Schnipsel – Schlaumeier, Pistolen, Bodendielen, Äpfel und Birnen

Man könnte vielleicht auf die Idee kommen, die Beschränkung der Nachfüllbehälter in Bezug auf Nikotinbasen einfach zu umgehen, indem man die Base nicht als „Base“ deklariert, sondern „Nikotinlösung“ dazu sagt und fein noch dazuschreibt, dass sie nicht zur Verwendung als Liquid in „E-Zigaretten“ (ugs. falsche Bezeichnung für E-Dampfgeräte) gedacht ist und man sich davon ausdrücklich (mit großem „A“, um das zu bekräftigen) distanziert.

Wäre möglich, dass jemand auf die Idee kommen könnte, oder?

Nun, damit mag man sich für besonders schlau halten und gleichzeitig meinen, der Gesetzgeber und die Marktüberwachungsbehörden seien als Kinder zu heiß gebadet worden. Allerdings wird das NICHT klappen!

Man kann auch nicht als „Club der Pistoleros“ (kurz. „CdP“) eine scharfe Faustfeuerwaffe, Kaliber 9 mm, mit dazugehörigen Parabellum-Perlen in einem neueröffneten Holzbearbeitungsshop mit gleicher Adresse legal verkaufen, wenn man nur dranschreibt: „Dieses Gerät ist keine Schusswaffe, nicht dazu gedacht, Lebewesen zu verletzen oder zu töten, davon distanzieren wir uns ganz dolle. Das ist ein Lochstanzgerät für Bodendielen ab 20 mm Materialstärke.“

Das funktioniert auch nicht.

Ein Apfel ist ein Apfel, selbst wenn man Birne draufschreibt.

Und die ganze Sache hat auch noch einen weiteren Fehler… nämlich das mögliche Einsatzgebiet von „Nikotinlösung“. Es gibt nämlich derzeit nur eine… und das ist die Herstellung von E-Dampf-Liquids. Zu anderen Zwecken kann das Zeug nicht verkauft werden… nicht mal mehr als Insektizid (wozu es einstmals im Handel war, was aber inzwischen nicht mehr zulässig ist). Man kann mit Nikotinlösung als Privatmensch nix tun, als es wegzudampfen.

Aber ok… auf so eine Idee wird wohl doch keiner kommen.

 

Wenn man dann noch obendrein groß schreibt, dass man die Regelungen aus der TPD2 ja sehr begrüßt, weil nun die Qualität gesichert ist und kein Dampfer mehr an Hinterhofgepanschtem verreckt (was einem mit den eigenen Produkten nicht geschehen würde, weil: man ist ja einer von den Guten), dann stellt sich bei mir ein Würgereiz ein… eigentlich hätte der Artikel damit auch bei „Ausgekotzt“ reingepasst.

Nicht falsch verstehen: Ich würde mich freuen, wenn irgendwer den „Stein der Weisen“ entdeckt, der einen legalen Weiterverkauf möglich macht… aber mit solch undurchdachten und unausgegorenen Ideen, schaden sie sich nur selbst und verunsichern die Kundschaft.

Auch nicht falsch verstehen: Wer aber solchermaßen die „TPD2“ für sich selbst begrüßt und andere in den Dreck zieht, der ist bei mir komplett unten durch.

4 thoughts on “Schnipsel – Schlaumeier, Pistolen, Bodendielen, Äpfel und Birnen

  1. Habe mich schon oft gefragt, warum bisher keiner Nikotin-Tabletten herstellt, die man in 1 Liter Base auflösen kann. Verschiedene Stärken halt. Das hätte den Vorteil eines erheblich kleineren Volumens und der fehlenden Flüssigkeit, so dass ein internationaler Schmuggel nicht mehr kontrolliert und eingedämmt werden könnte. Diese Tablette (so wie eine Brause-Vitamin-Tablette) wäre definitiv keine Nachfüllflüssigkeit und sie wäre auch nicht dampfbar. Die Gesetze würden über kurz oder lang wahrscheinlich darauf angepasst werden, doch wie gesagt, ich denke da viel eher an einen herrlich leichten Schmuggel – so wie es mit Viagra und anderen Medikamenten seit Jahr und Tag geschieht. Es sind ja keine Drogen, daher würde nie mit aller Staatsmacht dagegen vorgegangen werden. Und noch haben wir keine Weltregierung, die jedem Hersteller auf die Finger hauen kann.

    Ist nur so eine Idee zum Feierabend 😉

    1. Grundsätzlich eine geniale Idee, Georg. Ich schätze nur, das wird sich in der Praxis nicht realisieren lassen. Nikotin ist (im Gegensatz zu Koffein) unter normalen Bedingungen kein Feststoff, sondern eine ölige Flüssigkeit (Schmelzpunkt -79° C). Man müsste also das Nikotin an einen festen Trägerstoff binden, um solche „Sprudeltabletten“ herzustellen… und dann müsste sich das Nikotin beim Auflösen in der Base (PG oder VG) wieder von der Trägersubstanz lösen, die sich dann auch noch irgendwie vollständig verflüchtigen müsste (denn irgendsowas will man vielleicht nicht im Liquid haben).

      Vielleicht wäre es machbar, aber ich fürchte, das wäre ein enormer Forschungsaufwand… schade… zuerst klingt das echt gut…

  2. Liquid kann man nicht nur in E-Zigaretten verwenden, da gibt es ja noch Vernebler, evtl. Saunaaufgüsse. Ja, das ist kurzfristig gedacht für den kurzen Beifall. Ein kurzer Ruhm der schnell beendet wird.

    @ Georg
    Das mit der anderen Darreichungsform ist eine geniale Idee. Vielleicht lässt sich das in Koffein binden und schon hat man eine Mischung die die Schöpfer der Tabakerzeugnisrichtlinie sicherlich nicht schmecken dürfte *gg*

  3. Hat mal irgendjemand das Impressum genau vergliechen ??

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    Steuernummer: 111/5733/1036
    USt-IdNr.: DE271269837

    und hier dann die Krönung der Klammersack gepuderten:

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    Man achte auf die Gleichheit der Angaben….

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