Versprechen wahr gemacht – Verraten und verkauft Teil 3

Na also, es geht doch weiter mit der Kette der Widerlichkeiten… und das alles schön aufbereitet von einem „unabhängigen Informationsportal zur E-Zigarette (falscher umgangssprachlicher Begriff für E-Dampfgeräte/mobile Liquidverdampfer)“. Zu „unabhängig“ schreibe ich jetzt nichts, sonst müsste ich kotzen.

Jedenfalls wird aktuell fein aufbereitet über den großartigen Erfolg eines Großhändlers in Deutschland vor Gericht berichtet und über „schwarze Schafe“ und „Gesetzesbrecher“ schwadroniert. Glückwunsch und Hut ab. Aber nachvollziehbar, ist doch dieses Medium den „Machthabern“ der beiden Händlerverbände (die eng verwoben sind) ausgesprochen verbunden und es wird ihnen immer wieder ein Bühne geboten.

Eins ist mal klar… auf den Publikations-Plattformen, bei denen ich beteiligt bin, wird es keinen Link mehr zu diesem Medium geben, der nicht über archive.org führt (für andere Dampfer-Medien gilt das übrigens das hier in der DDP auch).

Nun aber mal zu den Ereignissen. Es wird über eine Pressemeldung berichtet, die von der Firma InnoCigs GmbH & Co. KG herausgegeben wurde und in welcher sie stolz berichten, dass es ihnen gelungen ist, vor Gericht einstweilige Verfügungen gegen drei französische Großhändler erwirkt zu haben. Diesen Händlern ist es nunmehr verboten, Produkte, die in Frankreich legal verkauft werden dürfen, nach Deutschland zu verkaufen.
Allerdings beschränkt sich das Veräußerungsverbot ausschließlich auf die Abgabe an gewerbliche Händler in Deutschland (an Endkunden dürften sie das ohnehin nicht ohne Meldung des Produkts, das ist leicht verständlich in den Gesetzen geregelt).

Offenbar haben deutsche Händler Produkte von diesen drei Firmen gekauft und auf dem deutschen Markt an Endkunden veräußert, die in Deutschland noch nicht zugelassen waren.

Das eigentliche Problem liegt nach meiner Einschätzung zwar eher im Verhalten der deutschen Händler, denen ja durchaus erlaubt ist, solche Produkte zu beziehen, also zu importieren, diese dann aber melden müssen und erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist verkaufen dürfen. Das steht so in § 24 TabakerzV. Wenn ich also als deutscher Händler ein Produkt aus dem Ausland beziehe, dann muss ich das melden und darf dann nach sechs Monaten das Produkt in den Verkehr bringen.

Die Gerichtsurteile stellen dieses Grundprinzip auf den Kopf, das allerdings tatsächlich aufgrund der deutschen Gesetze. Diese regeln die Pflichten des deutschen Importeurs, nicht aber die Pflichten eines ausländischen Exporteurs, mag man meinen. Auch ich habe anfänglich die Verknüpfungen übersehen, die auch ausländische Exporteure der Meldepflicht für solche Produkte unterstellt. Die TPD2 definiert in Artikel 2 Nr. 40 das „Inverkehrbringen“ als ein Bereitstellen für den Verbraucher. Damit hätten sich die Maßnahmen nur gegen die deutschen Händler (also die Importeure) richten können. Aber nun kommt § 1 TabakerzG ins Spiel, der ergänzend zu Art. 2 TPD2, jede Abgabe und Bereitstellung (also auch im B2B-Verhältnis) als „Inverkehrbringen“ definiert und damit auch den Exporteur, selbst wenn er aus der EU stammt und das Produkt in seinem Land legal ist, zur Meldung in Deutschland verpflichtet, bevor er es an deutsche Händler liefern darf. Eine solche Umkehr ist in meinen Augen ein tatsächliches Handelshemmnis (und das INNERHALB der EU), das durchaus ein Ansatzpunkt zur Klagemöglichkeit bieten würde.

Trotzdem ist die ganze Aktion besagter Firma, die ja in der Art auch schon durch einen der Verbands-Machthaber im Dezember angekündigt (eGarage) und in einer anderen Publikation (DM 11/2016) auch mit der „Ahnungslosigkeit“ der meisten (nicht organisierten) Händler quasi gerechtfertigt wurde, gefühlt unseriös und ausgesprochen widerwärtig. Sie haben, anstatt sich mit den deutschen Importeueren (vielleicht zunächst auch einmal außergerichtlich und auch nicht gleich mit einem Abmahnanwalt im Schlepptau) ins Benehmen setzen und diesen die Gesetzwidrigkeit ihres Handelns (Verkauf nicht gemeldeter Produkte) aufzeigen können. Wenn diese dann nicht reagiert hätten, dann wären rechtliche Schritte noch immer möglich gewesen.

