DIE Kernsätze eines älteren, aber heute wieder hochaktuellen Artikels von Lilith, sind:
Dampfen ist kein Rauchentwöhnungsmittel. Dampfen ist ein Genussmittel, dass aufgrund der Verwendungsart die Tabakzigarette für Raucher überflüssig macht. Sie bietet einen höheren Genussfaktor bei geringeren Risiken.
Quelle: Lilith’s Kitchen
In meinen Augen ist dieser Artikel ist das BESTE, was ich je von ihr gelesen habe (was die Qualität aller anderen Artikel von ihr aber nicht schmälern soll)!
Diese Aussage, aber auch alle anderen Aussagen des Artikels sind heute noch wichtiger, als sie es damals, zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikels waren.
Zurzeit gibt es — nach meiner Auffassung — eine gefährliche Tendenz, das Dampfen als Raucherentwöhnungsmittel, als Therapiemittel, quasi als Medizinprodukt einzuordnen. Das greift auch und gerade bei den medizinischen Fachverbänden um sich. Die öffnen sich ganz langsam und behutsam (damit wir es nicht merken) dem Dampfen als NET/NRT. Ich bin SICHER, dabei geht es ihnen in der Gesamtheit NICHT darum, das E-Dampfen zu normalisieren und nicht weiter zu verteufeln. Und es geht auch nicht darum, das Dampfen als Genussmittelkonsum zu akzeptieren. Bei ihnen ist immer (manchmal gut versteckt, manchmal zwischen den Zeilen) klar: Das Dampfen ist nur ein Weg zur kompletten Nikotin- und Inhalationsabstinenz.
Perfide… aber — davon bin ich überzeugt — da steckt ein Plan dahinter! Man scheint erkannt zu haben, dass das Dampfen funktioniert. Wie kann man nun diesen Claim doch noch für sich abstecken, nachdem es im Jahr 2013 (in ihren Augen) leider gescheitert ist?
Im Juli war es im TPD2-Entwurf noch als Präsentationsarzneimittel drin: „Hardware ist zwar kein Arzneimittel, wohl aber ein Produkt, dass dazu bestimmt ist, ein Arzneimittel nach § 2 I AMG zu verabreichen (§ 2 III MPG).“
Auch durch erfolgreiche Lobby-Arbeit — insbesondere durch Konsumentenvertretungen, Konsumentengruppen und einzelne Konsumenten aus der ganzen EU — konnte das vermieden werden. Der Passus wurde Anfang Oktober 2013 aus dem TPD2-Entwurf gestrichen.
Schließlich brachte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Deutschland im November 2014 (Az.: 3 C 25.13) diesbezüglich endgültige Klarheit und wurde u. a. mit EUGH-Entscheidungen begründet.
Damit war die Sache erstmal vom Tisch… auch auf EU-Ebene.
Die Entscheidung, dass Verdampfer/Liquids kein Präsentations- und auch kein Funktionsarzneimittel sind, gründete sich auf einem taktischen Fehler der Pharma-Lobbyisten. Sie verhinderten nämlich, die Wirksamkeit des Dampfens zur Rauchentwöhnung anerkennen zu lassen. Und wenn es dazu nicht geeignet ist, dann ist es kein Medizinprodukt oder Arzneimittel. Klassisches Eigentor… fein ins eigene Knie geschossen… „sie können sich als gefickt betrachten“! 😀
Doch die Tendenz, die derzeit erkennbar ist… nämlich vorsichtig und bedächtig die Dampferei als doch wirksames Entwöhnungsmittel anzuerkennen, könnte diesen Status Quo ändern (und mich beschleicht das Gefühl, das ist so beabsichtigt). Sie eröffnen damit die Möglichkeit, das Dampfen auch als Arzneimittel einstufen zu können. Ein Blick in das „Schöneres Tabaksteuergesetz“ (Grüße an Franzi Giffey 😉 ), das schnöde TabStModG heißt, bringt da ein wenig Klarheit:
„(2c) Substitute für Tabakwaren im Sinne dieses Gesetzes sind andere Erzeugnisse als nach den Absätzen 2b und 8, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Ausgenommen sind Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind.“
Wenn ein Liquid als Arzneimittel in der Apotheke verkauft werden würde, wäre es steuerfrei! Prima Sache… damit müssten sie das Dampfen nicht generell zum Arzneimittel machen und könnten den freien Handel als Nicht-Medizinprodukt weiter erlauben… DEN aber dann mit Steuern… das wäre ein Ding, wenn Liquids in der Apotheke plötzlich billiger wären, als im Dampfshop. Wo würden die Leite wohl ihren Stoff kaufen?
Und dann wird das vielleicht (wahrscheinlich) ganz bald auch noch von der Krankenkasse bezahlt… denn es gibt einen Änderungsantrag für das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG).
Das Dampfen als Genussmittel totzuregulieren unter gleichzeitiger Aufnahme als Arzneimittel ist ein prima Plan. Und die vermeintliche „Einsicht“ vieler Mediziner, die jetzt um sich greift (und immer mit der Tendenz das Dampfen als NET zu betrachten) deutet klar darauf hin.
Leider fallen große Teile der Szene auf die Einflüsterungen der Schlangenzungen (jetzt ein Gruß an Herrn Tolkien) herein. Sie feiern die vermeintliche „Einsicht“ und meinen, die Mediziner hätten endlich begriffen. Und wenn jemand (wie ich, aber auch andere) darauf hinweist, dann wird er teilweise als „Miesmacher“ und „Schwarzseher“ bezeichnet, der an allem etwas auszusetzen hat.
Und DESHALB ist es wichtig, die Kernaussage aus Liliths Artikel ganz prominent herumzuzeigen!
Diese gefährlichen Tendenzen nicht zu übersehen und sich öffentlich dagegen zu stellen war bei meinem kürzlich erschienenen Artikel „Wir müssen echt aufpassen!“ mit „aufpassen müssen“ gemeint. Musste ich jetzt hier nochmal klarstellen, weil es einige aus der Blase (in den Asozialen Netzwerken) bewusst oder unbewusst falsch verstanden haben.
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