HIT, MOTI, AIIR, MYTTHS, Kangertech, Salt Switch, GABRIEL by UWELL, HQD Europe, Totally Wicked, GeekBar by GeekVape, Izy Vape, Smiss, Abufan, Omari-o, Airscream, B+Mor, Novo Bar und FOF by Smok, Moonyfruits, Gana Bar./ TIKO BAR, HONGI Lab, RIOT, JUICE HEAD, LOVE STICKS, ITSUWA, LikeMe, JOACT, Puffmi, Fumot, ZooVoo by VooPoo, Kirschlolli, Flerbar by Vovan, Revoltage, Hipory, UPENDS, Alfacbd, Vaplanet, Allday2go by Ultrabio, RIVALBAR, Yaaluus, myVak]
Man müsste naiv sein zu glauben die Marktüberwachung, CVUA Sigmaringen und der Zoll tauchen nicht auch auf der diesjährigen Messe auf. Für die Presse sind die Einweg Aussteller ja fast schon ein gefundenes Fressen, wenn sie es denn finden.
Alle Zeichen bzw. bisherigen Werbeposts (Instagram und Facebook) der Hall of Vape zu den Ausstellern deuten darauf hin, die diesjährige Hall of Vape wird der Verkaufsraum (Point of Sale/POS) mit dem reichhaltigsten Einweg E-Zigaretten Sortiment in ganz Deutschland.
Aus den öffentlichen Auftritten der Verbandslobbyisten (VdeH, BfTG) auf der Hall of Vape auf der einen Seite, und einem damals Noch-Mitglied des Verbandes des E-Zigarettenhandels auf der anderen Seite, lässt sich eine Meinungsverschiedenheit bestimmter Geschäftsziele einfach entnehmen.
Ein anderes ehemaliges Mitglied des Verbands des E-Zigarettenhandels und des Bündnisses für tabakfreien Genuss namens Lassdampfab gab einen Kommentar auf der Facebook Seite bereits etwas länger her unter dem Post vom 15.09.2022 ab. Dort heißt es:
Zitat des Kommentars von Jürgen Krapp (Geschäftsführer Lassdampfab)
Jugendschutz ganz Groß. Ich komm aus dem lachen fast nicht mehr heraus.
Quelle: VdeH Facebook; Screenshot
Warum hat es denn dann weder den VdeH und den BfTG interessiert als das OLG Brandenburg ein Urteil gegen uns gefällt hat.
Wir hatten einen Fullfiller verklagt der für Chinesische Ebay Händler E-Zigaretten und Zubehör ohne jedwede ASP versendet hat.
Landgericht Frankfurt gab uns recht und wies den Fullfiller (Vertreten durch seinen Chinesischen Geschäftsführer) derbe zu recht. Das OLG Brandenburg entschied dann in der Berufungsverhandlung gegen uns. Es sei einem Fullfiller nicht zuzumuten zu kontrollieren was er versendet. So die Begründung.
Ich wies den Richter noch daraufhin das er ja nichts anderes sage als: „Hast du Drogen oder Waffen zu versenden, gib es einem Fullfiller, der kann nicht belangt werden“.
Das bejahte der Richter sogar, riet mir allerdings freundschaftlich davon ab
Also wo bitte ist der Jugendschutz??? Wo bitte sind die Verbände die erst lautstark am Telefon posaunten das das an die Presse gehört und in die Politik getragen werden muss??
Dann aber keine Zeit mehr hatten da sie ja so viel damit zu tun hatten aus eine Nikotinsteuer eine Volumensteuer zu machen und das dann auch noch als Erfolg verkaufen wollen.
Hier wird schon fast eine Art Skandal öffentlich. Ein Fullfiller kann sprichwörtlich Ware ohne Alterssichtprüfung ohne rechtliche Konsequenzen (laut eines Oberlandesgerichtes/ OLG Brandenburg) in den deutschen Verkehr bringen.
Die deutsche Rechtsprechung ist bekanntermaßen ein Flickenteppich. Das bedeutet: Nur weil ein OLG zu dieser Rechtsprechung kommt, bedeutet das nicht, auch ein anderes OLG muss zu einem sinngleichen Urteil kommen.
Berechtigterweise hat Jürgen Krapp, der Geschäftsführer von Lassdampfab, sich über beide Verbände mehr Unterstützung versprochen. Ein möglicher Weg wäre eine erneute Klage gegen einen weiteren Fullfiller bei dem die Zuständigkeitsfrage vor anderen Gerichten gelöst worden wäre.
Diese Initiative wäre nicht nur eine um die Geschäfte der inländischen Mitglieder auf dem deutschen Markt zu schützen, sondern auch den deutschen Markt im Allgemeinen.
Der Vertrieb und das Inverkehrbringen von reglementierten Produkten ohne Alterssichtprüfung stellt ein Verbraucherrisiko, ein unlauteres Problem für den deutschen Fachhandel und ein gesellschaftspolitisches Problem dar. Die Kritik über die leichte Verfügbarkeit und unbehelligte Abgabe an Kinder und Jugendliche ist inzwischen in ziemlich jeder wahrnehmbaren Kritik fester Bestandteil. Hier hätten die Verbände bewusst entgegenwirken können. Laut dem Kommentar des Geschäftsführers Jürgen Krapp, wurde dieser hierbei nicht oder nicht hinreichend in seiner Zielsetzung als damaliges Mitglied unterstützt. Auch die Stellungnahme des VdeH an das Bundesfinanzministerium, in der sich die Verbandsführung für eine Volumenbesteuerung ausspricht, scheint bei diesem Händler nicht auf Gegenliebe gestoßen zu sein. Damit steht er nicht allein da. Es liegt zumindest nahe, dass dieses Verhalten zu einem Verbandsaustritt führte.
Diese beiden Austritte von Pipeline und Lassdampfab und die Kommentare unter dem Feigenblatt-Statement des VdeH zeichnen in gewisser Weise ein recht rundes Bild zu einem seit schon einigen Jahren voranschreitenden Wandel in den beiden Wirtschaftsverbänden VdeH und BfTG.
Das nur mäßig zufriedenstellende Resultat zur Volumenbesteuerung führte aber nicht nur bei den Mitgliedern des Verbands des E-Zigarettenhandels zu einem Mitgliederschwund.
Man hört, auch das Bündnis für tabakfreien Genuss hatte im Vorjahr noch 101 Mitglieder und ist auf 91 Mitglieder um etwa 10 % geschrumpft.
Es ist kein Hate, es wirkt allerhand stümperhaft und mehr Schein als sein.
Das Statement des VdeH wie wichtig dem Verband und dessen Mitgliedern der Jugendschutz ist, wird von einem ehemaligen Händlermitglied (Lassdampfab, Jürgen Krapp) mit dem einen Kommentar vom 15.09.22 sprichwörtlich öffentlich aus den eigenen Reihen zerlegt.
Der Geschäftsführung von Lassdampfab ist wahrscheinlich später erst bewusst geworden, dass Großhändler Fullfiller Service anbieten und oft auch Fullfiller sind. Z.B. wissen einige Dampfer Ex-Trade (Damfastore) ist Fullfiller für Highendsmoke (BAT). Aber auch andere Großhändler, wie z.B. Innocigs, bieten den Fullfiller Service an. Dementsprechend ist das Interesse an einer sich ausdifferenzierenden Rechtsprechung eher mäßig.
Wer nimmt sich schon die eigene Beinfreiheit selbst?
Wer schießt sich schon selbst ins Knie? Ok, ich habe nichts gesagt.
Die Blase begleitet den Anflug suizidalen Verhaltens schon über viele Jahre mit.
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