Natürlich ist es einfacher, drei Quellen (ausländische Großhändler) „trockenzulegen“, als eine weitaus größere Zahl an „Wasserkrügen“ (inländische Einzelhändler).

Vielleicht gab es auch den Gedanken, es sähe besser aus, wenn man sich gegen „ausländische Agressoren“ wendet, anstatt gegen „Kollegen“ (die vermutlich alles „verirrte Schäfchen sind, weil noch kein Verbandsmitglied). Trotzdem war der Weg unmoralisch.

Im Endeffekt sind ja auch die importierenden Händler jetzt sicherlich hart getroffen, denn nun können sie Produkte, die von ihren Kunden vermutlich intensiv nachgefragt werden, nicht mehr anbieten… aber sie können ja z. B. bei InnoCigs ihr Portfolio beziehen 😉 … das wäre sicher im Sinne der Anscheißer. Das Problem für die betroffenen (importierenden) Händler wäre aber vermutlich damit nicht verschwunden, denn wenn sie ihren Kunden nicht die Produkte (die ja vorhanden sind) nicht liefern können, dann werden diese sich den Kram halt privat importieren. Eine feine Möglichkeit, die kleineren Branchenmitglieder von der Bildfläche zu putzen.

Und da sind wir doch beim Kernpunkt! Darum geht es doch eigentlich. Die kleinen Konkurrenten vernichten, dann bleibt mehr vom Kuchen… damit meine ich UNSER (wir Verbraucher) Geld. Machen wir uns nichts vor… Solidarität in der Wirtschaft ist eine absolute Utopie. Und die Großen fressen die Kleinen. Am oberen Ende der „Nahrungskette“ sitzen die Verantwortlichen der beiden Händlerverbände… und mit ihrem Gebaren sind sie alles… aber absolut keine Vertreter UNSERER (Kunden, aber auch kleine Händler) Interessen. Da hilft auch keine Schaumschlägerei, man wirke kräftig daran mit, dass es keine oder nur eine kleine Steuer geben… Bullshit. Wenn da wirklich effektive Lobbyarbeit geleistet wird, dann nicht im Interesse der Verbraucher, sondern nur im Interesse der Großen in diesen Verbänden, die nur und ausschießlich ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen im Auge haben. Wer diesen Verbänden bzw. Vertretern der Verbände eine unkritische Bühne bietet, sollte sich nicht wundern, wenn dessen Akzeptanz innerhalb der Dampfer-Szene sinkt.

Einen hab‘ ich zu dem Thema noch…

In den Erwägungsgründen zur TPD2 steht

(4) In anderen Bereichen unterscheiden sich die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen nach wie vor erheblich, was ein Hindernis für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts darstellt. Angesichts der Entwicklungen in der Wissenschaft, auf den Märkten und auf internationaler Ebene dürften sich diese Unterschiede weiter vergrößern. Dies trifft auch auf elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter für elektronische Zigaretten (im Folgenden „Nachfüllcontainer“), pflanzliche Raucherzeugnisse, Inhaltsstoffe und Emissionen von Tabakerzeug­nissen, bestimmte Aspekte der Kennzeichnung und Verpackung sowie den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz zu.

(5) Diese Hindernisse sollten beseitigt werden; hierzu sollten die Vorschriften über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen einander weiter angeglichen werden.

Was ein Hohn! Gerade diese Vorgänge rund um InnoCigs und die französischen Händler zeigen ganz deutlich, dass die TPD2 einen Scheiß bewirkt, aber keine Harmonisierung des Binnenmarktes. Das ganze Werk ist so angelegt, dass es Hemmnissen eher Vorschub leistet, denn es thront nun als Krone der Regulierung über allen nationalen Gesetzen und führt dazu, dass ein gleichberechtigter Handel mit diesen Produkten innerhalb Europas immer schwieriger wird. Die TPD2 ist in der derzeitigen Ausführung schlicht eine Katastrophe für den Binnenmarkt und das führt auch zu Nachteilen für die Verbraucher, die nun auch noch dafür „bestraft“ werden, wo sie gerade geboren wurden und noch wohnen (oder wo sie hingezogen sind). Ob dieses Versagen nun an der Unfähigkeit der Schöpfer der Richtlinie lag, es deren Gleichgültigkeit war oder ob Absicht dahinter steckte… das weiß ich nicht… aber es ändert nichts an der Tatsache, dass der Erlass der TPD2 (die von den Händlerverbänden begrüßt wurde) schlicht Scheiße ist! Und der deutsche Gesetzgeber hat auch noch in ein nationales Gesetz handelshemmende Hürden für ausländische Exporteure eingebaut… sehr „harmonisch“ die Sache!

