In einem Asozialen Netzwerk (das mit dem blauen F) wurde mein Artikel „Der Wunsch als Vater des Gedanken“ mit folgendem Kommentar bedacht:
A. Sch.: Sehr schön.
Nach deiner Argumentation kann ich mir ja wieder Salatöl in meinen alten Diesel kippen.
Den fahre ich ja nur privat ohne Verkaufsabsicht.
Leider geht das nach meiner Argumentation nicht. Und nach keiner anderen Argumentation. Müsste man eigentlich drauf kommen, wenn man meinen Artikel richtig gelesen und verstanden hätte.
Im Energiesteuergesetz (EnergieStG) wird nicht auf das Kaffeesteuergesetz verwiesen und im § 25 (Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken) steht leider ganz explizit, dass Salatöl (und ähnliche Stoffe, die als Dieselersatz verwendet werden können) NICHT „zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff“ oder „zur Herstellung von in § 4 genannten Kraft- oder Heizstoffen“ verwendet werden darf. Und in § 26 (Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch) steht leider auch noch (bezieht sich auf die rein „heimische Nutzung… also nicht auf öffentlichem Straßenland): „sie dürfen insbesondere nicht für den Antrieb von Fahrzeugen verwendet werden.“ Also es darf nicht einmal der Bauer sein selbstgepresstes Rapsöl in den Traktor kippen und auf dem eigenen Hof damit im Kreis fahren.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil… und wer nicht weiß, wo er lesen muss, müsste jemanden danach fragen oder einfach die Finger von der Tastatur lassen. 😉 😀
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