Angenommen es gäbe einen Händlerverband für E-Dampfgeräte-Händler. Dem ginge es um eine sinnvolle, objektive und faire Regulierung des Genussmittels E-Dampfgerät ein und würde sich für seine Mitglieder – vornehmlich kleine und mittelständische Unternehmen – einsetzen… was würde ich mir da vorstellen, was sie nun, da die TPD2 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde, tun könnten?
Nun, ich stelle mir vor, dass sie die Mitglieder bei den teilweise sehr umständlichen bürokratischen Meldeverpflichtungen unterstützen… dass sie den Händlern Hinweise geben, wie sie sich verhalten sollten. Ja… und ich würde erwarten, dass sie einen Kern ihres selbstgesetzten Aufgabenbereichs – nämlich für eine sinnvolle, objektive und faire Regulierung sorgen zu wollen – in Angriff nehmen würden. Es gibt da nämlich sehr wohl Ansatzpunkte für erfolgversprechende Klagen. Und – in meinem idealistischen Wahn – würde ich erwarten, dass sie auch Händler, die sich bewusst dazu entschließen, sich über sinnfreie Regelungen hinwegzusetzen, unterstützen und diese Marschroute auch fördern, damit der Schwachsinn auch einmal gerichtlich überprüft wird. Denn das wäre ein Baustein dafür, diese unnützen Regelungen irgendwann wieder loszuwerden.
Ein ganz toller Ansatzpunkt wäre die Angelegenheit mit der sechsmonatigen „Stillhaltefrist“ nach Anmeldung der Produkte. Diese wurde mit der TPD2 für „elektronische Zigaretten“ (also „E-Dampfgeräte“, Liquid und Zubehör) und für sogenannten „neuartige Tabakprodukte“ eingeführt. Einfach so! Ohne Begründung. Ja… tatsächlich… ohne eine Begründung (die mich, gäbe es eine solche, wirklich interessiert hätte). Die Erwägungsgründe für alle möglichen Regelungen der TPD2 sind – teilweise sogar nachvollziehbar – in dieser dargelegt… aber NICHT dafür, dass Produkte sechs Monate vor der geplanten Markteinführung gemeldet werden müssen und dann ins Käseregal zum „Reifen“ müssen.
Nun, es würde auch schwerfallen, dafür eine sinnvolle Begründung zu finden, denn in dieser Zeit findet von Seiten des Staates und der Überwachungsbehörden NICHTS statt, wofür sie diese Frist bräuchten. Bei der Anmeldung geht es nämlich ausschließlich darum, mitzuteilen, welches Produkt man verkaufen möchte und Daten zu dem Produkt zu liefern. Es ist nicht so, dass das Produkt nach Anmeldung auf die TPD2-Konformität „überprüft“ wird. Die Einhaltung dieser Regelungen wird durch die Überwachungsbehörden nach Markteinführung überwacht.
Es ist also schlicht so, dass Innovationen ohne einsehbaren Grund (und vor allem ohne schlüssige Begründung durch den Gesetzgeber) willkürlich sechs Monate nicht verkauft werden dürfen. Und das ist ein Punkt, der diese Regelung durchaus vor Gericht kippen kann. Gesetzliche Regelungen müssen einen Zweck haben, der sie überhaupt erforderlich macht.
Tja… und genau dieser Punkt wird von Händlern nicht eingehalten. Aber der Verband kümmert sich nicht darum, gegen diesen Mist vorzugehen. Stattdessen wird eine „Beschwerdestelle“ eingerichtet (eine private virtuelle Wache) und es wird dagegen vorgegangen, wenn sich Händler nicht an diesen Schwachsinn halten. Damit spielt sich der Verband als TPD2-Polizei auf, verkauft das mit der Begründung, das sei ja mies und unfair und alle müssten sich an die Gesetze halten… und nebenbei wird dann auch noch abgemahnt und ne schnelle Mark nebenbei gemacht… das dann mit dem positiven Nebeneffekt, dass man die Konkurrenz fein klein hält.
DAS ist nicht das, was ich von solch einem Verband erwarte… hab halt zu viel erwartet.
[el58cc4721831e2]
Schreibe einen Kommentar