Dampfer-Allerlei #4 – Zutritt erst ab 18?
Blogs, Communitys, Gruppen, Foren, Kanäle… überall werden Überlegungen laut, das eigene Web-Angebot irgendwie mit einer Altersverifikation zu versehen, denn man darf eine Dampfe ja nur noch sehen oder drüber lesen, wenn man 18+ ist… steht doch so in den neuen Gesetzen… jawoll!
Ok… macht mal immer… ich mach‘s nicht und dann habe ich viel mehr Leser, als wie Ihr haben tut… bääätsch!
Aber mal im Ernst!
Was ist das denn nun wieder für ein Blödsinn? Denn Blödsinn ist es sehr wohl, was jeder auch ohne fundierte Kenntnisse mittels Suchmaschine und gesundem Menschenverstand ganz leicht herausfinden kann.
Will man (Dampfzeug-) Werbung treiben oder Platz für kommerzielle (Dampfzeug-) Werbung zur Verfügung stellen, dann ist es scheißegal, ob man eine Altersbeschränkung vorgeschaltet hat. Dann ist man am Arsch, denn diese Werbung wird (AUCH FÜR ERWACHSENE) ab dem 20.05.2016 verboten. Das gilt also nicht nur für Bereiche, die auch von Minderjährigen eingesehen werden können, sondern auch für solche, die nur Erwachsenen zugänglich sind. Das Werbeverbot ist altersunabhängig!
Werbung ist also nicht mehr erlaubt und jeder Betreiber einer Plattform muss halt ein wenig sorgfältiger darauf achten, wie er sich selbst und wie seine „Mitglieder“ sich verhalten. Dazu habe ich ja schon ausführlich geschrieben… wer das nicht lesen mag… nun, dem kann ich auch nicht weiter helfen.
Also dann halt die Altersbeschränkung aufgrund des neugefassten Jugendschutzgesetzes, das ja jetzt in Kraft tritt. Ok… das ist absolut richtig so… sofern man vor hat, seine Plattform (auch) dazu zu nutzen, jugendgefährdende Inhalte anzubieten.
Also wer Kennzeichen oder Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen verwenden will, zum Rassenhass aufstacheln möchte, Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden, verharmlosen will, kriegsverherrlichende Inhalte darbieten möchte, wer plant, pornographische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten oder den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, zu zeigen, wer Kinder und Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen will, wer die Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind, zeigen möchte oder gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Inhalte anbieten will oder Anleitungen zu rechtswidrigen Taten wie Mord, Totschlag, Völkermord oder andere, die in § 126 StGB aufgeführt sind, anbieten möchte… neben der Diskussion und dem Meinungsaustausch über das Dampfen… ja, DER muss schon eine wirklich funktionierende Altersbeschränkung einbauen.
Wer jedoch nur Infos, Erfahrungsaustausch, Fragen und Antworten etc. (KEINE Werbung, auch nicht für Erwachsene, Ihr wisst bescheid…) zu E-Dampf-Themen anbietet, der braucht das NICHT! Das sind keine jugendgefährdenden Inhalte!
Ich frage mich immer wieder, woher dieser Schwachsinn kommt, dass man eine Altersbeschränkung bräuchte. Ob wohl RiTtL, Locus oder BLÖD daran Schuld sind… weil da ja das Leben für einfache Gemüter erklärt wird und jeder meint, er wisse jetzt bescheid? Ich hab‘ keine Ahnung.
Aber bitte, zieht die Zugbrücken hoch… denkt nicht weiter drüber nach… verschließt eure Plattformen… anschließend ab in die Kammer, den Oberkörper entblößt und immer schön den Siebenstriemen auf den Buckel knallen!
In der Hinsicht habe ich auch noch einen Hinweis an die Shop-Betreiber (online):
Es stimmt, Ihr braucht künftig eine zweistufige Alterskontrolle. Ihr müsst irgendwie sicherstellen, dass Eure Ware nur an volljährige Personen übergeben wird. Und Ihr müsst verhindern, dass Minderjährige bei Euch bestellen. Ihr müsst aber nicht dafür Sorge tragen, dass nur Volljährige Euer Warenangebot sehen können. Auch das Warenangebot (also die Ansicht desselben) ist kein jugendgefährdender Inhalt. In keinem Supermarkt sind die Regale mit den alkoholischen Getränken oder die Regale mit den Kippen mit schwarzen Tüchern verhangen, die nur gegen Vorlage eines Ausweises bei passendem Alter gelüftet werden. Ihr dürft die Waren nur nicht Minderjährigen anbieten (also ihnen die Möglichkeit geben, sie schon „virtuell“ in die Hand zu nehmen… also in den elektronischen Warenkorb zu packen). Wenn Ihr aber Euer Warenangebot nur registriertem und alterverifiziertem Publikum zeigt, dann beschneidet Ihr Euch unnötig selbst. Viele Kunden holen sich durch das Anschauen Appetit. Wenn sie dann bestellen wollen, dann müssen sie durch die „Ab-18-Schleuse“, das ist auch ok. Aber wenn ich mich im Netz in Shops nach Angeboten umschauen möchte, werde ich mich nicht umständlich erst überall registrieren. Wenn mir ein Shop, bei dem ich nicht regulär angemeldet bin, seine Ware nicht zeigt, dann will der mein Geld auch nicht. Dann kauf‘ ich (vielleicht sogar teurer… aber das ist mein Problem) halt da, wo ich sehen kann, ob es das gibt, was ich suche. Und ich bin sicher, mit dieser Einstellung und Vorgehensweise stehe ich nicht alleine da. Aber macht auch Ihr, wie Ihr meint… habt sicher auch ne Peitsche für den Buckel im Schrank…
Bei mir hatte ich das FSK18 Label und damit lange experimentiert. Wenn die E-Zigarette nicht für Kinder geeignet ist, muss man sie ihnen ja auch nicht unnötig vor die Nase halten.