5 thoughts on “Versprechen wahr gemacht – Verraten und verkauft Teil 3

  1. ich habe da ein paar sehr beunruhigende informationen die ich dir mal zukommen lasse.

    innocigs hat diesen verband hier gegründet : http://www.tabakfreiergenuss.org/

    über diesen verein wird innocigs nun alle händler abmahnen um einen direkten kontakt zu meiden – „schein nach außen“

    natürlich kann man sich bei innocigs eehhmmm bei dem verein 🙂 verschiedene mitgliedschaften aussuchen und bezahlen um sich dann anschließend zu einem teil davon schimpfen zu können. dies beinhaltet dann hilfe bei der anmeldung von geräten und rechtsbeistand – sei es zum schutz von außen – defensiv oder aggressiv – konkurrenz – abmahnen.

    ich brauche nicht zu erwähnen was das zu bedeuten hat. der verein (innocigs) soll jetzt also ganz neutral die interessen der dampferhändler vertreten und dabei natürlich ganz neutral keinen einfluss auf preise, markt und angemeldete produkte ausüben? das ist ganz klar lobbyismus und das ganz heftig in die eigene tasche!

    wir wissen alle das macht in den falschen händen nichts positives bewirkt. zum glück gibt es noch andere optionen aber alles zu seiner zeit 😉

    1. Danke für die Info… über den „tabakfreien Verband“ weiß ich ganz gut bescheid… auch über die enge Verquickung zum anderen Händlerverband (InC ist ja eh mitglied in beiden Verbänden und der Inhaber ist ja Gründungsmitglied der „Tabakfreien“).

      Das ist alles ein ganz mieser Sumpf… den ich persönlich nicht mal mit der Kneifzange anfassen würde.

  2. Hmm… und §40 des Tabakerzeugnisgesetzes bleibt komplett draußen? Da steht doch extra drin, dass Geräte, die in einem Mitgliedsland legal im Verkehr sind, auch nach Deutschland importiert und in den Verkehr gebracht werden dürfen. Selbst dann, wenn sie nicht dem Tabakerzeugnisgesetz entsprechen.

    1. Jau, der §40 Abs. 1 TabakerzG erlaubt das zunächst… aaaber… nun kommt §40 Abs. 2 hinzu:

      (2) Absatz 1 gilt nicht für Erzeugnisse, die den zum
      Schutz der Gesundheit erlassenen Rechtsvorschriften
      nicht entsprechen

      Und wenn man jetzt in §14 Abs. 3 und §15 Abs. 2 TabakerzG (das war eines der Hauptargumente… keine oder keine deutschsprachigen Beipackzettel und Warnhinweise) schaut, dann wird da das BMEL ermächtigt, zum Schutz der Gesundheit, bestimmte Vorgaben für Gebrauchsinformationen/Beipackzettel/Warnhinweise vorzuschreiben, was dann in $26 und §27 TabakerzV zu finden ist. So steht in §26 Abs. 2 TabakerzV z. B.

      (2) Der Beipackzettel muss in deutscher Sprache
      verfasst, allgemein verständlich und gut lesbar sein.

      …und Z A C K ist die Harmonisierung des Binnenmarktes ausgehebelt (wenn man es so sehen will).

      ZabakerzG und TabakerzV haben noch etliche ähnlicher „Mechanismen“ eingebaut.

      1. Hmmm…. Ich bin kein Jurist und meine Überlegungen können totaler Unsinn sein, aber ich hatte bisher den Eindruck, dass spezifische Gesetze Vorrang vor allgemeinen haben. In §40(1) wird explizit „dieses Gesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen“ ausgeschlossen und §40(2) ist nur eine Allgemeinverfügung (ich denke, sowas wie z.B. CE-Kennzeichen, Genverändert, etc). Aber bestimmt gibt’s da auch wieder irgendein Schlupfloch.

        Bah, diese Rechtsverdrehermischpoke geht mir inzw dermaßen auf den Geist – ich sollte mal anfangen, den 14. Juli als Feiertag zu begehen … :-/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Bitte dazu die Datenschutzerklärung beachten.