Dampfer-Allerlei #4 – Zutritt erst ab 18?

allerlei

Blogs, Communitys, Gruppen, Foren, Kanäle… überall werden Überlegungen laut, das eigene Web-Angebot irgendwie mit einer Altersverifikation zu versehen, denn man darf eine Dampfe ja nur noch sehen oder drüber lesen, wenn man 18+ ist… steht doch so in den neuen Gesetzen… jawoll!

Ok… macht mal immer… ich mach‘s nicht und dann habe ich viel mehr Leser, als wie Ihr haben tut… bääätsch!

Aber mal im Ernst!
Was ist das denn nun wieder für ein Blödsinn? Denn Blödsinn ist es sehr wohl, was jeder auch ohne fundierte Kenntnisse mittels Suchmaschine und gesundem Menschenverstand ganz leicht herausfinden kann.

Will man (Dampfzeug-) Werbung treiben oder Platz für kommerzielle (Dampfzeug-) Werbung zur Verfügung stellen, dann ist es scheißegal, ob man eine Altersbeschränkung vorgeschaltet hat. Dann ist man am Arsch, denn diese Werbung wird (AUCH FÜR ERWACHSENE) ab dem 20.05.2016 verboten. Das gilt also nicht nur für Bereiche, die auch von Minderjährigen eingesehen werden können, sondern auch für solche, die nur Erwachsenen zugänglich sind. Das Werbeverbot ist altersunabhängig!
Werbung ist also nicht mehr erlaubt und jeder Betreiber einer Plattform muss halt ein wenig sorgfältiger darauf achten, wie er sich selbst und wie seine „Mitglieder“ sich verhalten. Dazu habe ich ja schon ausführlich geschrieben… wer das nicht lesen mag… nun, dem kann ich auch nicht weiter helfen.

Also dann halt die Altersbeschränkung aufgrund des neugefassten Jugendschutzgesetzes, das ja jetzt in Kraft tritt. Ok… das ist absolut richtig so… sofern man vor hat, seine Plattform (auch) dazu zu nutzen, jugendgefährdende Inhalte anzubieten.

Also wer Kennzeichen oder Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen verwenden will, zum Rassenhass aufstacheln möchte, Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden, verharmlosen will, kriegsverherrlichende Inhalte darbieten möchte, wer plant, pornographische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten oder den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, zu zeigen, wer Kinder und Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen will, wer die Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind, zeigen möchte oder gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Inhalte anbieten will oder Anleitungen zu rechtswidrigen Taten wie Mord, Totschlag, Völkermord oder andere, die in § 126 StGB aufgeführt sind, anbieten möchteneben der Diskussion und dem Meinungsaustausch über das Dampfen… ja, DER muss schon eine wirklich funktionierende Altersbeschränkung einbauen.

Wer jedoch nur Infos, Erfahrungsaustausch, Fragen und Antworten etc. (KEINE Werbung, auch nicht für Erwachsene, Ihr wisst bescheid…) zu E-Dampf-Themen anbietet, der braucht das NICHT! Das sind keine jugendgefährdenden Inhalte!

Ich frage mich immer wieder, woher dieser Schwachsinn kommt, dass man eine Altersbeschränkung bräuchte. Ob wohl RiTtL, Locus oder BLÖD daran Schuld sind… weil da ja das Leben für einfache Gemüter erklärt wird und jeder meint, er wisse jetzt bescheid? Ich hab‘ keine Ahnung.

Aber bitte, zieht die Zugbrücken hoch… denkt nicht weiter drüber nach… verschließt eure Plattformen… anschließend ab in die Kammer, den Oberkörper entblößt und immer schön den Siebenstriemen auf den Buckel knallen!

In der Hinsicht habe ich auch noch einen Hinweis an die Shop-Betreiber (online):
Es stimmt, Ihr braucht künftig eine zweistufige Alterskontrolle. Ihr müsst irgendwie sicherstellen, dass Eure Ware nur an volljährige Personen übergeben wird. Und Ihr müsst verhindern, dass Minderjährige bei Euch bestellen. Ihr müsst aber nicht dafür Sorge tragen, dass nur Volljährige Euer Warenangebot sehen können. Auch das Warenangebot (also die Ansicht desselben) ist kein jugendgefährdender Inhalt. In keinem Supermarkt sind die Regale mit den alkoholischen Getränken oder die Regale mit den Kippen mit schwarzen Tüchern verhangen, die nur gegen Vorlage eines Ausweises bei passendem Alter gelüftet werden. Ihr dürft die Waren nur nicht Minderjährigen anbieten (also ihnen die Möglichkeit geben, sie schon „virtuell“ in die Hand zu nehmen… also in den elektronischen Warenkorb zu packen). Wenn Ihr aber Euer Warenangebot nur registriertem und alterverifiziertem Publikum zeigt, dann beschneidet Ihr Euch unnötig selbst. Viele Kunden holen sich durch das Anschauen Appetit.  Wenn sie dann bestellen wollen, dann müssen sie durch die „Ab-18-Schleuse“, das ist auch ok. Aber wenn ich mich im Netz in Shops nach Angeboten umschauen möchte, werde ich mich nicht umständlich erst überall registrieren. Wenn mir ein Shop, bei dem ich nicht regulär angemeldet bin, seine Ware nicht zeigt, dann will der mein Geld auch nicht. Dann kauf‘ ich (vielleicht sogar teurer… aber das ist mein Problem) halt da, wo ich sehen kann, ob es das gibt, was ich suche. Und ich bin sicher, mit dieser Einstellung und Vorgehensweise stehe ich nicht alleine da. Aber macht auch Ihr, wie Ihr meint… habt sicher auch ne Peitsche für den Buckel im Schrank…

 

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