Und ich hätte meinen Blog mit einem FSK-Label weiter bestückt, um Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder vor meinen Inhalten zu schützen, indem sie bei den Computern ihrer Kinder entsprechende Filter installieren.
Leider kam alles ganz anders. Insbesondere die Drogenbeauftragte und die WHO stellten massiv und jahrelang gezielt einen Bezug her zwischen Kindern und E-Zigaretten. – Erst ihre Horrorvisionen erzeugen und manifestieren bei Kindern Interesse. – Daher ist das FSK-Label ein Witz, denn dann ist besser, sie haben die Möglichkeit, sich zu informieren.
Zum Handel und Anbieten kann ich nichts sagen, da ich die Konsequenzen gezogen habe. Ich bin pünktlich durch. Es wird nichts mehr gekauft, weil ich diesen Zirkus nicht mitmache.
Mit dem „vor die Nase halten“ hast Du natürlich recht… und auch damit, dass dieser gute Gedanke gerade von unseren Gegnern wieder ad absurdum geführt wurde. So wie ich das derzeit hier und da verfolge, planen etliche (die ihre Plattform nicht gleich aus Panik vor nix schließen) echte Zugangskontrollen, weil sie meinen, sie müssten. der Wahnsinn greift um sich.
Na und mit meiner Bevorratung bin ich auch durch. Allerdings werde ich mir vielleicht noch dies und das (sofern ich es als langlebig erachte) zulegen, wenn mal wieder was kommt, was mich „anjuckt“. Ansonsten bin ich auch nicht mehr des „Shopper“.
Danke für diesen nett ironischen Beitrag. Gut und lustig geschrieben. Trotzdem ist die gesetzgebung schon noch recht schwammig und es wir den Shops noch eine Menge Kopfzerbrechen machen,auch im Hinblick auf die Tabakrichtlinie.
Doch, ich shoppe noch. Die Reserve für die Reserve, ein mögliches Geschenk und ein zweites, dann die Reserve für dieses mögliche Geschenk. Dann kommen die Waren für zukünftige Tauschhandel ins Spiel, die Reserven für möglicherweise Profit versprechende Geräte und Liköre und falls alles unerwartet kaputtgehen sollte, noch einmal eine Art Schattenkopie aller sich in den Schränken abwartender Geräte, zu guter Letzt die Kaufarbeit für eine eine Reserve des Gesamtinventars inklusive aller Schattenkopien …Oh, da ist noch viel Luft nach oben, sach ich euch.
Hallo Gemeinde, danke @Dampfer-Allerlei für deinen Beitrag
Nun ich stehe vor einem ähnlichen Problem.
Ich betreibe einen privaten Dampfer Chat dem ein einfacher „Alterscheck“ vorgeschaltet und der nach meinen Richtlinien Wahrheitsgemäß zu beantworten ist.
In dem Chat ist auch eine Bildergalerie und ein Flohmarkt integriert dessen Zugang nur registrierten Usern möglich ist jedoch von allen eingesehen werden kann.
Laut meinem Disclaimer haben sich die Handelspartner selbst um die Altersverifizierung beim Kauf/Verkauf zu kümmern, ich biete nur die Kostenlose Plattform an.
Was mir mehr Sorgen macht ist nicht die Diskussion über alles was mit dem Dampfen zu tun hat, vielmehr die Rechtslage beim setzen von Weblinks um zb zu verdeutlichen „DAS von DORT habe ich gekauft was haltet ihr davon“ oder „HIER der Shop hat es im Angebot“ oder auch „HIER ein Gutscheincode für Ware aus Shop XYZ“
Ist das schon als Werbung zu verstehen und zukünftig strafbar ?
Wie gesagt, alles PRIVAT und nichts gewerbliches bzw ohne irgendwelche Kommerziellen Gewinnabsichten.
Eure Einschätzung würde mich Interessieren.
