…die feuchten Träume der WHO umzusetzen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat gerade frisch ein Informationsdokument zu mobilen Liquidverdampfern („E-Zigaretten“) mit dem Titel „Risiken und Nutzen von E-Zigaretten“ veröffentlicht.
Auf den ersten Blick klingt alles auch wieder „vernünftig“, wird doch eingeräumt, dass der Umstieg auf das E-Dampfen eine Möglichkeit ist, das Tabakrauchen zu entwöhnen, die wesentlich unschädlicher ist, als das Rauchen.
Ansonsten ist das Dokument aber gespickt mit „Argumenten“ für eine weitergehende Regulierung ganz nach den Vorstellungen der WHO, wie sie uns durch das geleakte Dokument zur COP9 bekannt sind.
Es werden Argumente gegen moderne Geräte zusammengebastelt und es werden die „Vorzüge“ von Geräten der zweiten Generation heruntergebetet, die angeblich die einzig halbwegs risikolosen wären. Sie entlöden sich nicht einmal, mit der thermischen Zersetzung von Glycerin zu argumentieren:
Bekannt ist unter anderem, dass sich Glycerin bei Temperaturen ab 350° C in Acrolein, eine reizende und giftige Substanz, und ab Temperaturen über 600 ° C zusätzlich in Formaldehyd und Acetaldehyd zersetzt.
BfR
Nun ja. Glycerin zersetzt sich ab 350° C tatsächlich in Acrolein. Allerdings unter Sauerstoffmangel. Ein Liquidverdampfer mag unter vielem leiden, aber nicht unter Sauerstoffmangel. Zuluft ist wesentlicher Faktor der Funktion eines Verdampfers. Abgesehen davon sind moderne Akkuträger auf eine Maximaltemperatur von 300 – 315 °C begrenzt. Da fehlen also mindestens 35° zu den 350° C. Was der Blödsinn mit den 600° C soll, wissen vermutlich auch nur Pieper und Konsorten. Diese Temperaturen sind jenseits von Gut und Böse und kommen im Normalbetrieb nicht vor. Es gibt keinen Akkuträger, der eine Temperatur von 600 ° C ermöglicht. Wenn ein Verdampfer komplett trocken läuft, könnte man solche Temperaturen erreichen. Dann ist aber kaum noch Glycerin da, das sich zersetzen könnte… dafür aber Baumwollwatte oder Viskose, die abbrennt und miese Stoffe freisetzt. Das allerdings inhaliert niemand freiwillig. BTW: Diese Gefahr besteht nur bei Geräten der zweiten Generation. Gerade die „ja so unberechenbaren“ modernen Akkuträger verhindern eine Überhitzung durch Trockenlaufen, wenn sie temperaturgeregelt betrieben werden. Also eigentlich ist diese Argumentation ein Schuss ins eigene Knie. Nur wird es genau andersherum dargestellt.
Sitzen da nur komplett Ahnungslose um BfR oder wird vorsätzlich mit unzutreffenden Gegebenheiten gespielt, um Argumente für eine gesetzliche Regelung zur Leistungsbegrenzung von mobiler Liquidverdampfern zu liefern?
Ganz dolle pöhse sind „Sub-Ohm-Verdampfer“, sagen sie durch die Blume. Wenn man die bei zu hoher Leistung betreibt, dann entstünden fürchterlich gefährliche Stoffe.
Diese Aussage zeigt, dass man im BfR anscheinend wirklich keine Ahnung vom E-Dampfen hat. Dem Akkuträger (und dem Verdampfer) ist es piepegal, wie viel Ohm im Spiel sind. 30 Watt sind 30 Watt, egal welchen Widerstand die Heizwendel hat. Sind die eingestellt, dann wird mit dieser Leistung geheizt. Der Akkuträger gibt genau die passende Spannung auf die Spule… je nachdem ob der Verdampfer 2 Ohm oder 0,2 Ohm hat. WO soll da die Gefahr lauern? Das gilt auch bei Temperaturregelung. 250° C sind 250° C… egal, ob der Verdampfer 2 oder 0,2 Ohm hat.
Hinzu kommen als Unterstreichung dann auch noch nicht näher bezeichnete Aromen, die zusätzlich auch noch Gefahr bergen KÖNNTEN. Alles klar… dann nennt doch mal Ross und Reiter und kommt nicht mit der Nennung von Aromen bzw. Aromabestandteilen, die ohnehin schon verboten sind. Aber das passiert nicht. Die vermeintliche Bedrohung wird mit einer Aussage vorgebracht, die einfach mal so in der Luft hängt.
Ein toller Korken ist, dass sie die Behauptung aufstellen, es gäbe einen Gateway-Effekt (obwohl sie vorher eher belegt haben, dass es eben keinen beobachtbaren derartigen Effekt gibt) für Kinder und Jugendliche… und das sogar bei nikotinfreien Produkten. Belegen tun sie es mit eigenen Aussagen aus dem Jahr 2015, wo es noch gar keine belastbaren Erhebungen gab. Hut ab!
Es wird nun eine „Passivdampfbelastung“ mit bösen Partikeln, Nikotin und krebs-er-zeu-gen-den Substanzen herbeifantasiert und empfohlen, das Dampfen in Rauchverbotsbereichen und in Anwesenheit von Nichtrauchern nicht zuzulassen. Es gibt zwar keinen Grund (weil die genannte Belastung frei erfunden ist), aber trotzdem…
Schließlich wird noch vor dem Selbstmischen gewarnt. Das sollte man bloß nicht tun. Eingeleitet wird diese Empfehlung mit einer Erwähnung von EVALI, bei der behauptet wird, die Ursache α-Tocopherylacetat werde schließlich nur ver-mu-tet. Aha… da behaupten sogar die CDC etwas anderes und benennen Vitamin-E-Acetat als Verursacher von EVALI. Das BfR stellt das aber nur als Vermutung dar und lässt Spielraum dafür, dass auch andere Aromen und Zusätze der Grund für die Lungenverletzungen amerikanischer Konsumenten von illegalen Straßendrogen sein könnten, weshalb man besser nicht selbst mischen sollte. Ein tolles Argument für geschlossene Systeme, denn die könnte man nicht mit Selbstgemischtem befüllen.
Und so haben wir sie wieder beisammen, die Argumente, die mit einer kommenden TPD3 zu einer Regulierung nach den Vorstellungen der WHO führen sollen:
Leistungbegrenzung, weitgehende Aromeneinschränkung, geschlossene Systeme, konsequentes Dampfverbot in Nichtaucherbereichen.
Nur die Besteuerung haben sie in dem Dokument ausgelassen. Das wäre auch aufgefallen, denn es soll ja nach „Verbraucheraufklärung“ aussehen… und da passt eine Forderung nach hoher Besteuerung nicht hinein.
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