Gruß
Ralf
Na ja, der Alterscheck vor Deinem Chat ist vermutlich ja nix schlimmes. Bei privaten Flohmärkten ist die rechtliche Lage ein wenig schwammig, weil zwar privater Käufer und privater Käufer für die Einhaltung des JuSchG verantwortlich sind, Du aber die Plattform anbietest. Das Problem haben derzeit etliche Foren mit Flohmärkten. Frag doch mal beim DAMPFERboard (am besten per eMail) nach, die bauen da gerade ne sichere Lösung, die wohl nicht so aufwändig ist.
Einkauftipps sind keine Werbung. Punkt. Allerdings nur solange kein gewerblicher Händler dahinter steckt und der Tipp nicht darauf ausgerichtet ist, den Verkauf von eben dieser Quelle zu fördern. Also Tipps, Quellen-Nennungen oder Hinweise von privaten Mitgliedern sind keine Werbung. Bei Gutscheincodes hingegen wäre ich persönlich eher zurückhaltend und würde die nicht erlauben, weil die Waage da schon leicht in Richtung Verkaufsförderung kippt.
Hi Pepe, danke für deine Rückmeldung und Einschätzung.
Aber ist Hoch %iger Alkohol nicht auch erst ab 18+ und trotzdem darf er Beworben werden 😉
Auch E-Zig Plakate für unseren TPD2 konformen Geräte gibt es jetzt öffentlich.
Verkehrte Welt.
Nun ja, die Einkaufstipps inkl. möglicher „Sparmaßnahmen“ kommt ja „von Usern / für User“ und ist kein direktes Angebot von Gewerblichen Händlern.
Macht sich ein User nicht zeitgleich strafbar in dem er gegen meine „Hausregeln“ beim betreten meiner Seite verstößt wenn er
a.) gegen die im Disclaimer stehenden Vorgaben handelt
b.) wenn bestimmten „Klientel“ der Zugang generell Untersagt wird und trotzdem Eintritt
Kostenpflichtige Altersverifizierungen möchte ich meinen Usern keinesfalls zumuten und auch Kopien von Perso’s halte ich für sehr Fragwürdig.
Gruß
Ralf
Der Hochprozentige unterliegt aber keinem Werbeverbot. Die E-Dampfen schon… ab 20.05. aber nur aufgrund des TabakerzeugnisG (nicht JuSchG). Dass jetzt noch Werbung (teilweise mit konformen Geräten läuft) ist sowas wie der „Endspurt“, um sich Claims abzustecken. Auch damit ist ab dem 20.05. Feierabend.
Die Tipps sind echt kein Problem… hast Du richtig erfasst.
Zum Disclaimer- und Regelverstoß:
Strafbar nicht… aber Du kannst zivilrechtlich vorgehen. Ändert aber nix daran, dass auch Du evtl. abgemahnt werden könntest… weil es „Dein Wohnzimmer“ ist. Auf jeden Fall musst Du unverzüglich(!) vorgehen, wenn Du Verstöße feststellst und ggf. Inhalte löschen (und User sperren).
Sorry, noch ein kleiner Denkansatz
Wenn mir gegenüber der Altersnachweis erbracht wurde, wer ist berechtigt diesen Nachweis einzusehen (Datenschutz) 😉
Wie lange muß ich den Nachweiß aufheben ? 12min / 12 Stunden / 12 Monate ?
Bin ich als Anbieter ein „Provider“ mit selbigen Verpflichtungen ?
Wie gesagt, alles Privat und nichts Gewerbliches
Gruß
Ralf
Das sind die personenbezogenen Daten, auf die Du hoffentlich in Deinen Datenschutzbestimmungen hinweist. Auf Anfrage des Betroffenen musst Du ihm mitteilen, was Du von ihm gespeichert hast… und er kann Löschung beantragen. Dem musst Du dann nachkommen. Ich denke, den Altersnachweis solltest Du so lange aufbewahren, wie der Nutzer bei Dir angemeldet ist. Wenn er zwischendrin die Löschung z. B. dieses Datensatzes beantragt, dann löschst Du das und musst ihn leider auch „zur Tür geleiten“, denn im Falle eines Falles musst Du nachweisen können, dass Du Dich über seine Volljährigkeit vergewissert hast… und das geht natürlich nur mit den Daten.
Hi Pepe
Ich seh schon das wird noch ne tolle Bausstelle.
Der Nachweis zählt ja auch als erbracht, wenn der User mir zb seinen Perso in die Webcam hält.
Allerdings gibt es dann noch lange nix in elektronischer Form (aus Datenschutzgründen will ich das auch gar nicht) was ich als „Nachweis“ zur meiner Sicherheit ggf Rechtskräftig vorlegen könnte.
Gruß
Ralf
Im JuSchG ist aussschließlich der Verkauf von Dampfgeräten an Jugendliche untersagt. *Ironiemodus an* Wer sich als verantwortungsvoller Bürger fühlt, gibt dem nächsten Jugendlichen, der ihn auf der Straße um ein Dampfgerät bittet, einfach keins ab. Damit ist eurem Gewissen genüge getan. *Ironiemodus aus*
Prima erklärt PepeCyB. Stimme voll zu.